Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

2009 wurden trotz der Wirtschaftskrise in Deutschland 914 neue gemeinnützige Stiftungen gegründet. Das ist der dritthöchste Zuwachs in der Geschichte. Damit steigt die Gesamtzahl auf 17.372. Der Boom kommt nicht von ungefähr. Die Steuerförderung für Stiftungen wurde ab 2007 deutlich erhöht. Bis zu einer Million Euro darf jeder Stifter als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer absetzen. Hinzukommt aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung die Erweiterung auf den EU-Raum. Der heimische Fiskus fördert jetzt auch Zuwendungen an ausländische gemeinnützige Stiftungen.

Meist ist das vorrangige Stiftermotiv aber nicht die Steuerersparnis, sondern die Konservierung des Vermögens, was mangels qualifizierter Nachfolger mit dem herkömmlichen Erbfall nicht erreichbar erscheint. Der Nachlass lebt und vermehrt sich dann über eine Stiftung auf lange Sicht nach den persönlichen Vorstellungen. Das Kapital bleibt erhalten, der Stiftungszweck wird nur aus den Erträgen gefördert. Allerdings lohnt sich der ganze Aufwand nicht mit jedem Einsatz, erst ab 300.000 Euro Startkapital ist eine Gründung sinnvoll.

Bei dieser Größenordnung wirken auch die Privilegien des Fiskus. Steuerbefreiung während der gesamten Verwaltungsdauer und ein hoher Sonderausgabenabzug bei Gründung und späteren Einzahlungen machen Einrichtungen attraktiv, die gemeinnützige oder mildtätige Ziele – wie die Förderung von Umweltschutz, Kunst oder Forschung – verfolgen. Die Mittel müssen mindestens in einen der begünstigten Zwecke fließen und das Handeln der Stiftung muss selbstlos erfolgen. Hierzu gibt es von der Finanzverwaltung eine Musterformulierung, wie eine Stiftungssatzung auszusehen hat.

Ein formloser Antrag beim Finanzamt auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist der erste Schritt zur Steuerbefreiung für die neu gegründete Stiftung. Dann geht der Besitz ohne Belastung mit Erbschaft- oder Schenkungsteuer auch nach der Reform ab 2009 über und kann anschließend in voller Höhe für die erwünschten Förderzwecke eingesetzt werden.

Sofern sich Bürger im Rahmen ihrer Nachlassplanung mit der Alternative einer Stiftung beschäftigen, sollten sie den Zeitpunkt der Übertragung beachten. Denn der Sonderausgabenabzug von bis zu einer Million Euro gelingt nicht mehr, wenn Bankguthaben, Immobilien oder Betriebsvermögen aufgrund der testamentarischen Anweisung erst unmittelbar nach dem Tod an eine gemeinnützige Stiftung fließen sollen. Das Finanzgericht Hamburg stellte jetzt klar, dass beim Sonderausgabenabzug das Abflussprinzip gilt, wonach Gelder erst in dem Jahr steuerlich zählen, in dem sie tatsächlich überwiesen werden (FG Hamburg Az. 3 K 242/08). Der Sonderausgabenabzug scheitert bei der Stiftungszuwendung aus Anlass des Todes, da der Erblasser in einem solchen Fall selbst keine Ausgabe leistet und wirtschaftlich somit nicht mehr belastet ist. Das Vermögen geht erst mit dem Erbfall auf die Stiftung über, fließt also nicht mehr zu Lebzeiten ab. Dies gilt unabhängig davon, ob die gemeinnützige Stiftung bereits besteht oder anlässlich des Todes des Erblassers erst neu gegründet wird, so die Richter.

Quelle: VSRW-Verlag GmbH vom 10.06.2010

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr gute, ausführliche und verständliche Beratung. Einfach K L A S S E"

01.08.2026
"Herr Hannu Wegner hat mich schon zum wiederholten Male zum Thema der Immobilienbesteuerung beraten. Er hat mir sehr ausführlich und verständlich geantwortet und ging genau auf alle relevanten Punkte ein. Bei Nachfragen ging er ebenfalls sehr gründlich ein. Seine Begründungen belegt er mit den jeweiligen Rechtsgrundlagen und Paragraphen. Ich bin ihm sehr dankbar, dass er mir so ausgezeichnet geholfen hat. Daher würde ich seine Beratungstätigkeit jederzeit mit bestem Gefühl weiterempfehlen."

01.08.2026
"Ausfuehrliche und verstaendliche Beratung. Herr Wegner zeigt auf was wichtig ist und erfragt auch was wichtig sein koennte. So muss es sein. Schnellste Bearbeitung des Auftrags und aller Nachfragen! Die Antworten zeugen von fundierter Sachkenntnis und Einarbeitung in individuelle Umstaende. Ich bin sehr, sehr zufrieden!"

31.07.2026
"Uneingeschränkte Weiterempfehlung! Meine Fragestellung war nicht alltäglich: ein steuerlicher Wegzug ins nicht-europäische Ausland mit entsprechend komplexen Implikationen. Die Beratung durch Herrn Werner hat meine Erwartungen in jeder Hinsicht übertroffen. Die Ausarbeitung war umfänglich, klar strukturiert und verständlich formuliert, inklusive Fragestellungen, die ich nicht adressiert hatte, die aber von hoher praktischer Relevanz sind. Neben der rechtlichen Einordnung mit nachvollziehbaren Begründungen und Handlungsempfehlungen, gab es eine Schritt-für-Schritt-Umsetzungsanleitung mit relevanten Fristen und Formulierungsvorlagen für Behörden. Gerade das ist etwas, was man sich im Beratungsfall wünscht, aber nur selten bekommt. Zusätzlich herausragend schnelle Bearbeitungszeit, offene Kommunikation, hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis bei voller Kostentransparenz. Für mich als Erstnutzer der Plattform eine rundum positive Überraschung. Vielen Dank Herr Werner, für die ausgezeichnete Beratung! Wir fühlen uns nun bestens vorbereitet und würden uns jederzeit wieder an Sie wenden. "

31.07.2026
"Sehr schnelle, detaillierte und aufmerksame Beratung. Herr Wegner ist auf alle Fragen präzise eingegangen, hat auch kleine Unstimmigkeiten erkannt und die Zusammenhänge verständlich erklärt. Ich habe mich während des gesamten Prozesses sehr gut unterstützt gefühlt und würde ihn klar weiterempfehlen. "

31.07.2026
"Sehr gute Analyse, Beratung und Korrekturvorschläge für meine Einkommensteuer."

31.07.2026
"Ich habe nun bereits zum zweiten Mal eine Beratung von Herrn Wegner erhalten und bin erneut sehr zufrieden. Er hat mir bei einem komplexen, grenzüberschreitenden Sachverhalt geholfen. Seine Analyse war gründlich, exzellent recherchiert und sehr verständlich. Besonders wertvoll waren die direkt umsetzbaren Handlungsempfehlungen, die mir in einer unübersichtlichen Situation die nötige Sicherheit gegeben haben. Ich kann Herrn Wegner ohne jegliche Einschränkung weiterempfehlen und werde mich auch in Zukunft jederzeit wieder an ihn wenden."

30.07.2026
"Frau Kramer hat sehr professionell und zuverlässig gearbeitet. Sie hat meine Fragen verständlich beantwortet und immer sehr schnell reagiert. Die Bearbeitung erfolgte zügig und sorgfältig. Ich bin mit ihrer Unterstützung sehr zufrieden und kann sie uneingeschränkt weiterempfehlen."

30.07.2026
"Sehr schnelle und freundliche Beratung. Auf meine Nachfragen wurde ausführlich und verständlich eingegangen. Besonders hilfreich waren die konkreten Handlungsempfehlungen inklusive passender Formulierungsvorschläge. "

30.07.2026
"Sehr ausführliche, zeitnahe und verständliche Rückmeldung. Mit vielen Informationen, an die man selbst gar nicht gedacht hat. Vielen lieben Dank! "

28.07.2026
"Sehr fundierte, umfassende und praxisnahe Beratung. Herr Wegner hat meine komplexe Fragestellung zur Gründung, zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit sowie zur internationalen Abrechnung über einen britischen Vertragspartner äußerst gründlich geprüft. Besonders wertvoll waren die konkrete Analyse des Vertragsentwurfs, die verständliche Darstellung der steuerlichen Risiken und die direkt nutzbaren Formulierungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. Die Ausarbeitung war klar strukturiert, nachvollziehbar begründet und deutlich umfangreicher, als ich erwartet hatte. Uneingeschränkt empfehlenswert."

28.07.2026
"⭐⭐⭐⭐⭐ Klare Empfehlung für Herrn Wegner Ich möchte mich herzlich bei Herrn Wegner für die exzellente Beratung und die äußerst professionelle Bearbeitung meines Anliegens bedanken. Besonders hervorheben möchte ich die detaillierte Auswertung meiner vorliegenden BWAs sowie die nachvollziehbaren und fundierten Empfehlungen, die weit über eine reine Stellungnahme hinausgingen. Herr Wegner hat sich viel Zeit genommen, alle relevanten Aspekte sorgfältig zu prüfen und verständlich zu erläutern. Seine Arbeit zeichnet sich durch eine enorme Geduld, eine präzise Vorgehensweise und ein hohes Maß an Fachkompetenz aus. Sämtliche Fragen wurden ausführlich beantwortet und die einzelnen Schritte transparent erklärt. Dadurch fühlte ich mich während des gesamten Prozesses hervorragend begleitet und bestens beraten. Vielen herzlichen Dank, Herr Wegner, für Ihre Unterstützung und die ausgezeichnete Arbeit. Ich kann Sie uneingeschränkt und mit voller Überzeugung weiterempfehlen. Freundliche Grüße P. J. "

27.07.2026
"Herr Wegner hat mich in einer Frage zur Anerkennung eines Verlustvortrags beim Finanzamt detailliert und verständlich beraten. Auf Folgefragen ging er ebenfalls sehr detailliert ein. Ich kann mir keine bessere Beratung vorstellen, vergebe sehr gerne 5 Sterne und kann Herrn Wegner bestens weiterempfehlen!"

27.07.2026
"Umfangreiche und verständliche Beratung bei komplexer Fragestellung - uneingeschränkte Weiterempfehlung!"

25.07.2026
"Vielen herzlichen Dank, sehr ausführliche und unglaubliche schnelle Beratung. Gerne jederzeit wieder. Danke!!"

25.07.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage äußerst kompetent, schnell und ausführlich beantwortet. Ich bekam konkrete Handlungsoptionen und weiß nun, wie ich die Reisen im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit steuerlich absetzen kann. Auch meine Rückfragen wurden geduldig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden und kann die Beratung durch Herrn Wegner wärmstens Empfehlen!"

24.07.2026
"Einfach TOP - schnell, ausführlich, präzis und professionell!"

23.07.2026
"Konkrete Empfehlungen werden ausführlich nachvollziehbar begründet. "

23.07.2026
"Herr Wegner hat sich bei einem einmaligen Auftrag schnell, zuverlässig und fachlich beeindruckend ausführlich um mein Anliegen gekümmert. Ich bin sehr zufrieden und würde jederzeit wieder mit ihm zusammenarbeiten. "

23.07.2026
"Herr Wegner hat meine Erwartungen in jeder Hinsicht übertroffen. Bereits nach sehr kurzer Zeit erhielt ich eine ausführliche, kompetente und verständliche Beratung. Insbesondere bei meiner Frage nach einer bestehenden Nebenkostenabrechnung im Zusammenhang mit anderen Sachverhalten mit meinem Mieter der fremdvermieteten Immobilie hat Herr Wegner schnell, präzise und äußerst fundiert geholfen. Auch Rückfragen wurden stets zeitnah, freundlich und kompetent beantwortet. Ich fühle mich bestens beraten und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung – ich werde mich jederzeit wieder von Herrn Wegner beraten lassen."

23.07.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6557 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77