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Steuertipp

Steuerhinterziehung: Nur vollständige Selbstanzeige wirkt strafbefreiend

Wie schwierig es ist, eine Selbstanzeige so zu verfassen, dass sie strafbefreiend wirkt, zeigen die Fälle  prominenter Steuersünder. Ist die Selbstanzeige unvollständig, kann  eine Haftstrafe drohen.

Aktuell zeigen die Fälle prominenter Steuersünder, dass es schwierig ist, eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung so zu verfassen, dass sie tatsächlich strafbefreiend wirkt. Vor allem muss die  Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein. Es müssen alle nötigen Unterlagen zu den Steuerangelegenheiten der  vergangenen fünf Jahre auf den Tisch gelegt werden. Die Steuersünden nur scheibchenweise zu offenbaren, funktioniert nicht und kann im schlimmsten Fall mit einer Haftstrafe enden.

Schon kleine Summen führen zur Strafbarkeit

Dabei ist zu beachten, dass Steuerhinterziehung nicht erst bei Millionenbeträgen beginnt, sondern schon bei kleinen Summen. Allerdings bietet das Steuerrecht die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Diese Möglichkeit wird es auch künftig noch geben, allerdings werden die Regeln voraussichtlich ab Januar 2015 deutlich verschärft. Es wird vermutlich nicht nur höhere Strafzuschläge geben, sondern es müssen auch alle Steuerangelegenheiten der vergangenen zehn Jahre offengelegt werden.

Schärfere Regeln für die Selbstanzeige

Wer mit Hilfe einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren möchte, sollte nicht mehr lange damit warten. Denn es werden nicht nur die Bedingungen für eine strafbefreiende  Selbstanzeige schwieriger, sondern auch das Risiko, von den Finanzbehörden entdeckt zu werden, steigt durch die zunehmend enge Zusammenarbeit zwischen den deutschen Behörden und den ehemaligen Steueroasen. Ist die Steuerhinterziehung entdeckt, ist es für die Selbstanzeige zu spät.

(GRP Rainer LLP / Redaktion)        

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