Steuererklärung 2009 leicht gemacht
Steuererklärung 2009 leicht gemacht
Viele Steuerzahler nehmen jetzt die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 in Angriff. Dabei sind einige steuerliche Änderungen gegenüber der Steuererklärung 2008 zu beachten, wie zum Beispiel bei der Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen. Gerade hier gilt es aufmerksam zu sein, will man dem Finanzamt nicht unnötig Geld schenken. Wie Steuerzahler zuviel gezahlte Steuern zurückholen können, zeigt in kompakter Form der kostenlose Ratgeber „Steuererklärung - Antragsveranlagung 2009“ des Bundes der Steuerzahler.
Der Ratgeber erläutert Begriffe wie "Werbungskosten", "Sonderausgaben" und "außergewöhnliche Belastungen" und beschreibt die einzelnen Posten, die steuerlich geltend gemacht werden können. Er nennt Pauschbeträge und veranschaulicht die Theorie mit Beispielen und Tipps. Besonders hilfreich: Hinter jedem Posten ist genau vermerkt, auf welchem Formular und in welchen Zeilen die Angaben eingetragen werden müssen. Fällt der Steuerbescheid dann ganz anders aus als erwartet, erklärt der Ratgeber, wie sich Steuerzahler dagegen beispielsweise mit einem Einspruch zur Wehr setzen können.
Der kostenlose Ratgeber "Steuererklärung - Antragsveranlagung 2009" kann unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 76 77 78 beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg angefordert werden.
Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.
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