Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer

Mögliche Tücken der Rentenerhöhung - plötzlich steuerpflichtig?
Über 20 Millionen Rentner dürften in der Bundesrepublik von den aktuellen Rentenerhöhungen betroffen sein und Grund zur Freude haben. Aber mit jeder Rentenerhöhung stellt sich für viele auch die Frage: Muss ich aufgrund des höheren Einkommens jetzt eine Steuererklärung abgeben oder werde ich gar steuerpflichtig?
Grundsätzlich können Rentenerhöhungen sich auf den steuerbaren Rentenanteil so auswirken, dass die Abgabe einer Steuererklärung notwendig wird. Ob und wie viel zu deklarieren ist, hängt aber letztlich von der Gesamthöhe der Einkünfte und vom Jahr des Renteneintritts ab und beruht auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, das ab 2005 eingeführt wurde.
Was bedeutet "nachgelagerte Besteuerung"?
Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung besagt, dass die Altersrente grundsätzlich besteuert wird und sich im Gegensatz dazu Altersvorsorgeaufwendungen während des aktiven Arbeitslebens steuermindernd auswirken. Im Zuge der Umstellung auf eine solche nachgelagerte Besteuerung wurden im Jahr 2005 erstmals 50 Prozent der gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Der zu versteuernde Anteil bei gesetzlichen Renten steigt seither für jeden neuen Rentnerjahrgang bis 2020 in Schritten von 2 Prozent, danach in Schritten von 1 Prozent an, so dass 2040 eine Besteuerung von 100 Prozent erreicht wird. Dabei bleibt der einmal ermittelte steuerfreie Betrag konstant, auch wenn die Rente steigen sollte. Rentenerhöhungen hingegen sind stets dem zu versteuernden Anteil hinzuzurechnen und können folglich auch dazu führen, dass sich die Besteuerungsgrundlage im Laufe der Rentenphase ändert.
Beispiel Rentenerhöhung und Steuern
Von steigenden Löhnen und Gehältern profitieren gemäß der derzeit gültigen Rentenformel auch Ruheständler, indem die Renten ebenfalls angepasst werden. Dies führte am 1. Juli 2014 zu einer Rentenerhöhung von 2,53 Prozent in den neuen und 1,67 Prozent in den alten Bundesländern. Welche steuerlichen Konsequenzen kann das haben? Ein stark vereinfachtes Beispiel mag das zeigen: Bei Steuerpflichtigen, die beispielsweise 2014 in Rente gehen, beträgt der Besteuerungsanteil 68 Prozent. Das heißt, bei einer angenommenen jährlichen Rente von 12.400 Euro wären 8.432 Euro zu versteuern, der Rest (3.968 Euro) bleibt steuerfrei. Der Ruheständler muss aber in diesem Fall keine Steuern zahlen, da sein theoretischer Steueranteil unter dem Freibetrag liegt, der insgesamt 8.492 Euro im Jahr 2014 beträgt (8.354 Grundfreibetrag plus 102 Euro Werbungskostenpauschale plus 36 Euro Sonderausgabenpauschale). Nach einer Rentenerhöhung um 2,53 Prozent, also 313,72 Euro jährlich, steigt der steuerbare Anteil auf 8.745,72 Euro. Damit wäre der Freibetrag durch die Rentenerhöhung überschritten und für das Jahr in aller Regel eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dennoch muss nicht zwangsläufig eine Steuerzahlung damit einhergehen, weil es für Senioren diverse abzugsfähige Kosten gibt, die steuermindernd Berücksichtigung finden können. Dazu gehören Krankenkassenbeiträge und beispielsweise Werbungskosten und Sonderausgaben, die über die Pauschale hinausgehen. Auch Arzneimittel, medizinische Leistungen, Krankenhaus- oder Kuraufenthalte können unter bestimmten Voraussetzungen eine steuermindernde Rolle spielen.
Gesetzliche Rente und Zusatzeinkommen
Selbst Nebeneinkünfte führen nicht automatisch zu Steuerzahlungen. Im Rahmen eines Minijobs können Rentner bis zu 450 Euro monatlich dazuverdienen, ohne Abgaben zu zahlen. Andere oder höhere Einkünfte müssen in der Steuererklärung deklariert werden, und die Einkommensteuer wird dann auf die Summe dieser Einkünfte und der Rentenzahlungen erhoben. Berücksichtigt wird dabei aber für Personen, die das 64. Lebensjahr vollendet haben, der sog. Altersentlastungsbetrag. Er gilt zwar nicht für Renten und Pensionen, wohl aber für alle sonstigen Einkünfte wie Mieten, Arbeitslohn oder Gewinne und berechnet sich als ein bis zum Jahr 2040 auf Null jährlich sinkender Anteil dieser Einkünfte. Für 2014 sind das immerhin 25,6 Prozent, maximal 1.216 Euro, die steuermindernd wirken.


(StBK Niedersachsen / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Vielen Dank für die ausführliche Klärung meines Sachverhalts."

21.11.2025
"Ich bedanke mich für die ausführliche Beratung . Die Erklärungen waren sehr verständlich, gründlich und exakt auf meine Probleme zugeschnitten. Ich kann Herr Wegner nur bestens empfehlen"

21.11.2025
"Ich bin mit der Beratung durch Herrn Wegner in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden. Die Fragestellung war relativ komplex (Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG im Zusammenhang mit PR-Paketen für Influencer, Abgrenzung zwischen Werbeaufwand und Geschenken, praktische Umsetzung über Lohnsteuer-Anmeldung etc.), und ich hatte im Vorfeld bereits sehr unterschiedliche und teils widersprüchliche Aussagen erhalten. Herr Wegner hat diese Themen nicht nur fachlich korrekt beantwortet, sondern auch in einer Tiefe und Klarheit erläutert, die es mir ermöglicht hat, die zugrunde liegende Systematik wirklich zu verstehen und sauber in der Praxis umzusetzen. Besonders positiv hervorheben möchte ich: die sehr strukturierte Darstellung (Schritt-für-Schritt-Aufbau, klare Gliederung, Zusammenfassung der Kernaussagen), die verständliche Erklärung der gesetzlichen Grundlagen und Verwaltungsauffassungen, die praxisnahen Hinweise zur konkreten Umsetzung (Lohnsteuer-Anmeldung über ELSTER, Dokumentationsanforderungen, Umgang mit Werbeaufwand vs. Geschenk, Auswirkungen auf die Betriebsausgabenabzugsfähigkeit), sowie die Beispiele mit konkreten Zahlen, die mir die Übertragung auf meine eigene Kostenstruktur deutlich erleichtert haben. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt das Gefühl, mit Standard-Floskeln abgespeist zu werden, sondern den Eindruck, dass sich Herr Wegner intensiv mit meinem speziellen Sachverhalt auseinandergesetzt hat. Die Antworten waren individuell, detailliert und gleichzeitig gut lesbar aufbereitet – ideal für jemanden, der als Unternehmerin Entscheidungen treffen muss, ohne selbst Steuerprofi zu sein. Insgesamt eine Beratung auf sehr hohem fachlichen Niveau, kombiniert mit einer außergewöhnlich guten Verständlichkeit und Praxisnähe. Ich würde Herrn Wegner jederzeit weiterempfehlen und werde mich bei zukünftigen steuerlichen Spezialfragen sehr gern wieder an ihn wenden."

21.11.2025
"Wir fühlen uns sehr gut und ausführlich beraten!"

20.11.2025
"Danke für die zügige und professionelle Hilfe. Sehr umfangreich und leicht erklärt. Direkt auf den Punkt und mein Anliegen verstanden. Danke auch für die Beantwortung von Fragen, die mit Sicherheit noch aufgekommen wären. "

19.11.2025
"Die Beratung von Herrn Wegner war extrem schnell, kompetent, ausführlich und sehr genau. Es wurden jegliche Fragen vollumfänglich geklärt, es wurde auf alle Sachverhalte eingegangen und sogar weiterführende Informationen wurden geliefert. Das war die beste steuerliche Beratung, die ich bisher hatte! Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen und komme mit meinen zukünftigen Steuerfragen gerne wieder auf ihn zurück."

19.11.2025
"Ich bin umfassend und prompt Beraten worden und vollauf zufrieden. Ich würde die Möglichkeit hier immer wieder nutzen. "

19.11.2025
"Super schnelle und kompetente Antwort. Vielen Dank!"

18.11.2025
"Alle Fragen verständlich und ausführlich geklärt."

18.11.2025
"ervorragende Beratung und Unterstützung! Ich möchte mich herzlich bei Herrn Wegner bedanken, der mir in meinen steuerlichen Angelegenheiten unglaublich weitergeholfen hat. Ich hatte mit sehr komplexen Themen zu kämpfen, die für mich als Laien zunächst überwältigend waren, zumal man auf viel Desinformationen trifft. Doch Herr Wegner hat mir alles verständlich und transparent erklärt und Klarheit in die Situation gebracht. Besonders beeindruckt hat mich die Geduld, mit der er jede meiner Rückfragen ausführlich beantwortet hat. Auch in schwierigen und oft unübersichtlichen Themenbereichen hat Herr Wegner den Durchblick. Man merkt sofort, dass er die aktuellen Gesetzeslagen sehr genau kennt und auf dem neuesten Stand ist – und das hat mir das Gefühl gegeben, wirklich gut beraten zu sein. Ich schätze seine professionelle Herangehensweise und weiß, dass ich bei der nächsten steuerlichen Frage direkt an Herrn Wegner herantreten werde. Als Steuerberater kann ich Herrn Wegner uneingeschräkt empfehlen!"

16.11.2025
"Erst Kontakt bereits beeindruckend und Hilfreich. "

14.11.2025
"Schnelle, ausführliche, sehr gut mit Quellen belegte und somit ausgezeichnete Stellungnahme, die sehr hilfreich ist. Vielen Dank, maximale Sterne!"

14.11.2025
"Kerr Klement wirkt schnell und zuverlässig. Man muss manchmal was nachfragen, dafür antwortet er aber zügig und ausführlich. "

12.11.2025
"Hoch kompetente, schnelle und ausführliche Beratung. Zudem alles in sehr verständlicher Form aufbereitet und an diversen Stellen auch proaktiv relevante Aspekte benannt. Bin absolut zufrieden mit der Leistung. "

10.11.2025
"Kompetente Beratung, schnelle Bearbeitung. Perfekt !"

08.11.2025
"Herr Wegner hat mich äusserst kompetent und sehr gut verständlich beraten. Eine Rückfrage wurde prompt und detailliert beantwortet. Darüber hinaus gab mir Herr Wegner klare Formulierungsempfehlungen an die Hand, die ich 1:1 umsetzen konnte. Besser geht es wirklich nicht!"

07.11.2025
"Herr Wegner hat mich in einer komplexen, grenzüberschreitenden Situation außergewöhnlich klar, strukturiert und verständlich beraten. Er hat Rechtsgrundlagen präzise eingeordnet, die Wirkmechanik mit praxisnahen Zahlenbeispielen erklärt und mir einen konkreten, umsetzbaren Fahrplan an die Hand gegeben. Besonders hilfreich waren seine praxistauglichen Gestaltungsempfehlungen, die klaren Hinweise auf typische Fallstricke sowie die strukturierte Aufbereitung der formalen Anforderungen. Rückfragen hat er schnell, geduldig und exakt auf meine Lebenssituation zugeschnitten beantwortet – am Ende blieben keine offenen Punkte. Fachlich exzellent, didaktisch stark, zuverlässig und fair im Preis‑Leistungs‑Verhältnis – uneingeschränkte Weiterempfehlung."

07.11.2025
"Sehr präzise, kompetente und schnelle Bearbeitung meines Anliegens!"

07.11.2025
"Vielen herzlichen Dank! Sie haben uns mit der Beratung sehr weitergeholfen!!!"

06.11.2025
"Herr Wegner war in den Antworten nicht nur extrem schnell. Er hat auch verständlich, ausführlich und sehr kompetent meine Fragen beantwortet. Eine klare Empfehlung!"

05.11.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6088 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77