Neue Elster-Version nun auch mit Anlage „EÜR“
Endlich ist die amtliche Software zur Erstellung einer elektronischen Steuererklärung, das Programm ElsterFormular, komplett. Mit der Version 11.4 kann nun auch die Einnahmeüberschussrechnung, die so genannte Anlage „EÜR“ elektronisch eingereicht werden.
Die Software steht ab sofort auf www.elsterformular.de zum Download bereit. Anfang Mai wird die neue Version auf CD auch in den Finanzämtern erhältlich sein.
Mit der Einnahmeüberschussrechnung werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Der Erklärungsvordruck – „Anlage EÜR" findet allerdings nur Anwendung, wenn die Betriebseinnahmen für ein Unternehmen oberhalb der Grenze von 17.500 Euro liegen und der Gewerbetreibende oder Freiberufler den Gewinn nicht durch Bilanzierung (echte Buchführung) ermittelt. Liegen die Betriebseinnahmen unterhalb dieser Einkommensgrenze, so wird es vom Finanzamt nicht beanstandet, wenn in diesen Fällen an Stelle des Vordrucks „Anlage EÜR - Einnahmenüberschussrechnung" der Steuererklärung einfach eine formlose Gewinnermittlung (zum Beispiel aus einer Excel-Tabelle) eingereicht wird.
Quelle: Oberfinanzdirektion Koblenz vom 26.04.2010
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