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Aktuelle Berichte aus der Praxis zeigen, dass sich eine deutliche Diskrepanz zwischen den offiziellen Verlautbarungen der Finanzverwaltung über die in Papierform einzureichenden Belege zur elektronischen Einkommensteuererklärung ab 2011 und den Nachforderungen durch die Finanzbehörden abzeichnet. Die elektronische Übermittlungspflicht führt für die Steuerberaterschaft damit nicht nur aufgrund der technischen Fragen und haftungs- sowie steuerstrafrechtlichen Risiken sondern auch aufgrund des Medienbruchs zu einem organisatorischen Mehraufwand.

Widersprüchliche Informationslage!

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat die allgemeinen Verlautbarungen der Finanzverwaltung für 2011 ausgewertet und stellt bereits in diesem Bereich, unabhängig von den im Einzelfall auftretenden Nachfragen eine Koexistenz verschiedener Vorgaben fest. Die Übersicht "Einzureichende Belege zur Einkommensteuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2011", wie sie auf der Internetseite "ELSTER" veröffentlicht ist ("ELSTER"-Übersicht), weicht erheblich von den Vorgaben in den Anleitungen zu den einzelnen Formularen der Einkommensteuererklärung ab. Nach der "ELSTER"-Übersicht scheint die Finanzverwaltung den sich durch den Medienbruch ergebenden organisatorischen Mehraufwand erkannt zu haben. Ganz im Sinne des Bürokratieabbaus gibt sie vor, dass lediglich die Eintragungsmöglichkeiten in ELSTER genutzt und keine separaten Aufstellungen mehr eingereicht werden sollen. Allein bei besonderen Lebensumständen empfehle sich eine ergänzende Belegeinreichung. Die Anleitungen zu den einzelnen Formularen 2011 sehen hingegen in Teilbereichen wie z. B. bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bedeutend mehr einzureichende Informationen und Unterlagen vor.

(DStV / Redaktion)

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Fabian Klement
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18.04.2025
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