Sachspenden ins europäische Ausland
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 27.01.2009 in der Rechtssache C-318/07 „Persche“ zur steuerlichen Abziehbarkeit von Spenden an eine gemeinnützige Organisation in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gemäß § 10b Absatz 1 und Absatz 1a Einkommensteuergesetz entschieden. Macht demnach ein Steuerpflichtiger in einem Mitgliedstaat Spenden an Einrichtungen geltend, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind, fallen solche Spenden auch dann unter die Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Kapitalverkehr, wenn es sich um Sachspenden in Form von Gegenständen des täglichen Gebrauchs handelt.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird aufgrund des BMF-Schreibens vom 06.04.2010 das Urteil bis zur Verkündung einer gesetzlichen Neuregelung in allen noch nicht bestandskräftig veranlagten Fällen angewendet.
Quelle: BMF-Schreiben vom 06.04.2010 - IV C 4 - S 2223/07/0005 - (2010/0210938) – http://bit.ly/a90DyE
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