Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment sind 2 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Arbeitnehmer

Die Klägerin wandte sich gegen die Nichtberücksichtigung der Aufwendungen für Business-Kleidung und Friseurbesuche als Abzugsposten vom zu berücksichtigenden Einkommen. Ihre Klage hatte keinen Erfolg.

Zum Sachverhalt: Die mit ihrem Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft wohnende Klägerin begehrt höheres Arbeitslosengeld II im Zeitraum vom 1. Juni bis 30. November 2008. Sie nahm ab 1. Juni 2008 eine Halbtagsbeschäftigung bei der Deutschen Vermögensberatung AG auf. Der Beklagte bewilligte unter Anrechnung des erzielten Einkommens Leistungen für Juni 2008 in Höhe von 675,89 Euro, für Juli 2008 in Höhe von 107,28 Euro und für August bis November 2008 in Höhe von 108,66 Euro.

Zum Urteil: Das BSG hat mit Urteil vom 19. Juni 2012 - B 4 AS 163/11 R - die Auffassung der Vorinstanzen bestätigt, dass für den Leistungsanspruch der Klägerin kein über die zugebilligten Pauschalen hinausgehender Absetzbetrag für Business-Kleidung und Friseurbesuche in Ansatz gebracht werden kann. Grundsätzlich ist die für das SGB II maßgebende Vorschrift gegenüber der steuerrechtlichen Regelung für die Werbungskosten enger, weil nur die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Aufwendungen berücksichtigt werden können, während das Steuerrecht es genügen lässt, dass die fraglichen Ausgaben durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlasst sind.

Auf dieser Grundlage können die fraglichen Aufwendungen - entsprechend der Sichtweise im Steuerrecht - nicht als mit der Erzielung des Einkommens notwendig verbundene Aufwendungen anerkannt werden. Hinsichtlich der Aufwendungen für Bekleidung gilt, dass nur die typische Berufskleidung als Abzugsposten berücksichtigungsfähig ist. Merkmal der typischen Berufskleidung ist entweder ihre Unterscheidungsfunktion oder ihre Schutzfunktion. Beide Funktionen treffen auf die Business-Kleidung nicht zu. Im Ergebnis nichts anderes gilt hinsichtlich der Aufwendungen für Friseurbesuche, denn hierbei handelt es sich um sog. gemischte Aufwendungen, die zugleich dem privaten und beruflichen Lebensbereich zugeordnet werden können und grundsätzlich durch die Regelleistung abgedeckt werden.

Eine über die steuerrechtlichen Grundsätze hinausgehende Berücksichtigung von Aufwendungen ist allerdings nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geboten, wenn dieses durch das zentrale Anliegen des SGB II, den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen, gefordert wird. Insoweit war hier aber zu berücksichtigen, dass für die von der Klägerin geltend gemachten Aufwendungen grundsätzlich die Eingliederungsleistungen des SGB II zur Verfügung stehen. Ob der Klägerin insoweit ein weitergehender Leistungsanspruch zusteht, konnten die Richter schon in Ermangelung einer Verwaltungsentscheidung des Beklagten nicht entscheiden.

(BSG / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Schnelle, klare, sehr verständliche (ohne Jargon), überzeugend kompetente und professionelle Beantwortung meiner Anfrage! Ich kann ihre Organisation sowie Herrn RA Dr Stefan Lorenz 100%ig weiterempfehlen. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe."

18.09.2025
"Herr Wegner hat mein Anliegen sehr schnell, äußerst detailliert, differenziert und ausführlich behandelt. Auch auf mehrere Rückfragen hat er sehr schnell (am gleichen Tag) und ebenfalls ausführlich und auf meinen Fall passgenau zugeschnitten geantwortet. Ich fühle mich hervorragend beraten. Vielen Dank und jederzeit wieder!"

17.09.2025
"Herr Wegner hat meine Fragestellung sehr ausführlich und verständlich erläutert. Die gute Bewertung ist mehr als gerechtfertigt. Nochmals besten Dank an Herrn Wegner"

17.09.2025
"Sehr freundlicher, kompetenter Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der seinen Beruf mit Leidenschaft und enormen Engagement und Professionalität durchführt. Schnelle Rückmeldung, flexible Terminfindung, super Steuerprüfung, zusätzliche Steuertipps. Ich bin sehr dankbar und kann Fabian Klement wärmstens weiterempfehlen!"

16.09.2025
"Nach längerer Zusammenarbeit möchte ich meine erste Bewertung noch ergänzen. Ich bin einfach begeistert von der Beratung durch Herrn Wegner. Er hat sich wirklich Zeit für mein Anliegen genommen, ist auf jede noch so kleine Frage eingegangen, hat individuelle Lösungen für mich gefunden und mir alles verständlich erklärt. Besonders beeindruckt hat mich auch seine Erreichbarkeit zu völlig ungewöhnlichen Zeiten wie Freitagnacht und am Wochenende. Dazu kommt noch das außergewöhnlich gute Preis-Leistungs-Verhältnis. Fachlich und menschlich nur weiterzuempfehlen!"

15.09.2025
"Zeitnahe Bearbeitung, hervorragende Beratungsqualität! Ich bin hochzufrieden!"

14.09.2025
"Eine sehr ausführliche und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Verständlich erklärt. Top. Die Weiterempfehlung mache ich sehr gern."

13.09.2025
"Ich bin äußerst zufrieden mit der Ausführlichkeit und Verständlichkeit bei der Beantwortung meines Anliegens rund um das Thema Versteuerung von ausländischen Kapitaleinkünften. Die Antwort hat meine Erwartungen übertroffen und erfolgte noch dazu in weniger als 24 Stunden. Statt Frust, jetzt ein Gefühl von Sicherheit. Vielen Dank!"

11.09.2025
"Wir wurden in unserer Fragestellung von Herrn Wegner exzellent beraten. Seine Expertise hat uns entscheidend dabei unterstützt, die zugrunde liegenden Sachverhalte zu verstehen, Entscheidungen treffen und Lösungswege zu finden. Vielen Dank für diese Unterstützung! "

10.09.2025
"Ich bin wirklich rundum glücklich mit der Beratung! Herr Wegner hat sich unglaublich viel Zeit genommen und meine Fragen bis ins kleinste Detail beantwortet. Besonders dankbar bin ich dafür, dass er selbst sehr komplexe Themen – wie die Umsatzsteuer in EU- und Nicht-EU-Ländern oder die Unterschiede zwischen verschiedenen Dienstleistungen – so verständlich erklärt hat, dass ich endlich Klarheit habe. Für mich waren das schwierige Fragen, die mich vorher ziemlich verunsichert haben. Durch seine ausführlichen Erklärungen und die klare Handlungsempfehlung habe ich nun ein sicheres Gefühl und weiß, wie ich weiter vorgehen kann. Man merkt, wie viel Fachwissen und gleichzeitig wie viel Herz in seiner Arbeit steckt. Ich habe mich bei ihm sehr gut aufgehoben gefühlt und freue mich einfach riesig über diese Unterstützung. Eine Beratung, die nicht nur fachlich top ist, sondern auch menschlich von großem Wert. Ganz herzlichen Dank dafür!"

10.09.2025
"Ich kann Herrn Wegner ohne Einschränkungen weiterempfehlen. Die Antwortzeiten sind sehr kurz, die Ausführungen gleichzeitig sehr umfangreich, detailliert und auch für mich als Leihen verständlich. Rückfragen hat Herr Wegner kurzfristig und ebenfalls sehr ausführlich beantwortet, so das meine Fragestellung abschließend geklärt werden konnte. Das Preis-Leistungsverhältnis ist definitiv angemessen. Sollte ich weitere steuerliche Fragestellungen haben, komme ich gerne wieder auf Herrn Wegner zurück. "

10.09.2025
"Schnelle, verständliche Beratung. Lieben Dank!"

10.09.2025
"Super schneller Service - Vielen Dank"

10.09.2025
"Frau Fey kann ich nur empfehlen! Mein Anliegen wurde schnell und professionell beantwortet. So, das keine Fragen mehr offen sind. Vielen Dank dafür! "

10.09.2025
"Kompetent & ausführlich. Besten Dank."

09.09.2025
"Sehr schnelle und gute Beratung. Herr Hannu Wegner hat allumfassend den Sachverhalt umrissen und mir sehr schnell eine ausführliche und fundierte Einschätzung der Erfolgschancen gegeben. Er hat vor allem alle Hintergründe und Anspruchsgrundlagen so erläutert, dass ich ausreichende Fakten habe, um beim Finanzamt Einspruch einzulegen."

09.09.2025
"Komplizierte Frage gestellt, sehr verständliche Antworten in einem Kurzen Zeitraum - mit vielen Beispielen- erhalten. Vielen Dank !"

09.09.2025
"Die Beratung erfolgte zeitnah, umfassend, strukturiert und verständlich. Ich bin mit der Beratung sehr zufrieden und würde jederzeit wieder diese Form der Unterstützung wählen."

08.09.2025
"Herr Wegner hat mir bei meinem Anliegen professionell, sehr freundlich und ausführlich weitergeholfen. Die Bearbeitung erfolgte innerhalb eines Tages. Wenn ich in Zukunft noch einmal eine Beratung benötige, werde ich mich wieder an ihn wenden."

06.09.2025
"Freundlich und kompetent beraten worden!"

05.09.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6003 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77