Nur noch 2011: Einkommensgrenzen für Kindergeld
Eltern von volljährigen Kindern in der Ausbildung müssen dieses Jahr letztmalig Einkommensgrenzen für das Kindergeld beachten: Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge besteht nur, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes 8.004 Euro im Jahr nicht übersteigen.
Erst im kommenden Jahr entfällt diese Grenze. Hat das Kind Ausbildungsvergütung oder andere Einnahmen, sollte deshalb zum Jahresende nachgerechnet werden. Liegen nach Abzug von Werbungskosten, Ausbildungskosten und Sozialversicherungsbeiträgen die Einkünfte und Bezüge über dem Grenzbetrag, kann der Kauf von Arbeitsmitteln wie der Erwerb eines neuen Laptops oder die Ergänzung der Fachliteratur das Kindergeld retten.
Auch eine Gehaltsumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge verringert die Einkünfte des Kindes.
(NVL / Redaktion)
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