Steuerbegünstigte Gehaltszulagen - so bleibt netto mehr übrig
Zusätzliche Gehalts- und Lohnzahlungen sind normalerweise mit hohen Abzügen belastet. Zum einen müssen Sozialabgaben von derzeit rund 21 Prozent abgeführt werden, zum anderen fällt Lohnsteuer in Höhe des jeweiligen Grenzsteuersatzes an. Netto verbleibt oft deutlich weniger als die Hälfte der zusätzlichen Vergütung. Es geht aber auch anders:
Statt einer Gehaltserhöhung kann der Arbeitgeber Leistungen gewähren, die für den Beschäftigten steuer- und sozialabgabenfrei bleiben.
Es beginnt beim Weg zur Arbeit. Für jeden Entfernungskilometer kann der Chef 30 Cent zusätzlich zum Lohn zahlen. Er muss für diesen Betrag zwar 15 Prozent Pauschalsteuer zahlen. Aber das sind immer noch weniger als die Sozialabgaben, die er als Arbeitgeber sonst aufbringen muss. Der Beschäftigte hat gar keine Abzüge.
Als weiteren Bonus kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten einen Tank- oder anderen Warengutschein bis zu 44 Euro zukommen zu lassen. Und das jeden Monat. Der Gutschein bleibt sogar für beide völlig steuer- und abgabenfrei.
Für Beschäftigte mit noch nicht schulpflichtigen Kindern sind oft die Betreuungskosten eine Belastung für die Haushaltskasse. Der Arbeitgeber kann sich an den Unterbringungs- und sogar an den Verpflegungskosten beteiligen, ohne das Steuern und Sozialabgaben fällig werden.
Zur Gesundheitsförderung seiner Beschäftigten kann der Arbeitgeber bis zu 500 Euro jährlich übernehmen.
Kosten für Präventionsmaßnahmen, die den fachlichen Anforderungen der Krankenkassen gerecht werden, bleiben steuer- und abgabefrei. Das können Bewegungsprogramme oder Ernährungskurse sein. Zertifizierte Fitnessanlagen mit entsprechenden Kursangeboten erfüllen in der Regel die Anforderungen. Der gewöhnliche Mitgliedsbeitrag des Fitnessstudios ist jedoch ausgeschlossen.
(NVL / Redaktion)
Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.
Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.