Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Nutzungsänderung bei Immobilien hat steuerliche Konsequenzen

Immobilien gelten generell als sichere Anlage und werthaltige Vorsorge. So können z.B. bei Eigennutzung eigene Mietkosten gespart werden. Was aber passiert, wenn ein Nutzungswechsel stattfindet, und zwar von der Eigennutzung zur Vermietung?

Wer eine eigene Immobilie selbst nutzt, hat normalerweise kaum Möglichkeiten, Kosten steuerlich geltend zu machen. Das liegt u.a. daran, dass steuerrelevante Ausgaben in aller Regel mit der Erzielung von Einkünften einhergehen müssen. Ganz anders sieht es mit laufenden Kosten (z.B. Finanzierungskosten und Schuldzinsen, Abschreibungen, Grundsteuer, Betriebskosten) bei vermieteten Objekten aus. Sie dürfen komplett als Werbungskosten von den Einkünften abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist ausschließlich auf vermietete Immobilien anwendbar. Schon bei gemischt genutzten Gebäuden ist Vorsicht geboten, denn in einem solchen Fall müssen detaillierte Kostentrennungen und entsprechende Zuordnungen vorgenommen werden.

Vermieter, deren Immobilie unverschuldet leer steht, können einen Grundsteuererlass bei ihrer Gemeinde beantragen, und zwar immer bis zum 31. März eines Jahres für das jeweils vorausgegangene Jahr. Bei Leerstand orientiert sich der Fiskus an der ortsüblichen Miete. Bleiben die erzielten Mieteinnahmen hinter diesen Bezugsgrößen um mehr als 50 % zurück, kann die Grundsteuer auf Antrag zum Teil erlassen werden. Laut Jahressteuergesetz 2009 wird bei Minderung der Mieteinnahmen um mehr als 50 % die Grundsteuer zu 25 % erlassen. Bei einer Minderung um 100 %, einem Totalausfall der Miete, reduziert sich die Steuerlast auf 50 %. Maßstab der Ertragsminderung ist beispielsweise bei Mieterlass wegen geringer Nachfrage die tatsächlich vereinbarte Miete. Werbungskosten hingegen können ungemindert bei Leerstand geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Anerkennung steuermindernder Umstände ist der Ausschluss von Selbstverschulden. Wenn etwa der Leerstand auf unrealistisch hohe Mietpreise zurückzuführen ist oder auf langwierige Baumaßnahmen, ist die Erstattung gefährdet. Ebenso dann, wenn der Vermieter sich nicht nachweislich um die Neuvermietung der Immobilien kümmert.

Auch Aufwendungen für Baumaßnahmen können prinzipiell als Werbungskosten abgesetzt werden. Wie hoch der Steuervorteil ausfällt bzw. wie sich die durchgeführten Maßnahmen steuerlich auswirken, hängt aber davon ab, ob sie als Modernisierung, Renovierung bzw. Instandsetzung gelten oder als Herstellung. Hier entscheidet die richtige Zuordnung über die steuerlichen Konsequenzen. Herstellungsaufwand darf nur linear über die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden. Kosten für Modernisierung, Renovierung und Instandsetzung können Wohnungsvermieter auf einmal oder wahlweise gleichmäßig über einen Zeitraum von zwei bis zu fünf Jahren mit den Mieteinnahmen verrechnen. Ob ein Sofortabzug günstiger ist oder ein über bis zu fünf Jahren verteilter Abzug, hängt vom zu versteuernden Einkommen des Vermieters in den entsprechenden Jahren ab und sollte mit einem Steuerberater besprochen werden.

Quelle: Steuerberaterkammer Stuttgart Bund vom 26.02.2010

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"sehr ausführliche Antwort und auch verständlich erklärt"

21.01.2026
"es erfolgte eine sehr ausführliche und gründliche beratung. toll. vielen dank."

21.01.2026
"Ausgesprochen gute Beratung!"

21.01.2026
"Sehr solide Beratung. Ich bleibe definitiv! "

21.01.2026
"Herr Lorenz hat uns öfter beraten.Wir sind sehr zufrieden Mit einfachen Worten und Vorschlägen half er uns diesmal dabei Einspruch gegen das Ergebnis der Steuererklärung einzulegen. Gerne immer wiede sehr zum empfehlen."

20.01.2026
"Auf jeden Fall fünf Sterne, aber ich warte noch auf die Antwort von Herrn Wegner zu meiner letzten Frage."

20.01.2026
"Bin mit der Beratung sehr zufrieden. Es wurde sehr umfangreich auf meine Fragen eingegangen und auch gut verständlich beantwortet. Ich nutze dieses Portal gerne wieder. "

20.01.2026
"Schnelle, verständliche und effiziente Beratung."

20.01.2026
"Sehr gute und Verstaendliche Beratung. Fuer meine Unternehmensgruendung eine sehr detaillierte Bewertung/Empfehlung. Sehr zu empfehlen!"

19.01.2026
"Wieder eine sehr ausführliche und kompetente Beratung, die mir sehr weitergeholfen hat. Vielen Dank."

15.01.2026
"Danke für die ausführliche u verständliche Beratung "

14.01.2026
"Er hat meine Fragen sehr schnell und verständlich beantwortet. Vielen Dank! "

14.01.2026
"Ich wurde sehr eingehend, kompetent und genau beraten. Jetzt weiß ich ganz genau, wie ich weitermachen soll. Vielen Dank, das werde ich gerne immer wieder in Anspruch nehmen."

13.01.2026
"Inhaltlich starke Beratung und sehr schnell Rückmledung. Ich bin begeistert! Endlich konnte mir jemand weiterhelfen mit meinen steuerlichen Fragen. :-)"

13.01.2026
"Herr Wegner hat mich sehr ausführlich und verständlich beraten. Er ist individuell und konkret auf die Problemstellung eingegangen und hat auch die jeweiligen Gesetzesstellen genannt, so dass ich im "Ernstfall" darauf Bezug nehmen kann. Herr Wegner hat mir auch konkrete Handlungsempfehlungen gegeben. Ich kann Herrn Wegner ohne Einschränkungen wärmstens empfehlen!"

12.01.2026
"Klasse Beratung mit der Möglichkeit zu vertiefenden Fragen bei kurzen Reaktionszeiten. Die Antworten sind sehr ausführlich, verständlich und fundiert. Super!"

12.01.2026
"Dank seines klaren Zahlenverständnisses hat er mir schnell und zielgerichtet geholfen. Die Zusammenarbeit war effektiv, lösungsorientiert und jederzeit ruhig sowie fachlich sehr kompetent."

11.01.2026
"Herzlichen Dank für die detaillierte und sehr ausführliche Antwort."

11.01.2026
"Sehr professionelle und zuverlässige Bearbeitung. Die Ausarbeitung war fachlich präzise, verständlich und wurde zügig bereitgestellt. Klare Empfehlung."

10.01.2026
"Sehr freundlicher Berater der mit viel Feinfühlichkeit und Sachverständnis auf meine persönliche Situation eingegangen ist. Vielen Dank!"

08.01.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6185 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77