Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer

Neuregelungen bei doppelter Haushaltsführung beinhalten Steuer-Sparpotenzial
Flexibilität in der Arbeitswelt wird immer stärker vom Arbeitnehmer erwartet. Nicht in jedem Fall jedoch kann die Familie mit umziehen, wenn Arbeitgeber- oder Jobwechsel eine Ortsänderung erfordern.
Daher kommt es oft vor, dass Arbeitnehmer ihre erste Tätigkeitsstätte weiter weg von ihrem Lebensmittelpunkt haben und in der Woche außerhalb übernachten. Sie begründen dann in aller Regel einen doppelten Haushalt. Dass ein solcher zweiter Haushalt mit erheblichen Kosten verbunden sein kann, bezweifelt sicher niemand. Und auch der Fiskus sieht das so. Er hat deshalb per 1. Januar 2014 zusammen mit der Reisekostenreform steuerliche Regelungen, die die Aufwendungen für einen beruflich veranlassten doppelten Haushalt betreffen, neu gefasst.
Anerkennung der doppelten Haushaltsführung setzt finanzielle Beteiligung voraus
Grundsätzlich liegt eine doppelte Haushaltsführung dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er seinen eigenen Hausstand unterhält und seinen Lebensmittelpunkt hat, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Für die steuerliche Anerkennung der damit verbundenen Kosten wurde inhaltlich der Begriff des “eigenen Hausstandes“ erweitert. Hier wird nun neben einer Wohnung (aus eigenem Recht oder als Mieter) auch eine finanzielle Beteiligung an deren Unterhalt verlangt. Das heißt, es genügt nicht mehr, wenn der Arbeitnehmer z.B. im Haus seiner Eltern ein oder mehrere Zimmer oder auch eine Wohnung unentgeltlich nutzt, er muss sich nachweislich auch an den Kosten der Lebensführung beteiligen. Dazu gehören etwa regelmäßig anfallende Kosten wie Miete, Mietnebenkosten, Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs. Außerdem muss der Arbeitnehmer am Ort des Lebensmittelpunktes real einen Haushalt unterhalten. Das Bewohnen einiger Zimmer reicht dafür nicht aus, er muss vielmehr die Haushaltsführung wesentlich mitbestimmen, wobei beispielsweise das Erledigen von Reparaturen im und am Haus anerkennungsfähig sein kann. Prinzipiell ist eine doppelte Haushaltsführung sowohl bei Verheirateten als auch bei Ledigen möglich, auch kann sie im Inland oder im Ausland vorliegen. Sie muss aber stets beruflich veranlasst sein. Daraus ergeben sich - vereinfacht dargestellt - folgende Kriterien für die steuerliche Anerkennung der einschlägigen Aufwendungen: Ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt mit finanzieller Beteiligung, Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte außerhalb des Lebensmittelpunktes und die berufliche Veranlassung für die auswärtige Übernachtung.
Fahrt- und Verpflegungskosten
Ist ein beruflich veranlasster doppelter Haushalt grundsätzlich anerkannt, können seit 2014 die Fahrt- und Unterkunftskosten sowie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt oder als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das gilt für die erste und letzte Fahrt zum oder vom Ort des doppelten Haushalts und für jeweils eine wöchentliche Familienheimfahrt, für die 0,30 Euro je tatsächlich gefahrenem Kilometer angesetzt werden können. Für die eventuelle Nutzung eines Firmenwagens gelten andere Regeln. Aber steuerlich anerkennungsfähig ist auch der Verpflegungsmehraufwand, der im Rahmen der doppelten Haushaltsführung entsteht. Hier gelten für die ersten 3 Abwesenheitsmonate bestimmte Pauschalen. Diese betragen 24 Euro bei einer Abwesenheit von 24 Stunden von der Wohnung am Lebensmittelpunkt und jeweils 12 Euro für den An- oder Abreisetag von bzw. zur Unterkunft des doppelten Haushaltes. Nach Ablauf der Dreimonatsfrist ist grundsätzlich keine steuerliche Anerkennung mehr möglich. Jedoch kann eine Unterbrechung der Beschäftigung an der ersten Tätigkeitsstätte und ein neuer Einsatz nach Ablauf von 4 Wochen dazu führen, dass erneut steuerfreie Arbeitgeber-Erstattungen bzw. ein Werbungskostenabzug für 3 Monate möglich sind.
Unterkunftskosten
Als Zweitwohnung am Arbeitsort gilt z.B. eine gemietete Wohnung oder ein möbliertes Zimmer. Dafür akzeptiert das Finanzamt prinzipiell Wohnungskosten, die notwendig und angemessen sind. Jedoch orientierte es sich bisher dabei an den Kosten für eine 60 m² große Wohnung mit durchschnittlicher ortsüblicher Miete. Den Nachweis dafür zu erbringen, konnte mit hohem Rechercheaufwand und bürokratischen Hürden verbunden sein. Das bleibt den Betroffenen seit Januar 2014 erspart, denn die aufwendige Ermittlung ortsüblicher Vergleichskosten entfällt. So wurde festgelegt, dass die tatsächlichen Aufwendungen für eine zusätzliche Unterkunft bei doppelter Haushaltsführung bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro im Monat vom Arbeitnehmer steuermindernd angesetzt oder vom Arbeitgeber erstattet werden können. Dieser Betrag umfasst dann allerdings alle Kosten, die mit der Wohnung bzw. der Unterkunft zusammenhängen, wie Miete inklusive Betriebskosten, Abschreibungen auf notwendige Einrichtungsgegenstände (nicht mehr wie bisher die vollständigen Anschaffungskosten im Kalenderjahr der Anschaffung), auch Miet- oder Pachtgebühren für Kfz-Stellplätze und evtl. Aufwendungen für Sondernutzungen (z.B. Garten), die vom Mieter nachweislich bezahlt wurden. Unterkünfte im Ausland unterliegen gesonderten Regeln.
Professioneller Rat ist bares Geld wert
Die steuerlich relevanten Kosten rund um die doppelte Haushaltsführung sind hier nur grob skizziert. Im Detail sind sie sehr viel differenzierter und beinhalten darüber hinaus noch beachtliches Einsparpotenzial, wie z.B. bei den Umzugskosten. Folglich kann es sich für den Arbeitnehmer lohnen, professionellen steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen.
(Steuerberaterkammer Stuttgart / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner hat meine Anfrage zum Zusammenspiel von Firmwagen vs. Car Allowance und Elterngeld mit einer großartigen Detailtiefe und sehr verständlich und schnell beantwortet und sogar darüber hinaus noch weitere direkt damit zusammenhängende Bereiche aufgeriffen und konkrete Handlungshinweise und das erforderliche Vorgehen beantwortet. Ich fühle mich dadurch bedeutend wohler mit den weiteren Schritten und das investierte Honrar macht sich innerhalb kürzester Zeit bezahlt! Vielen Dank erneut an dieser Stelle!"

22.02.2026
"Herr Wegner hat mich im Zuge einer Schenkungs- & Erbangelegenheit sehr detailliert beraten und unterschiedliche Optionen erarbeitet. Es wurden konkrete Handlungsempfehlungen abgegeben, die Herr Wegner äußert verständlich erläutert hat."

22.02.2026
"Schnelle und ausgezeichnete, detaillierte Beratung inkl. Handlungsanweisungen für die Lohnsteuerbescheinigung. Vermutlich besser als jeder Steuerberater! Sehr empfehlenswert!!"

22.02.2026
"Sehr ausführliche und hilfreiche Antwort vielen Dank"

21.02.2026
"Vielen Dank! Herrn Wegners Antwort auf unsere Frage kam in kürzester Zeit nach Beauftragung. Die Aufklärung war unglaublich ausführlich, wie wir das nie erwartet hätten. Wir fühlten uns gut aufgehoben!"

20.02.2026
"Dear Mr. Wegner, I am have just finished reading through your response. It will take me this weekend to really process everything, but I can just say right now that I am shocked by the thoroughness and level of detail in your response. I have met many, many bureaucratic obstacles throughout my time moving to Germany, and this is by far the best money I have ever spent to help me address my situation. I truly cannot thank you enough! I will certainly be back in touch if I require further consultation after I fully digest your advice and wrap my head around my situation. "

20.02.2026
"HERVORRAGEND!! Sehr sehr schnelle Bearbeitung unseres Auftrages und optimale Erläuterungen zu den verschiedensten Fragestellungen. Eine wirklich optimale Unterstützung für unser Anliegen, herzlichen Dank Herr Wegner! "

19.02.2026
"Auf die Frage gab es einen zusätzlichen Steuertipp der Goldwert ist. Hatte das so nicht gewusst."

19.02.2026
"Meine Fragen wurden vollkommen beantwortet. Vielen Dank."

19.02.2026
"Ich bin begeistert! 1. Wenn man alles in die Hände Gottes legt, dann kümmert er sich darum fleißige Helfer zu senden, die zur Gebetserhörung beitragen 2. Herr Wegner ist einer dieser Gesandten fleißigen Helfer, denn seine Antwort kam exakt 30 Minuten vor meinem Gespräch mit der Agentur für Arbeit! Ich bin der Empfehlung gefolgt, habe mich nun bei der AfA abgemeldet und die Beraterin gab mir 1:1 das wieder, was Herr Wegner empfohlen hat. Wow! 3. Die Antwort selbst war schnell und sehr kompetent und ausführlich, es wurde alles berücksichtigt und ich habe mindestens 5 neue Inhalte heute dazugelernt (Steuervorteile optimal nutzen (zb. Vorauszahlungen, zeitliche Verschiebungen) Insights zum Progressionsvorbehalt etc. Die Berechnungen waren sehr ausführlich sovie die Beschreibung der möglichen Varianten. Die 199€ waren definitiv sehr gut investiert. Besten Dank vorab und Gottes Segen im Namen Jesu wünschen ich Ihnen! "

19.02.2026
"Sehr sorgfältig und sehr schnell. Danke!"

19.02.2026
"Ausgezeichnet. Ich werde gern wieder auf Ihre erstklassige Beratung zurückgreifen."

18.02.2026
"Umfassende und zielführende Beratung. Sehr zu empfehlen!"

18.02.2026
"Eine detaillierte Ausarbeitung eines komplexen Sachverhaltes. Verständlich erklärt."

18.02.2026
"Ich habe Herrn Wegner mit einer komplexen Analyse meiner steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Situation als Digital Nomad beauftragt. Das Ergebnis hat meine Erwartungen übertroffen: Das Gutachten ist nicht nur fachlich extrem tiefgreifend, sondern gleichzeitig so aufbereitet, dass man als Laie klare Handlungsempfehlungen erhält. Besonders beeindruckt hat mich die proaktive Identifizierung von Risiken für meine Rückkehr nach Deutschland und die pragmatischen Lösungswege. Wer absolute Rechtssicherheit in internationalen Steuerfragen sucht, ist hier bestens aufgehoben. Uneingeschränkte Empfehlung!"

18.02.2026
"Hallo, ich bin mehr als begeistert von diesem Service! Ich konnte fast gar nicht so viel lesen, wie ich an Antwort erhalten habe. Mir wurden sogar Fragen beantwortet, die ich vergessen hatte zu stellen. Und das für den Preis, unschlagbar! Meine Panik hat sich gelegt und ich sehe beruhigt in die Zukunft. Auch meine Freunde sind total vergeistert und wollen sich mit ihren Fragen an sie wenden! Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe und Hilfe! MfG U. M. "

17.02.2026
"Die Beantwortung meines Anliegens war sehr ausführlich, es wurden alle Aspekte ausführlich beschrieben, ich habe fundierte Handlungsempfehlungen erhalten. Für mich war das sehr hilfreich, da ich einige Aspekt bis dahin nicht im Blick hatte. gerne wieder"

17.02.2026
"Sehr ausführliche und fundierte Beratung mit detaillierten Literaturhinweisen. Vielen Dank."

17.02.2026
"Sehr ausführliche Beratung, eine grosse Hilfe. Vielen herzlichen Dank Herr Wegner!"

17.02.2026
"Top Rückmeldung - innerhalb wenigen Stunden, detailliert und sehr hilfreich. Ich kann Herrn Wegner sehr empfehlen! "

16.02.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6251 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77