Steuerklasse ändern? Jetzt aber schnell!
Eheleute sollten vor Beginn des neuen Jahres ihre Steuerklassenkombination überprüfen. Bei großen Gehaltsunterschieden ist die Steuerklassenkombination III / V zweckmäßig, die jedoch zu Nachzahlungen führen kann. Wer das vermeiden will, wählt bei Lohnunterschieden die Steuerklassenkombination IV / IV mit dem Faktorverfahren.
Steht Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit ins Haus, bringt eine günstige Steuerklasse mit geringerem Lohnsteuerabzug höhere Zahlungen bei den Lohnersatzleistungen. Für Verheiratete empfiehlt sich die Steuerklasse III, bei alleinerziehenden Eltern die Steuerklasse II. Bei der Steuerklasse IV mit Faktor werden auch erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt und mindern die Lohnsteuer.
(NVL / Redaktion)
Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.
Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.