Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment sind 2 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Immobilien & Vermietung

Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage wird staatlich gefördert und die garantierte Einspeisevergütung subventioniert. Darüber hinaus bietet der Kauf einer Photovoltaikanlage aber auch attraktive steuerliche Vorteile, die im Rahmen der Ermittlung der Gesamtrendite der Investition nicht unberücksichtigt bleiben sollten.

Investitionsabzugsbetrag (max 40%)

Für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage kann ein Investitionsabzugsbetrag von 40 % (max. 200.000 ) gewinnmindert genutzt werden. Voraussetzung ist ein Betriebsvermögen < 235 T und bei nicht bilanzierenden Unternehmern ein Gewinn < 100 T. Da sich der Kauf der Photovoltaikanlage zumeist im Rahmen der Neugründung eines Gewerbebetriebes abspielt, kann auch bereits im Jahr vor der Anschaffung der Abzugsbetrag in Anspruch genommen werden. Die Finanzverwaltung verlangt in diesen Fällen aber häufig, dass die verbindliche Bestellung bereits im Vorjahr vorgelegen hat.

Der Investitionsabzugsbetrag ist im Jahr der Investition wieder dem Gewinn hinzuzurechnen. Es besteht dann aber das Wahlrecht zur Abschreibung der Anschaffungskosten um 40 %, so dass die Gewinnhinzurechnung wieder neutralisiert wird.

Sonderabschreibung § 7g Abs. 5 EStG (max 20%)

Ergänzend zum Investitionsabzugsbetrag, aber auch eigenständig, kann die Sonderabschreibung mit 20 % in Anspruch genommen. Diese kann komplett im Jahr der Anschaffung, oder verteilt auf die ersten fünf Jahre genutzt werden. Die Sonderabschreibung kann zusätzlich zur linearen Abschreibung – bei Photovoltaikanlagen bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren also 5 % - in Anspruch genommen werden. Bei der Sonderabschreibung sind ebenfalls die o.g. Größenmerkmale des Betriebsvermögens und des Gewinns einzuhalten. Sollten die Größenmerkmale überschritten sein, bietet sich daher die Überlegung an, die Photovoltaikanlage in einem separaten Gewerbebetrieb anzuschaffen, da die Größenmerkmale sich auf den jeweiligen Betrieb beziehen.

Beispiel

Es wird die Investition in eine Photovoltaikanlage mit einer Nettoanschaffungssumme von 100.000 im Jahr 2 geplant. Es liegt eine verbindliche Bestellung in Jahr 1 vor. Die Investition wird in einem eigenen Gewerbebetrieb vorgenommen. Die Steuervergünstigungen sollen maximal und so früh wie möglich genutzt werden.

Jahr 1

Einnahmen 0,00

Ausgaben

-Investitionsabzugsbetrag 40% von 100 T -40.000

Gewinn -40.000

Jahr 2

Einnahmen 7.000

Ausgaben

- Zinsen 4.000

- Sonstiges 1.500

- Sonderafa 20 % v. (100 T-40T) 12.000

- Lineare Afa 5 % von (100 T-40 T) 3.000 20.500

Gewinn -13.500

Ergebnis:

Insgesamt ist damit in zwei Jahren ein Betrag von 55.000 oder 55 % der Gesamtsumme frühzeitig abgeschrieben worden. Bei einem unterstellten Spitzensteuersatz incl. Nebenleistungen von gerundeten 50 % ergibt sich damit eine Steuerersparnis von ca. 27.500 also 27,5 % der Anschaffungssumme. Ohne Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages und der Sonderabschreibung wäre nur eine lineare Afa von 5.000 (5% von 100 T) über 20 Jahre und damit eine Steuerersparnis von 2.500 jährlich möglich gewesen.

Zusammenfassend bleibt daher festzustellen, dass im Rahmen der Investition in eine Photovoltaikanlage immer auch frühzeitig das steuerliche Konzept vorbereitet werden sollte um alle steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

(Dipl. Betriebswirt StB Roger Erdbrügger / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr schnelle und ausführliche Antwort auf meine Fragestellung. Besten Dank."

22.11.2025
"Vielen Dank für die ausführliche Klärung meines Sachverhalts."

21.11.2025
"Ich bedanke mich für die ausführliche Beratung . Die Erklärungen waren sehr verständlich, gründlich und exakt auf meine Probleme zugeschnitten. Ich kann Herr Wegner nur bestens empfehlen"

21.11.2025
"Ich bin mit der Beratung durch Herrn Wegner in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden. Die Fragestellung war relativ komplex (Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG im Zusammenhang mit PR-Paketen für Influencer, Abgrenzung zwischen Werbeaufwand und Geschenken, praktische Umsetzung über Lohnsteuer-Anmeldung etc.), und ich hatte im Vorfeld bereits sehr unterschiedliche und teils widersprüchliche Aussagen erhalten. Herr Wegner hat diese Themen nicht nur fachlich korrekt beantwortet, sondern auch in einer Tiefe und Klarheit erläutert, die es mir ermöglicht hat, die zugrunde liegende Systematik wirklich zu verstehen und sauber in der Praxis umzusetzen. Besonders positiv hervorheben möchte ich: die sehr strukturierte Darstellung (Schritt-für-Schritt-Aufbau, klare Gliederung, Zusammenfassung der Kernaussagen), die verständliche Erklärung der gesetzlichen Grundlagen und Verwaltungsauffassungen, die praxisnahen Hinweise zur konkreten Umsetzung (Lohnsteuer-Anmeldung über ELSTER, Dokumentationsanforderungen, Umgang mit Werbeaufwand vs. Geschenk, Auswirkungen auf die Betriebsausgabenabzugsfähigkeit), sowie die Beispiele mit konkreten Zahlen, die mir die Übertragung auf meine eigene Kostenstruktur deutlich erleichtert haben. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt das Gefühl, mit Standard-Floskeln abgespeist zu werden, sondern den Eindruck, dass sich Herr Wegner intensiv mit meinem speziellen Sachverhalt auseinandergesetzt hat. Die Antworten waren individuell, detailliert und gleichzeitig gut lesbar aufbereitet – ideal für jemanden, der als Unternehmerin Entscheidungen treffen muss, ohne selbst Steuerprofi zu sein. Insgesamt eine Beratung auf sehr hohem fachlichen Niveau, kombiniert mit einer außergewöhnlich guten Verständlichkeit und Praxisnähe. Ich würde Herrn Wegner jederzeit weiterempfehlen und werde mich bei zukünftigen steuerlichen Spezialfragen sehr gern wieder an ihn wenden."

21.11.2025
"Wir fühlen uns sehr gut und ausführlich beraten!"

20.11.2025
"Danke für die zügige und professionelle Hilfe. Sehr umfangreich und leicht erklärt. Direkt auf den Punkt und mein Anliegen verstanden. Danke auch für die Beantwortung von Fragen, die mit Sicherheit noch aufgekommen wären. "

19.11.2025
"Die Beratung von Herrn Wegner war extrem schnell, kompetent, ausführlich und sehr genau. Es wurden jegliche Fragen vollumfänglich geklärt, es wurde auf alle Sachverhalte eingegangen und sogar weiterführende Informationen wurden geliefert. Das war die beste steuerliche Beratung, die ich bisher hatte! Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen und komme mit meinen zukünftigen Steuerfragen gerne wieder auf ihn zurück."

19.11.2025
"Ich bin umfassend und prompt Beraten worden und vollauf zufrieden. Ich würde die Möglichkeit hier immer wieder nutzen. "

19.11.2025
"Super schnelle und kompetente Antwort. Vielen Dank!"

18.11.2025
"Alle Fragen verständlich und ausführlich geklärt."

18.11.2025
"ervorragende Beratung und Unterstützung! Ich möchte mich herzlich bei Herrn Wegner bedanken, der mir in meinen steuerlichen Angelegenheiten unglaublich weitergeholfen hat. Ich hatte mit sehr komplexen Themen zu kämpfen, die für mich als Laien zunächst überwältigend waren, zumal man auf viel Desinformationen trifft. Doch Herr Wegner hat mir alles verständlich und transparent erklärt und Klarheit in die Situation gebracht. Besonders beeindruckt hat mich die Geduld, mit der er jede meiner Rückfragen ausführlich beantwortet hat. Auch in schwierigen und oft unübersichtlichen Themenbereichen hat Herr Wegner den Durchblick. Man merkt sofort, dass er die aktuellen Gesetzeslagen sehr genau kennt und auf dem neuesten Stand ist – und das hat mir das Gefühl gegeben, wirklich gut beraten zu sein. Ich schätze seine professionelle Herangehensweise und weiß, dass ich bei der nächsten steuerlichen Frage direkt an Herrn Wegner herantreten werde. Als Steuerberater kann ich Herrn Wegner uneingeschräkt empfehlen!"

16.11.2025
"Erst Kontakt bereits beeindruckend und Hilfreich. "

14.11.2025
"Schnelle, ausführliche, sehr gut mit Quellen belegte und somit ausgezeichnete Stellungnahme, die sehr hilfreich ist. Vielen Dank, maximale Sterne!"

14.11.2025
"Kerr Klement wirkt schnell und zuverlässig. Man muss manchmal was nachfragen, dafür antwortet er aber zügig und ausführlich. "

12.11.2025
"Hoch kompetente, schnelle und ausführliche Beratung. Zudem alles in sehr verständlicher Form aufbereitet und an diversen Stellen auch proaktiv relevante Aspekte benannt. Bin absolut zufrieden mit der Leistung. "

10.11.2025
"Kompetente Beratung, schnelle Bearbeitung. Perfekt !"

08.11.2025
"Herr Wegner hat mich äusserst kompetent und sehr gut verständlich beraten. Eine Rückfrage wurde prompt und detailliert beantwortet. Darüber hinaus gab mir Herr Wegner klare Formulierungsempfehlungen an die Hand, die ich 1:1 umsetzen konnte. Besser geht es wirklich nicht!"

07.11.2025
"Herr Wegner hat mich in einer komplexen, grenzüberschreitenden Situation außergewöhnlich klar, strukturiert und verständlich beraten. Er hat Rechtsgrundlagen präzise eingeordnet, die Wirkmechanik mit praxisnahen Zahlenbeispielen erklärt und mir einen konkreten, umsetzbaren Fahrplan an die Hand gegeben. Besonders hilfreich waren seine praxistauglichen Gestaltungsempfehlungen, die klaren Hinweise auf typische Fallstricke sowie die strukturierte Aufbereitung der formalen Anforderungen. Rückfragen hat er schnell, geduldig und exakt auf meine Lebenssituation zugeschnitten beantwortet – am Ende blieben keine offenen Punkte. Fachlich exzellent, didaktisch stark, zuverlässig und fair im Preis‑Leistungs‑Verhältnis – uneingeschränkte Weiterempfehlung."

07.11.2025
"Sehr präzise, kompetente und schnelle Bearbeitung meines Anliegens!"

07.11.2025
"Vielen herzlichen Dank! Sie haben uns mit der Beratung sehr weitergeholfen!!!"

06.11.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6089 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77