Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Nutzungsänderung bei Immobilien hat steuerliche Konsequenzen

Immobilien gelten generell als sichere Anlage und werthaltige Vorsorge. So können z.B. bei Eigennutzung eigene Mietkosten gespart werden. Was aber passiert, wenn ein Nutzungswechsel stattfindet, und zwar von der Eigennutzung zur Vermietung?

Wer eine eigene Immobilie selbst nutzt, hat normalerweise kaum Möglichkeiten, Kosten steuerlich geltend zu machen. Das liegt u.a. daran, dass steuerrelevante Ausgaben in aller Regel mit der Erzielung von Einkünften einhergehen müssen. Ganz anders sieht es mit laufenden Kosten (z.B. Finanzierungskosten und Schuldzinsen, Abschreibungen, Grundsteuer, Betriebskosten) bei vermieteten Objekten aus. Sie dürfen komplett als Werbungskosten von den Einkünften abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist ausschließlich auf vermietete Immobilien anwendbar. Schon bei gemischt genutzten Gebäuden ist Vorsicht geboten, denn in einem solchen Fall müssen detaillierte Kostentrennungen und entsprechende Zuordnungen vorgenommen werden.

Vermieter, deren Immobilie unverschuldet leer steht, können einen Grundsteuererlass bei ihrer Gemeinde beantragen, und zwar immer bis zum 31. März eines Jahres für das jeweils vorausgegangene Jahr. Bei Leerstand orientiert sich der Fiskus an der ortsüblichen Miete. Bleiben die erzielten Mieteinnahmen hinter diesen Bezugsgrößen um mehr als 50 % zurück, kann die Grundsteuer auf Antrag zum Teil erlassen werden. Laut Jahressteuergesetz 2009 wird bei Minderung der Mieteinnahmen um mehr als 50 % die Grundsteuer zu 25 % erlassen. Bei einer Minderung um 100 %, einem Totalausfall der Miete, reduziert sich die Steuerlast auf 50 %. Maßstab der Ertragsminderung ist beispielsweise bei Mieterlass wegen geringer Nachfrage die tatsächlich vereinbarte Miete. Werbungskosten hingegen können ungemindert bei Leerstand geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Anerkennung steuermindernder Umstände ist der Ausschluss von Selbstverschulden. Wenn etwa der Leerstand auf unrealistisch hohe Mietpreise zurückzuführen ist oder auf langwierige Baumaßnahmen, ist die Erstattung gefährdet. Ebenso dann, wenn der Vermieter sich nicht nachweislich um die Neuvermietung der Immobilien kümmert.

Auch Aufwendungen für Baumaßnahmen können prinzipiell als Werbungskosten abgesetzt werden. Wie hoch der Steuervorteil ausfällt bzw. wie sich die durchgeführten Maßnahmen steuerlich auswirken, hängt aber davon ab, ob sie als Modernisierung, Renovierung bzw. Instandsetzung gelten oder als Herstellung. Hier entscheidet die richtige Zuordnung über die steuerlichen Konsequenzen. Herstellungsaufwand darf nur linear über die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden. Kosten für Modernisierung, Renovierung und Instandsetzung können Wohnungsvermieter auf einmal oder wahlweise gleichmäßig über einen Zeitraum von zwei bis zu fünf Jahren mit den Mieteinnahmen verrechnen. Ob ein Sofortabzug günstiger ist oder ein über bis zu fünf Jahren verteilter Abzug, hängt vom zu versteuernden Einkommen des Vermieters in den entsprechenden Jahren ab und sollte mit einem Steuerberater besprochen werden.

Quelle: Steuerberaterkammer Stuttgart Bund vom 26.02.2010

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr ausführliche, zeitnahe und verständliche Rückmeldung. Mit vielen Informationen, an die man selbst gar nicht gedacht hat. Vielen lieben Dank! "

28.07.2026
"Sehr fundierte, umfassende und praxisnahe Beratung. Herr Wegner hat meine komplexe Fragestellung zur Gründung, zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit sowie zur internationalen Abrechnung über einen britischen Vertragspartner äußerst gründlich geprüft. Besonders wertvoll waren die konkrete Analyse des Vertragsentwurfs, die verständliche Darstellung der steuerlichen Risiken und die direkt nutzbaren Formulierungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. Die Ausarbeitung war klar strukturiert, nachvollziehbar begründet und deutlich umfangreicher, als ich erwartet hatte. Uneingeschränkt empfehlenswert."

28.07.2026
"⭐⭐⭐⭐⭐ Klare Empfehlung für Herrn Wegner Ich möchte mich herzlich bei Herrn Wegner für die exzellente Beratung und die äußerst professionelle Bearbeitung meines Anliegens bedanken. Besonders hervorheben möchte ich die detaillierte Auswertung meiner vorliegenden BWAs sowie die nachvollziehbaren und fundierten Empfehlungen, die weit über eine reine Stellungnahme hinausgingen. Herr Wegner hat sich viel Zeit genommen, alle relevanten Aspekte sorgfältig zu prüfen und verständlich zu erläutern. Seine Arbeit zeichnet sich durch eine enorme Geduld, eine präzise Vorgehensweise und ein hohes Maß an Fachkompetenz aus. Sämtliche Fragen wurden ausführlich beantwortet und die einzelnen Schritte transparent erklärt. Dadurch fühlte ich mich während des gesamten Prozesses hervorragend begleitet und bestens beraten. Vielen herzlichen Dank, Herr Wegner, für Ihre Unterstützung und die ausgezeichnete Arbeit. Ich kann Sie uneingeschränkt und mit voller Überzeugung weiterempfehlen. Freundliche Grüße P. J. "

27.07.2026
"Herr Wegner hat mich in einer Frage zur Anerkennung eines Verlustvortrags beim Finanzamt detailliert und verständlich beraten. Auf Folgefragen ging er ebenfalls sehr detailliert ein. Ich kann mir keine bessere Beratung vorstellen, vergebe sehr gerne 5 Sterne und kann Herrn Wegner bestens weiterempfehlen!"

27.07.2026
"Umfangreiche und verständliche Beratung bei komplexer Fragestellung - uneingeschränkte Weiterempfehlung!"

25.07.2026
"Vielen herzlichen Dank, sehr ausführliche und unglaubliche schnelle Beratung. Gerne jederzeit wieder. Danke!!"

25.07.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage äußerst kompetent, schnell und ausführlich beantwortet. Ich bekam konkrete Handlungsoptionen und weiß nun, wie ich die Reisen im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit steuerlich absetzen kann. Auch meine Rückfragen wurden geduldig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden und kann die Beratung durch Herrn Wegner wärmstens Empfehlen!"

24.07.2026
"Einfach TOP - schnell, ausführlich, präzis und professionell!"

23.07.2026
"Konkrete Empfehlungen werden ausführlich nachvollziehbar begründet. "

23.07.2026
"Herr Wegner hat sich bei einem einmaligen Auftrag schnell, zuverlässig und fachlich beeindruckend ausführlich um mein Anliegen gekümmert. Ich bin sehr zufrieden und würde jederzeit wieder mit ihm zusammenarbeiten. "

23.07.2026
"Herr Wegner hat meine Erwartungen in jeder Hinsicht übertroffen. Bereits nach sehr kurzer Zeit erhielt ich eine ausführliche, kompetente und verständliche Beratung. Insbesondere bei meiner Frage nach einer bestehenden Nebenkostenabrechnung im Zusammenhang mit anderen Sachverhalten mit meinem Mieter der fremdvermieteten Immobilie hat Herr Wegner schnell, präzise und äußerst fundiert geholfen. Auch Rückfragen wurden stets zeitnah, freundlich und kompetent beantwortet. Ich fühle mich bestens beraten und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung – ich werde mich jederzeit wieder von Herrn Wegner beraten lassen."

23.07.2026
"Sehr ausführliche und fundierte steuerliche Einschätzung einer Zweitwohnungsproblematik. "

22.07.2026
"Sehr ausführlich und kompetent, es wurden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt und eingeordnet. Außerdem habe ich einem komplett ausformulierten Antrag für das Bundeszentralamt für Steuern bekommen. Gerne Wieder!"

22.07.2026
"Sehr schnelle und ausführliche Beratung. Durch die Hilfe von Herrn Wegner konnten wir fristgerecht unseren Einspruch erfolgreich beim Finanzamt einreichen."

22.07.2026
"Binnen weniger Stunden nach Aufgabe der Anzeige auf Yourexpert hatte ich ein Angebot von Herrn Bösel zu einem fairen Preis. Nach Angebotsannahme hat Herr Bösel hat meine Steuererklärung mit unterjährigem Auslandsumzug sehr schnell, und kompetent bearbeitet sowie alle offenen Fragen vollumfänglich beantwortet. 100% Weiterempfehlung!"

22.07.2026
"Vollumfänglich zufrieden. Saubere Arbeit. Schnelle Antwort. Fairer Preis. Bedanke mich recht herzlich. Komme bei Bedarf gern wieder."

21.07.2026
"Sehr ausführlich und kompetent! Ich bin rundum zufrieden. Herr Wegner kann ich nur weiterempfehlen!"

21.07.2026
"Sehr kompetent, sehr schnell, sehr hilfsbereit!!!"

21.07.2026
"Mr. Wegner provided exceptional support in simplifying what was an extremely complex situation involving an international move across four countries in Europe and Africa, together with significant tax considerations relating to child deductions, the sale of assets, fiscal residency, and the establishment of a compliant and tax-efficient structure across multiple jurisdictions. His attention to detail, analytical precision, and thorough understanding of cross-border tax matters are outstanding. I would recommend Mr. Wegner without hesitation to anyone seeking expert advice on international tax and relocation matters."

20.07.2026
"Sehr gute und ausführliche Beratung. Jederzeit wieder."

20.07.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6548 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77