Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Steuererklärung 2010: Hohe Selbstbehalte und hohe Beitragsrückerstattungen verringern den Entlastungseffekt in der Privaten Krankenversicherung.

Die von der Politik Ende 2009 beschlossene Steuerentlastung bei den Krankenkassenbeiträgen kann bei genauerem Hinsehen wie Schnee in der Sonne schmelzen und sich als Bumerang für Versicherer und Kunden erweisen. Vor allem Privatversicherte müssen ganz genau rechnen, ob sich eine Beitragsrückerstattung für sie noch lohnt, wenn sie demnächst ihre Steuererklärung für 2010 beim Finanzamt abgeben, bei der die neue Regelung erstmals zur Anwendung kommt. Wenn die Kunden künftig vermehrt Rechnungen einreichen, könnte eine Kostenexplosion bei den Privaten Krankenversicherungen die Folge

sein, die abermals massive Beitragserhöhungen nach sich zieht.

Zum Jahreswechsel 2009/2010 hatte die positive Nachricht die Schlagzeilen dominiert: Krankenversicherungsbeiträge können seit 2010 von der Steuer abgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge verfügt, für privat und gesetzlich Versicherte gleichermaßen. Das noch von der großen Koalition beschlossene Bürgerentlastungsgesetz sieht vor, dass alle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung seit 2010 in Höhe des existenznotwendigen Versorgungsniveaus vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Doch beim Ausfüllen der Steuererklärung für das Vorjahr dürften jetzt die Risiken und Nebenwirkungen der neuen Rechtslage allmählich zutage treten, denn der Fiskus erkennt keineswegs die Gesamtsumme der gezahlten Beiträge an.

Für Privatversicherte ist es damit schwieriger geworden zu entscheiden, ob sie Arztrechnungen einreichen oder eine Beitragsrückerstattung in Anspruch nehmen sollen, wie sie viele Privatversicherer ihren Kunden anbieten, wenn diese ein Jahr lang

keine Leistungen beansprucht haben. Denn selbst bezahlte Rechnungen führen über die dadurch erworbene Beitragsrückerstattung zu weniger abzugsfähigen Sonderausgaben und

damit zu weniger Steuerrückerstattung. Das Gleiche gilt für höhere Selbstbehalte.

Bis 2009 war es für jeden PKV-Kunden günstiger, Arztrechnungen so lange aus der eigenen Tasche zu bezahlen, wie die Summe der Rechnungen (zuzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung) geringer ausfiel als eine Beitragsrückerstattung. Seit dem Steuerjahr 2010 rechnet der Fiskus jedoch so: Zahlt ein Steuerpflichtiger zum Beispiel 7.200 Euro pro Jahr an seine Krankenkasse, werden zunächst die Prämien für das Krankengeld herausgerechnet. (Bei gesetzlich Versicherten ziehen die Finanzämter Arbeitnehmern, denen bei Krankheit Lohnfortzahlung zusteht, vier Prozent ab). Dann wird ermittelt, wie hoch die Prämie für einen mit den Leistungen der GKV vergleichbaren Basisschutz ist, beispielsweise 5.400 Euro. Sämtliche so genannte private "Luxusleistungen" wie Chefarzt, Heilpraktiker, Ein- oder Zweibettzimmer, sowie Zahnimplantate oder Kieferorthopädie

bleiben bei der Berechnung außen vor. Der Betrag von 5.400 Euro wird bei Angestellten sodann um den Arbeitgeberbeitrag gekürzt; es verbleiben nur noch 2.700 Euro, die in der Steuererklärung 2010 als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

Erhält der Versicherte eine Beitragsrückerstattung, zum Beispiel 1.000 Euro, dann wird ermittelt, welcher Teil davon auf den Basisschutz entfällt und welcher nicht. Entsprechend wird dann der zum Sonderausgabenabzug zugelassene Betrag gekürzt, da der Fiskus nur

das anerkennt, was auch wirklich gezahlt wurde.

Zwar übernimmt es die Krankenkasse, sowohl die Prämien als auch die Rückerstattungen in Basis- und Wahlleistung aufzuteilen, doch die steuerlichen Konsequenzen ausrechnen muss jeder selbst. Je nach persönlichem Steuersatz ist es sinnvoll, auch dann Rechnungen zur

Erstattung einzureichen, wenn sie insgesamt unter dem Niveau einer möglichen Beitragsrückerstattung zurückbleiben.

Ein Beispiel: Der persönliche Steuersatz liegt bei 50 Prozent inklusive Solidarzuschlag und Kirchensteuer. Eine Beitragsrückerstattung von 1.000 Euro (für den ermittelten Basisschutz) würde dann dazu führen, dass die Steuerbelastung um 500 Euro stiege, hat der Deutsche Steuerberaterverband vorgerechnet. Insofern sollte der Versicherte seine Arztrechnungen in dem Beispiel nur so lange selbst zahlen, wie sie unter 500 Euro bleiben.

Umdenken müssen auch potenzielle PKV-Neukunden und Selbstständige: Bislang galt es als clever, einen hohen Selbstbehalt zu vereinbaren und so die Beiträge gering zu halten. Nun funktioniert das Kalkül genau umgekehrt. Denn an den Beiträgen beteiligt sich der Fiskus und gegebenenfalls auch der Arbeitgeber - auf Arztrechnungen unterhalb des Selbstbehalts aber bleibt der Versicherte allein sitzen. Neukunden der Privaten Krankenversicherung und auch der privaten Zusatzversicherung sollten sich sehr gut mit den Leistungsmerkmalen der Anbieter auseinanderzusetzen, in Ruhe vergleichen und dabei auch die Beitrags- und Steuereffekte in Abhängigkeit von Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung durchrechnen.

Dabei helfen Ihnen gerne die Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline.

(FinanceScout24 / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Exzellente und schnelle Beratung mit klaren Handlungsempfehlungen. Auch bei mehreren Rückfragen schnelle und klare Auskunft. "

12.06.2026
"Ausführliche und verständliche Beratung zu steuerlichen Fragestellung rund um das Thema Erbe"

12.06.2026
"Mit der Beratung vom Herrn Wegner bin ich sehr zufrieden. Ich kann ihn nur weiter empfehlen..."

12.06.2026
"Super Beratung zu einem komplexen Steuerthema. Sehr schnelle Antworten, sehr detaillierte Einschätzung und alles sehr verständlich erklärt. Ganz klare Empfehlung!"

12.06.2026
"Sehr kompetente und verständliche Beratung. Herr Wegner hat unseren Sachverhalt schnell erfasst, ausführlich und gut nachvollziehbar erklärt und konkrete Handlungsempfehlungen gegeben. Auch Rückfragen wurden klar und hilfreich beantwortet. Insgesamt lief alles sehr unkompliziert und professionell. Klare Empfehlung."

12.06.2026
"Absolut erstklassige, tiefgehende und extrem schnelle Beratung! Die Zusammenarbeit mit Herrn Wegner war herausragend. Ich fand es unglaublich, wie ausführlich, schnell und vor allem wie oft er mir in kürzester Zeit auf meine detaillierten Rückfragen geantwortet hat. Seine Analysen sind messerscharf, zeichnen sich durch eine beeindruckende Detailtiefe aus und decken auch verborgene Risiken präzise auf. Er trennt sauber zwischen Theorie und steuerstrafrechtlicher Praxis und liefert sofort umsetzbare, pragmatische Lösungen. Wer einen fachlich exzellenten Experten sucht, der einen auch bei hoher Dynamik so engmaschig, geduldig und verlässlich unterstützt, ist hier bestens aufgehoben. Uneingeschränkte Empfehlung!"

11.06.2026
"Ich kann mich den rundum positiven Bewertungen nur anschließen und Herrn Wegner klar empfehlen. Seine Beratung war wahnsinnig schnell, umfangreich, gut strukturiert und vor allem nachvollziehbar. Vielen Dank! - wir werden uns nächstes Jahr mit unseren Unterlagen wieder an Sie wenden."

11.06.2026
"Verständliche Beratung, Sehr intensive Schilderung. Richtige Steuerberater vom Fach."

10.06.2026
"Wir haben eine umfangreiche, verständliche und absolut auf den Punkt gebrachte Beratung von Herrn Hannu Wegner erhalten. Sehr gern kommen wir bei weiteren Fragen wieder auf seine Beratung zurück. Wir können diesen Experten sehr empfehlen!"

10.06.2026
"Herr Wegner hat unseren Fall in einer äußerst beeindruckenden Schnelligkeit und mit empathischer Kompetenz bearbeitet. Was ich damit meine: Als Laie ist das Nachvollziehen von Steuerrechtsangelegenheiten ja wahnsinnig schwierig und Herr Wegner hat obwohl er sehr genau auf zugrunde liegende Gesetze usw. verwiesen hat, immer auch darauf geachtet es möglichst logisch und gut zu erklären. Konkrete Empfehlungen mit Einschätzungen auf Erfolg oder Misserfolg gegeben und vor allem auch die für uns nächsten Schritte sehr gut dargestellt. Auch wenn die Prüfung des Steuerbescheids nicht zu unseren Gunsten (wie erhofft) ausgefallen ist, hat Herr Wegner exzellente Arbeit geleistet und das investierte Geld für diese Prüfung war goldrichtig angelegt und gibt nun Sicherheit. Herzlichen Dank nochmal für Ihre wahnsinnige Schnelligkeit und freundlichen Erklärungen!"

09.06.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, ich möchte mich sehr herzlich für die exzellente und umfangreiche Analyse bei Ihnen bedanken, diese ist von riesigem Wert für mich, da ich mich hinsichtlich des Sachverhalts sehr unsicher hinsichtlich der Versteuerung war. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute."

08.06.2026
"Ausgezeichnete, sehr detaillierte und verständliche Beratung. Herr Wegner ist konkret auf meine Situation eingegangen und hat nicht nur allgemein geantwortet, sondern die steuerlichen Konsequenzen Schritt für Schritt nachvollziehbar erklärt. Besonders hilfreich war die klare Einordnung der estnischen OÜ im Verhältnis zu einem Deutschland-first-Start sowie die spätere Erläuterung zum möglichen Ungarn-Szenario. Die Beratung hat mir eine klare Entscheidungsgrundlage gegeben und war aus meiner Sicht den Preis wert. Ich werde mich bei zukünftigen steuerlichen Fragen gerne wieder an Herrn Wegner wenden."

08.06.2026
"Eine sehr schnelle und ausführliche Antwort zu meiner steuerrechtlichen Frage erhalten. Die Rückmeldung war sehr gut struktriert und aufgebaut und auch in einer Sprache vormuliert, die besonders für Laien sehr gut nachvollziehbar war. Eine absolute Empfehlung!"

07.06.2026
"Sehr gute, umfassende und verständliche Beratung. Vielen Dank!"

07.06.2026
"Exzellente und detailliert Beratung auf höchstem Niveau. Bin sehr zufrieden. Ich kann Herr Wegner bestens weiterempfehlen. Herzlichen Dank. "

07.06.2026
"Sehr gute, ausführliche und weitreichende Beratung."

04.06.2026
"Herr Wegner hat mich ausführlich beraten und mit dem Musterschreiben hat das Finanzamt direkt reagiert. "

04.06.2026
"Hervorragende, verständliche Beratung mit klaren Hinweisen und nachvollziehbaren Handlungsanweisungen. Vielen Dank!"

03.06.2026
"Schnelle gut verständliche Antwort, die alle Aspekte brücksichtigt hat. TOP Berater"

02.06.2026
"Ich hab mich an Herrn Wegner gewandt, um eine steuerliche Einordnung zu einem Grundstücksprojekt zu bekommen und war wirklich extrem positiv überrascht über die Qualität, den Umfang sowie die Konkretheit der steuerlichen Beratung. Herr Wegner hat alle meine Fragen klar und verständlich beantwortet und dabei auch den notwendigen fachlichen Tiefgang erläutert und für mich eingeordnet. Selbst die diversen Rückfragen im Anschluss an das eigentliche Beratungsdossier wurden äußerst schnell, verlässlich und umfassend beantwortet. Nach zwei eher enttäuschend verlaufenen Vor-Ort-Beratungsterminen bei Steuerberatern bin ich wirklich überaus zufrieden mit der Beratung auf dieser Plattform. Vielen Dank! 5 von 5 Sternen sind absolut gerechtfertigt!"

01.06.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6465 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77