Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Steuererklärung 2010: Hohe Selbstbehalte und hohe Beitragsrückerstattungen verringern den Entlastungseffekt in der Privaten Krankenversicherung.

Die von der Politik Ende 2009 beschlossene Steuerentlastung bei den Krankenkassenbeiträgen kann bei genauerem Hinsehen wie Schnee in der Sonne schmelzen und sich als Bumerang für Versicherer und Kunden erweisen. Vor allem Privatversicherte müssen ganz genau rechnen, ob sich eine Beitragsrückerstattung für sie noch lohnt, wenn sie demnächst ihre Steuererklärung für 2010 beim Finanzamt abgeben, bei der die neue Regelung erstmals zur Anwendung kommt. Wenn die Kunden künftig vermehrt Rechnungen einreichen, könnte eine Kostenexplosion bei den Privaten Krankenversicherungen die Folge

sein, die abermals massive Beitragserhöhungen nach sich zieht.

Zum Jahreswechsel 2009/2010 hatte die positive Nachricht die Schlagzeilen dominiert: Krankenversicherungsbeiträge können seit 2010 von der Steuer abgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge verfügt, für privat und gesetzlich Versicherte gleichermaßen. Das noch von der großen Koalition beschlossene Bürgerentlastungsgesetz sieht vor, dass alle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung seit 2010 in Höhe des existenznotwendigen Versorgungsniveaus vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Doch beim Ausfüllen der Steuererklärung für das Vorjahr dürften jetzt die Risiken und Nebenwirkungen der neuen Rechtslage allmählich zutage treten, denn der Fiskus erkennt keineswegs die Gesamtsumme der gezahlten Beiträge an.

Für Privatversicherte ist es damit schwieriger geworden zu entscheiden, ob sie Arztrechnungen einreichen oder eine Beitragsrückerstattung in Anspruch nehmen sollen, wie sie viele Privatversicherer ihren Kunden anbieten, wenn diese ein Jahr lang

keine Leistungen beansprucht haben. Denn selbst bezahlte Rechnungen führen über die dadurch erworbene Beitragsrückerstattung zu weniger abzugsfähigen Sonderausgaben und

damit zu weniger Steuerrückerstattung. Das Gleiche gilt für höhere Selbstbehalte.

Bis 2009 war es für jeden PKV-Kunden günstiger, Arztrechnungen so lange aus der eigenen Tasche zu bezahlen, wie die Summe der Rechnungen (zuzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung) geringer ausfiel als eine Beitragsrückerstattung. Seit dem Steuerjahr 2010 rechnet der Fiskus jedoch so: Zahlt ein Steuerpflichtiger zum Beispiel 7.200 Euro pro Jahr an seine Krankenkasse, werden zunächst die Prämien für das Krankengeld herausgerechnet. (Bei gesetzlich Versicherten ziehen die Finanzämter Arbeitnehmern, denen bei Krankheit Lohnfortzahlung zusteht, vier Prozent ab). Dann wird ermittelt, wie hoch die Prämie für einen mit den Leistungen der GKV vergleichbaren Basisschutz ist, beispielsweise 5.400 Euro. Sämtliche so genannte private "Luxusleistungen" wie Chefarzt, Heilpraktiker, Ein- oder Zweibettzimmer, sowie Zahnimplantate oder Kieferorthopädie

bleiben bei der Berechnung außen vor. Der Betrag von 5.400 Euro wird bei Angestellten sodann um den Arbeitgeberbeitrag gekürzt; es verbleiben nur noch 2.700 Euro, die in der Steuererklärung 2010 als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

Erhält der Versicherte eine Beitragsrückerstattung, zum Beispiel 1.000 Euro, dann wird ermittelt, welcher Teil davon auf den Basisschutz entfällt und welcher nicht. Entsprechend wird dann der zum Sonderausgabenabzug zugelassene Betrag gekürzt, da der Fiskus nur

das anerkennt, was auch wirklich gezahlt wurde.

Zwar übernimmt es die Krankenkasse, sowohl die Prämien als auch die Rückerstattungen in Basis- und Wahlleistung aufzuteilen, doch die steuerlichen Konsequenzen ausrechnen muss jeder selbst. Je nach persönlichem Steuersatz ist es sinnvoll, auch dann Rechnungen zur

Erstattung einzureichen, wenn sie insgesamt unter dem Niveau einer möglichen Beitragsrückerstattung zurückbleiben.

Ein Beispiel: Der persönliche Steuersatz liegt bei 50 Prozent inklusive Solidarzuschlag und Kirchensteuer. Eine Beitragsrückerstattung von 1.000 Euro (für den ermittelten Basisschutz) würde dann dazu führen, dass die Steuerbelastung um 500 Euro stiege, hat der Deutsche Steuerberaterverband vorgerechnet. Insofern sollte der Versicherte seine Arztrechnungen in dem Beispiel nur so lange selbst zahlen, wie sie unter 500 Euro bleiben.

Umdenken müssen auch potenzielle PKV-Neukunden und Selbstständige: Bislang galt es als clever, einen hohen Selbstbehalt zu vereinbaren und so die Beiträge gering zu halten. Nun funktioniert das Kalkül genau umgekehrt. Denn an den Beiträgen beteiligt sich der Fiskus und gegebenenfalls auch der Arbeitgeber - auf Arztrechnungen unterhalb des Selbstbehalts aber bleibt der Versicherte allein sitzen. Neukunden der Privaten Krankenversicherung und auch der privaten Zusatzversicherung sollten sich sehr gut mit den Leistungsmerkmalen der Anbieter auseinanderzusetzen, in Ruhe vergleichen und dabei auch die Beitrags- und Steuereffekte in Abhängigkeit von Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung durchrechnen.

Dabei helfen Ihnen gerne die Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline.

(FinanceScout24 / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich bin außerordentlich zufrieden mit der Beratung durch Herrn Wegener und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. Er hat meinen komplexen steuerlichen Sachverhalt in kürzester Zeit erfasst und bemerkenswert detailliert, fundiert und logisch nachvollziehbar beantwortet. Besonders positiv hervorheben möchte ich, dass Herr Wegener nicht nur die rechtlichen Grundlagen erläutert, sondern direkt konkrete, praxisnahe Handlungsempfehlungen gibt."

26.06.2026
"Herr Wegner hat sehr (!) schnell auf meine Anfrage geantwortet, und auch auf alle ergänzenden Fragen sehr schnell geantwortet. Dabei ist er genau auf meine Fragen und Informationen eingegangen und hat von sich aus Nachfragen gestellt um sicher zu gehen, dass seine Antworten auch wirklich passend für meine Situation sind. Seine Antworten waren ausführlich, fachkundig und gut zu verstehen. Außerdem hat er mir Zusammenhänge und Möglichkeiten aufgezeigt, die ich ohne seine professionelle Beratung nicht hätte berücksichtigen können. Ich bin mehr als zufrieden mit seiner Beratung und mit der Erfahrung, diese Fragen über yourXpert zu klären. Ich würde eine Beratung bei Herrn Wegner uneingeschränkt weiter empfehlen."

26.06.2026
"Schnelle und kompetente Beratung. "

26.06.2026
"Super schnell und verständliche Informationen bekommen. Gerne immer wieder!"

26.06.2026
"⭐⭐⭐⭐⭐ Ich bin außerordentlich zufrieden mit der Beratung und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. Die Antwort erfolgte sehr schnell und war gleichzeitig bemerkenswert ausführlich, fundiert und bis ins Detail nachvollziehbar begründet. Ich hatte selten erlebt, dass sich jemand so intensiv mit einem komplexen Sachverhalt auseinandersetzt und dabei nicht nur die rechtlichen Grundlagen erläutert, sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen und praktische Hinweise gibt. Besonders positiv hervorheben möchte ich die Zuverlässigkeit, die strukturierte Herangehensweise und die verständliche Darstellung auch schwieriger steuerlicher Zusammenhänge. Jede meiner Fragen wurde umfassend beantwortet, und es wurden sogar Aspekte berücksichtigt, an die ich selbst noch gar nicht gedacht hatte. Insgesamt eine äußerst professionelle, engagierte und hochwertige Beratung, die meine Erwartungen deutlich übertroffen hat. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung!"

25.06.2026
"Sehr kompetent und hilfreich. Meine Frage war ausführlich und sehr schnell beantwortet. Vielen Dank für die Unterstützung."

25.06.2026
"Kompetente ausführliche Beratung mit schneller Reaktionszeit"

25.06.2026
"Herr Wegner hat erneut einen komplexen Arbeitsauftrag in kürzester Zeit zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Sicherlich werde ich auch weiterhin bei steuerlichen Fragestellungen auf die Unterstützung von Herrn Wegner hoffen. "

24.06.2026
"Sehr detaillierte, tiefgehende Bewertung meiner Fragen. Ich bin mehr als zufrieden, würde ihn jederzeit weiterempfehlen und auch selbst erneut konsultieren."

24.06.2026
"Sehr schnelle und ausführliche Einschätzung meines Problems, hilft mir sehr weiter."

24.06.2026
"Sehr schnelle, detaillierte und vor allem klare Antwort. Sehr hilfreich!"

24.06.2026
"Sehr umfangreiche und fachkundige Auskunft. Es wurden alle Fragen beantwortet und die Erwartungen übertroffen."

23.06.2026
"⭐⭐⭐⭐⭐ 5/5 Sterne Herr Hannu Wegner hat mich in einer komplexen steuerlichen Fragestellung rund um den Erwerb einer Immobilie, die Nutzung durch Familienangehörige sowie grenzüberschreitende steuerliche Aspekte zwischen Deutschland und den USA beraten. Besonders beeindruckt hat mich die außergewöhnliche fachliche Tiefe seiner Analyse. Herr Wegner hat nicht nur einzelne Fragen beantwortet, sondern den gesamten Sachverhalt umfassend betrachtet und dabei verschiedene steuerliche, rechtliche und praktische Lösungswege aufgezeigt. Seine Stellungnahmen waren klar strukturiert, verständlich formuliert und gleichzeitig fachlich fundiert. Besonders wertvoll fand ich, dass er nicht nur Risiken aufgezeigt hat, sondern stets konkrete und konstruktive Lösungsvorschläge unterbreitet hat. Dadurch konnte ich die jeweiligen Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Gestaltungsvarianten sehr gut nachvollziehen. Hervorheben möchte ich außerdem seine Fähigkeit, komplexe steuerrechtliche Zusammenhänge verständlich zu erklären und dabei die langfristigen Auswirkungen verschiedener Entscheidungen im Blick zu behalten. Seine Empfehlungen waren praxisnah, nachvollziehbar und auf meine persönliche Situation zugeschnitten. Gerade bei anspruchsvollen Themen wie Schenkungsteuer, Immobilienbesitz innerhalb der Familie, Wohnsitzfragen und internationalen Steueraspekten habe ich mich jederzeit hervorragend beraten gefühlt. Ich würde Herrn Wegner aufgrund seiner hohen fachlichen Kompetenz, seiner sorgfältigen Arbeitsweise und seiner lösungsorientierten Beratung jederzeit wieder beauftragen und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die ausgezeichnete Unterstützung."

23.06.2026
"tolle und sehr ausführliche Beratung "

22.06.2026
"Eine ganz hervorragende Beratung. Durchgehend außergewöhnlich gut strukturiert, inhaltlich auf den Punkt und gleichermaßen trotz Umfang und Detailreichtum sehr verständlich. Zudem wurde auf meine Rückfragen/Ergänzungen ausnahmslos sehr schnell, dezidiert und ausführlich eingegangen und außerdem weitergehende, ursprünglich gar nicht angefragte, aber relevante Sachverhalte proaktiv mitbeantwortet. Desweiteren wurden benötigte Schriftstücke inhaltlich verwendungsfertig vorbereitet. Kurzum: das war eine Beratungsleistung, wie man sie sich nur wünschen kann und wie ich sie in dieser Qualität lange oder vielleicht sogar noch gar nicht erhalten habe. Vielen Dank!!"

22.06.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage rund um die steuerliche Behandlung von Amazon-Vine-Einkünften außergewöhnlich gründlich beantwortet. Statt einer pauschalen Auskunft hat er meine eingereichten Unterlagen vollständig ausgewertet, die einschlägigen Paragrafen am Normtext geprüft und beide Kernfragen klar und nachvollziehbar beantwortet. Besonders geschätzt habe ich, dass er nicht nur die für mich günstige Einordnung erläutert, sondern auch ehrlich auf die Schwachstellen und möglichen Streitpunkte hingewiesen hat – das schafft Vertrauen. Dazu kamen praktische Hinweise zur konkreten Umsetzung in ELSTER, die mir die eigenständige Erledigung deutlich erleichtern. Schnelle Bearbeitung, klare Struktur, fundierte Begründung. Uneingeschränkte Empfehlung."

21.06.2026
"Vielen, vielen Dank für die schnelle, übersichtliche, klare und kompetente Beratung lieber Herr Wegner...ich würde- wenn nötig ende 2027 noch mal auf Sie zukommen und wünsche Ihnen ein wunderbares WE"

21.06.2026
"schnell und kompeent"

20.06.2026
"Herr Wegner ist fachkompetent und professionell. Er versteht die Zusammenhänge sehr genau welche in der Beratung wesentlich sind. Die Beratung (Text) ist ausführlich, sachlich und gut verständlich. Wir hatten mehrere Iterationen ohne Aufpreis. Ich plane Herrn Wegner weiterhin zu konsultieren. "

19.06.2026
"Vielen Dank für das erneute Gespräch zur Klärung weniger Rückfragen!"

18.06.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6488 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77