Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer Arbeitnehmer

Steuerlich beim Elterngeld profitieren!
Grundsätzlich können verheiratete Arbeitnehmer und eingetragene Lebenspartner ihre Steuerklasse frei wählen. So bestimmen sie mit, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber jeden Monat an das Finanzamt abführt. Zur Wahl stehen derzeit drei Kombinationen und als Faustregel gilt: Die Kombination IV / IV ist erste Wahl, wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen. Die Kombination III / V bringt mehr netto im Monat, wenn der Gehaltsunterschied zwischen den Ehepartnern hoch ist. Dabei wird das höhere Einkommen mit der Klasse III relativ niedrig, das geringe Einkommen mit der Klasse V relativ hoch besteuert. Und die Kombination IV Faktor / IV Faktor, das so genannte Faktorverfahren, soll einen gerechteren Ausgleich zwischen Verdienst und Lohnsteuerabzug bei Paaren mit einem größeren Gehaltsunterschied sicherstellen.
Steuerklassenwechsel durchrechnen
Ein Steuerklassenwechsel ist prinzipiell nur einmal im Jahr möglich und spätestens bis zum 30. November des laufenden Jahres beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Beruhigend zu wissen: Selbst wenn nicht die günstigste Steuerklassenkombination gewählt wurde, zahlen die Betroffenen letztlich insgesamt nicht mehr Steuern. Abgerechnet wird mit der jährlichen Einkommensteuererklärung und da spielen die Steuerklassen für die Höhe der festzusetzenden Steuersumme keine Rolle.  Eine falsche Wahl kann sich hier insofern auswirken, als entweder zu wenig oder zu viel Steuern im Jahresverlauf entrichtet wurden, wofür eine Nachzahlung fällig wird oder erfreulicherweise eine Erstattung vom Finanzamt erfolgt.  
Elterngeld und Steuerklasse
Die Wahl der Steuerklasse hat aber sehr konkrete Auswirkungen auf die Höhe von Lohnersatzleistungen, zu denen auch das Elterngeld gehört, denn sie kann bares Geld bedeuten. Eine günstige Steuerklasse in diesem Zusammenhang ist eine, die mehr Netto vom Brutto übrig lässt, also die Bewertungsbasis für das zu zahlende Elterngeld positiv beeinflusst. Aber Achtung: Der Steuerklassenwechsel vor der Geburt ist vom Gesetzgeber erschwert worden. Seit 2013 spielt der Zeitpunkt des Wechsels eine entscheidende Rolle, denn die Berechnung der Höhe des Elterngeldes erfolgt auf Basis der Steuerklasse, die mindestens sieben Monate vor der Geburt eingetragen war. Nach erkannter Schwangerschaft sollte also schnell gehandelt werden, um die für die Betroffenen beste Berechnungsbasis sicherzustellen. Wobei außer der 7-Monatsfrist auch noch daran zu denken ist, dass ein beantragter Steuerklassenwechsel erst ab dem Folgemonat gültig ist. Für die Änderung der Steuerklassen gibt es einen amtlichen Vordruck, der von beiden Ehe- bzw. Lebenspartnern unterschrieben an das Finanzamt geschickt werden muss.
Sonstige Auswirkungen eines Steuerklassenwechsels
Bei allen möglichen Vorteilen sollte jedoch auch bedacht werden, dass sich bei einem Wechsel der Steuerklassen auch die steuerlichen Koordinaten des Partners verschieben. Wechselt beispielsweise die Ehefrau von Steuerklasse V zu Steuerklasse III, so wechselt der Ehepartner zwangsläufig in die Steuerklasse V. Dann hat der Ehepartner, also in der Regel der Ehemann, einen geringeren Nettoverdienst, somit auch eine geringere Bewertungsbasis für Lohnersatzleistungen. Dies kann sich negativ auswirken auf den eventuellen Bezug von Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld, von Krankengeld oder dergleichen. Und weiterhin ist zu berücksichtigen, dass das Elterngeld zwar steuerfrei gezahlt wird, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt, d. h. zum Einkommen hinzugerechnet wird, wenn der individuelle Steuersatz vom Finanzamt nach Abgabe der Steuererklärung festgelegt wird.
Höhe des Elterngeldes
Für die Berechnung des Elterngeldes ist grundsätzlich seit 2013 das pauschal ermittelte durchschnittliche Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes relevant und zwar maßgeblich die letzten zwölf Kalendermonate. Klingt einfach, aber wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf, zum Beispiel im Zusammenhang mit Provisionen. Ohne hier ins Detail gehen zu können, bleibt festzuhalten, dass diese gemäß aktueller Entscheidungen des Bundessozialgerichtes unter bestimmten Voraussetzungen bei der Elterngeld-berechnung zu berücksichtigen sind. Anders verhält es sich u. U. mit Zahlungen, die nicht regelmäßig im Jahresverlauf erfolgen. Aber unabhängig von diesen speziellen Fällen liegt das Elterngeld zwischen 100 und 65 Prozent der positiven Einkünfte sowohl aus selbständiger als auch aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit, gekürzt um Abzüge für Steuern und Sozialabgaben. Das Elterngeld beträgt höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Wobei der letztere Betrag prinzipiell auch denjenigen zusteht, die zuvor keine eigenen Einkünfte hatten. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der jeweilige Betrag um 300 Euro je weiterem Kind. In bestimmten Fällen sieht das Gesetz auch einen Geschwisterbonus vor. Dieser erhöht das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro.  
Fazit
Auf jeden Fall sollte vor einem Steuerklassenwechsel eine sorgfältige Überprüfung der persönlichen Situation erfolgen, am besten mit Hilfe von Steuerexperten, damit vermeintliche Vorteile sich nicht ins Gegenteil verkehren.
(Steuerberaterkammer Niedersachsen / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Außergewöhnlich kompetente und ausführliche Beratung Herr Wegner hat unsere komplexe Fragestellung zum internationalen Umsatzsteuerrecht (§3a UStG, Drittlandskunden, Katalogleistungen) mit beeindruckender Tiefe und Präzision beantwortet. Die Erstberatung umfasste bereits alle relevanten Aspekte, und auch auf unsere zahlreichen Rückfragen hat er stets schnell, klar und dogmatisch fundiert geantwortet. Besonders wertvoll war die praxisnahe Aufbereitung: konkrete Mustertexte für Rechnungen, ein detaillierter Zeitplan, und die klare Einordnung unseres Gütezeichens als Katalogleistung – was für uns ein erhebliches Erstattungspotenzial eröffnet hat, das wir ohne diese Beratung nie erkannt hätten. Wer ein komplexes internationales Geschäftsmodell hat und eine fundierte, rechtssichere Einschätzung benötigt, ist bei Herrn Wegner in den besten Händen. Absolute Weiterempfehlung."

28.03.2026
"Alle meine Fragen wurden umfangreich, ausführlich und nachvollziehbar inkl. Verweisen auf einschlägige Gesetze oder Urteile beantwortet. Die Kommunikation war sehr freundlich und direkt. Ich bin 100% zufrieden mit der erhaltenen Beratung."

27.03.2026
"sehr ausführliche und zeitnahe Beratung. Sehr zu empfehlen!"

27.03.2026
"Fantasische und vor allem kompetente Beratung die alle Fragen beantworten konnte. Ich bin nun informiert und weiß welche nächsten Schritte ich machen muss. "

27.03.2026
"sehr kompetentes und schnelles Feedback zu einem Immobilienübertrag !"

26.03.2026
"Herr Wegner hat eine außerordentlich gründliche und professionelle Beratung geliefert, zu einer wirklich komplexen Fragestellung, die deutsches Steuerrecht, internationale Doppelbesteuerungsabkommen und Aufenthaltsrecht umfasste. Seine Analyse war klar strukturiert, nachvollziehbar begründet und mit konkreten Gesetzesverweisen und Rechtsprechung belegt. Er hat nicht nur meine Frage beantwortet, sondern proaktiv Folgethemen adressiert, an die ich noch gar nicht gedacht hatte (Umsatzsteuerbehandlung bei ausländischen Auftraggebern, Rentenversicherungsschwellen, Progressionsvorbehalt im Zuzugsjahr). Als ich eine Nachfrage außerhalb des ursprünglichen Umfangs stellte, ist er umfassend darauf eingegangen und hat mir konkrete, umsetzbare Empfehlungen gegeben. Die formelle Stellungnahme für meinen Aufenthaltstitelantrag war sofort einreichbar. Ich kann Herrn Wegner für jede steuerliche Fragestellung in Deutschland uneingeschränkt empfehlen, ganz besonders aber für grenzüberschreitende Freiberufler und Selbständigkeitsthemen."

26.03.2026
"super Verständlich und Umfangreich innerhalb kurzer Zeit ausgearbeitet"

25.03.2026
"Die Beratung von Herrn Wegner war zum wiederholten Male schnell, zielgerichtet und sehr kompetent. Ich bin sehr dankbar für das super Angebot!"

25.03.2026
"Sehr gute, sehr kompetente, sehr schnelle Antworten. Genau das Richtige für den Steuerjungle."

25.03.2026
"Herr Wegner hat uns eine ausführliche Rückmeldung gegeben, in der er unsere Fragen fachkundig und klar strukturiert beleuchtet hat. Seine präzisen Erläuterungen bieten uns eine wertvolle Orientierung für unsere weitere Vorgehensweise und stützen unsere bisherigen Überlegungen auf eine fundierte Expertise. Besonders beeindruckt hat uns, wie schnell er all dies in so kurzer Bearbeitungszeit möglich gemacht hat – seine engagierte Art und die hohe Qualität seiner Ausführungen haben uns wirklich überzeugt."

24.03.2026
"Sehr gute Beratung. Detaliert, mehr als erwartete Informationen bekommen. Vielen Dank!"

24.03.2026
"Verständliche und ausführliche Beratung, netter Kontakt, schnelle Bearbeitung, hervorragender Service, besser geht es nicht, ich bin begeistert, vielen Dank!"

22.03.2026
"Sehr aufschlussreiche, detaillierte Beratung. Bin sehr zufrieden, vielen Dank."

21.03.2026
"Sehr ausführliche und umfassende Beantwortung meiner Fragestellungen - inkl. Nachfrage!"

21.03.2026
"Ich habe Herrn Wegner mit einer komplexen Fragestellung zu meiner Situation als digitaler Nomade (Wohnsitz im Ausland, Auftraggeber in Deutschland) kontaktiert. Es ging um die steuerliche Nacherklärung mehrerer Jahre sowie die Abgrenzung der Rentenversicherungspflicht und Scheinselbstständigkeit. Herr Wegner hat mich absolut beeindruckt: 1. Strategische Weitsicht: Er hat nicht nur die Steuer im Blick, sondern liefert direkt rechtssichere Vertragsanpassungen und Begleitschreiben für das Finanzamt mit, die mich proaktiv absichern. 2. Detailtiefe: Er hat sofort erkannt, wie sich meine geplante Rückkehr nach Deutschland auf die Rechtslage auswirken. Sein Rat hat mir unnötige operative Schritte erspart und gleichzeitig mein Risiko auf Null gesenkt. Dank seiner Beratung gehe ich nun mit einem klaren Fahrplan und absoluter Rechtssicherheit in meine berufliche Zukunft. Wer als Freelancer oder Nomade rechtliche und steuerliche Klarheit sucht, ist hier an der besten Adresse. Uneingeschränkte Empfehlung!"

20.03.2026
"Sehr schnelle Bearbeitung der Anfrage, konkrete Aussage und Fazit!"

20.03.2026
"vielen Dank für die ausführlichen Antworten"

18.03.2026
"Ich kann die Beratung durch Herrn Hannu Wegner nur mit höchster Punktzahl bewerten. Er hat detailliert und konkret meine Fragen beantwortet und mein Anliegen steuerrechtlich so aufbereitet, dass sich daraus für mich ein konkreter Handlungsbedarf ergibt. Diesen werde ich weiterhin von Herrn Wegner betreuen lassen, um meine steuerlichen Rechte geltend machen zu können. Er ist in seinen Auswertungen sehr genau und stellt verschiedene Szenarien dar und zwar auf der Grundlage, der ihm zur Verfügung gestellten Informationen. Ich danke Herrn Wegner, dass er mit mir den Weg bis zur abschließenden Klärung durch das Finanzamt weitergeht und vertraue weiterhin auf seine hohe Kompetenz. "

18.03.2026
"Herr Wegner hat meine Fragen sehr ausführlich und präzise beantwortet."

18.03.2026
"Ich bin begeistert. Wenn das so klappt denn haben sie mir gerade mehrere Tausend euro erspart."

17.03.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6322 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77