Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 01.12.2010 (Aktenzeichen IV R 17/09) dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen die steuerrechtliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen zu versagen ist mit der Folge, dass diesem Unternehmen die von ihm vereinnahmten Spieleinsatz-Gelder steuerlich zuzurechnen sind.

Durch ein weiteres Urteil vom selben Tag (IV R 18/09) hat der BFH entschieden, dass der private Veranstalter einer nicht genehmigten Lotterie weder die Gewerbesteuerfreiheit für staatliche Lotterieunternehmen in Anspruch nehmen kann noch als Einnehmer einer staatlichen Lotterie von der Gewerbesteuer befreit ist.

Zu beurteilen war im ersten Urteil die steuerrechtliche Anerkennung einer Treuhandvereinbarung zwischen den Mitspielern einer nicht staatlichen Lotterie und einem sog. Treuhänder. Nach dem zugrunde liegenden Vertragswerk sollte der Treuhänder mit den von einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen an ihn weitergeleiteten Spieleinsatz-Geldern Lottoscheine der staatlichen Lotterie erwerben. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle wurden jedoch tatsächlich keine Lottoscheine erworben. Der BFH entschied, dass die steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses ausscheide, wenn die vom Mitspieler als Treugeber dem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen erteilte Vollmacht zum Abschluss eines Treuhandvertrags mit einem sog. Treuhänder die tatsächliche Mittelverwendung nicht deckt und diese auch nicht durch den "Treugeber" genehmigt wird. Trotz Weiterleitung der Spieleinsatz-Gelder an den sog. Treuhänder musste sich deshalb das Lotterie-Dienstleistungsunternehmen die von ihm vereinnahmten Spieleinsatz-Anteile steuerlich zurechnen lassen.

Soweit sich das Lotterie-Dienstleistungsunternehmen an die Zahlen der staatlichen Lotterie "angehängt" hatte, ging der BFH allerdings davon aus, dass Spielgewinnansprüche der Mitspieler grundsätzlich als erfolgswirksam zu behandeln sind. Der BFH entschied, dass Spielgewinnansprüche gegen einen bilanzierenden Veranstalter einer nicht genehmigten Lotterie grundsätzlich im Zeitpunkt ihrer Entstehung Gewinn mindernd zu berücksichtigen sind, wenn keine Anhaltspunkte für eine betrügerische Ausrichtung des Geschäftskonzepts vorliegen.

Im zweiten Urteil hatte der BFH keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Doppelbelastung des Veranstalters eine nicht genehmigten Lotterie mit Lotterie- und Gewerbesteuer. Neben dem staatlichen Glücksspielmonopol diene auch die Lotteriesteuer der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht.

Der am Gemeinwohl orientierte Lenkungszweck der Lotteriesteuer rechtfertige es, die Belastungswirkung dieser Steuer im Fall einer verbotswidrigen Lotterie zusätzlich zur Belastung mit anderen Steuern eintreten zu lassen. Es sei gleichheitsrechtlich nicht geboten, die Lotteriesteuer durch Freistellung von der Gewerbesteuer zu kompensieren. Auf die unionsrechtlich verbürgte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit konnte sich das Lotterie-Dienstleistungsunternehmen im Streitfall schon deshalb nicht berufen, weil es nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und seine Leistungen in dem Mitgliedstaat erbracht hatte, in dem es niedergelassen ist.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr ausführliche und hilfreiche Antwort vielen Dank"

21.02.2026
"Vielen Dank! Herrn Wegners Antwort auf unsere Frage kam in kürzester Zeit nach Beauftragung. Die Aufklärung war unglaublich ausführlich, wie wir das nie erwartet hätten. Wir fühlten uns gut aufgehoben!"

20.02.2026
"Dear Mr. Wegner, I am have just finished reading through your response. It will take me this weekend to really process everything, but I can just say right now that I am shocked by the thoroughness and level of detail in your response. I have met many, many bureaucratic obstacles throughout my time moving to Germany, and this is by far the best money I have ever spent to help me address my situation. I truly cannot thank you enough! I will certainly be back in touch if I require further consultation after I fully digest your advice and wrap my head around my situation. "

20.02.2026
"HERVORRAGEND!! Sehr sehr schnelle Bearbeitung unseres Auftrages und optimale Erläuterungen zu den verschiedensten Fragestellungen. Eine wirklich optimale Unterstützung für unser Anliegen, herzlichen Dank Herr Wegner! "

19.02.2026
"Auf die Frage gab es einen zusätzlichen Steuertipp der Goldwert ist. Hatte das so nicht gewusst."

19.02.2026
"Meine Fragen wurden vollkommen beantwortet. Vielen Dank."

19.02.2026
"Ich bin begeistert! 1. Wenn man alles in die Hände Gottes legt, dann kümmert er sich darum fleißige Helfer zu senden, die zur Gebetserhörung beitragen 2. Herr Wegner ist einer dieser Gesandten fleißigen Helfer, denn seine Antwort kam exakt 30 Minuten vor meinem Gespräch mit der Agentur für Arbeit! Ich bin der Empfehlung gefolgt, habe mich nun bei der AfA abgemeldet und die Beraterin gab mir 1:1 das wieder, was Herr Wegner empfohlen hat. Wow! 3. Die Antwort selbst war schnell und sehr kompetent und ausführlich, es wurde alles berücksichtigt und ich habe mindestens 5 neue Inhalte heute dazugelernt (Steuervorteile optimal nutzen (zb. Vorauszahlungen, zeitliche Verschiebungen) Insights zum Progressionsvorbehalt etc. Die Berechnungen waren sehr ausführlich sovie die Beschreibung der möglichen Varianten. Die 199€ waren definitiv sehr gut investiert. Besten Dank vorab und Gottes Segen im Namen Jesu wünschen ich Ihnen! "

19.02.2026
"Sehr sorgfältig und sehr schnell. Danke!"

19.02.2026
"Ausgezeichnet. Ich werde gern wieder auf Ihre erstklassige Beratung zurückgreifen."

18.02.2026
"Umfassende und zielführende Beratung. Sehr zu empfehlen!"

18.02.2026
"Eine detaillierte Ausarbeitung eines komplexen Sachverhaltes. Verständlich erklärt."

18.02.2026
"Ich habe Herrn Wegner mit einer komplexen Analyse meiner steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Situation als Digital Nomad beauftragt. Das Ergebnis hat meine Erwartungen übertroffen: Das Gutachten ist nicht nur fachlich extrem tiefgreifend, sondern gleichzeitig so aufbereitet, dass man als Laie klare Handlungsempfehlungen erhält. Besonders beeindruckt hat mich die proaktive Identifizierung von Risiken für meine Rückkehr nach Deutschland und die pragmatischen Lösungswege. Wer absolute Rechtssicherheit in internationalen Steuerfragen sucht, ist hier bestens aufgehoben. Uneingeschränkte Empfehlung!"

18.02.2026
"Hallo, ich bin mehr als begeistert von diesem Service! Ich konnte fast gar nicht so viel lesen, wie ich an Antwort erhalten habe. Mir wurden sogar Fragen beantwortet, die ich vergessen hatte zu stellen. Und das für den Preis, unschlagbar! Meine Panik hat sich gelegt und ich sehe beruhigt in die Zukunft. Auch meine Freunde sind total vergeistert und wollen sich mit ihren Fragen an sie wenden! Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe und Hilfe! MfG U. M. "

17.02.2026
"Die Beantwortung meines Anliegens war sehr ausführlich, es wurden alle Aspekte ausführlich beschrieben, ich habe fundierte Handlungsempfehlungen erhalten. Für mich war das sehr hilfreich, da ich einige Aspekt bis dahin nicht im Blick hatte. gerne wieder"

17.02.2026
"Sehr ausführliche und fundierte Beratung mit detaillierten Literaturhinweisen. Vielen Dank."

17.02.2026
"Sehr ausführliche Beratung, eine grosse Hilfe. Vielen herzlichen Dank Herr Wegner!"

17.02.2026
"Top Rückmeldung - innerhalb wenigen Stunden, detailliert und sehr hilfreich. Ich kann Herrn Wegner sehr empfehlen! "

16.02.2026
"Absolut fantastische, ausführliche und verständliche Beantwortung aller Steuerfragen. So möchte ich beraten werden."

16.02.2026
"Sehr rasche, sehr gut strukturierte und kompetente Antworten, auch mit Angabe der betreffenden Belege, Paragraphen bzw. Aktenzeichen. Herr Wegner hat trotz der eher begrenzten Schilderung meiner Anfrage die Sachlage sehr umfassend verstanden, viele unterschiedliche Aspekte gegeneinander abgewogen und schließlich zu konkreten nachvollziehbaren Handlungsempfehlungen verdichtet. Meine Hochachtung! "

15.02.2026
"Da ich vor Ort keinen Steuerberater für mein wichtiges Anliegen gewinnen konnte und kurzfristig eine Einschätzung benötigte, habe ich mich an diese Plattform gewendet. Ich bin sehr zufrieden mit der ausführlichen und verständlich dargestellten Ausarbeitung, die mir nun eine klare Entscheidungsgrundlage bietet. Rückfragen wurden sehr schnell und kompetent beantwortet. Ich kann die Zusammenarbeit mit Herrn Hannu Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. "

15.02.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6248 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77