So sparen Sie Steuern mit Solarstrom
Unabhängig von neuen Regelungen, wonach eine neue Heizanlage auch regenerative Energien beinhalten muss, denken viele Hausbesitzer über Energiesparmaßnahmen nach. Solarenergie wird deshalb immer beliebter.
Aus steuerlicher Sicht werden Hausbesitzer dadurch zum Unternehmer, wenn sie eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach errichten und den dort erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Die Einspeisevergütungen, die sie dafür erhalten, sind für zwanzig Jahre festgelegt. Je später die Anlage in Betrieb genommen wird, desto geringer sind sie. Für 2010 liegt die Vergütung je nach Größe der Anlage zwischen 29,37 ct/kWh und 39,14 ct/kWh; eine Absenkung dieser Vergütung wird allerdings in der Politik gerade diskutiert. Da auch steuerlich einiges zu beachten ist, wie beispielsweise die Einkommensteuerpflicht, die abzuführende Umsatzsteuer, eventuelle Vorteile durch die Abgabe einer Gewerbesteuererklärung, ist für angehende Solarstrom-Unternehmer vor dem Kauf einer Solarstromanlage der Gang zum Steuerberater zu empfehlen. Er informiert Sie auch gerne über bestehende Abschreibungsmöglichkeiten.
Quelle: Steuerberaterkammer Stuttgart, 08.04.2010
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