Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Nutzungsänderung bei Immobilien hat steuerliche Konsequenzen

Immobilien gelten generell als sichere Anlage und werthaltige Vorsorge. So können z.B. bei Eigennutzung eigene Mietkosten gespart werden. Was aber passiert, wenn ein Nutzungswechsel stattfindet, und zwar von der Eigennutzung zur Vermietung?

Wer eine eigene Immobilie selbst nutzt, hat normalerweise kaum Möglichkeiten, Kosten steuerlich geltend zu machen. Das liegt u.a. daran, dass steuerrelevante Ausgaben in aller Regel mit der Erzielung von Einkünften einhergehen müssen. Ganz anders sieht es mit laufenden Kosten (z.B. Finanzierungskosten und Schuldzinsen, Abschreibungen, Grundsteuer, Betriebskosten) bei vermieteten Objekten aus. Sie dürfen komplett als Werbungskosten von den Einkünften abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist ausschließlich auf vermietete Immobilien anwendbar. Schon bei gemischt genutzten Gebäuden ist Vorsicht geboten, denn in einem solchen Fall müssen detaillierte Kostentrennungen und entsprechende Zuordnungen vorgenommen werden.

Vermieter, deren Immobilie unverschuldet leer steht, können einen Grundsteuererlass bei ihrer Gemeinde beantragen, und zwar immer bis zum 31. März eines Jahres für das jeweils vorausgegangene Jahr. Bei Leerstand orientiert sich der Fiskus an der ortsüblichen Miete. Bleiben die erzielten Mieteinnahmen hinter diesen Bezugsgrößen um mehr als 50 % zurück, kann die Grundsteuer auf Antrag zum Teil erlassen werden. Laut Jahressteuergesetz 2009 wird bei Minderung der Mieteinnahmen um mehr als 50 % die Grundsteuer zu 25 % erlassen. Bei einer Minderung um 100 %, einem Totalausfall der Miete, reduziert sich die Steuerlast auf 50 %. Maßstab der Ertragsminderung ist beispielsweise bei Mieterlass wegen geringer Nachfrage die tatsächlich vereinbarte Miete. Werbungskosten hingegen können ungemindert bei Leerstand geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Anerkennung steuermindernder Umstände ist der Ausschluss von Selbstverschulden. Wenn etwa der Leerstand auf unrealistisch hohe Mietpreise zurückzuführen ist oder auf langwierige Baumaßnahmen, ist die Erstattung gefährdet. Ebenso dann, wenn der Vermieter sich nicht nachweislich um die Neuvermietung der Immobilien kümmert.

Auch Aufwendungen für Baumaßnahmen können prinzipiell als Werbungskosten abgesetzt werden. Wie hoch der Steuervorteil ausfällt bzw. wie sich die durchgeführten Maßnahmen steuerlich auswirken, hängt aber davon ab, ob sie als Modernisierung, Renovierung bzw. Instandsetzung gelten oder als Herstellung. Hier entscheidet die richtige Zuordnung über die steuerlichen Konsequenzen. Herstellungsaufwand darf nur linear über die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden. Kosten für Modernisierung, Renovierung und Instandsetzung können Wohnungsvermieter auf einmal oder wahlweise gleichmäßig über einen Zeitraum von zwei bis zu fünf Jahren mit den Mieteinnahmen verrechnen. Ob ein Sofortabzug günstiger ist oder ein über bis zu fünf Jahren verteilter Abzug, hängt vom zu versteuernden Einkommen des Vermieters in den entsprechenden Jahren ab und sollte mit einem Steuerberater besprochen werden.

Quelle: Steuerberaterkammer Stuttgart Bund vom 26.02.2010

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Kerr Klement wirkt schnell und zuverlässig. Man muss manchmal was nachfragen, dafür antwortet er aber zügig und ausführlich. "

12.11.2025
"Hoch kompetente, schnelle und ausführliche Beratung. Zudem alles in sehr verständlicher Form aufbereitet und an diversen Stellen auch proaktiv relevante Aspekte benannt. Bin absolut zufrieden mit der Leistung. "

10.11.2025
"Kompetente Beratung, schnelle Bearbeitung. Perfekt !"

08.11.2025
"Herr Wegner hat mich äusserst kompetent und sehr gut verständlich beraten. Eine Rückfrage wurde prompt und detailliert beantwortet. Darüber hinaus gab mir Herr Wegner klare Formulierungsempfehlungen an die Hand, die ich 1:1 umsetzen konnte. Besser geht es wirklich nicht!"

07.11.2025
"Herr Wegner hat mich in einer komplexen, grenzüberschreitenden Situation außergewöhnlich klar, strukturiert und verständlich beraten. Er hat Rechtsgrundlagen präzise eingeordnet, die Wirkmechanik mit praxisnahen Zahlenbeispielen erklärt und mir einen konkreten, umsetzbaren Fahrplan an die Hand gegeben. Besonders hilfreich waren seine praxistauglichen Gestaltungsempfehlungen, die klaren Hinweise auf typische Fallstricke sowie die strukturierte Aufbereitung der formalen Anforderungen. Rückfragen hat er schnell, geduldig und exakt auf meine Lebenssituation zugeschnitten beantwortet – am Ende blieben keine offenen Punkte. Fachlich exzellent, didaktisch stark, zuverlässig und fair im Preis‑Leistungs‑Verhältnis – uneingeschränkte Weiterempfehlung."

07.11.2025
"Sehr präzise, kompetente und schnelle Bearbeitung meines Anliegens!"

07.11.2025
"Vielen herzlichen Dank! Sie haben uns mit der Beratung sehr weitergeholfen!!!"

06.11.2025
"Herr Wegner war in den Antworten nicht nur extrem schnell. Er hat auch verständlich, ausführlich und sehr kompetent meine Fragen beantwortet. Eine klare Empfehlung!"

05.11.2025
"Perfekte Beratung durch Herrn Wegner Nachdem ich anfangs sehr skeptisch wegen einer Online-Beratung war, muss ich sagen, dass ich mehr als zufrieden mit der super ausführlichen Beantwortung meiner Frage bin. Ich würde Herrn Wegner jederzeit wieder um Rat fragen. Vielen Dank nochmals"

05.11.2025
"Sehr ausführliche Rückmeldung, daher stelle ich meine steuerlichen Fragen direkt an Hr. Wegner. Danke!"

05.11.2025
"Sehr ausführlich und verständlich erklärt. Super Beratung!"

04.11.2025
"Sehr hilfreiche und gut verständliche Beratung. "

04.11.2025
"Sehr gerne empfehle ich Herrn Wegner weiter. Ich habe von ihm eine sehr umfassende Ausarbeitung zu meinem Anliegen erhalten. Meine nachfolgenden Fragen und Hinweise hat er allesamt mit gleichbleibend hoher Qualität und Ausführlichkeit stets zeitnah und teils sogar zu eher untypischen Zeiten am Abend und Wochenende beantwortet. Und das alles zu einem sehr fairen Preis. Mit Aufkommen einer weiteren Fragestellung werde ich mich somit einer hervorragenden Beratung gewiss wieder an ihn wenden können."

02.11.2025
"Die Fragestellung wurde über meine Erwartungen hinaus sehr detailliert und kompetent beantwortet und war somit äußerst hilfreich in der weiteren Entscheidungsfindung. - Vielen Dank!"

02.11.2025
"Sehr gute allgemeinverständliche und ausführliche Antwort. Wir werden uns bei weiteren Fragen sehr gern wieder an Herrn Wegner wenden und empfehlen ihn gerne weiter."

02.11.2025
"Sehr freundliche, schnelle, ausführliche und allgemeinverständliche Antwort. Wir danken für die super Unterstützung."

02.11.2025
"Spitzenklasse. Lässt keine Fragen offen und denkt proaktiv an auch nicht direkt gestellte Fragen"

02.11.2025
"Umfassend beraten und mit Steuervorkenntnissen gut verständlich."

01.11.2025
"Exzellente fachkundige und ausführliche Beratung. Herr Wegner hat die Fragen und Rückfragen zur vollsten Zufriedenheit beantwortet. Meine uneingeschränkte Weiterempfehlung! Beste Grüße, W. R."

01.11.2025
"Ich kann mich den positiven Bewertungen nur anschließen! Herr Wegner verdient eigentlich sechs Sterne: Seine Erklärungen waren stets klar und nachvollziehbar, Rückfragen hat er schnell und verständlich beantwortet. Besonders dankbar bin ich für seine sachliche, ruhige und äußerst kompetente Beratung."

01.11.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6076 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77