Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer

Mögliche Tücken der Rentenerhöhung - plötzlich steuerpflichtig?
Über 20 Millionen Rentner dürften in der Bundesrepublik von den aktuellen Rentenerhöhungen betroffen sein und Grund zur Freude haben. Aber mit jeder Rentenerhöhung stellt sich für viele auch die Frage: Muss ich aufgrund des höheren Einkommens jetzt eine Steuererklärung abgeben oder werde ich gar steuerpflichtig?
Grundsätzlich können Rentenerhöhungen sich auf den steuerbaren Rentenanteil so auswirken, dass die Abgabe einer Steuererklärung notwendig wird. Ob und wie viel zu deklarieren ist, hängt aber letztlich von der Gesamthöhe der Einkünfte und vom Jahr des Renteneintritts ab und beruht auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, das ab 2005 eingeführt wurde.
Was bedeutet "nachgelagerte Besteuerung"?
Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung besagt, dass die Altersrente grundsätzlich besteuert wird und sich im Gegensatz dazu Altersvorsorgeaufwendungen während des aktiven Arbeitslebens steuermindernd auswirken. Im Zuge der Umstellung auf eine solche nachgelagerte Besteuerung wurden im Jahr 2005 erstmals 50 Prozent der gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Der zu versteuernde Anteil bei gesetzlichen Renten steigt seither für jeden neuen Rentnerjahrgang bis 2020 in Schritten von 2 Prozent, danach in Schritten von 1 Prozent an, so dass 2040 eine Besteuerung von 100 Prozent erreicht wird. Dabei bleibt der einmal ermittelte steuerfreie Betrag konstant, auch wenn die Rente steigen sollte. Rentenerhöhungen hingegen sind stets dem zu versteuernden Anteil hinzuzurechnen und können folglich auch dazu führen, dass sich die Besteuerungsgrundlage im Laufe der Rentenphase ändert.
Beispiel Rentenerhöhung und Steuern
Von steigenden Löhnen und Gehältern profitieren gemäß der derzeit gültigen Rentenformel auch Ruheständler, indem die Renten ebenfalls angepasst werden. Dies führte am 1. Juli 2014 zu einer Rentenerhöhung von 2,53 Prozent in den neuen und 1,67 Prozent in den alten Bundesländern. Welche steuerlichen Konsequenzen kann das haben? Ein stark vereinfachtes Beispiel mag das zeigen: Bei Steuerpflichtigen, die beispielsweise 2014 in Rente gehen, beträgt der Besteuerungsanteil 68 Prozent. Das heißt, bei einer angenommenen jährlichen Rente von 12.400 Euro wären 8.432 Euro zu versteuern, der Rest (3.968 Euro) bleibt steuerfrei. Der Ruheständler muss aber in diesem Fall keine Steuern zahlen, da sein theoretischer Steueranteil unter dem Freibetrag liegt, der insgesamt 8.492 Euro im Jahr 2014 beträgt (8.354 Grundfreibetrag plus 102 Euro Werbungskostenpauschale plus 36 Euro Sonderausgabenpauschale). Nach einer Rentenerhöhung um 2,53 Prozent, also 313,72 Euro jährlich, steigt der steuerbare Anteil auf 8.745,72 Euro. Damit wäre der Freibetrag durch die Rentenerhöhung überschritten und für das Jahr in aller Regel eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dennoch muss nicht zwangsläufig eine Steuerzahlung damit einhergehen, weil es für Senioren diverse abzugsfähige Kosten gibt, die steuermindernd Berücksichtigung finden können. Dazu gehören Krankenkassenbeiträge und beispielsweise Werbungskosten und Sonderausgaben, die über die Pauschale hinausgehen. Auch Arzneimittel, medizinische Leistungen, Krankenhaus- oder Kuraufenthalte können unter bestimmten Voraussetzungen eine steuermindernde Rolle spielen.
Gesetzliche Rente und Zusatzeinkommen
Selbst Nebeneinkünfte führen nicht automatisch zu Steuerzahlungen. Im Rahmen eines Minijobs können Rentner bis zu 450 Euro monatlich dazuverdienen, ohne Abgaben zu zahlen. Andere oder höhere Einkünfte müssen in der Steuererklärung deklariert werden, und die Einkommensteuer wird dann auf die Summe dieser Einkünfte und der Rentenzahlungen erhoben. Berücksichtigt wird dabei aber für Personen, die das 64. Lebensjahr vollendet haben, der sog. Altersentlastungsbetrag. Er gilt zwar nicht für Renten und Pensionen, wohl aber für alle sonstigen Einkünfte wie Mieten, Arbeitslohn oder Gewinne und berechnet sich als ein bis zum Jahr 2040 auf Null jährlich sinkender Anteil dieser Einkünfte. Für 2014 sind das immerhin 25,6 Prozent, maximal 1.216 Euro, die steuermindernd wirken.


(StBK Niedersachsen / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Der Anspruch von Herrn Malerz ("leicht verständlich, kurz und präzise") ist voll erfüllt worden. Vielen Dank für die schnelle und kompetente Beratung."

30.04.2025
"Sehr kompetent und empfehlenswert. Sehr gern buche ich Sie wieder."

29.04.2025
"Herr Röß hat meine Anfrage schnell und unkompliziert bearbeitet. Durch seine konkreten Rückfragen und Antworten fühle ich mich bestens beraten."

29.04.2025
"Herr Wegner hat mein Anliegen sehr zügig und vor allem ausführlich bearbeitet. Auch bei Rückfragen bekam ich eine schnelle ausführliche Antwort. Tatsächlich habe ich seine vorgeschlagenen Punkte geprüft und konnte so die Fehlerquellen finden. Es hätte nicht besser laufen können! "

29.04.2025
"Perfekter Service ! Sehr zu empfehlen !! Schnell und sehr kompetent !"

28.04.2025
"Herr Klement hat uns wieder ausgezeichnet beraten und Hilfestellungen gegeben. Hier nun speziell zu der korrekten Kontierung und Verbuchung verschiedener Geschäftsvorfälle im Rumpfwirtschaftsjahr. Absolute Weiterempfehlung!"

28.04.2025
"Freundlich, kompetent, auf den Punkt."

28.04.2025
"Schnell, Verständlich und Hilfsbereit"

28.04.2025
"Ausführliche und verständliche Beratung mit konkreter Handlungsempfehlung, bin sehr zufrieden."

28.04.2025
"Herr Klement hat uns exzellent und extrem schnell zum Thema korrekte und situativ optimierte Kapitaleinbringung in die Kapitalgesellschaft beraten. Auch Rückfragen hat Herr Klement zeitnah und absolut professionell beantwortet. Wir sind sehr zufrieden!"

27.04.2025
"Ich bin mit der Analyse von Herrn Wegner sehr zufrieden. Morgens die Fragen gestellt und abends die Antwort erhalten. Kann ich nur weiter empfehlen. "

27.04.2025
"Meine Fragen wurden sehr schnell, ausführlich und kompetent beantwortet. Vielen Dank!"

25.04.2025
"sehr geehrter Herr Rechtsanwalt: ihre rasche präzise und umfangreiche Ausleuchtung meiner Fragen war großartig. Ihre Arbeit erinnert mich an Ihre Stellungnahme in 2024 für die Frage der Doppelbesteuerung meines Sohnes ( USA/ D). Mit solchen Beratern kann man nur gewinnen. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit. Wir hören ganz bestimmt wieder voneinander! Beste Grüße von Ihrem Steuerjünger J. B. "

24.04.2025
"Herr Wegner, vielen Dank für Ihre wertvolle wiederum ausführliche und verständliche Darlegung des Sachverhalts. Ich werde Ihrer Empfehlung folgen und bin froh einen solch kompetenten, sachverständigen und empathischen Experten befragen zu können, der schnell und zuverlässig Handlungsalternativen aufzeigt. Ich greife gerne wieder auf Ihre Expertise zurück. mit freundlichen Grüßen K. H."

22.04.2025
"Schnelle und ausführliche Beantwortung unserer Anliegen - vielen Dank"

22.04.2025
"Herr Wegner hat mir innerhalb weniger Stunden eine sehr ausführliche, präzise und leicht verständliche Lösung erarbeitet. Er ist uneingeschränkt empfehlenswert. Vielen Dank."

22.04.2025
"Top!"

22.04.2025
"schnelle, ausführliche und Paragraphen belegte Antwort auf meine Frage, gut verständlich *vielen Dank*"

21.04.2025
"Vielen Dank für die super schnelle Rückmeldung und verständlichen Erklärungen für meine Anfrage. Immer gerne wieder."

20.04.2025
"Ich hatte in der Erstanfrage nicht alle Angaben gemacht, da ich das so nicht erwartet hatte. Herr Wegner hat mir auf Basis der bekannten Informationen umfassend geantwortet. Aber erst mit meiner Nachfrage, in der ich die eigentlich essentiellen Information mitteilte, gab ihm Gelegenheit die von mir gewünschte Auskunft und Aktionsplan zu liefern. Vielen Dank für die schnelle Antwort und auch erweiterte Antwort. Und das am Feiertag. "

18.04.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5819 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77