Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Immobilien & Vermietung

Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage wird staatlich gefördert und die garantierte Einspeisevergütung subventioniert. Darüber hinaus bietet der Kauf einer Photovoltaikanlage aber auch attraktive steuerliche Vorteile, die im Rahmen der Ermittlung der Gesamtrendite der Investition nicht unberücksichtigt bleiben sollten.

Investitionsabzugsbetrag (max 40%)

Für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage kann ein Investitionsabzugsbetrag von 40 % (max. 200.000 ) gewinnmindert genutzt werden. Voraussetzung ist ein Betriebsvermögen < 235 T und bei nicht bilanzierenden Unternehmern ein Gewinn < 100 T. Da sich der Kauf der Photovoltaikanlage zumeist im Rahmen der Neugründung eines Gewerbebetriebes abspielt, kann auch bereits im Jahr vor der Anschaffung der Abzugsbetrag in Anspruch genommen werden. Die Finanzverwaltung verlangt in diesen Fällen aber häufig, dass die verbindliche Bestellung bereits im Vorjahr vorgelegen hat.

Der Investitionsabzugsbetrag ist im Jahr der Investition wieder dem Gewinn hinzuzurechnen. Es besteht dann aber das Wahlrecht zur Abschreibung der Anschaffungskosten um 40 %, so dass die Gewinnhinzurechnung wieder neutralisiert wird.

Sonderabschreibung § 7g Abs. 5 EStG (max 20%)

Ergänzend zum Investitionsabzugsbetrag, aber auch eigenständig, kann die Sonderabschreibung mit 20 % in Anspruch genommen. Diese kann komplett im Jahr der Anschaffung, oder verteilt auf die ersten fünf Jahre genutzt werden. Die Sonderabschreibung kann zusätzlich zur linearen Abschreibung – bei Photovoltaikanlagen bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren also 5 % - in Anspruch genommen werden. Bei der Sonderabschreibung sind ebenfalls die o.g. Größenmerkmale des Betriebsvermögens und des Gewinns einzuhalten. Sollten die Größenmerkmale überschritten sein, bietet sich daher die Überlegung an, die Photovoltaikanlage in einem separaten Gewerbebetrieb anzuschaffen, da die Größenmerkmale sich auf den jeweiligen Betrieb beziehen.

Beispiel

Es wird die Investition in eine Photovoltaikanlage mit einer Nettoanschaffungssumme von 100.000 im Jahr 2 geplant. Es liegt eine verbindliche Bestellung in Jahr 1 vor. Die Investition wird in einem eigenen Gewerbebetrieb vorgenommen. Die Steuervergünstigungen sollen maximal und so früh wie möglich genutzt werden.

Jahr 1

Einnahmen 0,00

Ausgaben

-Investitionsabzugsbetrag 40% von 100 T -40.000

Gewinn -40.000

Jahr 2

Einnahmen 7.000

Ausgaben

- Zinsen 4.000

- Sonstiges 1.500

- Sonderafa 20 % v. (100 T-40T) 12.000

- Lineare Afa 5 % von (100 T-40 T) 3.000 20.500

Gewinn -13.500

Ergebnis:

Insgesamt ist damit in zwei Jahren ein Betrag von 55.000 oder 55 % der Gesamtsumme frühzeitig abgeschrieben worden. Bei einem unterstellten Spitzensteuersatz incl. Nebenleistungen von gerundeten 50 % ergibt sich damit eine Steuerersparnis von ca. 27.500 also 27,5 % der Anschaffungssumme. Ohne Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages und der Sonderabschreibung wäre nur eine lineare Afa von 5.000 (5% von 100 T) über 20 Jahre und damit eine Steuerersparnis von 2.500 jährlich möglich gewesen.

Zusammenfassend bleibt daher festzustellen, dass im Rahmen der Investition in eine Photovoltaikanlage immer auch frühzeitig das steuerliche Konzept vorbereitet werden sollte um alle steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

(Dipl. Betriebswirt StB Roger Erdbrügger / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner hat meine Fragen äußerst kompetent, präzise und schnell beantwortet. Die Analyse war klar strukturiert und praxisnah. Er ist auf alle meine Nachfragen eingegangen und hat konkrete, sofort umsetzbare Empfehlungen gegeben. Sehr professionelle Beratung – absolut empfehlenswert!"

26.12.2025
"Meine Frage wurde gut, schnell und zielführend beantwortet."

24.12.2025
"Schnelle und sehr gute Beratung. Sehr nützlich waren auch der Entwurf für das Schreiben an das Finanzamt und die juristische Einordnung. Auch die Nachfragen wurden ausführlich und zügig beantwortet. Ich kann Herrn Wegner nur empfehlen. "

24.12.2025
"Mit soviel Information und so schnell habe ich nicht gerechnet, vielen lieben Dank. Und ich werde Sie sicher weiterempfehlen "

23.12.2025
"Exzellent! Sehr gerne wieder!"

23.12.2025
"Sehr schnelle, umfangreiche und ausführliche Beratung. Ich kann Herr Wegner sehr empfehlen."

22.12.2025
"Ich hatte ein Problem mit der Besteuerung von Kapitalerträgen aus dem Ausland. Herr Wegner hat mich zu dieser Thematik nicht nur mit fundierten Informationen versorgt sondern auch mein Einspruchsschreiben an das Finanzamt weitgehend verfasst. Aufgrund dieses Einspruchs konnte ich eine hohe Steuerforderung abwenden und erhalte nun sogar eine Gutschrift. Ich kann nur sagen, ein absoluter Experte, der jeden Cent seines Honorars wert ist."

22.12.2025
"At first, I was bit skeptical regarding the written consultation, but it later turned out to be more useful and effective. I could take enough time to formulate my queries, process the information and ask follow-up questions. Mr. Wegner understood my situation and suggested ways how to optimize the taxes. All the answers were provided in a very clear and structured manner and were easy to follow. Thank you for your advices. "

21.12.2025
"Sehr ausführliche, hilfreiche und schnelle Beratung - sehr zu empfehlen!"

21.12.2025
"Bearbeitung erfolgte sehr schnell und zuverlässig."

20.12.2025
"sehr professionell und Kunden orientieret. vielen dank. zwar leider nicht für uns von Vorteil, aber sehr fundierte Stellungnahme. danke."

19.12.2025
"Bin sehr zufrieden. ich habe eine sehr detaillierte Ausarbeitung über einzelne Varianten bekommen. Die Preis-Leistung ist nach meinen Empfinden sehr gut. Die Schnelligkeit der Bearbeitung ist nicht zu überbieten. Max 1. Tag. Ich kann mich nur bedanken."

18.12.2025
"Sehr ausführliche Antwort, die vollkommen verständlich ist. Ich bin mit dem Service vollkommen zufrieden."

17.12.2025
"Herr Wegner hat uns in einer komplexen steuerlichen Fragestellung im Zusammenhang mit einem Familiendarlehen äußerst kompetent beraten. Seine Antworten auf unsere Fragen waren stets fundiert, klar strukturiert und sehr verständlich formuliert. Besonders hervorzuheben sind seine gründliche Arbeitsweise, seine hohe Fachkompetenz und die praxisnahen Empfehlungen, die uns bei unseren Entscheidungen maßgeblich unterstützt haben. Auch mit der Schnelligkeit der Antworten waren wir sehr begeistert. Wir bedanken uns herzlich für die hervorragende Beratung und vergeben uneingeschränkt fünf Sterne – eine klare Weiterempfehlung. "

16.12.2025
"Hilfreiche und kompetente Beratung. Kann ich definitiv empfehlen!"

15.12.2025
"Sehr gute und ausführliche Beratung. Vielen Dank!"

15.12.2025
"Schnell, kompetent und verständlich."

14.12.2025
"Hervorragende Beratung! "

14.12.2025
"Schnelle umfangreiche Beratung, vielen Dank!"

13.12.2025
"Ich habe sehr schnell eine wirklich außerordentliche, umfangreiche und sehr kompetente Beantwortung all meiner Fragen inklusive einer hervorragenden Beratung erhalten. Vielen Dank! "

12.12.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6148 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77