Steuerhinterziehung - ärztliche Approbation in Gefahr
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 04.12.2009 entschieden, dass eine Steuerhinterziehung eines Arztes zum Entzug der Approbation führen kann.
Der Arzt hatte im vorliegenden Fall über einen Zeitraum von 10 Jahren einen Steuerrückstand von ca. 900.000 angehäuft. Bei einer so langjährigen Steuerhinterziehung und in Anbetracht der Höhe fehle es am notwendigen Vertrauen in die vorrangig am Wohl der Patienten und nicht an der eigenen finanziellen Lage orientierten ärztlichen Berufsausübung, so das OVG.
Da Steuerdelikte per se nicht gegen die Gesundheit der Patienten gerichtet sind, führen diese nicht in jedem Fall zum Widerruf der Approbation. Nur wenn sich der Arzt offensichtlich im eigenen finanziellen Interesse in einem solchen Maße auch über strafbewehrte, im Interesse der Allgemeinheit bestehende Bestimmungen hinwegsetzt, dass er schon deshalb als Arzt untragbar ist, könne die Approbation entzogen werden.
Quelle: Niedersächsische Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 04.12.2009, Az. 8 LA 197/09
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