Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer

Mögliche Tücken der Rentenerhöhung - plötzlich steuerpflichtig?
Über 20 Millionen Rentner dürften in der Bundesrepublik von den aktuellen Rentenerhöhungen betroffen sein und Grund zur Freude haben. Aber mit jeder Rentenerhöhung stellt sich für viele auch die Frage: Muss ich aufgrund des höheren Einkommens jetzt eine Steuererklärung abgeben oder werde ich gar steuerpflichtig?
Grundsätzlich können Rentenerhöhungen sich auf den steuerbaren Rentenanteil so auswirken, dass die Abgabe einer Steuererklärung notwendig wird. Ob und wie viel zu deklarieren ist, hängt aber letztlich von der Gesamthöhe der Einkünfte und vom Jahr des Renteneintritts ab und beruht auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, das ab 2005 eingeführt wurde.
Was bedeutet "nachgelagerte Besteuerung"?
Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung besagt, dass die Altersrente grundsätzlich besteuert wird und sich im Gegensatz dazu Altersvorsorgeaufwendungen während des aktiven Arbeitslebens steuermindernd auswirken. Im Zuge der Umstellung auf eine solche nachgelagerte Besteuerung wurden im Jahr 2005 erstmals 50 Prozent der gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Der zu versteuernde Anteil bei gesetzlichen Renten steigt seither für jeden neuen Rentnerjahrgang bis 2020 in Schritten von 2 Prozent, danach in Schritten von 1 Prozent an, so dass 2040 eine Besteuerung von 100 Prozent erreicht wird. Dabei bleibt der einmal ermittelte steuerfreie Betrag konstant, auch wenn die Rente steigen sollte. Rentenerhöhungen hingegen sind stets dem zu versteuernden Anteil hinzuzurechnen und können folglich auch dazu führen, dass sich die Besteuerungsgrundlage im Laufe der Rentenphase ändert.
Beispiel Rentenerhöhung und Steuern
Von steigenden Löhnen und Gehältern profitieren gemäß der derzeit gültigen Rentenformel auch Ruheständler, indem die Renten ebenfalls angepasst werden. Dies führte am 1. Juli 2014 zu einer Rentenerhöhung von 2,53 Prozent in den neuen und 1,67 Prozent in den alten Bundesländern. Welche steuerlichen Konsequenzen kann das haben? Ein stark vereinfachtes Beispiel mag das zeigen: Bei Steuerpflichtigen, die beispielsweise 2014 in Rente gehen, beträgt der Besteuerungsanteil 68 Prozent. Das heißt, bei einer angenommenen jährlichen Rente von 12.400 Euro wären 8.432 Euro zu versteuern, der Rest (3.968 Euro) bleibt steuerfrei. Der Ruheständler muss aber in diesem Fall keine Steuern zahlen, da sein theoretischer Steueranteil unter dem Freibetrag liegt, der insgesamt 8.492 Euro im Jahr 2014 beträgt (8.354 Grundfreibetrag plus 102 Euro Werbungskostenpauschale plus 36 Euro Sonderausgabenpauschale). Nach einer Rentenerhöhung um 2,53 Prozent, also 313,72 Euro jährlich, steigt der steuerbare Anteil auf 8.745,72 Euro. Damit wäre der Freibetrag durch die Rentenerhöhung überschritten und für das Jahr in aller Regel eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dennoch muss nicht zwangsläufig eine Steuerzahlung damit einhergehen, weil es für Senioren diverse abzugsfähige Kosten gibt, die steuermindernd Berücksichtigung finden können. Dazu gehören Krankenkassenbeiträge und beispielsweise Werbungskosten und Sonderausgaben, die über die Pauschale hinausgehen. Auch Arzneimittel, medizinische Leistungen, Krankenhaus- oder Kuraufenthalte können unter bestimmten Voraussetzungen eine steuermindernde Rolle spielen.
Gesetzliche Rente und Zusatzeinkommen
Selbst Nebeneinkünfte führen nicht automatisch zu Steuerzahlungen. Im Rahmen eines Minijobs können Rentner bis zu 450 Euro monatlich dazuverdienen, ohne Abgaben zu zahlen. Andere oder höhere Einkünfte müssen in der Steuererklärung deklariert werden, und die Einkommensteuer wird dann auf die Summe dieser Einkünfte und der Rentenzahlungen erhoben. Berücksichtigt wird dabei aber für Personen, die das 64. Lebensjahr vollendet haben, der sog. Altersentlastungsbetrag. Er gilt zwar nicht für Renten und Pensionen, wohl aber für alle sonstigen Einkünfte wie Mieten, Arbeitslohn oder Gewinne und berechnet sich als ein bis zum Jahr 2040 auf Null jährlich sinkender Anteil dieser Einkünfte. Für 2014 sind das immerhin 25,6 Prozent, maximal 1.216 Euro, die steuermindernd wirken.


(StBK Niedersachsen / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Nachdem Herrn Klement bereits im letzten Jahr die EÜR meines Mannes übernommen hat, haben wir ihn wegen der hervorragenden Arbeit auch dieses Jahr wieder beauftragt. Der gesamte Ablauf war digital und komplett reibungslos. Die EÜR und die Umsatzsteuererklärung wurden fehlerfrei sowie schnell abgewickelt. Die Absprachen waren unkompliziert und super nett. Gerne wieder im nächsten Jahr!"

01.09.2026
"Ich bedanke mich bei Herrn StB Wegner für die bisherige aussagefähige, detaillierte und überaus strukturierte Begleitung in meiner Angelegenheit. Dieser Experte ist wahrhaft jeden Euro wert. Klare Empfehlung! PW"

01.09.2026
"Einfach TOP !"

01.09.2026
"Herr Wegner hat uns eine sehr freundliche und ausführliche Beratung gegeben. Auf Rückfragen wurde zeitnah geantwortet und auch Unklarheiten wurden verständlich, mit Beispielen, erklärt. Eine wirklich sehr gute Unterstützung."

31.08.2026
"Sehr gute schriftliche Beratung zu einem komplexen grenzüberschreitenden Sachverhalt. Herr Wegner hat die Fragestellung präzise erfasst, die Rechtslage klar strukturiert dargestellt und nicht nur ein Ergebnis geliefert, sondern auch dessen Begründung und die verbleibenden Risiken offen benannt. Rückfragen wurden schnell und ausführlich beantwortet, ohne Zusatzkosten. Termintreu, verständlich, auf den Punkt. Klare Empfehlung. Herzlichen Dank!"

31.08.2026
"Anfänglich war ich bezügich der Kosten noch etwas unsicher. Herr Wegner hat eine umfassende Sammlung von Dokumenten geprüft und alle Aspekte berücksichtigt, die ihm relevant erschienen, auch solche, die in meiner ursprünglichen Anfrage nicht explizit erwähnt wurden. Seine Antwort erfolgte sehr zeitnah, was meine Erwartungen übertroffen hat. Im komplexen Bereich des Steuerrechts hat er mir die Zusammenhänge verständlich dargelegt. Zudem hat er mir eine Vorlage für mein weiteres Vorgehen zur Verfügung gestellt, die ich auch genutzt habe. Herr Wegner ist ein herausragender Experte, der Sachverhalte klar und strukturiert analysiert und bearbeitet. Ich bedanke mich bei Herrn Wegner und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen."

30.08.2026
"The answer was very detailed and explained everything."

28.08.2026
"sehr gute, ausführliche Beratung auf den speziellen Einzelfall bzw. das konkrete Anliegen bezogen"

27.08.2026
"Herr Wegner hat mir zeitnah und sehr detailliert weitergeholfen. Auch auf Nachfragen wurde sehr genau eingegangen. Ich würde seine Dienste jederzeit weiterempfehlen"

27.08.2026
"Sehr gute und ausführliche Erläuterung"

26.08.2026
"Es handelt sich um einen absoluten Experten der klar und strukturiert die Sachlage analysiert und abgearbeitet hat. Die Handlungsempfehlungen sind zielführend."

26.08.2026
"Eine sehr saubere und fundierte Ausarbeitung meiner Fragestellung. Ich bin sehr zufrieden. Danke."

26.08.2026
"Freundlich, schnell einfach super."

26.08.2026
"Ich bin mit der Beratung von Herrn Wegner absolut zufrieden und bewerte sie gerne mit 5 Sternen! Herr Wegner hat mein Anliegen schnell, gründlich, verständlich und vor allem praxisnah bearbeitet. Ich würde mich auf jeden Fall wieder an Herrn Wegner wenden, klare Weiterempfehlung."

25.08.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, ich möchte mich zum Abschluss bei Ihnen bedanken. Sie haben mir sehr geholfen. Ich bin mit einer Menge Fragen und einem ziemlich mulmigen Gefühl zu Ihnen gekommen. Sie haben sich in jeder Runde Zeit genommen, haben nachgefragt, wo etwas unklar war, und auch dann noch einmal nachgerechnet, wo Sie selbst schon geantwortet hatten. Das habe ich so noch nicht erlebt. Ihre Arbeit ist wirklich hervorragend. Wenn bei uns noch einmal eine Frage aufkommt, beauftrage ich Sie wieder. Da muss ich nicht überlegen. Herzlichen Dank und alles Gute für Sie. Mit freundlichen Grüßen W. S."

25.08.2026
"Ich war anfangs angesichts der Kosten für die Beratung etwas skeptisch. Das Ergebnis hat meine Erwartungen jedoch in hohem Maße übertroffen. Die Investition hat sich in jedem Fall gelohnt! Herr Wegner hat mir verschiedene Szenarien und Strategien aufgezeigt, die mir bei der Weichenstellung für meine weitere Zukunft die erforderliche Sicherheit geben. Damit kann ich für mich persönlich nun die richtige Entscheidung treffen. Das war unglaublich hilfreich. Ich kann Herrn Wegner guten Gewissens absolut weiterempfehlen."

25.08.2026
"Herr Wegner konnte mir schnell und präzise auf meine steuerliche Angelegenheit mit kompliziertem Sachverhalt antworten und weiterhelfen. Nur zu empfehlen!"

25.08.2026
"Sehr gründliche und kompetente Beratung. Die Rückmeldung war fachlich präzise, verständlich erklärt und kam zudem sehr schnell. Man merkt deutlich die Sorgfalt und Erfahrung dahinter. Klare Empfehlung!"

25.08.2026
"Sehr schnelle und kompetente Bearbeitung meiner Anfrage"

24.08.2026
"Sehr kompetent. Bietet umfassende Empfehlungen und Details, die auf die individuelle Situation zugeschnitten sind."

24.08.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6608 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77