Steuerförderung von Gebäudeaufwendungen in Sanierungsgebieten
Das Finanzamt ist bei der Gewährung einer Steuervergünstigung für Gebäudeaufwendungen in förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebieten nicht automatisch an eine entsprechende Bescheinigung der Kommune gebunden. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Finanzgerichts hervor (Az. 8 K 1754/08).
Geklagt hatten Hauseigentümer, die für ihre im städtischen Sanierungsgebiet gelegene Immobilie die Steuerbegünstigung nach den Paragraphen 10f und 7h des Einkommensteuergesetzes erhalten wollten. Das Finanzamt lehnte das nach Prüfung ab, obwohl die Kläger eine entsprechende Bescheinigung der Stadt vorgelegt hatten.
Das Hessische Finanzgericht versagte nach Prüfung der steuerlichen Voraussetzungen ebenfalls die Steuerbegünstigung für die Aufwendungen. Denn die Kläger hätten die Modernisierungsmaßnahmen nicht an einer bereits bestehenden Wohnung durchgeführt. Vielmehr hätten sie eine neue Wohneinheit errichtet, was die Steuerförderung ausschließe. Die Bescheinigung der Stadt enthalte insoweit keine das Finanzamt bindende Entscheidung.
Gegen das Urteil vom 12. Dezember 2011 wurde Revision eingelegt (Az. des Bundesfinanzhofs: X R 4/12).
(Hessisches FG / redaktion)
Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.
Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.