Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Immobilien & Vermietung

Mit Urteil vom 20. Juni 2012 (Az. IX R 67/10) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Schuldzinsen für ein Darlehen, das ursprünglich zur Finanzierung von Anschaffungskosten einer zur Vermietung bestimmten Immobilie aufgenommen wurde, grundsätzlich auch dann noch als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können, wenn das Gebäude veräußert wird, der Veräußerungserlös aber nicht ausreicht, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen.

Der Kläger hatte 1994 ein Wohngebäude erworben, dieses vermietet und hieraus Einkünfte erzielt. Im Jahr 2001 veräußerte er das Gebäude mit Verlust. Mit dem Veräußerungserlös konnten die bei der Anschaffung des Gebäudes aufgenommenen Darlehen nicht vollständig abgelöst werden; dadurch musste der Kläger auch im Streitjahr 2004 noch Schuldzinsen auf die ursprünglich aufgenommenen Verbindlichkeiten aufwenden. Das Finanzamt erkannte die vom Kläger im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung für 2004 geltend gemachten „nachträglichen Schuldzinsen“ nicht als Werbungskosten an.

Das BFH gab dem Kläger Recht; die geltend gemachten Schuldzinsen seien zu Unrecht nicht bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt worden. Der BFH hielt damit an seiner bisherigen – restriktiveren - Rechtsprechung zur beschränkten Abziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht länger fest. Der BFH begründet seine Rechtsprechungsänderung sowohl mit der im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom Gesetzgeber getroffenen Grundentscheidung, Wertsteigerungen bei der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Grundstücken innerhalb einer auf 10 Jahre erweiterten Frist zu erfassen, als auch mit der gesetzestechnischen Verknüpfung von privaten Veräußerungsgeschäften mit einer vorangegangenen steuerbaren und steuerpflichtigen Nutzung des Grundstücks durch die Regelung in § 23 Abs. 3 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes, welche bewirke, dass die Ermittlung des Gewinns aus einem steuerbaren Grundstücksveräußerungsgeschäft strukturell der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens gleichgestellt werde. Vor diesem Hintergrund sei es folgerichtig, den nachträglichen Schuldzinsenabzugs bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auf den im Streitfall zu entscheidenden Sachverhalt auszuweiten und damit die notwendige steuerrechtliche Gleichbehandlung von nachträglichen Schuldzinsen bei den Gewinn- und bei den Überschusseinkünften wieder herzustellen.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:


Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich möchte mich sehr für die Zusammenarbeit bedanken! Herr Wegner hat sehr schnell und ausführlich auf mein Anliegen reagiert. Seine Ausführungen waren auch für Laien verständlich, und haben mir sehr bei der Bewertung der Situation geholfen. Dafür gibt es fünf Sterne!"

16.01.2025
"Her Wegner hat meine Frage schnell, kompetent und umfassend beantwortet."

16.01.2025
"Die Beratung hat alle meine Fragen klar und verständlich nachvollziehbar beantwortet. Vielen Dank "

15.01.2025
"Freundlich, schnell und Zuverlässig! Danke Herr Thomas für die kompetenten Antworten. Gern wieder."

14.01.2025
"Herr Klement hat stets zügig auf meine Nachfragen reagiert, die Abstimmung mit ihm lief hervorragend. Sehr dankbar bin ich ihm auch für die Tipps, die er noch für mich hatte. Ich fühlte mich bei ihm gut aufghoben mit meinem Anliegen. Top-Experte!"

14.01.2025
"Herr Klement hat mir zu meinem Anliegen alle Aspekte umfänglich und kompakt aber auch sehr verständlich erläutert. Zusätzlich war das Gespräch grundsätzlich sehr angenehm. Bei Bedarf werde ich Herrn Klement auf jeden Fall wieder kontaktieren."

14.01.2025
"Schnell und top! Gerne wieder!"

13.01.2025
"Klare, schnelle und verständliche Antwort auf die gestellten Fragen, die mir viel weiterhalfen."

13.01.2025
"Die Beratung war schnell und ausgesprochen umfangreich. Mit ganz klaren Handlungsempfehlungen. Das Problem wurde wirklich genau auf dem Punkt beantwortet. Ich bin sehr zufrieden und gebe dem Berater und auch der Plattform eine uneingeschränkte Weiterempfehlung. Ganz herzlichen Dank. "

12.01.2025
"Perfekt - vielen Dank für die Ausführungen ! V."

11.01.2025
"Alles prima"

11.01.2025
"Schnell und konkret. Danke!"

11.01.2025
"Ich wurde von Herr Haag kompetent und präzise beraten. Sämtliche meiner zahlreichen Fragen wurden schnell und geduldig beantwortet. Daher würde ich ihn jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen."

10.01.2025
"Vielen Dank! Frage beantwortet :-)"

08.01.2025
"Ich bin mit dem Antwort und mit der Analyse meines Steuerbescheids sehr zufrieden. Es war sehr ausführlich und detailliert. Vielen Dank dafür. "

06.01.2025
"Vielen Dank an Herrn Thomas! Er hat präzise die einzelnen Fragepunkte beantwortet und erläutert, inclusive der Wechselwirkungen von Entscheidungen und weitere Handlungsoptionen, und sogar noch Quellen zum Thema benannt, Ich weiß nun, was ich als nächstes tun muss."

05.01.2025
"Sehr gute und schnelle Bearbeitung!!!"

04.01.2025
"Schnelle und präzise geantwortet. Vielen Dank."

02.01.2025
"Besten Dank für die sehr schnelle Antwort und das konkrete Eingehen auf meine Fragen, auch bei der Rückfrage meinerseits."

30.12.2024
"sehr hohe Fachkompetenz"

29.12.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5658 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77