Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer Arbeitnehmer

Steuerlich beim Elterngeld profitieren!
Grundsätzlich können verheiratete Arbeitnehmer und eingetragene Lebenspartner ihre Steuerklasse frei wählen. So bestimmen sie mit, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber jeden Monat an das Finanzamt abführt. Zur Wahl stehen derzeit drei Kombinationen und als Faustregel gilt: Die Kombination IV / IV ist erste Wahl, wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen. Die Kombination III / V bringt mehr netto im Monat, wenn der Gehaltsunterschied zwischen den Ehepartnern hoch ist. Dabei wird das höhere Einkommen mit der Klasse III relativ niedrig, das geringe Einkommen mit der Klasse V relativ hoch besteuert. Und die Kombination IV Faktor / IV Faktor, das so genannte Faktorverfahren, soll einen gerechteren Ausgleich zwischen Verdienst und Lohnsteuerabzug bei Paaren mit einem größeren Gehaltsunterschied sicherstellen.
Steuerklassenwechsel durchrechnen
Ein Steuerklassenwechsel ist prinzipiell nur einmal im Jahr möglich und spätestens bis zum 30. November des laufenden Jahres beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Beruhigend zu wissen: Selbst wenn nicht die günstigste Steuerklassenkombination gewählt wurde, zahlen die Betroffenen letztlich insgesamt nicht mehr Steuern. Abgerechnet wird mit der jährlichen Einkommensteuererklärung und da spielen die Steuerklassen für die Höhe der festzusetzenden Steuersumme keine Rolle.  Eine falsche Wahl kann sich hier insofern auswirken, als entweder zu wenig oder zu viel Steuern im Jahresverlauf entrichtet wurden, wofür eine Nachzahlung fällig wird oder erfreulicherweise eine Erstattung vom Finanzamt erfolgt.  
Elterngeld und Steuerklasse
Die Wahl der Steuerklasse hat aber sehr konkrete Auswirkungen auf die Höhe von Lohnersatzleistungen, zu denen auch das Elterngeld gehört, denn sie kann bares Geld bedeuten. Eine günstige Steuerklasse in diesem Zusammenhang ist eine, die mehr Netto vom Brutto übrig lässt, also die Bewertungsbasis für das zu zahlende Elterngeld positiv beeinflusst. Aber Achtung: Der Steuerklassenwechsel vor der Geburt ist vom Gesetzgeber erschwert worden. Seit 2013 spielt der Zeitpunkt des Wechsels eine entscheidende Rolle, denn die Berechnung der Höhe des Elterngeldes erfolgt auf Basis der Steuerklasse, die mindestens sieben Monate vor der Geburt eingetragen war. Nach erkannter Schwangerschaft sollte also schnell gehandelt werden, um die für die Betroffenen beste Berechnungsbasis sicherzustellen. Wobei außer der 7-Monatsfrist auch noch daran zu denken ist, dass ein beantragter Steuerklassenwechsel erst ab dem Folgemonat gültig ist. Für die Änderung der Steuerklassen gibt es einen amtlichen Vordruck, der von beiden Ehe- bzw. Lebenspartnern unterschrieben an das Finanzamt geschickt werden muss.
Sonstige Auswirkungen eines Steuerklassenwechsels
Bei allen möglichen Vorteilen sollte jedoch auch bedacht werden, dass sich bei einem Wechsel der Steuerklassen auch die steuerlichen Koordinaten des Partners verschieben. Wechselt beispielsweise die Ehefrau von Steuerklasse V zu Steuerklasse III, so wechselt der Ehepartner zwangsläufig in die Steuerklasse V. Dann hat der Ehepartner, also in der Regel der Ehemann, einen geringeren Nettoverdienst, somit auch eine geringere Bewertungsbasis für Lohnersatzleistungen. Dies kann sich negativ auswirken auf den eventuellen Bezug von Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld, von Krankengeld oder dergleichen. Und weiterhin ist zu berücksichtigen, dass das Elterngeld zwar steuerfrei gezahlt wird, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt, d. h. zum Einkommen hinzugerechnet wird, wenn der individuelle Steuersatz vom Finanzamt nach Abgabe der Steuererklärung festgelegt wird.
Höhe des Elterngeldes
Für die Berechnung des Elterngeldes ist grundsätzlich seit 2013 das pauschal ermittelte durchschnittliche Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes relevant und zwar maßgeblich die letzten zwölf Kalendermonate. Klingt einfach, aber wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf, zum Beispiel im Zusammenhang mit Provisionen. Ohne hier ins Detail gehen zu können, bleibt festzuhalten, dass diese gemäß aktueller Entscheidungen des Bundessozialgerichtes unter bestimmten Voraussetzungen bei der Elterngeld-berechnung zu berücksichtigen sind. Anders verhält es sich u. U. mit Zahlungen, die nicht regelmäßig im Jahresverlauf erfolgen. Aber unabhängig von diesen speziellen Fällen liegt das Elterngeld zwischen 100 und 65 Prozent der positiven Einkünfte sowohl aus selbständiger als auch aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit, gekürzt um Abzüge für Steuern und Sozialabgaben. Das Elterngeld beträgt höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Wobei der letztere Betrag prinzipiell auch denjenigen zusteht, die zuvor keine eigenen Einkünfte hatten. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der jeweilige Betrag um 300 Euro je weiterem Kind. In bestimmten Fällen sieht das Gesetz auch einen Geschwisterbonus vor. Dieser erhöht das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro.  
Fazit
Auf jeden Fall sollte vor einem Steuerklassenwechsel eine sorgfältige Überprüfung der persönlichen Situation erfolgen, am besten mit Hilfe von Steuerexperten, damit vermeintliche Vorteile sich nicht ins Gegenteil verkehren.
(Steuerberaterkammer Niedersachsen / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich erhielt schnelle, umfangreiche und sehr übersichtliche, strukturierte und verständliche Antworten auf meine Fragen und Rückfragen. Jederzeit wieder!"

19.05.2025
"Extrem kompetenter Steuerberater mit wirklich ausführlichen und informativen Antworten, welche einem direkt weiterhelfen und dank exzellenter Struktur seiner Antwort auch nicht überladen ist. Ein großes Plus ist sein extrem schnelles Antworten Ich bin ein sehr kritischer Mensch und kann Herrn Wegner deutlich weiterempfehlen!"

19.05.2025
"Sehr schnelle Antwort, umfassende Beratung"

18.05.2025
"Sehr detaillierte und klare Erklärung der gesetzlichen Vorgaben und der praktischen Umsetzung. Ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank!"

17.05.2025
"Vielen Dank für die umgehende, verständliche, ausführliche und detaillierte Stellungnahme zu unserem Anliegen. Wir kommen jederzeit gern wieder auf Sie zurück bei neuen steuerlichen Fragen."

16.05.2025
"Sehr schnelle, sehr umfangreiche und sehr kompetente Beratung. Herzlichen Dank!"

15.05.2025
"Hervorragende Beratung, komplexe Steuerthemen sehr verständlich erklärt. Wir sind mehr als zufrieden und können Herrn Wegner absolut weiterempfehlen!"

14.05.2025
"Meine Frage zu einem sehr schwammig formulierten Punkt im DBA wurde super erklärt, auch mit gut nachvollziehbarer Begründung. "

13.05.2025
"Exzellente Beratung im internationalen Steuerrecht Schon bei der ersten Kontaktaufnahme hatte ich den Eindruck, in guten Händen zu sein. Dieser Eindruck hat sich voll und ganz bestätigt. Herr Wegner hat meine komplexe Situation im internationalen Steuerrecht äußerst kompetent analysiert und alle meine Fragen geduldig, verständlich und umfassend beantwortet. Besonders beeindruckt hat mich, wie klar er selbst schwierige Zusammenhänge erklären konnte. Auch auf meine zusätzlichen Rückfragen ist er eingegangen und hat mir konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, die mir sehr weitergeholfen haben. Ich habe zuvor lange nach kompetenter Unterstützung in diesem Bereich gesucht. Herr Wegner ist der Experte, den ich weiterempfehlen würde. Seine Beratung ist fachlich top, professionell, verständlich und dabei sehr freundlich im Ton."

12.05.2025
"Herr Hannu Wegner hat uns mit seinen ausführlichen und hervorragenden Antworten auf unsere komplexe Schenkungssteuerthematik sehr geholfen. Er hat unser/e Anliegen sofort verstanden, konnte sich in unsere Lage versetzen und dementsprechend für Laien verständliche Erklärungen bieten und passende Optionen (inkl Pros und Kontra) detailliert aufzeigen. Aus seinen Texten ist es klar ersichtlich, dass er nicht nur über hervorragende Fachkenntnisse verfügt, sondern auch eine große Affinität zum internationalen Steuerrecht sowie die Bereitschaft und Geduld besitzt, dieses Wissen mit anderen zu teilen und dabei anderen zu helfen."

12.05.2025
"Sehr ausführliche, umfassende und kompetente Expertise"

12.05.2025
"Sehr fachkundig, sehr lösungsorientiert. Gerne wieder!"

12.05.2025
"Schnelle Bearbeitung und sehr schnelle Reaktion auf meine Rückfrage. Herr Wegner hat all meine Punkte bearbeitet und eine umfangreiche Erläuterung gegeben. Auf Nachfrage wurde mir diese auch in einfache Sprache und nicht Juristendeutsch und mit Beispielen erklärt. Ich bin sehr zufrieden und kann Herrn Wegner weiterempfehlen."

12.05.2025
"Herr Wegner hat nicht nur alle meine Fragen umfassend beantwortet, sondern darüber hinaus vorausschauend weitere relevante Aspekte aufgegriffen. Die Antwort erreichte mich sogar noch vor Ablauf der angekündigten Frist. Auch auf meine Rückfragen ist Herr Wegner eingegangen und hat sie besonders ausführlich und verständlich beantwortet."

11.05.2025
"Sehr professionel "

10.05.2025
"Vielen herzlichen Dank für die außergewöhnlich strukturierte, tiefgründige und zugleich verständlich formulierte Antwort! Sie haben sämtliche relevanten steuerlichen Bereiche abgedeckt von Einkommensteuer über Schenkungsteuer bis hin zur umsatzsteuerlichen und bilanziellen Betrachtung und dabei stets die aktuelle Rechtsprechung und die regulatorischen Entwicklungen (inkl. MiCAR) einbezogen. Besonders hilfreich war Ihre klare Einordnung des Tokenwerts und die praktischen Empfehlungen zur Dokumentation und Anzeige. Man merkt sofort: Hier spricht ein Profi mit echter Praxiserfahrung und Weitblick. Absolute Empfehlung!"

10.05.2025
"Bin sehr begeistert von der Ausführlichkeit, Verständlichkeit und Kompetenz. Ich wurde in allen Bereichen umgänglich und genauestens informiert. Ich kann Herrn Wegner wirklich nur wärmstens weiter empfehlen. "

09.05.2025
"Großes Lob an den Verfasser. Eine sehr ausführliche und detaillierte Beratung bezüglich meines Anliegens."

09.05.2025
"Sehr kompetent, schnell, freundlich und professionell. Die Schritt für Schritt Anweisung, was jetzt noch zu machen ist, war fantastisch. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe. "

08.05.2025
"Meine Frage im Kontext der doppelten Haushaltsführung hat Herr Wegner schnell, umfassend, sehr gut verständlich und mit Hinweisen zu weiteren relevanten steuerrechtlichen Aspekten beantwortet. Vielen Dank!"

08.05.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5852 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77