Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

0900/1000 2770 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Nutzungsänderung bei Immobilien hat steuerliche Konsequenzen

Immobilien gelten generell als sichere Anlage und werthaltige Vorsorge. So können z.B. bei Eigennutzung eigene Mietkosten gespart werden. Was aber passiert, wenn ein Nutzungswechsel stattfindet, und zwar von der Eigennutzung zur Vermietung?

Wer eine eigene Immobilie selbst nutzt, hat normalerweise kaum Möglichkeiten, Kosten steuerlich geltend zu machen. Das liegt u.a. daran, dass steuerrelevante Ausgaben in aller Regel mit der Erzielung von Einkünften einhergehen müssen. Ganz anders sieht es mit laufenden Kosten (z.B. Finanzierungskosten und Schuldzinsen, Abschreibungen, Grundsteuer, Betriebskosten) bei vermieteten Objekten aus. Sie dürfen komplett als Werbungskosten von den Einkünften abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist ausschließlich auf vermietete Immobilien anwendbar. Schon bei gemischt genutzten Gebäuden ist Vorsicht geboten, denn in einem solchen Fall müssen detaillierte Kostentrennungen und entsprechende Zuordnungen vorgenommen werden.

Vermieter, deren Immobilie unverschuldet leer steht, können einen Grundsteuererlass bei ihrer Gemeinde beantragen, und zwar immer bis zum 31. März eines Jahres für das jeweils vorausgegangene Jahr. Bei Leerstand orientiert sich der Fiskus an der ortsüblichen Miete. Bleiben die erzielten Mieteinnahmen hinter diesen Bezugsgrößen um mehr als 50 % zurück, kann die Grundsteuer auf Antrag zum Teil erlassen werden. Laut Jahressteuergesetz 2009 wird bei Minderung der Mieteinnahmen um mehr als 50 % die Grundsteuer zu 25 % erlassen. Bei einer Minderung um 100 %, einem Totalausfall der Miete, reduziert sich die Steuerlast auf 50 %. Maßstab der Ertragsminderung ist beispielsweise bei Mieterlass wegen geringer Nachfrage die tatsächlich vereinbarte Miete. Werbungskosten hingegen können ungemindert bei Leerstand geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Anerkennung steuermindernder Umstände ist der Ausschluss von Selbstverschulden. Wenn etwa der Leerstand auf unrealistisch hohe Mietpreise zurückzuführen ist oder auf langwierige Baumaßnahmen, ist die Erstattung gefährdet. Ebenso dann, wenn der Vermieter sich nicht nachweislich um die Neuvermietung der Immobilien kümmert.

Auch Aufwendungen für Baumaßnahmen können prinzipiell als Werbungskosten abgesetzt werden. Wie hoch der Steuervorteil ausfällt bzw. wie sich die durchgeführten Maßnahmen steuerlich auswirken, hängt aber davon ab, ob sie als Modernisierung, Renovierung bzw. Instandsetzung gelten oder als Herstellung. Hier entscheidet die richtige Zuordnung über die steuerlichen Konsequenzen. Herstellungsaufwand darf nur linear über die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden. Kosten für Modernisierung, Renovierung und Instandsetzung können Wohnungsvermieter auf einmal oder wahlweise gleichmäßig über einen Zeitraum von zwei bis zu fünf Jahren mit den Mieteinnahmen verrechnen. Ob ein Sofortabzug günstiger ist oder ein über bis zu fünf Jahren verteilter Abzug, hängt vom zu versteuernden Einkommen des Vermieters in den entsprechenden Jahren ab und sollte mit einem Steuerberater besprochen werden.

Quelle: Steuerberaterkammer Stuttgart Bund vom 26.02.2010

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Alles wunderbar, vielen Dank! "

28.03.2024
"Sehr schnelle und umfassende Beratung. Auch die Nachfrage wurde sofort und umfangreich beantwortet. "

27.03.2024
"Sehr schnelle, fachlich kompetente und gut verständliche Beratung."

26.03.2024
"Schnelle und kompetente Bearbeitung meiner Anfrage. Sehr zu empfehlen. Ich werde gerne ich auch iin Zukunft bei anderen Problemstellungen mit Herrn Dr. Lorenz zusammen arbeiten."

24.03.2024
"Mein Anliegen wurde einwandfrei und schnell bearbeitet. Auch Rückfragen wurden anstandslos und zügig beantwortet."

23.03.2024
"Ich habe klare und umfassende Antworten auf meine Fragen erhalten"

22.03.2024
"Schnelle und ausführliche Abwicklung. Rückfragen wurden schnell und verständlich beantwortet. Jederzeit wieder!"

21.03.2024
"Ich wurde von Herrn Müller sehr gut Beraten. Zudem erhielt ich noch weitere Tipps, die mir meine vorherigen Steuerberater nicht mitgeteilt haben. Ich kann Herr Müller mit voller Überzeugung und Zufriedenheit weiterempfehlen. "

20.03.2024
"Sehr, sehr gute, verständliche, kompetente und professionelle Antwort meines Anliegens erhalten. Sehr gut und für den Laien verständliche, ausführliche Formulierung. Aus vollster Überzeugung weiter zu empfehlen!"

20.03.2024
"Sehr freundlicher Kontakt, schnelle und ausführliche Beratung . Nur zu empfehlen."

19.03.2024
"Sehr schnelle Beratung und freundlicher Kontakt. Nur zu empfehlen."

19.03.2024
"Schneller Rat und auf den Punkt gebracht, danke."

18.03.2024
"schnell und unkompliziert, ich danke Ihnen vielmals!"

17.03.2024
"Wir sind von der Beratung von Herrn Zeren hellauf begeistert! Er hat sich viel Zeit genommen für unser Anliegen und uns extrem in der Sache weitergeholfen - vielen Dank nochmal! Wir hoffen auf eine baldige erneute Zusammenarbeit!"

14.03.2024
"Mein Anliegen wurde schnell und verständlich erklärt. "

13.03.2024
"herzlichen Dank für die sehr schnelle und präzise Auskunft! Gerne wieder!"

13.03.2024
"Vielen Dank für die verständliche und kurzfristige Beratung in Sachen Einkommensteuer. Ich hatte das Gefühl, dass mein Anliegen bei Ihnen in guten Händen war."

11.03.2024
"Sehr gute ausfuehrliche uns schnell Beantwortung der Frage. Werde den Service wieder benutzen"

10.03.2024
"Schnelle und detaillierte Erläuterung mit Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Lösung meines steuerlichen Problems. Auch Nachfragen wurden ausführlich behandelt. Das war sehr hilfreich. Vielen Dank."

09.03.2024
"sehr schnell und hilfreich (mit auch für den Laien verständlichen Erläuterungen)"

08.03.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5426 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 2770