Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Arbeitnehmer

Steueränderungen in 2015
Zum Jahresbeginn 2015 treten in der Einkommensteuer und bei der Sozialversicherung zahlreiche Änderungen in Kraft. Der NVL erläutert die wichtigsten Neuerungen für Arbeitnehmer.
Altersvorsorge wird attraktiver. So wie in den letzten Jahren steigt auch 2015 der Abzugsbetrag für Beiträge zur Altersvorsorge wie der gesetzlichen Rentenversicherung oder privaten Rürup-Verträgen um zwei Prozentpunkte. 2015 sind 80 Prozent der Beiträge Sonderausgaben. Vom Arbeitnehmerbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung werden 60 Prozent berücksichtigt. Außerdem wird mit dem „Zollkodex-Anpassungsgesetz“ der bisherige Höchstbeitrag von 20.000 Euro an den Höchstbeitrag in die knappschaftliche Rentenversicherung gekoppelt. Für 2015 sind dies 22.172 Euro. Wenn der Bundesrat das Gesetz am 19. Dezember bestätigt, kann die Erhöhung zum 1.1.2015 in Kraft treten.
Rentenfreibeträge sinken. Ebenfalls wie in den letzten Jahren erhalten Rentner, die im kommenden Jahr in den Ruhestand gehen, einen geringeren Rentenfreibetrag als frühere Rentnerjahrgänge. Bei Rentenbeginn 2015 beträgt der Freibetrag nur noch 30 Prozent der Jahresrente. Für Rentner früherer Jahrgänge bleibt eine höhere Rente steuerfrei. Wer Anfang 2015 in Rente geht, muss bereits ab einer Brutto-Jahresrente von mehr als 14.000 Euro mit einer Steuerbelastung rechnen, wenn er lediglich die gesetzlichen Versicherungsbeiträge als Ausgaben geltend machen kann.
Sozialversicherungsbeiträge: Gut verdienende Arbeitnehmer müssen 2015 für einen höheren Bruttolohn Beiträge zahlen. So steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von 5.950 Euro auf 6.050 Euro im Monat, in den neuen Bundesländern von 5.000 Euro auf 5.200 Euro. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gilt ab Januar eine Beitragsbemessungsgrenze von 4.125 Euro, 2014 waren es noch 4.050 Euro.
Für alle Versicherungspflichtigen ändern sich die Beitragssätze. In der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt der Beitragsanteil des Arbeitnehmers um 0,1 Prozentpunkte auf 9,35 Prozent. In der Krankenversicherung verringert sich der Beitragsanteil sogar um 0,9 Prozentpunkte auf 7,3 Prozent. Allerdings können die Krankenkassen erstmals einkommensabhängige Zusatzbeiträge festlegen. Ob und in welchem Umfang sich deshalb der Krankenversicherungsbeitrag verringert, hängt von den Festlegungen der jeweiligen Krankenkasse ab. Der Arbeitnehmerbeitrag in die gesetzliche Pflegeversicherung steigt um 0,15 Prozentpunkte auf 1,175 Prozent. Kinderlose und Arbeitnehmer in Sachsen haben einen höheren Beitragssatz.
Lohnsteuer steigt oder sinkt. Der Steuertarif ändert sich 2015 nicht. Dennoch ändert sich die Lohnsteuer bei gleichem Einkommen, da sich die Vorsorgepauschale ändert. So verringern sich teilweise die Sozialversicherungsbeiträge, andererseits wird der Rentenbeitrag stärker berücksichtigt. Durch diese Änderungen wird ein Arbeitnehmer in der Steuerklasse I, ohne Kinder, der 3.000 Euro Bruttolohn im Monat erhält, im kommenden Jahr 52 Euro mehr Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag zahlen – rund 4 Euro im Monat. Dafür zahlt er monatlich rund 25 Euro weniger Sozialabgaben. Falls seine Krankenkasse Zusatzbeiträge erhebt, verringert sich die Lohnsteuer, dafür steigen die Sozialabgaben. Ein Arbeitnehmer mit 5.500 Euro Monatslohn muss geringfügig weniger Steuern zahlen. Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag verringern sich um rund 17 Euro im Jahr, 1,50 Euro im Monat. Die Sozialabgaben verringern sich dafür bei ihm nur um rund 7 Euro im Monat. Auch hier ändern Zusatzbeiträge seiner Krankenkasse neben der Sozialabgabenbelastung auch die Lohnsteuer.
Steuerfreie Geschenke vom Arbeitgeber. Präsente und weitere Geschenke des Arbeitgebers zum Geburtstag oder anderen persönlichen Anlässen oder bei Betriebsveranstaltungen sind 2015 bis zu einem Wert von 60 Euro steuerfrei. Bisher betrug der Wert 40 Euro. Geldgeschenke sind jedoch stets steuerpflichtig.
Änderungen beim Werbungskostenabzug für Ausbildungen und bei Betriebsveranstaltungen. Mit dem Zollkodex-Anpassungsgesetz sind weitere Änderungen für Arbeitnehmer verbunden. So sollen Ausbildungen, die weniger als 12 Monate dauern, steuerlich nicht mehr als erster Berufsabschluss zählen. Die Folge ist, dass Aufwendungen für eine nachfolgende zweite Ausbildung nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Diese wirken sich jedoch nur bei demjenigen steuermindernd aus, der im Ausbildungsjahr ein ausreichendes Einkommen oberhalb des Existenzminimums hat. Ursprünglich sollte eine Erstausbildung sogar erst bei mindestens 18 Monate Vollzeitausbildung vorliegen.
Für Betriebsveranstaltungen wird die bisherige Freigrenze von 110 Euro in einen Freibetrag geändert. Dadurch ist bei einem Überschreiten der Grenze nicht mehr die gesamte Leistung voll steuer- und sozialabgabenpflichtig, sondern nur der übersteigende Betrag. Allerdings werden allgemeine Kosten der Betriebsveranstaltung grundsätzlich wieder einbezogen. Dies hatte der Bundesfinanzhof anders entschieden.
Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer. Ab dem kommenden Jahr müssen Banken und andere Geldinstitute bei Anlegern, die einer hebeberechtigten Religionsgemeinschaft angehören, die Kirchensteuer zusätzlich zur Abgeltungsteuer einbehalten und abführen. Bisher erfolgte dies nur freiwillig, wenn der Anleger der Bank seine Religionszugehörigkeit mitteilte. Nun wird die Kirchensteuerpflicht der Anleger automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern abgefragt. Gegen diese automatische Abfrage ist ein Widerspruch möglich. In diesem Fall erhält jedoch das Wohnsitzfinanzamt entsprechende Informationen und kann somit kontrollieren, ob der Anleger in seiner Steuererklärung die Nachzahlung der Kirchensteuer für die Kapitalerträge angegeben hat. Das musste er zwar bisher bereits tun, die Finanzämter erhielten jedoch keine Mitteilung.
(NVL / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner hat mir zeitnah und sehr detailliert weitergeholfen. Auch auf Nachfragen wurde sehr genau eingegangen. Ich würde seine Dienste jederzeit weiterempfehlen"

27.08.2026
"Sehr gute und ausführliche Erläuterung"

26.08.2026
"Es handelt sich um einen absoluten Experten der klar und strukturiert die Sachlage analysiert und abgearbeitet hat. Die Handlungsempfehlungen sind zielführend."

26.08.2026
"Eine sehr saubere und fundierte Ausarbeitung meiner Fragestellung. Ich bin sehr zufrieden. Danke."

26.08.2026
"Freundlich, schnell einfach super."

26.08.2026
"Ich bin mit der Beratung von Herrn Wegner absolut zufrieden und bewerte sie gerne mit 5 Sternen! Herr Wegner hat mein Anliegen schnell, gründlich, verständlich und vor allem praxisnah bearbeitet. Ich würde mich auf jeden Fall wieder an Herrn Wegner wenden, klare Weiterempfehlung."

25.08.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, ich möchte mich zum Abschluss bei Ihnen bedanken. Sie haben mir sehr geholfen. Ich bin mit einer Menge Fragen und einem ziemlich mulmigen Gefühl zu Ihnen gekommen. Sie haben sich in jeder Runde Zeit genommen, haben nachgefragt, wo etwas unklar war, und auch dann noch einmal nachgerechnet, wo Sie selbst schon geantwortet hatten. Das habe ich so noch nicht erlebt. Ihre Arbeit ist wirklich hervorragend. Wenn bei uns noch einmal eine Frage aufkommt, beauftrage ich Sie wieder. Da muss ich nicht überlegen. Herzlichen Dank und alles Gute für Sie. Mit freundlichen Grüßen W. S."

25.08.2026
"Ich war anfangs angesichts der Kosten für die Beratung etwas skeptisch. Das Ergebnis hat meine Erwartungen jedoch in hohem Maße übertroffen. Die Investition hat sich in jedem Fall gelohnt! Herr Wegner hat mir verschiedene Szenarien und Strategien aufgezeigt, die mir bei der Weichenstellung für meine weitere Zukunft die erforderliche Sicherheit geben. Damit kann ich für mich persönlich nun die richtige Entscheidung treffen. Das war unglaublich hilfreich. Ich kann Herrn Wegner guten Gewissens absolut weiterempfehlen."

25.08.2026
"Herr Wegner konnte mir schnell und präzise auf meine steuerliche Angelegenheit mit kompliziertem Sachverhalt antworten und weiterhelfen. Nur zu empfehlen!"

25.08.2026
"Sehr gründliche und kompetente Beratung. Die Rückmeldung war fachlich präzise, verständlich erklärt und kam zudem sehr schnell. Man merkt deutlich die Sorgfalt und Erfahrung dahinter. Klare Empfehlung!"

25.08.2026
"Sehr schnelle und kompetente Bearbeitung meiner Anfrage"

24.08.2026
"Sehr kompetent. Bietet umfassende Empfehlungen und Details, die auf die individuelle Situation zugeschnitten sind."

24.08.2026
"Ich möchte mich sehr gerne für die immer sehr schnellen Antworten und für die darin enthaltene, ausgezeichnete Expertise bedanken. Die Beratung von Herrn Wegner hat mir alle offenen Fragen und Aspekte bestens beantwortet und erklärt. Ich kann nur jedem diese Beratung weiterempfehlen und bin froh, diese Beratung über yourXpert delegiert bekommen zu haben. Sie ist jeden einzelnen Euro Wert. Jeder Zeit wieder. 100% Weiterempfehlung. Vielen Dank Herr Wegner für Ihr Engagement. "

23.08.2026
"Herr Wegner hat uns unsere Fragen sehr schnell und wahnsinnig ausführlich und verständlich erklärt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!"

23.08.2026
"Sehr kompetente und professionelle Beratung Ich bin mit der Beratung von Herrn Wegner sehr zufrieden. Die Ausführungen waren äußerst gründlich, klar und verständlich. Besonders positiv fand ich die strukturierte Darstellung der relevanten Punkte und die konkreten Hinweise zu den nächsten Schritten. Herr Wegner hat sich viel Zeit genommen, alle Fragen ausführlich zu beantworten, und die Beratung war sowohl fachlich kompetent als auch sehr professionell. Vielen Dank für die hervorragende Beratung. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

19.08.2026
"Absolut herausragend! Die fachliche Expertise ist auf höchstem Niveau. Die Bearbeitungszeit war unglaublich schnell und Rückfragen wurden verständlich beantwortet. Vielen Dank für diese erstklassige Unterstützung!"

19.08.2026
"sehr, sehr gute und sehr ausführliche Beratung"

19.08.2026
"Die Kommunikation mit Herrn Wegner war hervorragend. Seine Beratung war sehr umfangreich und detailliert, dabei aber stets verständlich und gut nachvollziehbar. Er hat sich die Zeit genommen, jeden relevanten Aspekt in seiner Antwort zu berücksichtigen. Besonders gefreut habe ich mich über den Kommunikationsvorschlag und die Argumentationsstruktur, die Herr Wegner bereits proaktiv zur Verfügung gestellt hat und die ich direkt an den Beteiligten meines Steuerthemas weiterleiten konnte. Dadurch ließ sich das Steuerthema wesentlich einfacher und effizienter besprechen. Vielen Dank und gerne wieder!"

18.08.2026
"Superschnelle, sprachlich klar und verständlich formulierte, abgewogene und umfassende Expertise, mitsamt Empfehlungen für die nächsten Schritte und mögliche Konsequenzen - für mich eine sehr wertvolle und kompetente Beratung. Vielen Dank!"

18.08.2026
"Ich kann Herrn Wegner vollumfänglich empfehlen. Ich habe noch nie eine auf allen wichtigen Ebenen so herausragende Beratung erfahren. Herr Wegner hat den Kern meines Anliegens nicht nur blitzschnell erfasst, er hat nachvollziehbar dargelegte und umfangreich begründete Lösungsvorschläge erarbeitet, war dabei sehr zuvorkommend und geduldig in der Kommunikation und hat mich großzügig zu Nebenfragen beraten. Einfach nur toll. Vielen Dank!"

17.08.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6600 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77