Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Unternehmer

In dem nunmehr vorliegenden finalen Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF), das am 29.09.2011 online veröffentlicht wurde und die Erkenntnisse der Pilotphase und der

anschließenden Anhörung der Verbände berücksichtigt, wurden nun zahlreiche Regelungen präzisiert sowie bisher lediglich in Aussicht gestellte, weitere Nichtbeanstandungs- und Übergangsregelungen endgültig formuliert.

Das BMF-Schreiben enthält folgende wesentliche Neuerungen und Ergänzungen:

Für alle Steuerpflichtigen:

Die Regelungen des § 5b EStG sind grundsätzlich erstmals für

Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2011 beginnen. Für

das erste Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2011 beginnt (bei

Kalenderjahr gleichem Wirtschaftsjahr ist dies 2012), wird es

ausnahmsweise nicht beanstandet, wenn die Bilanz und Gewinn- und

Verlustrechnung für dieses Jahr noch nicht nach amtlich

vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt

werden. Die gewohnte Übermittlung in Papierform ist in diesen Fällen

ausreichend.

Steuerbegünstigte Körperschaften:

Für steuerbegünstigte Körperschaften wie z.B. Krankenhäuser,

Vereine, Stiftungen etc. sind zukünftig eine Bilanz sowie eine

Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz

einzureichen. Gleiches gilt für so genannte Betriebe gewerblicher

Art, wenn diese eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

aufstellen.

Diesen Unternehmen wird jedoch im Rahmen einer Übergangsregelung

gestattet, die Inhalte der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen,

durch Datenfernübertragung zu übermitteln.

Personenhandelsgesellschaften:

Personenhandelsgesellschaften haben die Mussfelder in dem

Berichtsteil "Kapitalkontenentwicklung" nun auch erst für

Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 (Übergangsphase) beginnen,

anzugeben. Die zeitlichen Übergangsregelungen wurden insoweit

weitgehend harmonisiert.

Sonder- und Ergänzungsbilanzen sind zukünftig jeweils in

gesonderten Datensätzen nach dem amtlich vorgeschriebenen Datensatz

zu übermitteln. Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 01. Januar 2015

enden, gibt es dazu einige spezielle Erleichterungen bei der

technischen Übermittlung.

Inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen:

In Deutschland belegene Betriebsstätten ausländischer Unternehmen,

die eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für diese

Betriebsstätte aufstellen, haben diese nach amtlich vorgeschriebenem

Datensatz zu übermitteln. Gleiches gilt grundsätzlich für

ausländische Gesellschaften, die in Deutschland Einkünfte aus

Vermietung und Verpachtung erzielen.

Auffangpositionen:

Um Eingriffe in das Buchungsverhalten zu vermeiden, aber dennoch

einen möglichst hohen Grad an Standardisierung zu erreichen, sind im

Datenschema der Taxonomie Auffangpositionen eingefügt. Ein

Steuerpflichtiger, der eine durch Mussfelder vorgegebene

Differenzierung für einen bestimmten Sachverhalt nicht aus der

Buchführung ableiten kann, kann zur Sicherstellung der rechnerischen

Richtigkeit für die Übermittlung der Daten alternativ die

Auffangposition nutzen (was genau "ableitbar" bedeutet, wurde leider

nicht weiter präzisiert).

Hintergrundinformationen E-Bilanz:

Unter dem Motto "Elektronik statt Papier" wurde mit dem Gesetz zum

Abbau der Steuerbürokratie (SteuBAG) bereits Ende 2008 die Einführung

der so genannten E-Bilanz beschlossen. Der Gesetzgeber strebt damit

eine Optimierung der Arbeitsabläufe zwischen Unternehmen und

Verwaltung bzw. eine deutliche Vereinfachung und Effizienzsteigerung

auf Seiten der Finanzämter an.

Ursprünglich geplant war, dass alle bilanzierenden Unternehmen,

deren Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, dazu

verpflichtet werden, eine Steuerbilanz sowie eine Gewinn- und

Verlustrechnung oder eine Handelsbilanz nebst Überleitungsrechnung

standardisiert elektronisch an die Finanzbehörden zu übersenden. Für

bilanzierende Unternehmen in Deutschland bedeutet diese Umstellung

aufwändige und weitreichende Vorbereitungen, sowohl im Rechnungswesen

als auch in der IT- Konfiguration.

Nach zahlreichen Verzögerungen bei der inhaltlichen Ausgestaltung

der E-Bilanz durch die Finanzverwaltung sowie massiven Einwänden von

Verbands- und Unternehmensseite wurde im November 2010 eine

Verschiebung der Einführung der E-Bilanz um ein Jahr bekannt gegeben.

Unternehmen sollten so die Möglichkeit zu einer Pilotphase im Jahr

2011 erhalten, um die neuen Anforderungen auf ihre Praxistauglichkeit

testen zu können.

(BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr kompetente Beratung und sehr gut verständliche Aufbereitung."

09.07.2026
"Herr Wegner hat meine Frage zur steuerrechtlichen Bewertung von Kapitalvermögen im Ausland außergewöhnlich gründlich und kompetent bearbeitet. Das Gutachten war sehr ausführlich, klar strukturiert und auch für einen Laien gut verständlich formuliert. Besonders positiv fand ich, dass er nicht nur meine konkrete Frage beantwortet, sondern den Sachverhalt umfassend eingeordnet und mir konkrete, praxisnahe Handlungsempfehlungen gegeben hat. Dazu kam eine durchweg serviceorientierte und zuverlässige Zusammenarbeit mit schnellen Reaktionszeiten. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen Vielen Dank!"

09.07.2026
"Vom Augenblick der Angebotsanfrage bis zur erbrachten Leistung eine herausragende Zusammenarbeit in allen Gesichtspunkten. Hr. Wegner hat uns sehr eng begleitet, das Leistungsspektrum klar abgesteckt, die fachlichen Zusammenhänge profund erklärt, stets zeitnah und zuverlässig auf Anfragen und Abstimmungsbedarf reagiert und in einem engen zeitlichen Rahmen eine ausgezeichnete Beratung und Bewertung abgegeben. Wir waren sehr zufrieden und empfehlen Hrn. Wegner außerordentlich. Bei erneutem Bedarf kommen wir gern auf Sie zurück. Vielen Dank. "

09.07.2026
"Immer wieder kann ich nur bestätigen: es macht einfach Spaß, ihm Fragen zu stellen. Jede Frage wird sehr ausführlich und sehr fachlich beantwortet. Vielen Dank"

09.07.2026
"Mr Wegner was very professional, very detailled in his answer, very helpful. Also timewise, the service was really provided quickly. I can only recommend Mr Wegner. "

08.07.2026
"Ich bin sehr zufrieden mit dem Feedback das mir zu meinem Anliegen/ Frage gegeben wurde! Sehr präzise and detailliert, umfassend und einfach zu verstehen (kein Paragrafen Deutsch)"

08.07.2026
"Sehr hilfreiche und kompetente Bearbeitung in beeindruckender Geschwindigkeit! Werde gerne wieder mit Herrn Wegner arbeiten."

07.07.2026
"Ich bin sehr begeistert von der Beratung durch Herrn Wegner. Durch die sehr ausführliche Antwort, die auch über den geschilderten Sachverhalte hinaus weitere Hinweise beinhaltete, wurde mir klar, dass ich weitere Überlegungen mit einbeziehen muss, an die ich nie gedacht hätte. Herr Wegner hat immer sehr schnell und ausführlich geantwortet. Auch die sich ergebenen Anschlussfragen wurden sehr schnell und professionell beantwortet. Ich kann die Beratung durch Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

07.07.2026
"Super schnelle Bearbeitung. Die Problematik wurde anschaulich und verständlich erläutert. Zudem wurden gute Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Insgesamt sehr empfehlenswert. Jederzeit gerne wieder. D. H."

07.07.2026
"verständliche Erläuterung des gestellten Themas. Sehr zu empfehlen, da neben der Verständlichkeit für den steuerlichen Laien der Vorgang auch blitzschnell und sehr detailliert abgearbeitet wurde. Meine uneingeschränkte Empfehlung!"

06.07.2026
"Außergewöhnlich gründliche, verständliche und sehr schnelle Beratung. Auch meine Rückfragen wurden sorgfältig und nachvollziehbar beantwortet. Gerade bei meinem eher ungewöhnlichen Sachverhalt habe ich mich individuell beraten und ernst genommen gefühlt. Herzlichen Dank!"

05.07.2026
"Ich bin mit der Beratung mehr als sehr zufrieden. Herr Wegner hat meine Frage nicht nur direkt, professionell und umfassend beantwortet, sondern den Sachverhalt auch sehr klar strukturiert und verständlich eingeordnet. Besonders hilfreich war, dass er nicht nur die unmittelbare Frage zum Umsatzsteuerbescheid geprüft hat, sondern auch die ertragsteuerliche und verfahrensrechtliche Ebene mitgedacht und mir konkrete Handlungsschritte inklusive Formulierungsvorschlag an die Hand gegeben hat. Die Antwort war sorgfältig, nachvollziehbar und für meine Entscheidung sehr wertvoll. Vielen Dank für die schnelle und fundierte Unterstützung."

05.07.2026
"Die Beratung war sehr ausführlich und auch nach zwei Rückfragen klar verständlich. Dir Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Es wurden uns Formulierungsvorlagen für die Kommunikation mit den Steuerbehörden zur Verfügung gestellt, die wir sehr gut nutzen konnten. Wir können yourXpert nur empfehlen."

04.07.2026
"Das Honorar ist sehr gut investiert. Herr Wegner ist äußerst kompetent, antwortet detailliert sowie verständlich und agiert zudem sehr schnell."

03.07.2026
"Herrvorragende, ausführliche Beratung. Bei weiteren Anliegen sicher wieder ! Vielen dank"

03.07.2026
"Sehr kompetente, ausführliche und verständliche Ausführungen durch den Experten."

02.07.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, herzlichen vielen Dank! Die Bescheinigen ist sehr korrekt und aussagekräftig. Danke für sehr hilfreiche Beratung und schnelle Bearbeitung! Ich werde Sie unbedingt weiterempfehlen! LG, E.B."

02.07.2026
"Ich hatte eine Frage zur steuerlichen Behandlung eines Silber-ETC. Herr Wegner hat den Wertpapierprospekt des Emittenten im Detail ausgewertet und seine Einschätzung anhand der aktuellen BFH-Rechtsprechung nachvollziehbar begründet, inklusive aller Fundstellen. Alle Fragen wurden vollständig geklärt, der Preis war fair. Klare Weiterempfehlung!"

02.07.2026
"Sehr kompetente und zuverlässige Beratung in meiner Erbschaftsangelegenheit. Herr Wegner hat immer schnell geantwortet, komplexe Sachverhalte verständlich erklärt und mir mit viel Geduld weitergeholfen. Ich habe mich jederzeit gut beraten gefühlt und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen."

01.07.2026
"Vielen Dank für die ausführliche Beratung und das Eingehen auf unsere Fragen. Absolute Weiterempfehlung!"

01.07.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6509 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77