Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

In einem aktuellen Verfahren vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 8 K 1103/12) ging es um Beiträge, die ein vom Steuerpflichtigen unterhaltener Angehöriger für seine eigene Renten- und Arbeitslosenversicherung leisten muss.

Das Gericht hat entschieden, dass diese Beiträge nicht bei der Berechnung der Einkünfte des Angehörigen abziehbar sind, wenn es darum geht, in welcher Höhe der Steuerpflichtige die Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen kann. Das gleiche gilt auch für einen Anteil von 4 % an den Krankenversicherungsbeiträgen, da sie in diesem Umfang dazu bestimmt sind, einen Anspruch auf das – nicht zur Basisversorgung gehörende – Krankengeld zu begründen.

Knackpunkt Unterhalt

Hintergrund der Entscheidung ist eine gesetzliche Regelung in § 33a Abs. 1 EStG, wonach sich der Höchstbetrag, bis zu dem der Unterhaltsaufwand an den Angehörigen als sog. außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig ist, um die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterhaltsberechtigten Person vermindert. Die Kläger des Verfahrens hatten geltend gemacht, dass bei diesen Einkünften und Bezügen die Pflichtversicherungsbeiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung in vollem Umfang in Abzug zu bringen seien, weil sie dem von ihnen unterstützten Angehörigen (nämlich ihrem Sohn) tatsächlich für den Lebensunterhalt nicht zur Verfügung stünden und deshalb gleichfalls durch ihre Unterhaltsaufwendungen abgedeckt werden müssten.

Gesetzeswortlaut muss beachtet werden

Dieser Sichtweise ist das Gericht nicht gefolgt. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut flössen in die Berechnung des zu berücksichtigenden Höchstbetrags zwar die Beiträge des unterhaltenen Angehörigen zur (Basisversorgungs-) Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung ein, nicht aber dessen übrige Sonderausgaben. Deren Berücksichtigung sei auch verfassungsrechtlich nicht geboten. Denn insoweit wirkten zwei Umstände kompensatorisch – zum einen bleibe bei den Einkünften und Bezügen ohnehin ein Teilbetrag von 624 € anrechnungsfrei, und zum anderen liege der abziehbare Höchstbetrag an außergewöhnlichen Belastungen deutlich über dem Existenzminimum.

Gegen die Entscheidung ist beim Bundesfinanzhof ein Revisionsverfahren unter dem Az. VI R 45/13 anhängig.

(FG Baden-Württemberg / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr schnelle Reaktion auf meine Frage mit ausführlicher, nachvollziehbarer und verständlicher Beratung! Ich kann Herrn Wegner mit sehr gutem Gewissen weiterempfehlen!"

02.01.2026
"Hervorragend! Sehr verständlich trotz der komplexen Thematik. "

31.12.2025
"Umfassende Antwort wie gewünscht. Sehr tiefe Behandlung der Details, was keine Verständnislücken zulässt. Zudem sehr gute Zusammenfassung, um alles 'auf einen Blick' zu verstehen. Zusätzlich sehr hilfreiche Tipps für die praktische Umsetzung. Kurzum: Sehr verdiente 5 Sterne - und ich danke vielmals!"

31.12.2025
"Hervorragende Arbeit! Der Prüfungsbericht wurde innerhalb kürzester Zeit erstellt. Frau Fey ist sehr kompetent und kennt die Anforderungen der Behörden genau. Vielen Dank für die reibungslose Abwicklung!"

30.12.2025
"Sehr kompetente und strukturierte Beratung. Herr Klement hat sich Zeit genommen, meine Situation (Angestelltenverhältnis + Nebengewerbe) klar einzuordnen und verständlich zu erklären. Besonders hilfreich war die praxisnahe Einschätzung zu Kleinunternehmerregelung, Rechnungsstellung und den steuerlichen Auswirkungen insgesamt. Kein unnötiger Fachjargon, sondern klare Aussagen und realistische Empfehlungen. Ich habe mich fachlich sehr gut abgeholt gefühlt und kann die Beratung uneingeschränkt weiterempfehlen."

30.12.2025
"Hr. Wegner ist sehr kompetent und konnte mir sehr schnell weiterhelfen. Auch meine laienhaften Fragen konnte er sehr gut uns ausführlich erklären. Vielen Dank nochmals, ich bin sicher, ich werde in Zukunft ihre Hilfe schneller anfordern. Vg."

29.12.2025
"Ich habe erneut zeitnah und selbst am Wochenende eine sehr ausführliche Antwort mit Beispielen erhalten. Bei steuerrechtlichen Fragen klare Empfehlung. "

28.12.2025
"Herr Wegner hat meine Fragen äußerst kompetent, präzise und schnell beantwortet. Die Analyse war klar strukturiert und praxisnah. Er ist auf alle meine Nachfragen eingegangen und hat konkrete, sofort umsetzbare Empfehlungen gegeben. Sehr professionelle Beratung – absolut empfehlenswert!"

26.12.2025
"Meine Frage wurde gut, schnell und zielführend beantwortet."

24.12.2025
"Schnelle und sehr gute Beratung. Sehr nützlich waren auch der Entwurf für das Schreiben an das Finanzamt und die juristische Einordnung. Auch die Nachfragen wurden ausführlich und zügig beantwortet. Ich kann Herrn Wegner nur empfehlen. "

24.12.2025
"Mit soviel Information und so schnell habe ich nicht gerechnet, vielen lieben Dank. Und ich werde Sie sicher weiterempfehlen "

23.12.2025
"Exzellent! Sehr gerne wieder!"

23.12.2025
"Sehr schnelle, umfangreiche und ausführliche Beratung. Ich kann Herr Wegner sehr empfehlen."

22.12.2025
"Ich hatte ein Problem mit der Besteuerung von Kapitalerträgen aus dem Ausland. Herr Wegner hat mich zu dieser Thematik nicht nur mit fundierten Informationen versorgt sondern auch mein Einspruchsschreiben an das Finanzamt weitgehend verfasst. Aufgrund dieses Einspruchs konnte ich eine hohe Steuerforderung abwenden und erhalte nun sogar eine Gutschrift. Ich kann nur sagen, ein absoluter Experte, der jeden Cent seines Honorars wert ist."

22.12.2025
"At first, I was bit skeptical regarding the written consultation, but it later turned out to be more useful and effective. I could take enough time to formulate my queries, process the information and ask follow-up questions. Mr. Wegner understood my situation and suggested ways how to optimize the taxes. All the answers were provided in a very clear and structured manner and were easy to follow. Thank you for your advices. "

21.12.2025
"Sehr ausführliche, hilfreiche und schnelle Beratung - sehr zu empfehlen!"

21.12.2025
"Bearbeitung erfolgte sehr schnell und zuverlässig."

20.12.2025
"sehr professionell und Kunden orientieret. vielen dank. zwar leider nicht für uns von Vorteil, aber sehr fundierte Stellungnahme. danke."

19.12.2025
"Bin sehr zufrieden. ich habe eine sehr detaillierte Ausarbeitung über einzelne Varianten bekommen. Die Preis-Leistung ist nach meinen Empfinden sehr gut. Die Schnelligkeit der Bearbeitung ist nicht zu überbieten. Max 1. Tag. Ich kann mich nur bedanken."

18.12.2025
"Sehr ausführliche Antwort, die vollkommen verständlich ist. Ich bin mit dem Service vollkommen zufrieden."

17.12.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6155 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77