Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer Arbeitnehmer

Mit Lohnsteuerermäßigungsantrag bis 30.11.2014 Steuererstattung auf Dezember 2014 vorziehen!
Arbeitnehmer, die steuermindernde Ausgaben haben, können einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Für 2014 muss ein solcher Antrag spätestens am 30. November beim Finanzamt eingegangen sein, das für den Wohnsitz des Steuerpflichtigen zuständig ist.
 Aufgrund der Angaben des Steuerbürgers ermittelt das Finanzamt einen Freibetrag und stellt ihn dem Arbeitgeber im Rahmen des elektronischen Abrufverfahrens für die Dezemberabrechnung 2014 zur Verfügung. Zur Sicherheit sollte der Arbeitnehmer sein Lohnbüro vorzeitig über diesen Antrag informieren.
Werbungskosten beachten
Für bestimmte Ausgaben besteht eine Antragsgrenze von 600 EUR, zum Beispiel für Werbungskosten, die den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen, für bestimmte Sonderausgaben, für außergewöhnliche Ausgaben allgemeiner Art und insbesondere für Unterhaltszahlungen an den Ehegatten und andere Unterhaltsberechtigte. Ein Freibetrag wird in diesen Fällen gewährt, wenn die Ausgaben zusammengerechnet 600 EUR übersteigen. Zu den Werbungskosten rechnen zum Beispiel die Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht vom Arbeitgeber erstattete Reisekosten, Kosten der doppelten Haushaltsführung, des beruflich bedingten Umzuges, der Fortbildung, des Arbeitszimmers, der Fachliteratur und der Arbeitsmittel.
Sonderausgaben abziehen
Als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind insbesondere Unterhaltszahlungen an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten bis 13.805 EUR im Jahr (bei Zustimmung des Empfängers, der die Zahlung versteuern muss), die gezahlte Kirchensteuer, zwei Drittel der tatsächlichen Kinderbetreuungskosten von höchstens 6.000 EUR im Jahr für unter 14 Jahre alte Kinder und für schwerbehinderte Kinder. Beiträge zur Renten-, Krankenkassen- und Pflegeversicherung werden als sogenannte Vorsorgepauschalen monatlich berücksichtigt, einen Freibetrag gibt es für sie daher nicht.
Außergewöhnliche Ausgaben nicht vergessen
Zu den außergewöhnlichen Ausgaben allgemeiner Art gehören insbesondere selbst getragene Ausgaben bei Krankheit und bei Naturkatastrophen zur Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und zur Instandhaltung der selbstgenutzten Immobilie; sie werden um die zumutbare Eigenbeteiligung gemindert. Als Aufwendungen besonderer Art gelten Unterhaltszahlungen an Ehegatten (ohne Zustimmung des Empfängers, er muss die Zahlung nicht versteuern) und andere Unterhaltsberechtigte bis 8.354 EUR im Jahr, gemindert um Einkünfte und steuerfreie Einnahmen des Unterhaltsberechtigen, die 624 EUR im Kalenderjahr überschreiten.
Folgende Ausgaben werden auch berücksichtigt, wenn sie die Antragsgrenze von 600 EUR nicht übersteigen:
a)    Pauschbeträge für behinderte Personen
b)    Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Haushalt
c)    Die Steuerermäßigung bei Dienstleistungen beläuft sich auf maximal 20% = 510 EUR Euro der tatsächlichen Ausgaben. Als Freibetrag gilt das Vierfache der Ermäßigung, maximal 4 x 510 EUR = 2.040 EUR im Jahr.
d)    d) Bei Handwerkerleistungen beträgt die Steuerermäßigung 20% = höchstens 1.200 EUR der tatsächlichen Ausgaben. Daraus errechnet sich ein Freibetrag von maximal 4 x 1.200 EUR = 4.800 EUR im Jahr. Ohne Einschränkung können auch Verluste aus Vermietung und Verpachtung einer Immobilie ab dem Jahr nach Anschaffung bzw. Fertigstellung des Gebäudes eingerechnet werden.
Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL: „Der Antrag muss bis 30. November 2014 gestellt sein, dann werden die gesamten Ausgaben des Jahres im Dezember als Freibetrag berücksichtigt. Der Nettoverdienst im Dezember fällt dadurch höher aus. Mit der Eintragung des Freibetrags entsteht die Verpflichtung, eine Einkommensteuererklärung für 2014 abzugeben, doch das lange Warten auf die Steuererstattung entfällt ja, weil ein Großteil bereits mit dem Dezembergehalt vom Arbeitgeber geleistet wurde.“
(BDL / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich wurde sehr eingehend, kompetent und genau beraten. Jetzt weiß ich ganz genau, wie ich weitermachen soll. Vielen Dank, das werde ich gerne immer wieder in Anspruch nehmen."

13.01.2026
"Inhaltlich starke Beratung und sehr schnell Rückmledung. Ich bin begeistert! Endlich konnte mir jemand weiterhelfen mit meinen steuerlichen Fragen. :-)"

13.01.2026
"Herr Wegner hat mich sehr ausführlich und verständlich beraten. Er ist individuell und konkret auf die Problemstellung eingegangen und hat auch die jeweiligen Gesetzesstellen genannt, so dass ich im "Ernstfall" darauf Bezug nehmen kann. Herr Wegner hat mir auch konkrete Handlungsempfehlungen gegeben. Ich kann Herrn Wegner ohne Einschränkungen wärmstens empfehlen!"

12.01.2026
"Klasse Beratung mit der Möglichkeit zu vertiefenden Fragen bei kurzen Reaktionszeiten. Die Antworten sind sehr ausführlich, verständlich und fundiert. Super!"

12.01.2026
"Dank seines klaren Zahlenverständnisses hat er mir schnell und zielgerichtet geholfen. Die Zusammenarbeit war effektiv, lösungsorientiert und jederzeit ruhig sowie fachlich sehr kompetent."

11.01.2026
"Herzlichen Dank für die detaillierte und sehr ausführliche Antwort."

11.01.2026
"Sehr professionelle und zuverlässige Bearbeitung. Die Ausarbeitung war fachlich präzise, verständlich und wurde zügig bereitgestellt. Klare Empfehlung."

10.01.2026
"Sehr freundlicher Berater der mit viel Feinfühlichkeit und Sachverständnis auf meine persönliche Situation eingegangen ist. Vielen Dank!"

08.01.2026
"Hervorragende Hilfestellung. Umfassend, detailliert und prompt."

08.01.2026
"Meine Anfrage wurde von Herrn Wegner beantwortet. Er hat innerhalb kürzester Zeit eine sehr ausführliche Antwort geliefert, die mir eine solide Grundlage für meine Situation bot. Im Verlauf haben sich weitere detaillierte Fragen zur generellen Situation und zum Verständnis ergeben, die als Rückfragen unkompliziert und ebenso detailliert beantwortet wurden. Herr Wegner ist dabei genau auf die Situation eingegangen und hat verschiedene, zur Situation passende Vorschläge gemacht. Sehr gerne wieder!"

08.01.2026
"Sehr geehrter Herr Wegener, vielen Dank für Ihre Unterstützung, Ihre Ausführungen sind sehr wertvoll. "

08.01.2026
"Herr Wegner hat meine Fragen vollumfänglich und äußerst kompetent beantwortet. Auch sämtliche Rückfragen wurden sensationell schnell, präzise und verständlich geklärt. Die Beratung war fachlich auf sehr hohem Niveau und zugleich praxisnah. Absolut empfehlenswert!"

06.01.2026
"Die Zusammenarbeit mit Hannu Wegner war hervorragend. Er hat mir sehr dabei geholfen, die richtigen Prioritäten zu setzen und wichtige Details (wie Kaufpreisaufteilung und Finanzierungsstruktur) zu klären. Ich bin sehr zufrieden und sage danke für die tolle Begleitung!"

04.01.2026
"Vielen Dank für die sehr rasche und äußerst kompetente, ausführliche und auch für fortgeschrittene Laien sehr gut verständliche Beantwortung meines Anliegens. Vieles hat mein selbst recherchiertes Wissen bestätigt, andere Aspekte waren für mich noch neu. Das hilft mir sehr, den Wechsel zur Regelbesteuerung korrekt auszuführen."

03.01.2026
"Vielen Dank für die sehr hilfreiche und ausführliche Beantwortung meiner Frage zu meiner plastischen OP als außergewöhnliche Belastung in meiner Einkommensteuer. Es wurde sowohl meine Frage direkt beantwortet, als auch weitere hilfreiche Punkte zu meinem Thema angemerkt, die ich in der kurzen Formulierung meiner Frage nicht erwähnt hatte. Gerade die konkrete Empfehlung konnte mir viel meiner Unsicherheit nehmen, so dass ich jetzt ein klares Bild habe, wie ich vorgehen muss."

03.01.2026
"Super schnell, super einfach, super kompetent! "

03.01.2026
"- Erwartungen übertroffen - Sehr schnelle Antwortzeiten - Sehr ausführliche Antworten mit verständlichen aber nicht zu oberflächlichen Erläuterungen - Selbst mehrere Rückfragen wurden ausführlich beantwortet "

02.01.2026
"Super Beratung. Kann ich direkt für das Finanzamt verwenden! Lieben Dank Herr Wegner!"

02.01.2026
"Sehr schnelle Reaktion auf meine Frage mit ausführlicher, nachvollziehbarer und verständlicher Beratung! Ich kann Herrn Wegner mit sehr gutem Gewissen weiterempfehlen!"

02.01.2026
"Hervorragend! Sehr verständlich trotz der komplexen Thematik. "

31.12.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6173 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77