Sind von den Krankenkassen geförderte Yoga-Kurse steuerbefreite Heilbehandlungsleistungen?
Sind von den Krankenkassen geförderte Yoga-Kurse steuerbefreite Heilbehandlungsleistungen?
Einzelne Yoga-Kurse werden von manchen Krankenkassen bezuschusst. Deshalb gehen Yogalehrer teilweise davon aus, dass es sich bei den Umsätzen aus den Yoga-Kursen um steuerbefreite Umsätze gleich einer Heilbehandlung handele. Zu den Heilbehandlungen gehören schließlich auch Leistungen, die, wie das Yoga, zum Zweck der Vorbeugung erbracht werden. Doch Vorsicht: Yoga-Kurse stellen grundsätzlich keine Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin dar, auch wenn Krankenkassen Yoga-Kurse als gesundheitsfördernde Maßnahmen im Bereich der Primärprävention anerkennen. Erforderlich für die Anerkennung als Heilbehandlung ist stets eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Kursteilnahme, so das Finanzgericht Hamburg (AZ 6 K 167/08).
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