Sonderausgaben 2011: Unterhaltsleistungen
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten sind bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Bei höheren Zahlungen kann eine Verschiebung ratsam sein. Der Empfänger muss die Zahlungen seinerseits versteuern. Will er das zukünftig nicht mehr, muss er die erteilte Zustimmung vor Jahresende widerrufen. Nachteile aus der Versteuerung muss der Unterhaltleistende allerdings ausgleichen, sodass beide mit dem sogenannten Realsplitting meist besser fahren.
Unterstützungsleistungen an bedürftige Angehörige können bis zu 8.004 Euro steuermindernd berücksichtigt werden. Wer den Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft hat, sollte die Überweisung noch bis zum Jahresende vornehmen. Im neuen Jahr geleistete Zahlungen gehen für das alte Jahr verloren. Eigene Einkünfte und Bezüge des Angehörigen von mehr als 624 Euro mindern jedoch den Höchstbetrag.
(NVL / Redaktion)
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