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Allgemeines

Die Schonfrist für steuerpflichtige Senioren, die bisher keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, endet.

Mit der Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte wurde das sog. Rentenbezugsmitteilungsverfahren eingeführt. Hierdurch stehen den Finanzämtern Informationen über sämtliche seit 2005 ausbezahlte Renten zur Verfügung, und zwar nicht nur von der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch von Betriebsrenten, privaten Versicherungen oder Versicherungswerken. Bisher haben die Finanzämter vor allem überprüft, ob Rentner in ihren Einkommensteuererklärungen alle Renten richtig und

vollständig angegeben haben.

Ab Ende Oktober will die Finanzverwaltung ihren Fokus nun auf Senioren richten, die bisher keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, obwohl sie aufgrund der Höhe ihrer Altersbezüge hierzu verpflichtet gewesen wären. Wer zu dieser Gruppe gehört, muss sich auf unangenehme Post mit eventuell empfindlichen Nachzahlungen einstellen, sollte er es versäumt haben, bislang eine Steuererklärung abgegeben zu haben und dies nun zu einer

Einkommensteuerschuld führt. Denn Unwissenheit schützt nicht vor finanzielle Forderungen des Finanzamtes.

Der kostenlose Ratgeber des Bundes der Steuerzahler "Senioren und Steuern" vermittelt einen ersten Einblick, wann eine Steuererklärung abgegeben werden muss und wann nicht.

Er ist beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 erhältlich.

(BdSt Ba-Wü / Redaktion)

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Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

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