Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Unternehmer

In dem nunmehr vorliegenden finalen Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF), das am 29.09.2011 online veröffentlicht wurde und die Erkenntnisse der Pilotphase und der

anschließenden Anhörung der Verbände berücksichtigt, wurden nun zahlreiche Regelungen präzisiert sowie bisher lediglich in Aussicht gestellte, weitere Nichtbeanstandungs- und Übergangsregelungen endgültig formuliert.

Das BMF-Schreiben enthält folgende wesentliche Neuerungen und Ergänzungen:

Für alle Steuerpflichtigen:

Die Regelungen des § 5b EStG sind grundsätzlich erstmals für

Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2011 beginnen. Für

das erste Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2011 beginnt (bei

Kalenderjahr gleichem Wirtschaftsjahr ist dies 2012), wird es

ausnahmsweise nicht beanstandet, wenn die Bilanz und Gewinn- und

Verlustrechnung für dieses Jahr noch nicht nach amtlich

vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt

werden. Die gewohnte Übermittlung in Papierform ist in diesen Fällen

ausreichend.

Steuerbegünstigte Körperschaften:

Für steuerbegünstigte Körperschaften wie z.B. Krankenhäuser,

Vereine, Stiftungen etc. sind zukünftig eine Bilanz sowie eine

Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz

einzureichen. Gleiches gilt für so genannte Betriebe gewerblicher

Art, wenn diese eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

aufstellen.

Diesen Unternehmen wird jedoch im Rahmen einer Übergangsregelung

gestattet, die Inhalte der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen,

durch Datenfernübertragung zu übermitteln.

Personenhandelsgesellschaften:

Personenhandelsgesellschaften haben die Mussfelder in dem

Berichtsteil "Kapitalkontenentwicklung" nun auch erst für

Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 (Übergangsphase) beginnen,

anzugeben. Die zeitlichen Übergangsregelungen wurden insoweit

weitgehend harmonisiert.

Sonder- und Ergänzungsbilanzen sind zukünftig jeweils in

gesonderten Datensätzen nach dem amtlich vorgeschriebenen Datensatz

zu übermitteln. Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 01. Januar 2015

enden, gibt es dazu einige spezielle Erleichterungen bei der

technischen Übermittlung.

Inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen:

In Deutschland belegene Betriebsstätten ausländischer Unternehmen,

die eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für diese

Betriebsstätte aufstellen, haben diese nach amtlich vorgeschriebenem

Datensatz zu übermitteln. Gleiches gilt grundsätzlich für

ausländische Gesellschaften, die in Deutschland Einkünfte aus

Vermietung und Verpachtung erzielen.

Auffangpositionen:

Um Eingriffe in das Buchungsverhalten zu vermeiden, aber dennoch

einen möglichst hohen Grad an Standardisierung zu erreichen, sind im

Datenschema der Taxonomie Auffangpositionen eingefügt. Ein

Steuerpflichtiger, der eine durch Mussfelder vorgegebene

Differenzierung für einen bestimmten Sachverhalt nicht aus der

Buchführung ableiten kann, kann zur Sicherstellung der rechnerischen

Richtigkeit für die Übermittlung der Daten alternativ die

Auffangposition nutzen (was genau "ableitbar" bedeutet, wurde leider

nicht weiter präzisiert).

Hintergrundinformationen E-Bilanz:

Unter dem Motto "Elektronik statt Papier" wurde mit dem Gesetz zum

Abbau der Steuerbürokratie (SteuBAG) bereits Ende 2008 die Einführung

der so genannten E-Bilanz beschlossen. Der Gesetzgeber strebt damit

eine Optimierung der Arbeitsabläufe zwischen Unternehmen und

Verwaltung bzw. eine deutliche Vereinfachung und Effizienzsteigerung

auf Seiten der Finanzämter an.

Ursprünglich geplant war, dass alle bilanzierenden Unternehmen,

deren Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, dazu

verpflichtet werden, eine Steuerbilanz sowie eine Gewinn- und

Verlustrechnung oder eine Handelsbilanz nebst Überleitungsrechnung

standardisiert elektronisch an die Finanzbehörden zu übersenden. Für

bilanzierende Unternehmen in Deutschland bedeutet diese Umstellung

aufwändige und weitreichende Vorbereitungen, sowohl im Rechnungswesen

als auch in der IT- Konfiguration.

Nach zahlreichen Verzögerungen bei der inhaltlichen Ausgestaltung

der E-Bilanz durch die Finanzverwaltung sowie massiven Einwänden von

Verbands- und Unternehmensseite wurde im November 2010 eine

Verschiebung der Einführung der E-Bilanz um ein Jahr bekannt gegeben.

Unternehmen sollten so die Möglichkeit zu einer Pilotphase im Jahr

2011 erhalten, um die neuen Anforderungen auf ihre Praxistauglichkeit

testen zu können.

(BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Die Analyse und die daraus folgende Beratung meiner Situation ist von Herrn Wegner ist sehr detailliert, leicht verständlich und umfassend durchgeführt worden. Er hat zusätzlich diverse Aspekte, an die ich vorher nicht gedacht hatte, transparent dargestellt. Eine sehr klare Empfehlung !!"

15.06.2025
"Herr Hannu Wegner als Steuerberater, ist eine absolute Granate. Seine unfassbare Kompetenz und die Geschwindigkeit, mit der auf meine beiden wirklich schwierigen Fragen geantwortet wurde, haben mich begeistert. Ich hatte Hilfe über yourXpert erhofft, bin aber nicht von eines solchen Qualität ausgegangen. Vielen Dank Herr Wegner, Sie sind heute wirklich mein Held des Tages "

13.06.2025
"Sehr schnell und ausführlich geantwortet."

13.06.2025
"Ausgezeichnetes Service. Ich kann Herr Wegner nur weiterempfehlen."

12.06.2025
"Sehr schnelle, ausführliche und nachvollziehbare Beantwortung meines Anliegens. Auf Basis der Beratung vom Herrn Wegner habe ich nun Sicherheit bezüglich der steuerlichen Einschätzung und der passenden nächsten Schritte. Eigentlich würde ich fünf Punkte vergeben, muss jedoch im Sinne einer vollständigen Darstellung einen Punkt abziehen. Aufgrund eines Flüchtigkeitsfehlers (zu schnell gelesen?) führte die erste Ausarbeitung zu einer materiell anderen Einschätzung, als aufgrund der Faktenlage zutreffend war. Aufgrund meiner diesbezüglichen Rückfrage kam es zu einer vollständig neuen Beurteilung des Sachverhaltes, welche dann jedoch sehr schnell und passend erfolgte. Dafür gebe ich fünf Sterne."

12.06.2025
"Die Beratung von Herrn Wegner hat mir wirklich sehr weitergeholfen. Remote-Arbeit aus Deutschland für ausländische Firmen ist leider rechtlich komplex, und Herr Wegner hat mir nicht nur eine verständliche Übersicht über die steuerliche und rechtliche Lage gegeben, sondern auch konkrete strategische Empfehlungen, wie ich gegenüber dem Unternehmen den besten Deal verhandeln kann. Vielen Dank für die kompetente und strukturierte Unterstützung!"

12.06.2025
"Ich habe Herrn Hannu Wegner im Zusammenhang mit der geplanten Umwandlung eines Nießbrauchs in eine Leibrente konsultiert und bin äußerst zufrieden mit seiner Beratung. Er hat alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte umfassend analysiert und mir geholfen, das Vorgehen strukturiert und fundiert zu bewerten. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass er mir in einer komplexen Fragestellung weiterhelfen konnte, bei der mein Steuerberater scheinbar überfordert war und lediglich auf eine Anfrage beim Finanzamt verwiesen hat. Ich bin sehr froh, auf diesem Weg zu einer kompetenten und klar begründeten Einschätzung gelangt zu sein – eine echte Hilfe bei der Entscheidungsfindung. Absolute Empfehlung!"

12.06.2025
"Very helpful and knowledgeable and fluent in English"

11.06.2025
"Sehr detaillierte und umfangreiche Antwort, die sehr weiterhilft."

11.06.2025
"Herr Klement hat aüßerst rasch und kompetent meine Fragen zur Besteuerung einer Rente und der Möglichkeit eines Einspruchs gegen meinen Steuerbescheid 2023 beantwortet. Ich bin mit dem Service den yourXpert und Herr Klement bieten, sehr zufrieden. Ich kann die Inanspruchnahme dieser Kanzlei ungeingschränkt empfehlen. Vielen Dank für Ihre Hilfe."

09.06.2025
"Sehr kompetent und freundlich und spontanes Terminangebot sogar am Feiertag. Alle meine Fragen und Anliegen wurden umfassend beantwortet und bearbeitet. Lg V. K. "

09.06.2025
"Danke für die gute Beratung mit wertvollen Tipps und konkreten Berechnungen!"

08.06.2025
"Weiterführung unserer Diskussion. Erneut mehrseitige, detaillierte und 100% auf meine Situation und Kommentare eingehende Beratung. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben."

06.06.2025
"Antwortet sehr verständlich. Vollste Empfehlung!"

05.06.2025
"Antwortet sehr schnell, ausführlich und verständlich. Vollste Empfehlung!"

05.06.2025
"Hervorragender Service mit ausführlichen und dennoch verständlichen Erklärungen – auch für Einsteiger! Meine Fragen wurden schnell beantwortet, und ich bin rundum zufrieden. Ich empfehle Hannu Wegner uneingeschränkt weiter!"

05.06.2025
"Sehr gute und umfangreiche Antwort, die alle meine initialen Fragen aus verschiedenen Blickwinkeln und fundiert beantwortet hat."

04.06.2025
"Sehr schnelle und kompetente Bearbeitung. Extrem schnelles Feedback bei Rückfragen, sehr zu empfehlen!"

04.06.2025
"Mein (komplexes) Anliegen wurde klar und mit Nennung von Referenzen geklärt. StB wie Herr Wegner sind Gold wert."

04.06.2025
"Umfangreiche, akkurate Antwort, prägnant formuliert. Ich kann sagen, daß meine Erwartung übertroffen wurde. Ich freue mich auf eine weitere Zusammenarbeit!"

04.06.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5889 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77