Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Arbeitnehmer

Bei Arbeitnehmern, die ihre Arbeit im Betrieb des Arbeitgebers ausüben, wird für den Weg zur Arbeit weiterhin die Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeit berücksichtigt. Die Entfernungspauschale gilt künftig auch für Arbeitnehmer, die dauerhaft bei einem verbundenen Unternehmen oder Kunden des Arbeitgebers tätig sind. Für Dienstreisen können dagegen bei Nutzung eines eigenen KFZ die tatsächlich gefahrenen Kilometer (30 Cent je Kilometer) angesetzt werden.

Haben Arbeitnehmer mehrere Tätigkeitsstätten, die sie:

  • an mindestens zwei vollen Tagen pro Woche
  • oder mindestens 1/3 der Arbeitszeit
  • oder arbeitstätig (z.B. bei Monteuren) aufsuchen,

so ist für die Unterscheidung, was als Weg zur Arbeit gilt und was als Dienstreise behandelt werden muss, künftig die Festlegung auf eine „erste Tätigkeitsstätte“ wichtig. Nur die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte werden mit der Entfernungspauschale abgerechnet, die Fahrten zu den anderen Arbeitsplätzen stellen Dienstreisen dar. Erfolgt keine Festlegung durch den Arbeitgeber (zum Beispiel im Rahmen des Arbeitsvertrags), so gilt derjenige Arbeitsplatz als erste Tätigkeitsstätte, der dem Wohnort am nächsten gelegen ist.

Beispiel:

Der in Koblenz wohnende Filialleiter einer Supermarktkette, Hansi Mustermann, fährt in der Regel jeden Arbeitstag in drei Supermarktfilialen seines Arbeitgebers (in Mainz, in Trier und in Koblenz). Mustermann fährt morgens mit seinem eigenen PKW in der Regel zur Filiale Mainz, dann zur Filiale Koblenz, danach zur Filiale Trier und vor dort zu seiner Wohnung nach Koblenz. Der Arbeitgeber ordnet ihm keine der Filialen als erste Tätigkeitsstätte zu. Die Filiale in Koblenz liegt seiner Wohnung am nächsten. Daher gilt diese als erste Tätigkeitsstätte.

Folge für die Reisekosten: Die Fahrten zu den Filialen in Trier und Mainz sind beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten. Da Mustermann von seiner Wohnung zu einer auswärtigen Tätigkeitsstätte (Mainz), von dort dann zu seiner ersten Tätigkeitsstätte (Koblenz) und hier wieder zu einer auswärtigen Tätigkeitsstätte (Trier) fährt, können für die Fahrten die tatsächlich gefahrenen Kilometer als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden oder er erhält von seinem Arbeitgeber eine steuerfreie Reisekostenvergütung.

Verpflegungspauschalen

Auch hier sind Änderungen ab 2014 zu beachten. So gibt es künftig nur noch zwei statt drei Pauschalen:

  • 12-Euro-Pauschale bei Abwesenheiten über acht Stunden (ohne Übernachtung) sowie für den An- und Abreisetag bei Dienstreisen mit Übernachtung.
  • 24-Euro-Pauschale bei Abwesenheit über 24 Stunden.
  • Bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten an derselben Tätigkeitsstätte gelten die Pauschalen weiterhin für maximal drei Monate.

Generell gilt: Werbungskosten für Verpflegung können nur noch bei Mahlzeiten steuerlich geltend gemacht werden, die der Arbeitnehmer selbst bezahlt hat.

Doppelte Haushaltsführung

Bei der doppelten Haushaltsführung können künftig weiterhin die tatsächlich entstandenen Kosten für die Unterkunft als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden, allerdings bis maximal 1000 Euro pro Monat.

(OFD Koblenz / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Die Analyse und die daraus folgende Beratung meiner Situation ist von Herrn Wegner ist sehr detailliert, leicht verständlich und umfassend durchgeführt worden. Er hat zusätzlich diverse Aspekte, an die ich vorher nicht gedacht hatte, transparent dargestellt. Eine sehr klare Empfehlung !!"

15.06.2025
"Herr Hannu Wegner als Steuerberater, ist eine absolute Granate. Seine unfassbare Kompetenz und die Geschwindigkeit, mit der auf meine beiden wirklich schwierigen Fragen geantwortet wurde, haben mich begeistert. Ich hatte Hilfe über yourXpert erhofft, bin aber nicht von eines solchen Qualität ausgegangen. Vielen Dank Herr Wegner, Sie sind heute wirklich mein Held des Tages "

13.06.2025
"Sehr schnell und ausführlich geantwortet."

13.06.2025
"Ausgezeichnetes Service. Ich kann Herr Wegner nur weiterempfehlen."

12.06.2025
"Sehr schnelle, ausführliche und nachvollziehbare Beantwortung meines Anliegens. Auf Basis der Beratung vom Herrn Wegner habe ich nun Sicherheit bezüglich der steuerlichen Einschätzung und der passenden nächsten Schritte. Eigentlich würde ich fünf Punkte vergeben, muss jedoch im Sinne einer vollständigen Darstellung einen Punkt abziehen. Aufgrund eines Flüchtigkeitsfehlers (zu schnell gelesen?) führte die erste Ausarbeitung zu einer materiell anderen Einschätzung, als aufgrund der Faktenlage zutreffend war. Aufgrund meiner diesbezüglichen Rückfrage kam es zu einer vollständig neuen Beurteilung des Sachverhaltes, welche dann jedoch sehr schnell und passend erfolgte. Dafür gebe ich fünf Sterne."

12.06.2025
"Die Beratung von Herrn Wegner hat mir wirklich sehr weitergeholfen. Remote-Arbeit aus Deutschland für ausländische Firmen ist leider rechtlich komplex, und Herr Wegner hat mir nicht nur eine verständliche Übersicht über die steuerliche und rechtliche Lage gegeben, sondern auch konkrete strategische Empfehlungen, wie ich gegenüber dem Unternehmen den besten Deal verhandeln kann. Vielen Dank für die kompetente und strukturierte Unterstützung!"

12.06.2025
"Ich habe Herrn Hannu Wegner im Zusammenhang mit der geplanten Umwandlung eines Nießbrauchs in eine Leibrente konsultiert und bin äußerst zufrieden mit seiner Beratung. Er hat alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte umfassend analysiert und mir geholfen, das Vorgehen strukturiert und fundiert zu bewerten. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass er mir in einer komplexen Fragestellung weiterhelfen konnte, bei der mein Steuerberater scheinbar überfordert war und lediglich auf eine Anfrage beim Finanzamt verwiesen hat. Ich bin sehr froh, auf diesem Weg zu einer kompetenten und klar begründeten Einschätzung gelangt zu sein – eine echte Hilfe bei der Entscheidungsfindung. Absolute Empfehlung!"

12.06.2025
"Very helpful and knowledgeable and fluent in English"

11.06.2025
"Sehr detaillierte und umfangreiche Antwort, die sehr weiterhilft."

11.06.2025
"Herr Klement hat aüßerst rasch und kompetent meine Fragen zur Besteuerung einer Rente und der Möglichkeit eines Einspruchs gegen meinen Steuerbescheid 2023 beantwortet. Ich bin mit dem Service den yourXpert und Herr Klement bieten, sehr zufrieden. Ich kann die Inanspruchnahme dieser Kanzlei ungeingschränkt empfehlen. Vielen Dank für Ihre Hilfe."

09.06.2025
"Sehr kompetent und freundlich und spontanes Terminangebot sogar am Feiertag. Alle meine Fragen und Anliegen wurden umfassend beantwortet und bearbeitet. Lg V. K. "

09.06.2025
"Danke für die gute Beratung mit wertvollen Tipps und konkreten Berechnungen!"

08.06.2025
"Weiterführung unserer Diskussion. Erneut mehrseitige, detaillierte und 100% auf meine Situation und Kommentare eingehende Beratung. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben."

06.06.2025
"Antwortet sehr verständlich. Vollste Empfehlung!"

05.06.2025
"Antwortet sehr schnell, ausführlich und verständlich. Vollste Empfehlung!"

05.06.2025
"Hervorragender Service mit ausführlichen und dennoch verständlichen Erklärungen – auch für Einsteiger! Meine Fragen wurden schnell beantwortet, und ich bin rundum zufrieden. Ich empfehle Hannu Wegner uneingeschränkt weiter!"

05.06.2025
"Sehr gute und umfangreiche Antwort, die alle meine initialen Fragen aus verschiedenen Blickwinkeln und fundiert beantwortet hat."

04.06.2025
"Sehr schnelle und kompetente Bearbeitung. Extrem schnelles Feedback bei Rückfragen, sehr zu empfehlen!"

04.06.2025
"Mein (komplexes) Anliegen wurde klar und mit Nennung von Referenzen geklärt. StB wie Herr Wegner sind Gold wert."

04.06.2025
"Umfangreiche, akkurate Antwort, prägnant formuliert. Ich kann sagen, daß meine Erwartung übertroffen wurde. Ich freue mich auf eine weitere Zusammenarbeit!"

04.06.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5889 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77