Neue Regeln für geringwertige Wirtschaftsgüter
Neue Regeln für geringwertige Wirtschaftsgüter
Seit dem 01.01.2010 können Wirtschaftsgüter, die zwischen 151 und 410 Euro netto kosten, sofort abgesetzt werden. Bisher mussten geringwertige Wirtschaftsgüter in dieser Preisspanne in Sammelposten aufgenommen und über fünf Jahre mit jeweils 20 % abgeschrieben werden.
Doch Vorsicht: Es müssen alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften Wirtschaftsgüter einheitlich, d.h. entweder im Wege der Sofortabschreibung oder im Rahmen der Sammelposten-Variante abgeschrieben werden! Es können also nicht einige Wirtschaftsgüter in einen Sammelposten eingestellt, andere aber sofort abgesetzt werden.
Typische geringwertige Wirtschaftsgüter sind Bürokleinmöbel, Schreibtischstühle, Drucker, Flachbildschirme, beruflich genutzte Software und Ähnliches.
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