Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Arbeitnehmer

Bei Arbeitnehmern, die ihre Arbeit im Betrieb des Arbeitgebers ausüben, wird für den Weg zur Arbeit weiterhin die Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeit berücksichtigt. Die Entfernungspauschale gilt künftig auch für Arbeitnehmer, die dauerhaft bei einem verbundenen Unternehmen oder Kunden des Arbeitgebers tätig sind. Für Dienstreisen können dagegen bei Nutzung eines eigenen KFZ die tatsächlich gefahrenen Kilometer (30 Cent je Kilometer) angesetzt werden.

Haben Arbeitnehmer mehrere Tätigkeitsstätten, die sie:

  • an mindestens zwei vollen Tagen pro Woche
  • oder mindestens 1/3 der Arbeitszeit
  • oder arbeitstätig (z.B. bei Monteuren) aufsuchen,

so ist für die Unterscheidung, was als Weg zur Arbeit gilt und was als Dienstreise behandelt werden muss, künftig die Festlegung auf eine „erste Tätigkeitsstätte“ wichtig. Nur die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte werden mit der Entfernungspauschale abgerechnet, die Fahrten zu den anderen Arbeitsplätzen stellen Dienstreisen dar. Erfolgt keine Festlegung durch den Arbeitgeber (zum Beispiel im Rahmen des Arbeitsvertrags), so gilt derjenige Arbeitsplatz als erste Tätigkeitsstätte, der dem Wohnort am nächsten gelegen ist.

Beispiel:

Der in Koblenz wohnende Filialleiter einer Supermarktkette, Hansi Mustermann, fährt in der Regel jeden Arbeitstag in drei Supermarktfilialen seines Arbeitgebers (in Mainz, in Trier und in Koblenz). Mustermann fährt morgens mit seinem eigenen PKW in der Regel zur Filiale Mainz, dann zur Filiale Koblenz, danach zur Filiale Trier und vor dort zu seiner Wohnung nach Koblenz. Der Arbeitgeber ordnet ihm keine der Filialen als erste Tätigkeitsstätte zu. Die Filiale in Koblenz liegt seiner Wohnung am nächsten. Daher gilt diese als erste Tätigkeitsstätte.

Folge für die Reisekosten: Die Fahrten zu den Filialen in Trier und Mainz sind beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten. Da Mustermann von seiner Wohnung zu einer auswärtigen Tätigkeitsstätte (Mainz), von dort dann zu seiner ersten Tätigkeitsstätte (Koblenz) und hier wieder zu einer auswärtigen Tätigkeitsstätte (Trier) fährt, können für die Fahrten die tatsächlich gefahrenen Kilometer als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden oder er erhält von seinem Arbeitgeber eine steuerfreie Reisekostenvergütung.

Verpflegungspauschalen

Auch hier sind Änderungen ab 2014 zu beachten. So gibt es künftig nur noch zwei statt drei Pauschalen:

  • 12-Euro-Pauschale bei Abwesenheiten über acht Stunden (ohne Übernachtung) sowie für den An- und Abreisetag bei Dienstreisen mit Übernachtung.
  • 24-Euro-Pauschale bei Abwesenheit über 24 Stunden.
  • Bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten an derselben Tätigkeitsstätte gelten die Pauschalen weiterhin für maximal drei Monate.

Generell gilt: Werbungskosten für Verpflegung können nur noch bei Mahlzeiten steuerlich geltend gemacht werden, die der Arbeitnehmer selbst bezahlt hat.

Doppelte Haushaltsführung

Bei der doppelten Haushaltsführung können künftig weiterhin die tatsächlich entstandenen Kosten für die Unterkunft als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden, allerdings bis maximal 1000 Euro pro Monat.

(OFD Koblenz / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Vielen herzlichen Dank! Sie haben uns mit der Beratung sehr weitergeholfen!!!"

06.11.2025
"Herr Wegner war in den Antworten nicht nur extrem schnell. Er hat auch verständlich, ausführlich und sehr kompetent meine Fragen beantwortet. Eine klare Empfehlung!"

05.11.2025
"Perfekte Beratung durch Herrn Wegner Nachdem ich anfangs sehr skeptisch wegen einer Online-Beratung war, muss ich sagen, dass ich mehr als zufrieden mit der super ausführlichen Beantwortung meiner Frage bin. Ich würde Herrn Wegner jederzeit wieder um Rat fragen. Vielen Dank nochmals"

05.11.2025
"Sehr ausführliche Rückmeldung, daher stelle ich meine steuerlichen Fragen direkt an Hr. Wegner. Danke!"

05.11.2025
"Sehr ausführlich und verständlich erklärt. Super Beratung!"

04.11.2025
"Sehr hilfreiche und gut verständliche Beratung. "

04.11.2025
"Sehr gerne empfehle ich Herrn Wegner weiter. Ich habe von ihm eine sehr umfassende Ausarbeitung zu meinem Anliegen erhalten. Meine nachfolgenden Fragen und Hinweise hat er allesamt mit gleichbleibend hoher Qualität und Ausführlichkeit stets zeitnah und teils sogar zu eher untypischen Zeiten am Abend und Wochenende beantwortet. Und das alles zu einem sehr fairen Preis. Mit Aufkommen einer weiteren Fragestellung werde ich mich somit einer hervorragenden Beratung gewiss wieder an ihn wenden können."

02.11.2025
"Die Fragestellung wurde über meine Erwartungen hinaus sehr detailliert und kompetent beantwortet und war somit äußerst hilfreich in der weiteren Entscheidungsfindung. - Vielen Dank!"

02.11.2025
"Sehr gute allgemeinverständliche und ausführliche Antwort. Wir werden uns bei weiteren Fragen sehr gern wieder an Herrn Wegner wenden und empfehlen ihn gerne weiter."

02.11.2025
"Sehr freundliche, schnelle, ausführliche und allgemeinverständliche Antwort. Wir danken für die super Unterstützung."

02.11.2025
"Spitzenklasse. Lässt keine Fragen offen und denkt proaktiv an auch nicht direkt gestellte Fragen"

02.11.2025
"Umfassend beraten und mit Steuervorkenntnissen gut verständlich."

01.11.2025
"Exzellente fachkundige und ausführliche Beratung. Herr Wegner hat die Fragen und Rückfragen zur vollsten Zufriedenheit beantwortet. Meine uneingeschränkte Weiterempfehlung! Beste Grüße, W. R."

01.11.2025
"Ich kann mich den positiven Bewertungen nur anschließen! Herr Wegner verdient eigentlich sechs Sterne: Seine Erklärungen waren stets klar und nachvollziehbar, Rückfragen hat er schnell und verständlich beantwortet. Besonders dankbar bin ich für seine sachliche, ruhige und äußerst kompetente Beratung."

01.11.2025
"Zeitnahe und ausführliche Beratung."

31.10.2025
"Alles super beantwortet und verständlich "

30.10.2025
"Ausgezeichnete Beratung: schnell, kompetent und verständlich. Danach weiss man, was zu tun ist:) Gerne wieder! Danke Herr Christiansen."

30.10.2025
"Die schnelle, umfassende und auf unsere individuelle Situation zugeschnittene Beratung zur steuerlichen Behandlung unserer internationalen Relocation war äußerst hilfreich für unsere Planung. Wir schätzen seine Expertise sehr und werden bei zukünftigen Anliegen in dieser Sache gerne wieder auf Herrn Wegner zurückkommen."

29.10.2025
"Sehr eingehende Behandlung der Themen mit sehr umfangreichen und verständlichen Erklärungen."

28.10.2025
"Sehr gut! "

28.10.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6070 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77