Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Umsatzsteuer Unternehmer

Steuerliche Behandlung der Pkw-Nutzung durch einen Unternehmer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil (Az. XI R 36/12) entschieden, dass die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nicht für Zwecke erfolgt, die außerhalb des Unternehmens liegen, und mithin nicht als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen ist.

Nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) wird einer sonstigen Leistung gegen Entgelt "die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands" gleichgestellt, der "durch einen Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den privaten Bedarf" genutzt wird. Der Kläger betrieb ein Einzelunternehmen. Zugleich war er alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, deren Sitz am Wohnsitz des Klägers in A lag und deren Niederlassung (Produktionsstätte) sich in einem anderen Ort (B) befand. Zwischen dem Kläger (als Organträger) und der GmbH (als Organgesellschaft) bestand eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft. Der Kläger hatte Anspruch auf Benutzung eines der GmbH gehörenden Pkw auch für private Zwecke. Die GmbH nutzte im Wohnhaus des Klägers in A einen Kellerraum aufgrund vertraglicher Gestattung zur Unterbringung eines Serverschrankes.

Finanzamt setzt Umsatzsteuer fest

Im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung bei der GmbH vertrat das Finanzamt (FA) die Auffassung, bei dem beruflich genutzten Kellerraum handele es sich um ein häusliches Arbeitszimmer des Klägers, so dass nicht wie vom Kläger angenommen Dienstreisen zwischen A und B, sondern vielmehr Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gegeben seien. Das FA erfasste dementsprechend beim Kläger einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Ferner unterwarf das FA was streitig war die Fahrten des Klägers zwischen seinem Wohnsitz in A und der GmbH-Niederlassung in B als unentgeltliche Wertabgabe gemäß § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG der Umsatzsteuer. Das Finanzgericht wies die Klage ab.

Erfolg vor dem BFH

Dem folgte der BFH dagegen nicht. Auf die Revision des Klägers hin hob er die Vorentscheidung auf und gab der Klage statt. Während ein Arbeitnehmer (arbeitsrechtlich) verpflichtet sei, während der vereinbarten Zeit an der Arbeitsstätte zu sein, so dass es grundsätzlich keinen unternehmerischen (betrieblichen) Grund gebe, den Arbeitnehmer vom Wohnort zum Unternehmen (Betrieb) und zurück zu befördern, gelte dies bei entsprechenden Fahrten des Unternehmers nicht. Anders als ein Arbeitnehmer suche ein Unternehmer wie im Streitfall der Kläger als Organträger der GmbH seinen Betrieb auf, um dort unternehmerisch tätig zu sein. Seine Fahrten zwischen Wohnort und Unternehmen (Betrieb) dienten der Ausführung von Umsätzen. Angesichts des klaren Überwiegens der unternehmerischen Verwendung sei es unbeachtlich, dass die Heimfahrten auch privaten Charakter hätten.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herzlichen Dank für die schnelle kompetente Info kann Sie nur weiterempfehlen Nochmals herzlichen Dank J. B."

20.08.2025
"Alles wie gewünscht erledigt, auch eine Nachfrage wurde beantwortet"

19.08.2025
"Vielen Dank für die prompte, zuverlässige und sehr kompetente Zusammenarbeit!"

18.08.2025
"Sehr gute Reaktionszeit. Beantwortung meiner Frage. Eingehen auf wichtige Aspekte. Tips für die Einreichung der Unterlagen bei der EkSt-Veranlagung. Alles Super - vielen Dank"

15.08.2025
"Professionell, lösungsorientiert und so aufbereitet, dass die Zusammenarbeit leicht von der Hand ging – vielen Dank! "

13.08.2025
"Sehr schnell und gute Hinweise. Vielen Dank."

12.08.2025
"Perfekte Antwortzeit. Eine für mich als Laien kompetente Antwort. Auch zügige Beantwortung einer Rückfrage zu meiner Zufriedenheit. Ich bin sehr zufrieden mit diesem Service. Weiter so!"

11.08.2025
"Freundlich, kompetent und auch für Nachfragen gut erreichbar."

11.08.2025
" Frau Fey hat mich zielgerichtet und umfassend für eine evtl. Auseinandersetzung mit dem FA `aufmunitioniert`; ich bin gerüstet und vollauf zufrieden. Eine weitere Beauftragung in gleichartigen Fragen ist vorprogrammiert. Nochmals herzlichen Dank! J. B."

10.08.2025
"Perfekt schnelle Antwort (und sogar mit dem erhofften Ergebnis). Großes Kompliment-"

04.08.2025
"super und klar verständliche Antwort"

04.08.2025
"Sehr schnelle und verständliche Antwort."

04.08.2025
"Absolute Empfehlung! Habe am Samstag meine Fragen gestellt und am Sonntag wurde alles beantwortet. Sehr kurzfristige und kompetente Hilfe! "

03.08.2025
"Absolut umfassende freundliche und fachlich fundierte Beratung."

29.07.2025
"Sehr schnelle und ausführliche Antwort. Vielen Dank. "

29.07.2025
"Ich bin äußerst zufrieden mit der Zusammenarbeit! Mein Steuerberater ist sehr kompetent, zuverlässig und immer gut erreichbar. Alle Fragen wurden verständlich erklärt, und ich habe mich während des gesamten Prozesses sehr gut beraten und unterstützt gefühlt. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Bearbeitung und die präzise Arbeitsweise. Ich kann diesen Steuerberater uneingeschränkt weiterempfehlen! Vielen Dank für die hervorragende Arbeit!"

29.07.2025
"Schnell und fundiert. Besten Dank."

26.07.2025
"Ich habe auf eine komplexe Frage eine schnelle und unglaublich umfangreiche Antwort bekommen, die keine Fragen mehr offen läßt. Herr Wegner ist unbedingt empfehlenswert. Vielen, vielen Dank, das hilft mir so sehr weiter. Schöne Grüße K.S."

25.07.2025
"Herr Hannu Wegner ist ein großartiger und einzigartiger Steuerberater, der mir in einer sehr schwierigen Problematik nicht nur fachliche Unterstützung, sondern mit einem Konzept auch Struktur für meine weitere Vorgehensweise gegeben hat. Herr Wegner, Sie haben mit mir einen ganz großen Fan, deshalb danke danke für all Ihre Tipps und Recherchen in meiner Sache. Ich möchte Sie gerne immer wieder kontaktieren dürfen. Alles Gute, R. K. "

24.07.2025
"Verständliche Beratung und zeitnahe Erledigung. Vielen Dank"

24.07.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5964 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77