Steuererklärung: So können Sie Handwerkerkosten absetzen!
Arbeitskosten für Handwerker können als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden. Das Finanzamt erstattet 20 Prozent der Lohnkosten einschließlich
Mehrwertsteuer zurück. Darauf weist die vom Bundesumweltministerium geförderte Kampagne "Meine Heizung kann mehr" (www.meine-heizung.de) hin.
Maximal können pro Jahr und Haushalt Lohnkosten in Höhe von 6.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Das entspricht einer Steuerersparnis von 1.200 Euro. Besonders bezahlt macht sich diese Regelung bei arbeitsintensiven Dienstleistungen wie dem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage. Mit dieser Heizungsoptimierung werden
Heizungsanlagen so eingestellt, dass sie die Wärme effizienter im Haus verteilen und weniger Energie verbrauchen.
Hydraulischer Abgleich zahlt sich doppelt aus
Der hydraulische Abgleich kostet für ein Einfamilienhaus - je nach Zustand der Heizanlage - im Schnitt zwischen 600 und 1.000 Euro. Etwa die Hälfte davon sind Lohnkosten. Diese können in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Das entspricht
einer Steuerersparnis von 60 bis 100 Euro. Um diese in Anspruch nehmen zu können, braucht der Hauseigentümer eine detaillierte Rechnung vom Handwerker, auf der die Lohnkosten extra ausgewiesen sein müssen. Zusätzlich muss der Auftraggeber nachweisen, dass er den Handwerker per Überweisung bezahlt hat. Barzahlungen werden vom
Finanzamt nicht anerkannt.
Für Hauseigentümer macht sich ein hydraulischer Abgleich doppelt bezahlt: Zusätzlich zur Steuerersparnis winken jährliche Einsparungen bei den Heizkosten von durchschnittlich 110 Euro. Auf http://www.meine-heizung.de erfahren Hauseigentümer und Mieter, was
bei einem hydraulischen Abgleich passiert und warum es auch bei einer vermeintlich funktionierenden Heizung erhebliche Sparpotenziale gibt. Mit dem kostenlosen Online-Ratgeber WärmeCheck können Verbraucher in wenigen Minuten herausfinden, wie viel sie individuell durch einen hydraulischen Abgleich sparen können.
(co2online gGmbH / Redaktion)
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