Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer Arbeitnehmer

Mit Lohnsteuerermäßigungsantrag bis 30.11.2014 Steuererstattung auf Dezember 2014 vorziehen!
Arbeitnehmer, die steuermindernde Ausgaben haben, können einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Für 2014 muss ein solcher Antrag spätestens am 30. November beim Finanzamt eingegangen sein, das für den Wohnsitz des Steuerpflichtigen zuständig ist.
 Aufgrund der Angaben des Steuerbürgers ermittelt das Finanzamt einen Freibetrag und stellt ihn dem Arbeitgeber im Rahmen des elektronischen Abrufverfahrens für die Dezemberabrechnung 2014 zur Verfügung. Zur Sicherheit sollte der Arbeitnehmer sein Lohnbüro vorzeitig über diesen Antrag informieren.
Werbungskosten beachten
Für bestimmte Ausgaben besteht eine Antragsgrenze von 600 EUR, zum Beispiel für Werbungskosten, die den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen, für bestimmte Sonderausgaben, für außergewöhnliche Ausgaben allgemeiner Art und insbesondere für Unterhaltszahlungen an den Ehegatten und andere Unterhaltsberechtigte. Ein Freibetrag wird in diesen Fällen gewährt, wenn die Ausgaben zusammengerechnet 600 EUR übersteigen. Zu den Werbungskosten rechnen zum Beispiel die Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht vom Arbeitgeber erstattete Reisekosten, Kosten der doppelten Haushaltsführung, des beruflich bedingten Umzuges, der Fortbildung, des Arbeitszimmers, der Fachliteratur und der Arbeitsmittel.
Sonderausgaben abziehen
Als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind insbesondere Unterhaltszahlungen an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten bis 13.805 EUR im Jahr (bei Zustimmung des Empfängers, der die Zahlung versteuern muss), die gezahlte Kirchensteuer, zwei Drittel der tatsächlichen Kinderbetreuungskosten von höchstens 6.000 EUR im Jahr für unter 14 Jahre alte Kinder und für schwerbehinderte Kinder. Beiträge zur Renten-, Krankenkassen- und Pflegeversicherung werden als sogenannte Vorsorgepauschalen monatlich berücksichtigt, einen Freibetrag gibt es für sie daher nicht.
Außergewöhnliche Ausgaben nicht vergessen
Zu den außergewöhnlichen Ausgaben allgemeiner Art gehören insbesondere selbst getragene Ausgaben bei Krankheit und bei Naturkatastrophen zur Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und zur Instandhaltung der selbstgenutzten Immobilie; sie werden um die zumutbare Eigenbeteiligung gemindert. Als Aufwendungen besonderer Art gelten Unterhaltszahlungen an Ehegatten (ohne Zustimmung des Empfängers, er muss die Zahlung nicht versteuern) und andere Unterhaltsberechtigte bis 8.354 EUR im Jahr, gemindert um Einkünfte und steuerfreie Einnahmen des Unterhaltsberechtigen, die 624 EUR im Kalenderjahr überschreiten.
Folgende Ausgaben werden auch berücksichtigt, wenn sie die Antragsgrenze von 600 EUR nicht übersteigen:
a)    Pauschbeträge für behinderte Personen
b)    Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Haushalt
c)    Die Steuerermäßigung bei Dienstleistungen beläuft sich auf maximal 20% = 510 EUR Euro der tatsächlichen Ausgaben. Als Freibetrag gilt das Vierfache der Ermäßigung, maximal 4 x 510 EUR = 2.040 EUR im Jahr.
d)    d) Bei Handwerkerleistungen beträgt die Steuerermäßigung 20% = höchstens 1.200 EUR der tatsächlichen Ausgaben. Daraus errechnet sich ein Freibetrag von maximal 4 x 1.200 EUR = 4.800 EUR im Jahr. Ohne Einschränkung können auch Verluste aus Vermietung und Verpachtung einer Immobilie ab dem Jahr nach Anschaffung bzw. Fertigstellung des Gebäudes eingerechnet werden.
Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL: „Der Antrag muss bis 30. November 2014 gestellt sein, dann werden die gesamten Ausgaben des Jahres im Dezember als Freibetrag berücksichtigt. Der Nettoverdienst im Dezember fällt dadurch höher aus. Mit der Eintragung des Freibetrags entsteht die Verpflichtung, eine Einkommensteuererklärung für 2014 abzugeben, doch das lange Warten auf die Steuererstattung entfällt ja, weil ein Großteil bereits mit dem Dezembergehalt vom Arbeitgeber geleistet wurde.“
(BDL / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Hervorragende Beratung, sehr sehr ausführlich sodass keine Fragen übrig bleiben."

27.01.2026
"Beratung ausführlicher als gedacht, kann ich nur jedem empfehlen."

27.01.2026
"Herr Wegner, hat mich kompetent, umfangreich und gut verständlich zügig beraten. Kann ich nur weiterempfehlen."

27.01.2026
"Ich möchte mich herzlich bei Ihnen für Ihre schnelle, detaillierte und äußerst professionelle Arbeit bedanken. Besonders schätze ich, wie Sie mir geholfen haben, den gesamten Sigorta-Karmaşası zu klären, der durch das Arbeiten im Ausland und das Leben in Deutschland entstanden ist. Ihre präzise Analyse und die klaren Empfehlungen haben mir enorm geholfen, die richtige Vorgehensweise zu finden und die notwendigen Schritte für die Krankenversicherung zu verstehen. Vielen Dank für Ihre wert Mit freundlichen Grüßen,"

27.01.2026
"Herr Wegner hat in kurzer Zeit umfangreich, professionell und zu meiner Zufriedenheit geantwortet. Ich kann ihn sehr weiterempfehlen."

27.01.2026
"Sehr tiefgreifende Beratung im Hinblick auf strategische und plausible Steuerzusammenhänge."

26.01.2026
"Nachdem ich mich an Herrn Hannu Wegner gewandt hatte, erhielt ich eine schnelle, detaillierte, präzise und absolut professionelle Antwort. Ich war mir nicht sicher, aber es hat sich gelohnt, denn es war eine gute Entscheidung. Das werde ich bei zukünftigen Anfragen definitiv berücksichtigen. Vielen Dank."

24.01.2026
"vielen dank sehr ausführliche und gründliche Auflösung des Steuersachverhaltes"

24.01.2026
"Sehr umfassende und strukturierte Erklärungen (nicht immer einfach für einen Laien zu verstehen, aber das liegt wohl eher am dt. Steuergesetz) schnelle Reaktionszeit. Hätte mir ein kurzes Abstimmungsgespäch am Telefon gewünscht, aber dies gibt wohl der hinterlegte Prozess nicht her. Im Ganzen war ich sehr zufrieden "

23.01.2026
"vielen dank für die strukturelle gliederung und den überblick. sehr hilfreich."

22.01.2026
"Meine Fragen wurden sehr ausführlich und gut verständlich beantwortet und auch sich aus der Antwort ergebende neue Themenbereiche direkt mit erläutert. Alles wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit geklärt. Vielen Dank auch für die sehr schnelle Bearbeitung. "

22.01.2026
"sehr ausführliche Antwort und auch verständlich erklärt"

21.01.2026
"es erfolgte eine sehr ausführliche und gründliche beratung. toll. vielen dank."

21.01.2026
"Ausgesprochen gute Beratung!"

21.01.2026
"Sehr solide Beratung. Ich bleibe definitiv! "

21.01.2026
"Herr Lorenz hat uns öfter beraten.Wir sind sehr zufrieden Mit einfachen Worten und Vorschlägen half er uns diesmal dabei Einspruch gegen das Ergebnis der Steuererklärung einzulegen. Gerne immer wiede sehr zum empfehlen."

20.01.2026
"Auf jeden Fall fünf Sterne, aber ich warte noch auf die Antwort von Herrn Wegner zu meiner letzten Frage."

20.01.2026
"Bin mit der Beratung sehr zufrieden. Es wurde sehr umfangreich auf meine Fragen eingegangen und auch gut verständlich beantwortet. Ich nutze dieses Portal gerne wieder. "

20.01.2026
"Schnelle, verständliche und effiziente Beratung."

20.01.2026
"Sehr gute und Verstaendliche Beratung. Fuer meine Unternehmensgruendung eine sehr detaillierte Bewertung/Empfehlung. Sehr zu empfehlen!"

19.01.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6196 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77