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Allgemeines

Die Liste der Schweizer Banken, die amerikanischen Staatsbürgern bei der Steuerhinterziehung geholfen haben sollen, wird länger. Das kann auch für deutsche Anleger Bedeutung haben.

Abfrage von Kundendaten durch die USA

Die Liste könne von 11 auf 17 verdächtige Institute erweitert werden, schreibt in die Zürich erscheinende "Handelszeitung" unter Berufung auf mehrere voneinander unabhängige Quellen aus der Finanzbranche. Bei der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers wird eine Ausweitung erwartet. Nach deren Angaben sei damit zu rechnen, dass neben den elf Banken noch weitere Institute ins Visier der Vereinigten Staaten geraten könnten. Dies hänge davon ab, wie weit die Kriterien für die Abfrage von Kundendaten letztlich interpretiert würden, entsprechend könnte dies sehr viele Banken betreffen.

Auch Finanzplatz Genf ist betroffen

Betroffen sind nicht allein die Banken in Zürich und Basel, sondern auch in Genf. Für sie sind die USA ein wichtiger Markt. Die Privatbankiers in Genf seien an einer praktikablen, juristisch sauberen Globallösung mit den USA interessiert, die alle Schweizer Banken einschließe. Auf der bisherigen Liste sei der Bankenplatz Genf nur mit der Schweizer Tochter der Bank HSBC vertreten.

Relevanz für deutsche Kapitalanleger

Der Umstand, dass es sich um Verhandlungen zwischen der Schweiz und den USA handelt, ist für deutsche Steuerpflichtige aber nicht ohne Belang. Die Finanzbehörden von Deutschland und den USA tauschen untereinander steuerrelevante Informationen aus. So ist nicht unwahrschgeinlich, dass die USA Daten über deutsche Anleger an deutsche Finanzbehörden weiterleiten, die sie im Rahmen des nun verhandelten Datenaustausches erhalten werden.

Kein Schutz deutsche Anleger durch das neue Steuerabkommen

Deutsche Anleger können sich auch nicht deshalb ruhig zurücklehnen, weil Deutschland am 21.09.2011 ein neues Steuerabkommen mit der Schweiz zur Regelung dortiger Kapitaleinkünfte deutscher Anleger geschlossen hat. Das Abkommen bedarf noch der innerstaatlichen Umsetzung. Dabei ist insbesondere die erforderliche Zustimmung des Bundesrates zweifelhaft. Zudem soll es planmäßig erst am 01.01.2013 in Kraft treten. Die Quasi-Amnestie soll also erst 2013 kommen. Bis dahin besteht das Entdeckungsrisiko fort.

Handlungsbedarf frühzeitig angehen

Das neue Steuerabkommen mit der Schweiz zur Regelung dortiger Kapitaleinkünfte führt dazu, dass sich die betroffenen deutschen Anleger ohnehin Gedanken machen sollten, welche Handlungsoptionen sie sinnhafterweise wählen: Das Ausharren bis zur Regularisierung durch Einmalzahlung oder das aktive Aufdecken der Schweizer Konten. Welche Option die im Einzelfall richtige ist, kann pauschal nicht gesagt werden. Ein Aspekt bei den Überlegungen spiel jedoch das Entdeckungsrisiko. Und das steigt durch die Verhandlungen der Schweiz mit den USA auch für deutsche Anleger.

(OBENHAUS RA StB, Münchow Commandeur+Partner / Redaktion)

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