Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

0900/1000 277 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Unternehmer

Die überwiegend betriebliche Nutzung von Pkws kann durch formlose und zeitnahe Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten glaubhaft gemacht werden. Dabei kommt es nach dem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts München nicht entscheidend darauf an, ob ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegt (Az. 6 K 4619/09). Die überwiegende betriebliche Nutzung wird erreicht, wenn mehr als 50 Prozent der Fahrten für die Firma durchgeführt werden. Dann gehört der Wagen nicht nur zum notwendigen Betriebsvermögen von Unternehmer und Freiberufler, sondern die Privatfahrten lassen sich einfach über die sogenannte Listenpreis-Methode ermitteln.

Auslöser für dieses Urteil war eine 2006 eingeführte Gesetzesänderung, wonach Selbstständige höhere Kfz-Kosten der Steuer unterwerfen müssen, wenn sie ihren betrieblichen Fuhrpark nicht zu mehr als 50 Prozent für die Firma verwenden. Der insbesondere bei Freiberuflern oftmals günstige pauschale Ansatz für private Fahrten ist in diesen Fällen nicht mehr erlaubt. Arbeitnehmern hingegen stehen weiterhin mehrere Wege offen. Sie brauchen für den überlassenen Firmenwagen überhaupt nichts versteuern, wenn der Pkw nur für Dienstfahrten zur Verfügung steht oder der Wagen nachweislich nach Feierabend in der Firma bleibt. Ansonsten muss ein geldwerter Vorteil ermittelt werden.

Bei der pauschalen Rechnung wird für Privatfahrten monatlich ein Prozent vom Bruttolistenpreis angesetzt, unabhängig vom Zeitpunkt der Nutzung. Hinzu kommen Kosten für Sonderausstattungen, auch bei nachträglichem Einbau. Aufs Jahr gesehen beträgt die Bemessungsgrundlage somit zwölf Prozent vom Listenpreis. Damit abgegolten sind alle Privatfahrten, auch Wochenend- und Urlaubsreisen. Fürs Pendeln zwischen Wohnung und Arbeit wird jedoch ein zusätzlicher geldwerter Vorteil berücksichtigt. Dieser berechnet sich pro Entfernungskilometer und Monat mit 0,03 Prozent des Listenpreises. Gleichzeitig zählen diese Touren jedoch wieder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben.

Alternativ kann der für die Steuer maßgebende Wert auch über ein Fahrtenbuch ermittelt werden. Diese Alternative ist günstig, wenn der Anteil der Privatfahrten oder die gesamte Fahrleistung im Jahr gering ist oder die Firma den Wagen mit hohem Rabatt erworben hat. Für Selbstständige steht bei geringer betrieblicher Nutzung nur noch die Ermittlung der Kosten zur Verfügung. Das ist besonders negativ, wenn der Pkw vorwiegend für die Freizeit genutzt wird. Hier kam es bis 2005 zu deutlichen Steuerentlastungen. Denn Unternehmer und Freiberufler konnten sämtliche Kfz-Kosten als Betriebsausgabe absetzen, versteuerten pauschal aber nur einen geringen Teil. Jetzt mindern nur noch exakt die anteiligen Aufwendungen den Gewinn. Wird das Fahrzeug beispielsweise nur zu 20 Prozent für Firmenzwecke verwendet, sind 80 Prozent der Kosten nicht absetzbar.

Quelle: VSRW-Verlag GmbH

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:


Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr schnelle und verständliche Beantwortung meiner Frage"

24.07.2024
"? Wie immer einwandfreie Antwort. Vielen Dank !! ?"

24.07.2024
"Danke."

22.07.2024
"Meine Fragen wurden schnell und umfassend beantwortet, vielen Dank."

18.07.2024
"Geht eins zu eins auf die Fragestellung ein und beantwortet sie mit großer Fachkenntnis, dazu noch ausgesprochen zügig. Klare Empfehlung für Herrn Christiansen. Herzlichen Dank."

18.07.2024
"Sehr schnelle und kompetente Antwort."

17.07.2024
"Sehr gut und professionell - Antwort mit detaillierter Stellungnahme inkl. anwendbarem Gerichtsurteil und Schlussfolgerung für meinen Fall"

14.07.2024
"super schnelle Antwort! Top :)"

13.07.2024
"Herr C.sen hat mich bereits in mehreren Anliegen mit Kompetenz, Geduld und Schnelligkeit beraten, die sicher ihresgleichen suchen. Absolut empfehlenswert in jeder Hinsicht!"

13.07.2024
"Schnelle Beratung und immer freundlicher Kontakt"

13.07.2024
"Schnelle und verstaendliche Antwort. "

12.07.2024
"Kompetent und sehr schnelle Bearbeitung."

11.07.2024
"Ich bin begeistert! Herr Thomas ist kompetent, professionell und freundlich. Auf jede meine Frage folgte eine sachgemäße und schnelle Antwort. Falls die Notwendigkeit wieder bestehen würde, werde mich auf jeden Fall an Hr. Thomas wenden. Definitiv weiterzuempfehlen!"

10.07.2024
"Gute, verständliche Beratung in kurzer Zeit"

09.07.2024
"Verständliche und kompetente Beantwortung meiner Frage. Meine Rückfrage wurde ebenfalls schnell beantwortet. Danke!"

07.07.2024
"Top Beratung. Schnell, ausführlich und hilfreich."

05.07.2024
"Pünktlichkeit! Vielen Dank."

03.07.2024
"Die Fragen wurden sehr ausführlich beschrieben. Ich kann nun meine Rentenplanung erstellen."

03.07.2024
"Schnelle und kompetente Antwort"

02.07.2024
"Super gut und ausführlich, leicht verständlich ."

02.07.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5528 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 277