Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer

Neuregelungen bei doppelter Haushaltsführung beinhalten Steuer-Sparpotenzial
Flexibilität in der Arbeitswelt wird immer stärker vom Arbeitnehmer erwartet. Nicht in jedem Fall jedoch kann die Familie mit umziehen, wenn Arbeitgeber- oder Jobwechsel eine Ortsänderung erfordern.
Daher kommt es oft vor, dass Arbeitnehmer ihre erste Tätigkeitsstätte weiter weg von ihrem Lebensmittelpunkt haben und in der Woche außerhalb übernachten. Sie begründen dann in aller Regel einen doppelten Haushalt. Dass ein solcher zweiter Haushalt mit erheblichen Kosten verbunden sein kann, bezweifelt sicher niemand. Und auch der Fiskus sieht das so. Er hat deshalb per 1. Januar 2014 zusammen mit der Reisekostenreform steuerliche Regelungen, die die Aufwendungen für einen beruflich veranlassten doppelten Haushalt betreffen, neu gefasst.
Anerkennung der doppelten Haushaltsführung setzt finanzielle Beteiligung voraus
Grundsätzlich liegt eine doppelte Haushaltsführung dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er seinen eigenen Hausstand unterhält und seinen Lebensmittelpunkt hat, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Für die steuerliche Anerkennung der damit verbundenen Kosten wurde inhaltlich der Begriff des “eigenen Hausstandes“ erweitert. Hier wird nun neben einer Wohnung (aus eigenem Recht oder als Mieter) auch eine finanzielle Beteiligung an deren Unterhalt verlangt. Das heißt, es genügt nicht mehr, wenn der Arbeitnehmer z.B. im Haus seiner Eltern ein oder mehrere Zimmer oder auch eine Wohnung unentgeltlich nutzt, er muss sich nachweislich auch an den Kosten der Lebensführung beteiligen. Dazu gehören etwa regelmäßig anfallende Kosten wie Miete, Mietnebenkosten, Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs. Außerdem muss der Arbeitnehmer am Ort des Lebensmittelpunktes real einen Haushalt unterhalten. Das Bewohnen einiger Zimmer reicht dafür nicht aus, er muss vielmehr die Haushaltsführung wesentlich mitbestimmen, wobei beispielsweise das Erledigen von Reparaturen im und am Haus anerkennungsfähig sein kann. Prinzipiell ist eine doppelte Haushaltsführung sowohl bei Verheirateten als auch bei Ledigen möglich, auch kann sie im Inland oder im Ausland vorliegen. Sie muss aber stets beruflich veranlasst sein. Daraus ergeben sich - vereinfacht dargestellt - folgende Kriterien für die steuerliche Anerkennung der einschlägigen Aufwendungen: Ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt mit finanzieller Beteiligung, Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte außerhalb des Lebensmittelpunktes und die berufliche Veranlassung für die auswärtige Übernachtung.
Fahrt- und Verpflegungskosten
Ist ein beruflich veranlasster doppelter Haushalt grundsätzlich anerkannt, können seit 2014 die Fahrt- und Unterkunftskosten sowie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt oder als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das gilt für die erste und letzte Fahrt zum oder vom Ort des doppelten Haushalts und für jeweils eine wöchentliche Familienheimfahrt, für die 0,30 Euro je tatsächlich gefahrenem Kilometer angesetzt werden können. Für die eventuelle Nutzung eines Firmenwagens gelten andere Regeln. Aber steuerlich anerkennungsfähig ist auch der Verpflegungsmehraufwand, der im Rahmen der doppelten Haushaltsführung entsteht. Hier gelten für die ersten 3 Abwesenheitsmonate bestimmte Pauschalen. Diese betragen 24 Euro bei einer Abwesenheit von 24 Stunden von der Wohnung am Lebensmittelpunkt und jeweils 12 Euro für den An- oder Abreisetag von bzw. zur Unterkunft des doppelten Haushaltes. Nach Ablauf der Dreimonatsfrist ist grundsätzlich keine steuerliche Anerkennung mehr möglich. Jedoch kann eine Unterbrechung der Beschäftigung an der ersten Tätigkeitsstätte und ein neuer Einsatz nach Ablauf von 4 Wochen dazu führen, dass erneut steuerfreie Arbeitgeber-Erstattungen bzw. ein Werbungskostenabzug für 3 Monate möglich sind.
Unterkunftskosten
Als Zweitwohnung am Arbeitsort gilt z.B. eine gemietete Wohnung oder ein möbliertes Zimmer. Dafür akzeptiert das Finanzamt prinzipiell Wohnungskosten, die notwendig und angemessen sind. Jedoch orientierte es sich bisher dabei an den Kosten für eine 60 m² große Wohnung mit durchschnittlicher ortsüblicher Miete. Den Nachweis dafür zu erbringen, konnte mit hohem Rechercheaufwand und bürokratischen Hürden verbunden sein. Das bleibt den Betroffenen seit Januar 2014 erspart, denn die aufwendige Ermittlung ortsüblicher Vergleichskosten entfällt. So wurde festgelegt, dass die tatsächlichen Aufwendungen für eine zusätzliche Unterkunft bei doppelter Haushaltsführung bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro im Monat vom Arbeitnehmer steuermindernd angesetzt oder vom Arbeitgeber erstattet werden können. Dieser Betrag umfasst dann allerdings alle Kosten, die mit der Wohnung bzw. der Unterkunft zusammenhängen, wie Miete inklusive Betriebskosten, Abschreibungen auf notwendige Einrichtungsgegenstände (nicht mehr wie bisher die vollständigen Anschaffungskosten im Kalenderjahr der Anschaffung), auch Miet- oder Pachtgebühren für Kfz-Stellplätze und evtl. Aufwendungen für Sondernutzungen (z.B. Garten), die vom Mieter nachweislich bezahlt wurden. Unterkünfte im Ausland unterliegen gesonderten Regeln.
Professioneller Rat ist bares Geld wert
Die steuerlich relevanten Kosten rund um die doppelte Haushaltsführung sind hier nur grob skizziert. Im Detail sind sie sehr viel differenzierter und beinhalten darüber hinaus noch beachtliches Einsparpotenzial, wie z.B. bei den Umzugskosten. Folglich kann es sich für den Arbeitnehmer lohnen, professionellen steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen.
(Steuerberaterkammer Stuttgart / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr kompetente und professionelle Beratung Ich bin mit der Beratung von Herrn Wegner sehr zufrieden. Die Ausführungen waren äußerst gründlich, klar und verständlich. Besonders positiv fand ich die strukturierte Darstellung der relevanten Punkte und die konkreten Hinweise zu den nächsten Schritten. Herr Wegner hat sich viel Zeit genommen, alle Fragen ausführlich zu beantworten, und die Beratung war sowohl fachlich kompetent als auch sehr professionell. Vielen Dank für die hervorragende Beratung. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

19.08.2026
"Absolut herausragend! Die fachliche Expertise ist auf höchstem Niveau. Die Bearbeitungszeit war unglaublich schnell und Rückfragen wurden verständlich beantwortet. Vielen Dank für diese erstklassige Unterstützung!"

19.08.2026
"sehr, sehr gute und sehr ausführliche Beratung"

19.08.2026
"Die Kommunikation mit Herrn Wegner war hervorragend. Seine Beratung war sehr umfangreich und detailliert, dabei aber stets verständlich und gut nachvollziehbar. Er hat sich die Zeit genommen, jeden relevanten Aspekt in seiner Antwort zu berücksichtigen. Besonders gefreut habe ich mich über den Kommunikationsvorschlag und die Argumentationsstruktur, die Herr Wegner bereits proaktiv zur Verfügung gestellt hat und die ich direkt an den Beteiligten meines Steuerthemas weiterleiten konnte. Dadurch ließ sich das Steuerthema wesentlich einfacher und effizienter besprechen. Vielen Dank und gerne wieder!"

18.08.2026
"Superschnelle, sprachlich klar und verständlich formulierte, abgewogene und umfassende Expertise, mitsamt Empfehlungen für die nächsten Schritte und mögliche Konsequenzen - für mich eine sehr wertvolle und kompetente Beratung. Vielen Dank!"

18.08.2026
"Ich kann Herrn Wegner vollumfänglich empfehlen. Ich habe noch nie eine auf allen wichtigen Ebenen so herausragende Beratung erfahren. Herr Wegner hat den Kern meines Anliegens nicht nur blitzschnell erfasst, er hat nachvollziehbar dargelegte und umfangreich begründete Lösungsvorschläge erarbeitet, war dabei sehr zuvorkommend und geduldig in der Kommunikation und hat mich großzügig zu Nebenfragen beraten. Einfach nur toll. Vielen Dank!"

17.08.2026
"Vielen Dank! Super Service."

14.08.2026
"Eine sehr gründliche, konsequente und professionell formulierte Beratung. Alle Fragen wurden strukturiert und verständlich beantwortet. Ich kann diesen Steuerberater auf jeden Fall weiterempfehlen!"

13.08.2026
"Vielen herzlichen Dank, sehr schnelle und kompetente Antworten. Die Zusammenarbeit finde ich sehr gut!"

12.08.2026
"Einfach Top"

12.08.2026
"Herr Hannu Wegner hat uns – wieder einmal – exzellent beraten. Was wir besonders an ihm und seiner Arbeit schätzen, sind seine strukturierte Herangehensweise, sein fundiertes Wissen, seine umfang- und detailreiche Darstellung und Lösung der Problematik und natürlich seine superschnelle Reaktion bzgl. unserer Anfragen. Unsere Fragen wurden vollumfänglich beantwortet. Die Formulierungsvorlage für unser Antwortschreiben an das Finanzamt stellt den krönenden Abschluss seiner Arbeit dar. Wir können Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

11.08.2026
"Sehr kompetente und ausführliche Beratung. Herr Wegner ist auf meine Fragen sehr detailliert eingegangen, hat auch komplexere steuerliche Zusammenhänge verständlich erklärt und konkrete, praxisnahe Lösungsvorschläge sowie Formulierungshilfen geliefert. Auch auf Rückfragen wurde umfassend und nachvollziehbar eingegangen. Ich habe mich während der gesamten Beratung sehr gut unterstützt gefühlt und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

10.08.2026
"Sehr gut verständliche und nachvollziehbare Beratung mit außerordentlichem Einsatz! Herrn Wegner empfehle ich sehr gerne weiter und werde bei zukünftigen Steuerfragen ihn gerne wieder beauftragen. Alle Fragen konnten umfassend und zeitnah geklärt werden."

08.08.2026
"Die Ausarbeitung des Steuerberaters Hannu Wegner zu meinem Problem der Doppelbesteuerung in den USA und Deutschland war detailliert, professionell und sehr hilfeich. Ich bin sehr zuversichtlich, dass ich mein Steuerproblem mit seiner Hilfe lösen kann. Er hat mir angeboten, noch weitergehende Unterstützung anzubieten, falls noch weitere Probleme bei der Umsetzung seiner aufgezeigten Wege auftreten sollten. Obwohl ich zwischenzeitlich Zweifel an der Website "yourXpert" gehegt habe, weil ich tagelang nicht in der Lage war, mich in meinen Account einzuloggen, stellte sich schließlich heraus, dass es nur an einer etwas ungewöhnlichen Passwortvergabe auf dieser Website lag. Dennoch bin ich mit dem Beratungsergebnis sehr, sehr zufrieden und kann Hilfesuchenden nur empfehlen, auf dieser Website Beratung einzuholen. Ich möchte auch noch den Punkt der Bezahlung ansprechen: Bevor ich mir Rat bei "yourXpert" gesucht habe, hatte ich mich - ganz konventionell - an eine US-amerikanische Anwältin gewandt, deren Auskunft schon in der Ersteinschätzung erkennen ließ, dass sie die Problematik nicht voll erfasst hatte. Dennoch erwartete sie ein Beratungshonorar von 3.500 $. Bei "yourXpert" hat es nicht einmal ein Siebtel gekostet. Ich bin vor allem Herrn Wegner aber auch dem "yourXpert" Team dankbar, diesen hervorragenden Beratungsservice anzubieten."

08.08.2026
"Sehr schnell, alles in Schriftform, sodass man zu jeder Zeit, alles nachvollziehen kann! Herr Wagner hat meine Erwartungen übertroffen. "

08.08.2026
"Die Beratung durch Herrn Wegner war in allen Belangen sehr gut, weil innerhalb kürzester Zeit vollumfängliche und sehr ausführliche Bewertungen zu allen relevanten Aspekten meines Vorhabens (Schenkung von Grund und Immobilie innerhalb der Familie) vorgenommen und klare Empfehlungen ausgesprochen wurden. Auch auf Rückfragen kam umgehend eine umfassende Antwort. Ich weiß nun wie ich vorzugehen habe und habe ein gutes Gefühl nichts falsch zu machen. "

08.08.2026
"Sehr schnelle und kompetente Beratung. Rückfragen werden detailliert beantwortet bis alles geklärt ist"

07.08.2026
"Sehr gute Fachkenntnis, ausführliche, verständliche und schnelle Beratung – vielen Dank."

07.08.2026
"Herr Wegner hat unser Anliegen sehr umfangreich, strukturiert und verständlich ausgearbeitet. Mit Formulierungshilfen und Rechenbeispielen. Wir fühlen uns sehr gut beraten."

07.08.2026
"Schnelle und kompetente Antwort. "

06.08.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6586 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77