Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment sind 2 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Umsatzsteuer Unternehmer

Steuerliche Behandlung der Pkw-Nutzung durch einen Unternehmer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil (Az. XI R 36/12) entschieden, dass die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nicht für Zwecke erfolgt, die außerhalb des Unternehmens liegen, und mithin nicht als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen ist.

Nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) wird einer sonstigen Leistung gegen Entgelt "die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands" gleichgestellt, der "durch einen Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den privaten Bedarf" genutzt wird. Der Kläger betrieb ein Einzelunternehmen. Zugleich war er alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, deren Sitz am Wohnsitz des Klägers in A lag und deren Niederlassung (Produktionsstätte) sich in einem anderen Ort (B) befand. Zwischen dem Kläger (als Organträger) und der GmbH (als Organgesellschaft) bestand eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft. Der Kläger hatte Anspruch auf Benutzung eines der GmbH gehörenden Pkw auch für private Zwecke. Die GmbH nutzte im Wohnhaus des Klägers in A einen Kellerraum aufgrund vertraglicher Gestattung zur Unterbringung eines Serverschrankes.

Finanzamt setzt Umsatzsteuer fest

Im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung bei der GmbH vertrat das Finanzamt (FA) die Auffassung, bei dem beruflich genutzten Kellerraum handele es sich um ein häusliches Arbeitszimmer des Klägers, so dass nicht wie vom Kläger angenommen Dienstreisen zwischen A und B, sondern vielmehr Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gegeben seien. Das FA erfasste dementsprechend beim Kläger einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Ferner unterwarf das FA was streitig war die Fahrten des Klägers zwischen seinem Wohnsitz in A und der GmbH-Niederlassung in B als unentgeltliche Wertabgabe gemäß § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG der Umsatzsteuer. Das Finanzgericht wies die Klage ab.

Erfolg vor dem BFH

Dem folgte der BFH dagegen nicht. Auf die Revision des Klägers hin hob er die Vorentscheidung auf und gab der Klage statt. Während ein Arbeitnehmer (arbeitsrechtlich) verpflichtet sei, während der vereinbarten Zeit an der Arbeitsstätte zu sein, so dass es grundsätzlich keinen unternehmerischen (betrieblichen) Grund gebe, den Arbeitnehmer vom Wohnort zum Unternehmen (Betrieb) und zurück zu befördern, gelte dies bei entsprechenden Fahrten des Unternehmers nicht. Anders als ein Arbeitnehmer suche ein Unternehmer wie im Streitfall der Kläger als Organträger der GmbH seinen Betrieb auf, um dort unternehmerisch tätig zu sein. Seine Fahrten zwischen Wohnort und Unternehmen (Betrieb) dienten der Ausführung von Umsätzen. Angesichts des klaren Überwiegens der unternehmerischen Verwendung sei es unbeachtlich, dass die Heimfahrten auch privaten Charakter hätten.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sebastian was very professional, English speaking and friendly. His advice was on point, and he helped me a lot in tax planning."

23.06.2025
"Absolut TOP, sehr detaillierte umfassende Antwort auf meine Fragestellung, bin wirklich hoch erfreut. Und dann noch die Antwort in Minutenschnelle. Besser geht es nicht!"

23.06.2025
"souveräne und verständliche Erläuterung einer komplexen SituationGott sei Dank habe ich diesen… Gott sei Dank habe ich diesen Steuerberater gefunden - in jeder noch so verzwickten Angelegenheit gilt: Hr. Hannu Wegner - ein Name bürgt absolut für Qualität. Ich hatte ihn eigentlich zunächst nur als 1.Schritt um eine Vorabinformation zu einem komplexen Paragraphenknäuel in Sachen Doppelbesteuerung gebeten - erhalten habe ich ein im Grunde komplettes Gutachten mit Gesetzesver- weisen, Paragraphen und Gerichtsurteilen. Ich bin somit bestens vorab informiert, weit mehr als nur zufrieden und danke Hr. Wegner ganz herzlich. Ich bin zuverischtlich, daß die Angelegenheit durch ihn zu einem guten Abschluß kommt."

22.06.2025
"Hervorragende, sehr verständliche und ausführliche Beantwortung meiner Frage mit viel Liebe zu Detail! Im Nachgang hat Herr Wegner zudem meine Rückfrage ebenso gut beantwortet. Bedingungslose Empfehlung!"

20.06.2025
"Top Berater, selbst mehrere Rückfragen ausführlich und nachvollziehbar erklärt. Jederzeit wieder"

19.06.2025
"Ich wurde von Herrn Wegner in einer komplexen Fragestellung zur Entprägung einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG äußerst kompetent und lösungsorientiert beraten. Herr Wegner hat nicht nur die steuerlichen Fallstricke detailliert analysiert, sondern auch konkrete, rechtssichere Handlungsoptionen aufgezeigt – stets mit Blick auf eine steueroptimale Gestaltung und langfristige Strukturierung. Vielen Dank!"

18.06.2025
"Herr Wegner hat sehr detailliert und verständlich den Sachverhalt analysiert und einen Handlungsstrang aufgezeigt. Alle korrespondieren Abhängigkeiten und Eventualitäten hat Herr Wegner überaus umfangreich dargelegt. Auch war ich von der Schnelle der Bearbeitung meiner Anfrage beeindruckt. Ich kann Herrn Wegner absolut weiterempfehlen. Vielen Dank!"

18.06.2025
"This was extremely helpful. Herr Wegner gave a thorough and in depth answer to my questions and happily came back to clarify certain points I was unsure of. Excellent service. Thank you. "

18.06.2025
"Beratung sehr gut. Herr Wegner ist äußerst ausführlich auf meine Problemstellung eingegangen und hat alle Fragen zielgenau beantwortet. Das habe ich selten so positiv erlebt."

17.06.2025
"Mein Anliegen wurde kompetent und zügig gelöst. Jederzeit wieder!"

15.06.2025
"Die Analyse und die daraus folgende Beratung meiner Situation ist von Herrn Wegner ist sehr detailliert, leicht verständlich und umfassend durchgeführt worden. Er hat zusätzlich diverse Aspekte, an die ich vorher nicht gedacht hatte, transparent dargestellt. Eine sehr klare Empfehlung !!"

15.06.2025
"Herr Hannu Wegner als Steuerberater, ist eine absolute Granate. Seine unfassbare Kompetenz und die Geschwindigkeit, mit der auf meine beiden wirklich schwierigen Fragen geantwortet wurde, haben mich begeistert. Ich hatte Hilfe über yourXpert erhofft, bin aber nicht von eines solchen Qualität ausgegangen. Vielen Dank Herr Wegner, Sie sind heute wirklich mein Held des Tages "

13.06.2025
"Sehr schnell und ausführlich geantwortet."

13.06.2025
"Ausgezeichnetes Service. Ich kann Herr Wegner nur weiterempfehlen."

12.06.2025
"Sehr schnelle, ausführliche und nachvollziehbare Beantwortung meines Anliegens. Auf Basis der Beratung vom Herrn Wegner habe ich nun Sicherheit bezüglich der steuerlichen Einschätzung und der passenden nächsten Schritte. Eigentlich würde ich fünf Punkte vergeben, muss jedoch im Sinne einer vollständigen Darstellung einen Punkt abziehen. Aufgrund eines Flüchtigkeitsfehlers (zu schnell gelesen?) führte die erste Ausarbeitung zu einer materiell anderen Einschätzung, als aufgrund der Faktenlage zutreffend war. Aufgrund meiner diesbezüglichen Rückfrage kam es zu einer vollständig neuen Beurteilung des Sachverhaltes, welche dann jedoch sehr schnell und passend erfolgte. Dafür gebe ich fünf Sterne."

12.06.2025
"Die Beratung von Herrn Wegner hat mir wirklich sehr weitergeholfen. Remote-Arbeit aus Deutschland für ausländische Firmen ist leider rechtlich komplex, und Herr Wegner hat mir nicht nur eine verständliche Übersicht über die steuerliche und rechtliche Lage gegeben, sondern auch konkrete strategische Empfehlungen, wie ich gegenüber dem Unternehmen den besten Deal verhandeln kann. Vielen Dank für die kompetente und strukturierte Unterstützung!"

12.06.2025
"Ich habe Herrn Hannu Wegner im Zusammenhang mit der geplanten Umwandlung eines Nießbrauchs in eine Leibrente konsultiert und bin äußerst zufrieden mit seiner Beratung. Er hat alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte umfassend analysiert und mir geholfen, das Vorgehen strukturiert und fundiert zu bewerten. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass er mir in einer komplexen Fragestellung weiterhelfen konnte, bei der mein Steuerberater scheinbar überfordert war und lediglich auf eine Anfrage beim Finanzamt verwiesen hat. Ich bin sehr froh, auf diesem Weg zu einer kompetenten und klar begründeten Einschätzung gelangt zu sein – eine echte Hilfe bei der Entscheidungsfindung. Absolute Empfehlung!"

12.06.2025
"Very helpful and knowledgeable and fluent in English"

11.06.2025
"Sehr detaillierte und umfangreiche Antwort, die sehr weiterhilft."

11.06.2025
"Herr Klement hat aüßerst rasch und kompetent meine Fragen zur Besteuerung einer Rente und der Möglichkeit eines Einspruchs gegen meinen Steuerbescheid 2023 beantwortet. Ich bin mit dem Service den yourXpert und Herr Klement bieten, sehr zufrieden. Ich kann die Inanspruchnahme dieser Kanzlei ungeingschränkt empfehlen. Vielen Dank für Ihre Hilfe."

09.06.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5899 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77