Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

2009 wurden trotz der Wirtschaftskrise in Deutschland 914 neue gemeinnützige Stiftungen gegründet. Das ist der dritthöchste Zuwachs in der Geschichte. Damit steigt die Gesamtzahl auf 17.372. Der Boom kommt nicht von ungefähr. Die Steuerförderung für Stiftungen wurde ab 2007 deutlich erhöht. Bis zu einer Million Euro darf jeder Stifter als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer absetzen. Hinzukommt aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung die Erweiterung auf den EU-Raum. Der heimische Fiskus fördert jetzt auch Zuwendungen an ausländische gemeinnützige Stiftungen.

Meist ist das vorrangige Stiftermotiv aber nicht die Steuerersparnis, sondern die Konservierung des Vermögens, was mangels qualifizierter Nachfolger mit dem herkömmlichen Erbfall nicht erreichbar erscheint. Der Nachlass lebt und vermehrt sich dann über eine Stiftung auf lange Sicht nach den persönlichen Vorstellungen. Das Kapital bleibt erhalten, der Stiftungszweck wird nur aus den Erträgen gefördert. Allerdings lohnt sich der ganze Aufwand nicht mit jedem Einsatz, erst ab 300.000 Euro Startkapital ist eine Gründung sinnvoll.

Bei dieser Größenordnung wirken auch die Privilegien des Fiskus. Steuerbefreiung während der gesamten Verwaltungsdauer und ein hoher Sonderausgabenabzug bei Gründung und späteren Einzahlungen machen Einrichtungen attraktiv, die gemeinnützige oder mildtätige Ziele – wie die Förderung von Umweltschutz, Kunst oder Forschung – verfolgen. Die Mittel müssen mindestens in einen der begünstigten Zwecke fließen und das Handeln der Stiftung muss selbstlos erfolgen. Hierzu gibt es von der Finanzverwaltung eine Musterformulierung, wie eine Stiftungssatzung auszusehen hat.

Ein formloser Antrag beim Finanzamt auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist der erste Schritt zur Steuerbefreiung für die neu gegründete Stiftung. Dann geht der Besitz ohne Belastung mit Erbschaft- oder Schenkungsteuer auch nach der Reform ab 2009 über und kann anschließend in voller Höhe für die erwünschten Förderzwecke eingesetzt werden.

Sofern sich Bürger im Rahmen ihrer Nachlassplanung mit der Alternative einer Stiftung beschäftigen, sollten sie den Zeitpunkt der Übertragung beachten. Denn der Sonderausgabenabzug von bis zu einer Million Euro gelingt nicht mehr, wenn Bankguthaben, Immobilien oder Betriebsvermögen aufgrund der testamentarischen Anweisung erst unmittelbar nach dem Tod an eine gemeinnützige Stiftung fließen sollen. Das Finanzgericht Hamburg stellte jetzt klar, dass beim Sonderausgabenabzug das Abflussprinzip gilt, wonach Gelder erst in dem Jahr steuerlich zählen, in dem sie tatsächlich überwiesen werden (FG Hamburg Az. 3 K 242/08). Der Sonderausgabenabzug scheitert bei der Stiftungszuwendung aus Anlass des Todes, da der Erblasser in einem solchen Fall selbst keine Ausgabe leistet und wirtschaftlich somit nicht mehr belastet ist. Das Vermögen geht erst mit dem Erbfall auf die Stiftung über, fließt also nicht mehr zu Lebzeiten ab. Dies gilt unabhängig davon, ob die gemeinnützige Stiftung bereits besteht oder anlässlich des Todes des Erblassers erst neu gegründet wird, so die Richter.

Quelle: VSRW-Verlag GmbH vom 10.06.2010

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr rasche, kompetente Beratung und gute Aufbereitung der Fragestellungen. Wir können Herr Wegner vorbehaltlos weiterempfehlen. "

04.05.2026
"Vielen Dank an Hannu Wegner für seine zielgenaue, umfassende, detailierte, individuelle und verständliche Expertise. Jeweils innerhalb weniger Stunden erfasste er zielgerichtet unser nicht einfaches Steuerproblem aus dem Ausland, bei dem viele Informationen und Hintergründe unklar gewesen sind. Er kreiste vielschichtig das Problem ein, gab die wegweisenden Perspektiven und lieferte eine genaue Strategie, sich der Probleme zu stellen. Zweifach konkretisierte er - nach meinen neuen Informationen - aufwändig die Strategie; inklusive genauer Formulierungshilfen bei Anträgen. Hier arbeitet und begleitet ein Top-Fachmann individuell und unbedingt lösungsorientiert und gibt keine Allgemein-Positionen. Die Schnelligkeit der Antworten, trotz ihrer Tiefe und großem Umfang war atemberaubend. Kurz: Wow-Faktor! "

03.05.2026
"Super ausführliche Bewertung und fachlich sehr fundiert, eine klare Empfehlung."

02.05.2026
"Sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Bearbeitung, sogar an einem Feiertag! Herr Wegner hat mein Anliegen sofort verstanden und professionell umgesetzt. Absolute Weiterempfehlung!"

01.05.2026
"Herr Wegner hat meine Fragen zu Optionen und Stillhalterprämien äußerst kompetent und mit beeindruckender Detailtiefe beantwortet. Die Erklärungen waren klar, strukturiert und sehr hilfreich. Ich bin wirklich positiv überrascht und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

01.05.2026
"Ich bin sehr zufrieden mit der Beratung von Herrn Wegner. Die Antworten waren äußerst ausführlich, fachlich präzise und auf meine individuelle Situation zugeschnitten. Herr Wegner hat auch auf Punkte hingewiesen, die ich selbst nicht auf dem Schirm hatte. Klare Empfehlung."

30.04.2026
"Sehr kompetente und zügige Beratung, auch bei einer anspruchsvollen internationalen Steuersituation (UK/US/DE). Die Ausführungen waren detailliert, verständlich und vor allem praxisnah mit klaren nächsten Schritten."

29.04.2026
"vollumfängliche, sehr ausführliche Antwort. Top!"

29.04.2026
"Ganz herzlichen Dank für die außerordentlich ausführliche, fachkundige und klar verständliche Antwort! Dies hat mir sehr geholfen, die Implikationen des AStG in meinem konkreten Fall zu ermitteln und die steuerrechtliche Komplexität in dem Kontext aufzulösen und zu verstehen. Nach dieser Erfahrung werde ich mich bei vergleichbaren Fragen definitiv wieder an Herrn Wegner wenden."

29.04.2026
"Vielen Dank für die schnelle und detaillierte Beratung!"

28.04.2026
"Wie immer, schnelle, kompetente und ausführliche Ausarbeitung. "

28.04.2026
"Schnelle, extrem umfängliche, Beratung. Total unkompliziert. "

28.04.2026
"Ausführliches und abschliessendes Gutachten mit konkreten Handlungsempfehlungen. Nachfragen wurden sehr zeitnah beantwortet - sehr zufrieden!"

28.04.2026
"Schnelle Hilfe, kompetente Antwort und hilfreiche Rückmeldung auf Rückfragen "

28.04.2026
"Unglaublich schnell, ordentlich und mit allen steuerlichen Hinweisen und Tipps geantwortet, die mir sehr bei meiner Kaufentscheidung helfen und mir steuerlich wirklich einiges einsparen bzw. wiederholen. Volle Empfehlung!"

27.04.2026
"sehr ausführliche und kompetente Beratung. Vielen Dank"

26.04.2026
"Vielen Dank Herr Wegner für die umfassende und ausführliche Beratung. Hilfreich finde ich auch Ihre Empfehlungen und die Zusammenfassung. Nächstes Mal komme ich wieder auf Sie zu!"

24.04.2026
"Mit der Beratung bin ich sehr zufrieden, Die Antworten kamen schnell und umfassend. Es wurden auch Aspekte angesprochen , an die ich nicht gedacht hatte. Vielen Dank "

24.04.2026
"Sehr geehrter Herr Steuerberater Wegner Ich möchte mich ausdrücklich für die außergewöhnlich fundierte und umfassende steuerliche Beratung bedanken. Herr Wegner hat es verstanden, ein äußerst komplexes und vielschichtiges Thema – mit Bezügen zum Steuerrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Zivilrecht und internationalen Steuerrecht – klar strukturiert, präzise und gleichzeitig praxisnah darzustellen. Besonders hervorzuheben ist die Tiefe der Analyse: Sämtliche relevanten Aspekte wurden nicht nur angesprochen, sondern systematisch durchdacht und mit konkreten Handlungsempfehlungen versehen. Die Ausführungen zur Nießbrauchsgestaltung, zur grenzüberschreitenden steuerlichen Situation (Deutschland/Schweiz) sowie zu den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen waren äußerst differenziert und haben mir ein hohes Maß an Sicherheit für die weiteren Entscheidungen gegeben. Sehr positiv ist auch, dass nicht nur die rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt wurden, sondern ebenso klar auf potenzielle Risiken, Gestaltungsspielräume und typische Fallstricke hingewiesen wurde. Die Kombination aus rechtlicher Präzision und praktischer Umsetzbarkeit ist aus meiner Sicht besonders wertvoll. Die Beratung geht deutlich über eine „Standardantwort“ hinaus und hat eher den Charakter einer individuellen, hochwertigen Fachberatung, wie man sie sonst nur im Rahmen eines persönlichen Mandats erhält. Insgesamt eine herausragende Leistung – fachlich exzellent, strukturiert, vorausschauend und absolut empfehlenswert. Vielen Dank! T. H. "

24.04.2026
"Sehr gute Zusammenfasssung der derzeitigen steuerlichen Situation mit kompetenter Handlungsempfehlung für 2025-2027; sehr gut! "

23.04.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6395 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77