Pauschalsteuer als Betriebsausgabe abzugsfähig?
Mit Urteil vom 16.01.2014 (Az. 10 K 252/13) hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass die Pauschalsteuer auf Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer entrichtet, soweit diese als Betriebsausgaben nicht abzugsfähig sind und ihrerseits den Gewinn nicht mindern. Dennoch scheint das Gericht angesichts der gut begründeten, systematischen Zweifel des Klägers ein Klärungsbedürfnis zu erkennen: Die Revision zum BFH wurde zugelassen.
In der Sache: Nichts Neues
Zur Begründung stützt sich das Gericht auf die Ansichten des Bundesministeriums der Finanzen sowie mehrheitlich des Schrifttums und geht dabei kaum auf die Ausführungen des Klägers ein. Die pauschalierte Steuer soll als Teil der Zuwendung anzusehen sein. Die vom Schenker übernommene Steuer sei originär eine solche des Beschenkten, wodurch der Schenker bei deren Übernahme dem Empfänger einen weiteren Vorteil gewähre.
(DStV / Redaktion)