Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 01.12.2010 (Aktenzeichen IV R 17/09) dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen die steuerrechtliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen zu versagen ist mit der Folge, dass diesem Unternehmen die von ihm vereinnahmten Spieleinsatz-Gelder steuerlich zuzurechnen sind.

Durch ein weiteres Urteil vom selben Tag (IV R 18/09) hat der BFH entschieden, dass der private Veranstalter einer nicht genehmigten Lotterie weder die Gewerbesteuerfreiheit für staatliche Lotterieunternehmen in Anspruch nehmen kann noch als Einnehmer einer staatlichen Lotterie von der Gewerbesteuer befreit ist.

Zu beurteilen war im ersten Urteil die steuerrechtliche Anerkennung einer Treuhandvereinbarung zwischen den Mitspielern einer nicht staatlichen Lotterie und einem sog. Treuhänder. Nach dem zugrunde liegenden Vertragswerk sollte der Treuhänder mit den von einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen an ihn weitergeleiteten Spieleinsatz-Geldern Lottoscheine der staatlichen Lotterie erwerben. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle wurden jedoch tatsächlich keine Lottoscheine erworben. Der BFH entschied, dass die steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses ausscheide, wenn die vom Mitspieler als Treugeber dem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen erteilte Vollmacht zum Abschluss eines Treuhandvertrags mit einem sog. Treuhänder die tatsächliche Mittelverwendung nicht deckt und diese auch nicht durch den "Treugeber" genehmigt wird. Trotz Weiterleitung der Spieleinsatz-Gelder an den sog. Treuhänder musste sich deshalb das Lotterie-Dienstleistungsunternehmen die von ihm vereinnahmten Spieleinsatz-Anteile steuerlich zurechnen lassen.

Soweit sich das Lotterie-Dienstleistungsunternehmen an die Zahlen der staatlichen Lotterie "angehängt" hatte, ging der BFH allerdings davon aus, dass Spielgewinnansprüche der Mitspieler grundsätzlich als erfolgswirksam zu behandeln sind. Der BFH entschied, dass Spielgewinnansprüche gegen einen bilanzierenden Veranstalter einer nicht genehmigten Lotterie grundsätzlich im Zeitpunkt ihrer Entstehung Gewinn mindernd zu berücksichtigen sind, wenn keine Anhaltspunkte für eine betrügerische Ausrichtung des Geschäftskonzepts vorliegen.

Im zweiten Urteil hatte der BFH keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Doppelbelastung des Veranstalters eine nicht genehmigten Lotterie mit Lotterie- und Gewerbesteuer. Neben dem staatlichen Glücksspielmonopol diene auch die Lotteriesteuer der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht.

Der am Gemeinwohl orientierte Lenkungszweck der Lotteriesteuer rechtfertige es, die Belastungswirkung dieser Steuer im Fall einer verbotswidrigen Lotterie zusätzlich zur Belastung mit anderen Steuern eintreten zu lassen. Es sei gleichheitsrechtlich nicht geboten, die Lotteriesteuer durch Freistellung von der Gewerbesteuer zu kompensieren. Auf die unionsrechtlich verbürgte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit konnte sich das Lotterie-Dienstleistungsunternehmen im Streitfall schon deshalb nicht berufen, weil es nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und seine Leistungen in dem Mitgliedstaat erbracht hatte, in dem es niedergelassen ist.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Vielen Dank Herr Wegner für die umfassende und ausführliche Beratung. Hilfreich finde ich auch Ihre Empfehlungen und die Zusammenfassung. Nächstes Mal komme ich wieder auf Sie zu!"

24.04.2026
"Mit der Beratung bin ich sehr zufrieden, Die Antworten kamen schnell und umfassend. Es wurden auch Aspekte angesprochen , an die ich nicht gedacht hatte. Vielen Dank "

24.04.2026
"Sehr geehrter Herr Steuerberater Wegner Ich möchte mich ausdrücklich für die außergewöhnlich fundierte und umfassende steuerliche Beratung bedanken. Herr Wegner hat es verstanden, ein äußerst komplexes und vielschichtiges Thema – mit Bezügen zum Steuerrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Zivilrecht und internationalen Steuerrecht – klar strukturiert, präzise und gleichzeitig praxisnah darzustellen. Besonders hervorzuheben ist die Tiefe der Analyse: Sämtliche relevanten Aspekte wurden nicht nur angesprochen, sondern systematisch durchdacht und mit konkreten Handlungsempfehlungen versehen. Die Ausführungen zur Nießbrauchsgestaltung, zur grenzüberschreitenden steuerlichen Situation (Deutschland/Schweiz) sowie zu den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen waren äußerst differenziert und haben mir ein hohes Maß an Sicherheit für die weiteren Entscheidungen gegeben. Sehr positiv ist auch, dass nicht nur die rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt wurden, sondern ebenso klar auf potenzielle Risiken, Gestaltungsspielräume und typische Fallstricke hingewiesen wurde. Die Kombination aus rechtlicher Präzision und praktischer Umsetzbarkeit ist aus meiner Sicht besonders wertvoll. Die Beratung geht deutlich über eine „Standardantwort“ hinaus und hat eher den Charakter einer individuellen, hochwertigen Fachberatung, wie man sie sonst nur im Rahmen eines persönlichen Mandats erhält. Insgesamt eine herausragende Leistung – fachlich exzellent, strukturiert, vorausschauend und absolut empfehlenswert. Vielen Dank! T. H. "

24.04.2026
"Sehr gute Zusammenfasssung der derzeitigen steuerlichen Situation mit kompetenter Handlungsempfehlung für 2025-2027; sehr gut! "

23.04.2026
"Herr Wegner ist absolute Klasse. Die Probleme und Sachverhalte wurden ausführlich analysiert und aufgearbeitet, Strategien und Erfolgsaussichten dargestellt und gegliedert. Falls es weitere Herausforderungen gibt, werde ich definitiv wieder hier landen. Top Qualität!"

23.04.2026
"Super gute Beratung starke Fachliche Argumente sowie kurze Antwortzeit. Sehr gute Beratung Danke für ihre Hilfe "

22.04.2026
"Sehr kompetenter und netter Kontakt! Wie immer werden Aufträge bestens erledigt und es erfolgt immer ein "Overdeliver". :-) Besten Dank. "

22.04.2026
"Sehr kompetente, schnelle und zugleich pragmatische Beratung. Die steuerlichen Fragestellungen wurden schnell durchdrungen und klar erläutert, mit nachvollziehbaren und umsetzbaren Empfehlungen. "

21.04.2026
"200% Weiterempfehlung! Auf einer Skala von 1-10: eine 20!! Ich habe mich zum wiederholten Mal an Herrn Wegner gewandt. Seine Antworten sind von vorzüglicher Sachkunde, sehr detailiert und sehr gut erklärt. Dieses Mal ging es um einen sehr unübliche Konstellation im Kontext USt. Seine Antwort war nicht nur inhaltlich perfekt, sondern zusätzlich auch sehr schnell"

20.04.2026
"100 % Empfehlung! Ich bin äußerst zufrieden mit der fachlich fundierten, ausführlichen Beratung in einem komplexen Fall, die mich auf viele Sachverhalte aufmerksam gemacht hat. Die Antwort kam sehr schnell und auch auf meine Rückfragen kam erneut eine ausführliche Antwort. Ich fühle mich sehr gut informiert und kann nun eine gute und rechtssichere Entscheidung treffen. Vielen Dank!"

20.04.2026
"Wurde sehr umfassend und verständlich beraten. Jederzeit wieder."

20.04.2026
"Meine steuerlichen Fragen wurden mir in sehr kurzer Zeit beantwortet. Ich war begeistert das die Antwort sehr ausführlich und gut beschrieben worden ist, mit einigen Beispielen und Auszügen ähnlicher Gerichtsbeschlüssen. Ich kann Herr Wegner bestens weiterempfehlen. Danke "

18.04.2026
"Excellent and professional support. He quickly understood the legal and factual complexity of my case involving Familienkasse. His assessment was clear, detailed, and easy to understand, with practical recommendations on deadlines, objection strategy, and next steps."

17.04.2026
"Der erste Steuerfachmann, der sich bemüht, zu helfen. Dankeschön "

17.04.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, Meine Frau und ich sind überwältigt! Wir suchten seit fast einem Jahr eine Antwort auf unsere Fragen und Bedenken und niemand hat uns auch nur annähernd so umfangreiche, begründete und präzise Antworten gegeben wie sie! Ihre detaillierten Angaben zeigen auch, dass Sie sich äusserst professionell mit unserer steuerlichen Situation, die sowohl Deutschland als auch Deutschland betrifft, beschäftigt haben. Wir können Sie nur auf das vollste Empfehlen und bedauern nur, dass wir nicht mehr wie 5 Sterne hergeben können!!! Mit freundlichen Grüßen Helga und W. F. "

17.04.2026
"Ich habe Herrn Wegner für die steuerliche Erfassung meines NFT-Projekts auf der Hedera-Blockchain kontaktiert und bin absolut begeistert. Besonders beeindruckt hat mich die tiefe fachliche Spezialisierung: Statt allgemeiner steuerlicher Floskeln erhielt ich eine fundierte Analyse zur Bestimmung des Leistungsorts im Drittland (§ 3a Abs. 5 UStG) unter Einbeziehung von Geo-IP-Logs und aktuellster Rechtsprechung. Die Beratung war extrem strukturiert, preislich absolut fair (Festpreis!) und gab mir die nötige Sicherheit für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung. Wer im Krypto-Bereich einen Profi sucht, der technische Daten rechtlich präzise einordnet und beim ELSTER-Fragebogen unterstützt, ist hier genau richtig. Vielen Dank für die erstklassige Hilfe!"

17.04.2026
"Exzellente Beratung auf höchstem Niveau "

17.04.2026
"Alle Punkte wurden schnell und umfassend geklaert. Die Erlaeuterungen waren sehr gut verstaendlich !! Gerne wieder."

16.04.2026
"Sehr gut und informativ, Herr Wegner ist auf alle unsere Fragen sehr detailliert eingegangen"

16.04.2026
"Herr Wegner hat uns sehr schnell, freundlich und verständlich mit ausführlichen Antworten weitergeholfen!"

16.04.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6379 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77