Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Immobilien & Vermietung

Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage wird staatlich gefördert und die garantierte Einspeisevergütung subventioniert. Darüber hinaus bietet der Kauf einer Photovoltaikanlage aber auch attraktive steuerliche Vorteile, die im Rahmen der Ermittlung der Gesamtrendite der Investition nicht unberücksichtigt bleiben sollten.

Investitionsabzugsbetrag (max 40%)

Für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage kann ein Investitionsabzugsbetrag von 40 % (max. 200.000 ) gewinnmindert genutzt werden. Voraussetzung ist ein Betriebsvermögen < 235 T und bei nicht bilanzierenden Unternehmern ein Gewinn < 100 T. Da sich der Kauf der Photovoltaikanlage zumeist im Rahmen der Neugründung eines Gewerbebetriebes abspielt, kann auch bereits im Jahr vor der Anschaffung der Abzugsbetrag in Anspruch genommen werden. Die Finanzverwaltung verlangt in diesen Fällen aber häufig, dass die verbindliche Bestellung bereits im Vorjahr vorgelegen hat.

Der Investitionsabzugsbetrag ist im Jahr der Investition wieder dem Gewinn hinzuzurechnen. Es besteht dann aber das Wahlrecht zur Abschreibung der Anschaffungskosten um 40 %, so dass die Gewinnhinzurechnung wieder neutralisiert wird.

Sonderabschreibung § 7g Abs. 5 EStG (max 20%)

Ergänzend zum Investitionsabzugsbetrag, aber auch eigenständig, kann die Sonderabschreibung mit 20 % in Anspruch genommen. Diese kann komplett im Jahr der Anschaffung, oder verteilt auf die ersten fünf Jahre genutzt werden. Die Sonderabschreibung kann zusätzlich zur linearen Abschreibung – bei Photovoltaikanlagen bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren also 5 % - in Anspruch genommen werden. Bei der Sonderabschreibung sind ebenfalls die o.g. Größenmerkmale des Betriebsvermögens und des Gewinns einzuhalten. Sollten die Größenmerkmale überschritten sein, bietet sich daher die Überlegung an, die Photovoltaikanlage in einem separaten Gewerbebetrieb anzuschaffen, da die Größenmerkmale sich auf den jeweiligen Betrieb beziehen.

Beispiel

Es wird die Investition in eine Photovoltaikanlage mit einer Nettoanschaffungssumme von 100.000 im Jahr 2 geplant. Es liegt eine verbindliche Bestellung in Jahr 1 vor. Die Investition wird in einem eigenen Gewerbebetrieb vorgenommen. Die Steuervergünstigungen sollen maximal und so früh wie möglich genutzt werden.

Jahr 1

Einnahmen 0,00

Ausgaben

-Investitionsabzugsbetrag 40% von 100 T -40.000

Gewinn -40.000

Jahr 2

Einnahmen 7.000

Ausgaben

- Zinsen 4.000

- Sonstiges 1.500

- Sonderafa 20 % v. (100 T-40T) 12.000

- Lineare Afa 5 % von (100 T-40 T) 3.000 20.500

Gewinn -13.500

Ergebnis:

Insgesamt ist damit in zwei Jahren ein Betrag von 55.000 oder 55 % der Gesamtsumme frühzeitig abgeschrieben worden. Bei einem unterstellten Spitzensteuersatz incl. Nebenleistungen von gerundeten 50 % ergibt sich damit eine Steuerersparnis von ca. 27.500 also 27,5 % der Anschaffungssumme. Ohne Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages und der Sonderabschreibung wäre nur eine lineare Afa von 5.000 (5% von 100 T) über 20 Jahre und damit eine Steuerersparnis von 2.500 jährlich möglich gewesen.

Zusammenfassend bleibt daher festzustellen, dass im Rahmen der Investition in eine Photovoltaikanlage immer auch frühzeitig das steuerliche Konzept vorbereitet werden sollte um alle steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

(Dipl. Betriebswirt StB Roger Erdbrügger / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:


Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich möchte mich sehr für die Zusammenarbeit bedanken! Herr Wegner hat sehr schnell und ausführlich auf mein Anliegen reagiert. Seine Ausführungen waren auch für Laien verständlich, und haben mir sehr bei der Bewertung der Situation geholfen. Dafür gibt es fünf Sterne!"

16.01.2025
"Her Wegner hat meine Frage schnell, kompetent und umfassend beantwortet."

16.01.2025
"Die Beratung hat alle meine Fragen klar und verständlich nachvollziehbar beantwortet. Vielen Dank "

15.01.2025
"Freundlich, schnell und Zuverlässig! Danke Herr Thomas für die kompetenten Antworten. Gern wieder."

14.01.2025
"Herr Klement hat stets zügig auf meine Nachfragen reagiert, die Abstimmung mit ihm lief hervorragend. Sehr dankbar bin ich ihm auch für die Tipps, die er noch für mich hatte. Ich fühlte mich bei ihm gut aufghoben mit meinem Anliegen. Top-Experte!"

14.01.2025
"Herr Klement hat mir zu meinem Anliegen alle Aspekte umfänglich und kompakt aber auch sehr verständlich erläutert. Zusätzlich war das Gespräch grundsätzlich sehr angenehm. Bei Bedarf werde ich Herrn Klement auf jeden Fall wieder kontaktieren."

14.01.2025
"Schnell und top! Gerne wieder!"

13.01.2025
"Klare, schnelle und verständliche Antwort auf die gestellten Fragen, die mir viel weiterhalfen."

13.01.2025
"Die Beratung war schnell und ausgesprochen umfangreich. Mit ganz klaren Handlungsempfehlungen. Das Problem wurde wirklich genau auf dem Punkt beantwortet. Ich bin sehr zufrieden und gebe dem Berater und auch der Plattform eine uneingeschränkte Weiterempfehlung. Ganz herzlichen Dank. "

12.01.2025
"Perfekt - vielen Dank für die Ausführungen ! V."

11.01.2025
"Alles prima"

11.01.2025
"Schnell und konkret. Danke!"

11.01.2025
"Ich wurde von Herr Haag kompetent und präzise beraten. Sämtliche meiner zahlreichen Fragen wurden schnell und geduldig beantwortet. Daher würde ich ihn jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen."

10.01.2025
"Vielen Dank! Frage beantwortet :-)"

08.01.2025
"Ich bin mit dem Antwort und mit der Analyse meines Steuerbescheids sehr zufrieden. Es war sehr ausführlich und detailliert. Vielen Dank dafür. "

06.01.2025
"Vielen Dank an Herrn Thomas! Er hat präzise die einzelnen Fragepunkte beantwortet und erläutert, inclusive der Wechselwirkungen von Entscheidungen und weitere Handlungsoptionen, und sogar noch Quellen zum Thema benannt, Ich weiß nun, was ich als nächstes tun muss."

05.01.2025
"Sehr gute und schnelle Bearbeitung!!!"

04.01.2025
"Schnelle und präzise geantwortet. Vielen Dank."

02.01.2025
"Besten Dank für die sehr schnelle Antwort und das konkrete Eingehen auf meine Fragen, auch bei der Rückfrage meinerseits."

30.12.2024
"sehr hohe Fachkompetenz"

29.12.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5658 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77