Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 01.12.2010 (Aktenzeichen IV R 17/09) dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen die steuerrechtliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen zu versagen ist mit der Folge, dass diesem Unternehmen die von ihm vereinnahmten Spieleinsatz-Gelder steuerlich zuzurechnen sind.

Durch ein weiteres Urteil vom selben Tag (IV R 18/09) hat der BFH entschieden, dass der private Veranstalter einer nicht genehmigten Lotterie weder die Gewerbesteuerfreiheit für staatliche Lotterieunternehmen in Anspruch nehmen kann noch als Einnehmer einer staatlichen Lotterie von der Gewerbesteuer befreit ist.

Zu beurteilen war im ersten Urteil die steuerrechtliche Anerkennung einer Treuhandvereinbarung zwischen den Mitspielern einer nicht staatlichen Lotterie und einem sog. Treuhänder. Nach dem zugrunde liegenden Vertragswerk sollte der Treuhänder mit den von einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen an ihn weitergeleiteten Spieleinsatz-Geldern Lottoscheine der staatlichen Lotterie erwerben. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle wurden jedoch tatsächlich keine Lottoscheine erworben. Der BFH entschied, dass die steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses ausscheide, wenn die vom Mitspieler als Treugeber dem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen erteilte Vollmacht zum Abschluss eines Treuhandvertrags mit einem sog. Treuhänder die tatsächliche Mittelverwendung nicht deckt und diese auch nicht durch den "Treugeber" genehmigt wird. Trotz Weiterleitung der Spieleinsatz-Gelder an den sog. Treuhänder musste sich deshalb das Lotterie-Dienstleistungsunternehmen die von ihm vereinnahmten Spieleinsatz-Anteile steuerlich zurechnen lassen.

Soweit sich das Lotterie-Dienstleistungsunternehmen an die Zahlen der staatlichen Lotterie "angehängt" hatte, ging der BFH allerdings davon aus, dass Spielgewinnansprüche der Mitspieler grundsätzlich als erfolgswirksam zu behandeln sind. Der BFH entschied, dass Spielgewinnansprüche gegen einen bilanzierenden Veranstalter einer nicht genehmigten Lotterie grundsätzlich im Zeitpunkt ihrer Entstehung Gewinn mindernd zu berücksichtigen sind, wenn keine Anhaltspunkte für eine betrügerische Ausrichtung des Geschäftskonzepts vorliegen.

Im zweiten Urteil hatte der BFH keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Doppelbelastung des Veranstalters eine nicht genehmigten Lotterie mit Lotterie- und Gewerbesteuer. Neben dem staatlichen Glücksspielmonopol diene auch die Lotteriesteuer der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht.

Der am Gemeinwohl orientierte Lenkungszweck der Lotteriesteuer rechtfertige es, die Belastungswirkung dieser Steuer im Fall einer verbotswidrigen Lotterie zusätzlich zur Belastung mit anderen Steuern eintreten zu lassen. Es sei gleichheitsrechtlich nicht geboten, die Lotteriesteuer durch Freistellung von der Gewerbesteuer zu kompensieren. Auf die unionsrechtlich verbürgte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit konnte sich das Lotterie-Dienstleistungsunternehmen im Streitfall schon deshalb nicht berufen, weil es nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und seine Leistungen in dem Mitgliedstaat erbracht hatte, in dem es niedergelassen ist.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Bessere Beratung hätte ich mir nicht wünschen können! 1 mit *"

14.03.2026
"Und wieder finde ich 5?zu wenig. Tolle Beratung mit tiefer Recherche, verbunden mit außerordentlichem Fachwissen. Manche Menschen machen einen Job, manche haben einen Beruf. Beruf kommt von Berufung und das trifft auf Hannu Wegner voll zu. Vielen Dank für die tolle Unterstützung, es hat mir viel Erkentnis gebracht und vor teurer Fehleinschätzung bewahrt. Liebe Grüße J.H.?????"

14.03.2026
"Sehr kompetente und sorgfältige Beratung. Mein komplexer Sachverhalt wurde gründlich durchdacht, klar erklärt und mit konkreten Empfehlungen für die praktische Umsetzung versehen. Besonders positiv fand ich die präzise Einordnungen und die daraus abgeleiteten Gestaltungsvorschläge. Vielen Dank für die sehr hilfreiche Unterstützung."

13.03.2026
"Vielen Dank für die Beratung und Hinweise. Bei weiteren Fragen werde Sie erneut kontaktieren."

13.03.2026
"Verständliche Beratung mit bsp.-rechnungen und Tipps zur Gestalltung und Umsätzung"

13.03.2026
"Super Beratung und sehr schnell reagiert. Bin äußerst zufrieden!!!"

13.03.2026
"Sehr genaue Erläuterung und Herleitung zum Ausfüllen von Formularen in Elster !"

12.03.2026
"Auch mein Folgeauftrag wurde sehr ausführlich und verständlich erklärt. Nach einer unvermeindlichen gesetlichen Erläuterung, folgt ein zusammfassende Handlungsanweisung die auch ich als Steuerlaie vertsehe. Vielen Dank"

12.03.2026
"Ich hatte eine Anfrage zur Besteuerung von Renten bei getrennt oder geschieden lebenden Partnern mit Wohnsitz in verschiedenen EU-Ländern gestellt. Herr RA Wegner hat alle Details und Informationen sehr detailliert und verständlich aufbereitet, woraus ich für mich weitere Handlungen ableiten kann. Sehr kompetent und verständlich! "

12.03.2026
"Sehr schnelle Bearbeitung. Äußerst detailliert und verständlich auf jeden einzelenen Punkt eingegangen und hat selbst weitere nützliche Punkte eingebracht. Selbiges auch bei Nachfragen. Sehr gute Darstellung der Sachverhalte und verständliche Zusammenfassung am Schluss der Ausführungen. Vielen Dank!"

12.03.2026
"Meine komplexe Fragestellung wurde sehr detailliert und sogar darüber hinausgehend beantwortet. Es erfolgte auch eine Einwertung mit konkreter Handlungsempfehlung."

11.03.2026
"Sehr verständliche und nachvollziehbare Antwort auf mein Anliegen. Ich weiß nun sehr genau, was ich tun muss. Herzlichen Dank!"

11.03.2026
"Vielen Dank für die sehr kompetente und ausführliche Unterstützung bei der Beantwortung der Fragen des Finanzamts zum Arbeitszimmer. Die Darlegungen - auch aufgrund ihrer Formulierungsvorschläge - sind vollumfänglich akzeptiert worden."

11.03.2026
"Her Wegener hat mich umfassend und verständlich auf meine steuerlichen Fragen hinsichtlich eines Immobilienkaufs ( eigengenutzt / vermietet ) beraten. Die Analyse war sehr ausführlich , detailliert und strukturiert mit allen steuerlich relevanten Zusatzinfos. Mehr als ich erwartet habe. Ich bin sehr zufrieden und absolut empfehlenswert."

11.03.2026
"Wow und nochmals wow, 5 * sind noch zu wenig. Ich hatte Fragen zu einer Schenkung und dieser wurden ausführlich erläutert. ich bin absolut von Herrn Wegner begeistert. Selbst über die Kernfragen hinaus gab es umfangreiche Informationen und Nachfragen wurden ebenfalls schnell und kompetent beantwortet. Herr Wegner ist wirklich ein "Berufener" und sehr zu empfehlen. Liebe Grüße von einem extrem zufriedenen Kunden"

10.03.2026
"Sehr ausführliche und umfassende Rückmeldung zu meiner Anfrage, die sehr verständlich geschrieben worden ist. Hätte diese Qualität nicht erwartet - kann ich also gut weiterempfehlen."

10.03.2026
"Für das was geliefert wurde, welches okay ist. Finde ich den Preis zu hoch."

09.03.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, vielen Dank für Ihre sehr umfangreiche, intensive und verständliche Stellungnahme. Es ist einfach nur PERFEKT. Und das Preis-Leistungsverhältnis ist außerordentlich zufrieden stellend. Vielen Dank. Ich kann und werde Sie weiter empfehlen"

09.03.2026
"Erneut hat Herr Wegner, alles ausführlich und sehr gut ausgeführt. Die übermittelten Informationen helfen mir enorm zur Klärung der Unternehmensbewertung. Vielen Dank dafür!"

08.03.2026
"Sehr umfassende Darstellung der sterblichen Systematik im Bereich Einkommensteuer."

05.03.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6294 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77