Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile Einkommensteuer Arbeitnehmer

Der Kläger gewann die Fernsehshow "Die Farm", bei der insgesamt zwölf Kandidatinnen und Kandidaten für bis zu sieben Wochen auf einem abgelegenen und verlassenen Bauernhof in Norwegen ohne Wasser- und Stromanschluss lebten und sich dabei filmen ließen. Ihre Nahrung mussten sich die Bewohner durch Ackerbau und Viehhaltung im Wesentlichen selbst beschaffen. In regelmäßigen Ausscheidungsspielen (z. B. Axtwerfen oder Melken) wurde ermittelt, wer den Bauernhof verlassen musste. Dem Gewinner des letzten Ausscheidungsspiels wurde als Sieger der Show ein "Projektgewinn" vertraglich zugesagt. Daneben erhielt jeder Kandidat für die Dauer seiner Teilnahme Wochenpauschalen.

Finanzamt erhebt Einkommensteuer

Das beklagte Finanzamt behandelte sowohl den "Projektgewinn" als auch die Wochenpauschalen als Einkünfte des Klägers gemäß § 22 Nr. 3 EStG. Demgegenüber war der Kläger der Ansicht, dass diese Einnahmen ähnlich wie Gewinne aus Glücksspielen nicht der Besteuerung unterlägen, weil die Ergebnisse der Ausscheidungsspiele stark zufallsabhängig gewesen seien.

Eindeutig kein „Spielgewinn“

Der Senat wies die Klage weitestgehend ab. Der Kläger habe die Einnahmen als Gegenleistung für seine Teilnahme an der Show, seine ständige Anwesenheit im Bauernhaus sowie die Überlassung der Verwertungsrechte am Bild- und Tonmaterial erhalten. Der Projektgewinn stelle keinen Spielgewinn dar, weil sich der Kläger in den Ausscheidungsspielen durch Geschicklichkeit und Wissen gegen andere Kandidaten habe durchsetzen müssen. Daneben setzte das Gericht die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung nach den amtlichen Bezugswerten als Einnahmen an und berücksichtigte im Gegenzug Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten.

(FG Münster / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich erhielt schnelle, umfangreiche und sehr übersichtliche, strukturierte und verständliche Antworten auf meine Fragen und Rückfragen. Jederzeit wieder!"

19.05.2025
"Extrem kompetenter Steuerberater mit wirklich ausführlichen und informativen Antworten, welche einem direkt weiterhelfen und dank exzellenter Struktur seiner Antwort auch nicht überladen ist. Ein großes Plus ist sein extrem schnelles Antworten Ich bin ein sehr kritischer Mensch und kann Herrn Wegner deutlich weiterempfehlen!"

19.05.2025
"Sehr schnelle Antwort, umfassende Beratung"

18.05.2025
"Sehr detaillierte und klare Erklärung der gesetzlichen Vorgaben und der praktischen Umsetzung. Ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank!"

17.05.2025
"Vielen Dank für die umgehende, verständliche, ausführliche und detaillierte Stellungnahme zu unserem Anliegen. Wir kommen jederzeit gern wieder auf Sie zurück bei neuen steuerlichen Fragen."

16.05.2025
"Sehr schnelle, sehr umfangreiche und sehr kompetente Beratung. Herzlichen Dank!"

15.05.2025
"Hervorragende Beratung, komplexe Steuerthemen sehr verständlich erklärt. Wir sind mehr als zufrieden und können Herrn Wegner absolut weiterempfehlen!"

14.05.2025
"Meine Frage zu einem sehr schwammig formulierten Punkt im DBA wurde super erklärt, auch mit gut nachvollziehbarer Begründung. "

13.05.2025
"Exzellente Beratung im internationalen Steuerrecht Schon bei der ersten Kontaktaufnahme hatte ich den Eindruck, in guten Händen zu sein. Dieser Eindruck hat sich voll und ganz bestätigt. Herr Wegner hat meine komplexe Situation im internationalen Steuerrecht äußerst kompetent analysiert und alle meine Fragen geduldig, verständlich und umfassend beantwortet. Besonders beeindruckt hat mich, wie klar er selbst schwierige Zusammenhänge erklären konnte. Auch auf meine zusätzlichen Rückfragen ist er eingegangen und hat mir konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, die mir sehr weitergeholfen haben. Ich habe zuvor lange nach kompetenter Unterstützung in diesem Bereich gesucht. Herr Wegner ist der Experte, den ich weiterempfehlen würde. Seine Beratung ist fachlich top, professionell, verständlich und dabei sehr freundlich im Ton."

12.05.2025
"Herr Hannu Wegner hat uns mit seinen ausführlichen und hervorragenden Antworten auf unsere komplexe Schenkungssteuerthematik sehr geholfen. Er hat unser/e Anliegen sofort verstanden, konnte sich in unsere Lage versetzen und dementsprechend für Laien verständliche Erklärungen bieten und passende Optionen (inkl Pros und Kontra) detailliert aufzeigen. Aus seinen Texten ist es klar ersichtlich, dass er nicht nur über hervorragende Fachkenntnisse verfügt, sondern auch eine große Affinität zum internationalen Steuerrecht sowie die Bereitschaft und Geduld besitzt, dieses Wissen mit anderen zu teilen und dabei anderen zu helfen."

12.05.2025
"Sehr ausführliche, umfassende und kompetente Expertise"

12.05.2025
"Sehr fachkundig, sehr lösungsorientiert. Gerne wieder!"

12.05.2025
"Schnelle Bearbeitung und sehr schnelle Reaktion auf meine Rückfrage. Herr Wegner hat all meine Punkte bearbeitet und eine umfangreiche Erläuterung gegeben. Auf Nachfrage wurde mir diese auch in einfache Sprache und nicht Juristendeutsch und mit Beispielen erklärt. Ich bin sehr zufrieden und kann Herrn Wegner weiterempfehlen."

12.05.2025
"Herr Wegner hat nicht nur alle meine Fragen umfassend beantwortet, sondern darüber hinaus vorausschauend weitere relevante Aspekte aufgegriffen. Die Antwort erreichte mich sogar noch vor Ablauf der angekündigten Frist. Auch auf meine Rückfragen ist Herr Wegner eingegangen und hat sie besonders ausführlich und verständlich beantwortet."

11.05.2025
"Sehr professionel "

10.05.2025
"Vielen herzlichen Dank für die außergewöhnlich strukturierte, tiefgründige und zugleich verständlich formulierte Antwort! Sie haben sämtliche relevanten steuerlichen Bereiche abgedeckt von Einkommensteuer über Schenkungsteuer bis hin zur umsatzsteuerlichen und bilanziellen Betrachtung und dabei stets die aktuelle Rechtsprechung und die regulatorischen Entwicklungen (inkl. MiCAR) einbezogen. Besonders hilfreich war Ihre klare Einordnung des Tokenwerts und die praktischen Empfehlungen zur Dokumentation und Anzeige. Man merkt sofort: Hier spricht ein Profi mit echter Praxiserfahrung und Weitblick. Absolute Empfehlung!"

10.05.2025
"Bin sehr begeistert von der Ausführlichkeit, Verständlichkeit und Kompetenz. Ich wurde in allen Bereichen umgänglich und genauestens informiert. Ich kann Herrn Wegner wirklich nur wärmstens weiter empfehlen. "

09.05.2025
"Großes Lob an den Verfasser. Eine sehr ausführliche und detaillierte Beratung bezüglich meines Anliegens."

09.05.2025
"Sehr kompetent, schnell, freundlich und professionell. Die Schritt für Schritt Anweisung, was jetzt noch zu machen ist, war fantastisch. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe. "

08.05.2025
"Meine Frage im Kontext der doppelten Haushaltsführung hat Herr Wegner schnell, umfassend, sehr gut verständlich und mit Hinweisen zu weiteren relevanten steuerrechtlichen Aspekten beantwortet. Vielen Dank!"

08.05.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5852 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77