Neuerungen bei der Kfz-Steuer
Neuerungen bei der Kfz-Steuer
Am 13.01.2010 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Das Ziel der Änderungen ist u. a., die Kfz-Steuer zu vereinfachen, um eine gleichmäßige und einheitliche Rechtsanwendung im gesamten Bundesgebiet sicherzustellen. Seit dem 01.07.2009 ist die Kfz-Steuer eine Bundessteuer, die vom Bundesfinanzministerium übergangsweise weiterhin mit Hilfe der Landesfinanzbehörden verwaltet wird.
Vorgesehen ist beispielsweise eine bundesweit einheitliche Prüfung, ob jemand, der ein Fahrzeug zulassen möchte, mit der Zahlung seiner Kfz-Steuer im Rückstand ist. Weiters können jetzt Fahrzeuge, für die der Halter mit der Zahlung der Kfz-Steuer in Rückstand ist, von Amts wegen abgemeldet werden. Diese Maßnahme sollen künftig ausschließlich die Zulassungsbehörden vornehmen. Bisher konnten ersatzweise auch die Finanzämter selbst Zwangsabmeldungen durchführen.
Für Pkw-Neuzulassungen finden Sie hier eine Übersicht zur Kfz-Steuer: http://bit.ly/61nPJT
Quelle: Bundesfinanzministerium vom 13.01.2010
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