Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines Immobilien & Vermietung

Private Vermieter müssen beim Erwerb renovierungsbedürftiger Immobilien auf steuerliche Fallen achten!
Erwirbt jemand eine ältere Immobile, um sie privat zu vermieten und renoviert das Objekt umfassend, kann er die Erhaltungsaufwendungen regelmäßig als Werbungskosten entweder im Jahr der Verausgabung oder gleichmäßig verteilt auf die nächsten zwei bis fünf Jahre von der Steuer absetzen. Unter Erhaltungsaufwendungen versteht man Ausgaben, die notwendig sind, um vorhandene Teile, Einrichtungen und Anlagen zu erneuern.
Steuerfallen erkennen
„Unter dem Stichwort ‚anschaffungsnaher Aufwand‘ verbergen sich allerdings zwei einkommensteuerliche Probleme, mit denen sich der Erwerber auseinandersetzen muss“, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V. „Überschreiten die Erhaltungsaufwendungen in den ersten drei Jahren nach Anschaffung des Objektes ohne Umsatzsteuer 15% der Anschaffungskosten des Gebäudes, werden sie als anschaffungsnahe Herstellkosten des Gebäudes behandelt mit der Folge, dass nur 2% als AfA pro Jahr steuerlich berücksichtigt werden.
Versteckte Probleme
Die Drei-Jahresfrist beginnt mit Datum des Eigentumsüberganges, also mit dem Datum, das im Kaufvertrag als „Übergang von Nutzen und Lasten“ bezeichnet wird. Umfasst sind alle innerhalb der Frist erbrachten Leistungen, unabhängig davon, ob sie sich schon bezahlt wurden.“
1. Problem (Anschaffungspreis des Gebäudes)
Als Basis gilt der Anschaffungspreis des Gebäudes. Der für das Objekt einheitliche Kaufpreis ist in Anschaffungskosten des Grundstücks und des Gebäudes nach den Verkehrswerten von Grundstück und Gebäude aufzuteilen. Ermittelt das Finanzamt einen niedrigeren Wert für das Gebäude als der Steuerpflichtige, kann das Ziel, sofort abzugsfähige Werbungskosten zu erreichen, verfehlt werden.
Beispiel: Der Erwerber einer Immobilie tätigt Erhaltungsaufwendungen in Höhe von 24.990 EUR (21.000 EUR plus USt). Er hat die Anschaffungskosten des Gebäudes ohne Nebenkosten des Erwerbs auf 150.000 EUR beziffert. Das Finanzamt erhöht den Anteil für das Grundstück und kommt bei den Anschaffungskosten des Gebäudes nur auf einen Betrag von 130.000 EUR. Während nach Auffassung des Steuerpflichtigen 21.000 EUR (14% der Anschaffungskosten) Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung angefallen sind, die sofort oder verteilt auf fünf Jahre steuerlich geltend gemacht werden können, kommt das Finanzamt (16% der Anschaffungskosten)zu ‚anschaffungsnahem Aufwand“, mit der Folge, dass lediglich 3.100 EUR (2% von 130.000 EUR plus 2% aus 24.990 EUR) geltend gemacht werden können. Erich Nöll: „Ein Streit lässt sich vermeiden, wenn im notariellen Kaufvertrag der Gesamtpreis eindeutig in Anschaffungswert des Grundstücks und Anschaffungswert des Gebäudes aufgeteilt wird, wobei aber das Finanzamt eine missbräuchliche, weil lebensfremde Aufteilung nicht akzeptieren wird.“
2. Problem (Herstellungskosten, die den Gebrauchswert erhöhen)
Unstreitig sind Aufwendungen für die Erweiterung der nutzbaren Fläche (Anbau, Aufstockung) einschließlich der Substanzvermehrung (was bislang nicht vorhanden war wie zum Beispiel Einbau eines Kachelofens, einer Treppe, einer Alarmanlage, Anbau eines Balkons) originäre Herstellkosten. Sie werden nicht in die Berechnung des anschaffungsnahen Aufwandes einbezogen. Anders verhält es sich bei Aufwendungen, die den Standard des Gebäudes (den Gebrauchswert) in den Bereichen Heizung, Sanitär, Elektroinstallation und Fenster deutlich verbessern. Der Gebrauchswert einer Immobilie wird gesteigert, wenn innerhalb von fünf Jahren in drei dieser Bereiche, bei Erweiterungen in zwei Bereichen die Funktionen deutlich erweitert werden.
Beispiele:
1. Einbau einer witterungsgeführten mit Thermostaten ausgestatteten Zentralheizung, die erstmals das ganze Gebäude mit Warmwasser versorgt,
2. Einbau eines neuen Bades mit vermehrten Funktionen wie barrierefreie Dusche, Eckwanne mit Whirlpool, Bidet und Pissoir,
3. Einbau einer Elektroanlage, deren Kapazität durch einen stärkeren Sicherungskasten und durch dreiphasige anstelle zweiphasiger Leitungen maßgeblich gesteigert wird,
4. Ersatz der einfach verglasten Fenster durch wärmegedämmte Fenster.
Obwohl diese Aufwendungen als Herstellkosten gelten, werden sie in die Berechnung der 15%-Grenze einbezogen. Erhaltungsaufwendungen, die für sich allein die 15%-Grenze nicht übersteigen, sondern erst zusammen mit Ausgaben, die den Standard verbessern, werden dadurch zu Herstellkosten unqualifiziert. Zu Erhaltungsaufwendungen, die also den Standard nicht steigern, rechnen z. B. die Erneuerung von Dach und Fußböden, Dämm-Maßnahmen, Austausch von Türen, Einbau einer solarthermischen Anlage zur Heizungsunterstützung, der Austausch alter Heizkörper, des alten Brenners, der alten Einrichtungen und Fliesen im Bad, von alten Steckdosen, Elektroleitungen, Steckdosen und Lichtschaltern, des alten Sicherungskasten.
Erich Nöll: „Der BFH muss im Revisionsverfahren IX R 25/14 entscheiden, ob solche Ausgaben, die den Standard des Gebäudes anheben und daher von vornherein als Herstellkosten zu klassifizieren sind, in die 15%-Grenze einbezogen werden dürfen oder nicht. Wenn reine Erhaltungsaufwendungen erst zusammen mit Maßnahmen zur Verbesserung des Standards die 15%-Grenze übersteigen, sollten Betroffene Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und mit Hinweis auf die obige Revision die Zwangsruhe des Verfahrens beantragen (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO).“
(BDL / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner hat meine Anfrage zum Zusammenspiel von Firmwagen vs. Car Allowance und Elterngeld mit einer großartigen Detailtiefe und sehr verständlich und schnell beantwortet und sogar darüber hinaus noch weitere direkt damit zusammenhängende Bereiche aufgeriffen und konkrete Handlungshinweise und das erforderliche Vorgehen beantwortet. Ich fühle mich dadurch bedeutend wohler mit den weiteren Schritten und das investierte Honrar macht sich innerhalb kürzester Zeit bezahlt! Vielen Dank erneut an dieser Stelle!"

22.02.2026
"Herr Wegner hat mich im Zuge einer Schenkungs- & Erbangelegenheit sehr detailliert beraten und unterschiedliche Optionen erarbeitet. Es wurden konkrete Handlungsempfehlungen abgegeben, die Herr Wegner äußert verständlich erläutert hat."

22.02.2026
"Schnelle und ausgezeichnete, detaillierte Beratung inkl. Handlungsanweisungen für die Lohnsteuerbescheinigung. Vermutlich besser als jeder Steuerberater! Sehr empfehlenswert!!"

22.02.2026
"Sehr ausführliche und hilfreiche Antwort vielen Dank"

21.02.2026
"Vielen Dank! Herrn Wegners Antwort auf unsere Frage kam in kürzester Zeit nach Beauftragung. Die Aufklärung war unglaublich ausführlich, wie wir das nie erwartet hätten. Wir fühlten uns gut aufgehoben!"

20.02.2026
"Dear Mr. Wegner, I am have just finished reading through your response. It will take me this weekend to really process everything, but I can just say right now that I am shocked by the thoroughness and level of detail in your response. I have met many, many bureaucratic obstacles throughout my time moving to Germany, and this is by far the best money I have ever spent to help me address my situation. I truly cannot thank you enough! I will certainly be back in touch if I require further consultation after I fully digest your advice and wrap my head around my situation. "

20.02.2026
"HERVORRAGEND!! Sehr sehr schnelle Bearbeitung unseres Auftrages und optimale Erläuterungen zu den verschiedensten Fragestellungen. Eine wirklich optimale Unterstützung für unser Anliegen, herzlichen Dank Herr Wegner! "

19.02.2026
"Auf die Frage gab es einen zusätzlichen Steuertipp der Goldwert ist. Hatte das so nicht gewusst."

19.02.2026
"Meine Fragen wurden vollkommen beantwortet. Vielen Dank."

19.02.2026
"Ich bin begeistert! 1. Wenn man alles in die Hände Gottes legt, dann kümmert er sich darum fleißige Helfer zu senden, die zur Gebetserhörung beitragen 2. Herr Wegner ist einer dieser Gesandten fleißigen Helfer, denn seine Antwort kam exakt 30 Minuten vor meinem Gespräch mit der Agentur für Arbeit! Ich bin der Empfehlung gefolgt, habe mich nun bei der AfA abgemeldet und die Beraterin gab mir 1:1 das wieder, was Herr Wegner empfohlen hat. Wow! 3. Die Antwort selbst war schnell und sehr kompetent und ausführlich, es wurde alles berücksichtigt und ich habe mindestens 5 neue Inhalte heute dazugelernt (Steuervorteile optimal nutzen (zb. Vorauszahlungen, zeitliche Verschiebungen) Insights zum Progressionsvorbehalt etc. Die Berechnungen waren sehr ausführlich sovie die Beschreibung der möglichen Varianten. Die 199€ waren definitiv sehr gut investiert. Besten Dank vorab und Gottes Segen im Namen Jesu wünschen ich Ihnen! "

19.02.2026
"Sehr sorgfältig und sehr schnell. Danke!"

19.02.2026
"Ausgezeichnet. Ich werde gern wieder auf Ihre erstklassige Beratung zurückgreifen."

18.02.2026
"Umfassende und zielführende Beratung. Sehr zu empfehlen!"

18.02.2026
"Eine detaillierte Ausarbeitung eines komplexen Sachverhaltes. Verständlich erklärt."

18.02.2026
"Ich habe Herrn Wegner mit einer komplexen Analyse meiner steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Situation als Digital Nomad beauftragt. Das Ergebnis hat meine Erwartungen übertroffen: Das Gutachten ist nicht nur fachlich extrem tiefgreifend, sondern gleichzeitig so aufbereitet, dass man als Laie klare Handlungsempfehlungen erhält. Besonders beeindruckt hat mich die proaktive Identifizierung von Risiken für meine Rückkehr nach Deutschland und die pragmatischen Lösungswege. Wer absolute Rechtssicherheit in internationalen Steuerfragen sucht, ist hier bestens aufgehoben. Uneingeschränkte Empfehlung!"

18.02.2026
"Hallo, ich bin mehr als begeistert von diesem Service! Ich konnte fast gar nicht so viel lesen, wie ich an Antwort erhalten habe. Mir wurden sogar Fragen beantwortet, die ich vergessen hatte zu stellen. Und das für den Preis, unschlagbar! Meine Panik hat sich gelegt und ich sehe beruhigt in die Zukunft. Auch meine Freunde sind total vergeistert und wollen sich mit ihren Fragen an sie wenden! Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe und Hilfe! MfG U. M. "

17.02.2026
"Die Beantwortung meines Anliegens war sehr ausführlich, es wurden alle Aspekte ausführlich beschrieben, ich habe fundierte Handlungsempfehlungen erhalten. Für mich war das sehr hilfreich, da ich einige Aspekt bis dahin nicht im Blick hatte. gerne wieder"

17.02.2026
"Sehr ausführliche und fundierte Beratung mit detaillierten Literaturhinweisen. Vielen Dank."

17.02.2026
"Sehr ausführliche Beratung, eine grosse Hilfe. Vielen herzlichen Dank Herr Wegner!"

17.02.2026
"Top Rückmeldung - innerhalb wenigen Stunden, detailliert und sehr hilfreich. Ich kann Herrn Wegner sehr empfehlen! "

16.02.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6251 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77