Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer Immobilien & Vermietung

Die Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie kann zu beträchtlichen Einkommensteuerforderungen führen, nämlich dann, wenn die Immobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft gehört und deren Gesellschafter als Nutzende der Immobilie in Deutschland wohnen.

Es entspricht wohl gängiger Praxis, beim Ankauf einer spanischen Ferienimmobilie eine spanische Kapitalgesellschaft zu gründen und als Eigentümerin der Immobilie "vorzuschalten" –  vorzugsweise, um spanische Wertzuwachs- und Erbschaftsteuern zu sparen, aber auch aus Gründen der Haftungsbeschränkung sowie der Anonymität. Dieses Gestaltungsmodell kann jedoch in Deutschland teuer werden, weil für die Immobiliennutzung meistens keine oder keine marktübliche Miete gezahlt wird und der Mietverzicht dann eine verdeckte Gewinnausschüttung der Gesellschaft an ihre Gesellschafter darstellt.

Steuern sparen kommt manchmal teuer

Konkret ging es um eine deutsche Familie, die im Jahr 2000 für rd. 2,4 Mio. DM ein 1.000 qm großes Grundstück mit einem 160 qm großen Haus und einem Pool auf Mallorca erworben, "dazwischen" aber eine spanische Sociedad Limitada, vergleichbar einer deutschen GmbH, geschaltet hatte. Das Haus stand den Familienangehörigen ganzjährig zur Verfügung und wurde von ihnen zu Urlaubszwecken unentgeltlich genutzt. Das Finanzamt nahm an, dass die Nutzung steuerpflichtige verdeckte Gewinnausschüttungen der Gesellschaft an ihre Gesellschafter nach sich zog. Es ging um jährlich 78.000 Euro (geschätzte Kostenmiete). Der BFH hat das im Grundsatz bestätigt (Urteil vom 12. Juni 2013, Az. I R 109-111/10).

Neues DBA in Kraft

Beim Kauf einer ausländischen Ferienimmobilie wird das Urteil zu beachten sein. Das gilt insbesondere für Objekte in Spanien. Allerdings ist die Gefahr einer Nachversteuerung in Deutschland insoweit ab 2013 an eher gering, weil nach dem seitdem geltenden neuen deutsch-spanischen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Besteuerungsrecht für derartige Gewinnausschüttungen zumeist in Spanien liegen dürfte.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Die Beratung war schnell und ausgesprochen umfangreich. Mit ganz klaren Handlungsempfehlungen. Das Problem wurde wirklich genau auf dem Punkt beantwortet. Ich bin sehr zufrieden und gebe dem Berater und auch der Plattform eine uneingeschränkte Weiterempfehlung. Ganz herzlichen Dank. "

12.01.2025
"Perfekt - vielen Dank für die Ausführungen ! V."

11.01.2025
"Alles prima"

11.01.2025
"Schnell und konkret. Danke!"

11.01.2025
"Ich wurde von Herr Haag kompetent und präzise beraten. Sämtliche meiner zahlreichen Fragen wurden schnell und geduldig beantwortet. Daher würde ich ihn jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen."

10.01.2025
"Vielen Dank! Frage beantwortet :-)"

08.01.2025
"Ich bin mit dem Antwort und mit der Analyse meines Steuerbescheids sehr zufrieden. Es war sehr ausführlich und detailliert. Vielen Dank dafür. "

06.01.2025
"Vielen Dank an Herrn Thomas! Er hat präzise die einzelnen Fragepunkte beantwortet und erläutert, inclusive der Wechselwirkungen von Entscheidungen und weitere Handlungsoptionen, und sogar noch Quellen zum Thema benannt, Ich weiß nun, was ich als nächstes tun muss."

05.01.2025
"Sehr gute und schnelle Bearbeitung!!!"

04.01.2025
"Schnelle und präzise geantwortet. Vielen Dank."

02.01.2025
"Besten Dank für die sehr schnelle Antwort und das konkrete Eingehen auf meine Fragen, auch bei der Rückfrage meinerseits."

30.12.2024
"sehr hohe Fachkompetenz"

29.12.2024
"Herzlichen Dank für die ausführliche Information. Damit kann ich wirklich was anfangen und weitere Schritte unternehmen. Freundliche Grüße "

29.12.2024
"Die Beratung war gut, aber leider wurde meine Rückfrage nicht beantwortet."

28.12.2024
"Sehr schnelle und kompentente Antwort. Danke! Ich denke und hoffe sehr, dass das Vorgehen auch so wie beraten, vom Finanzamt akzeptiert wird. Ich empfehle 100%. "

27.12.2024
"Antwortet auf die gestellten Fragen mit einfach zu versehenden antworten. Empfehlenswert "

27.12.2024
"Wie immer sehr freundlich und professionell.!! Vielen Dank für Ihre Hilfe!!"

19.12.2024
"Herr Keese war sehr kompetent und hat mir sämtliche Fragen zeitnah, verständlich und detailliert erklärt. Vielen Dank!"

19.12.2024
"Sehr freundlich, sehr spontan, sehr kompetent! Jederzeit gerne wieder, wir konnten in wenigen Minuten mein dringendes Anliegen klären ! TOP!"

17.12.2024
"Herr Keese hat uns sehr ausführlich und freundlich beraten und uns die Ergebnisse der Beratung verständlich verschriftlicht, sodass wir nun mit der nötigen Sicherheit unser Projekt angehen können. Vielen Dank, Herr Keese!"

13.12.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5650 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77