Steuerliche Behandlung von Reisekosten
Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2011
Die steuerlichen Pauschbeträge für Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen werden auf der Grundlage der höchsten Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzt (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 Satz 4 EStG).
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird das für das Bundesreisekostengesetz zuständige Bundesinnenministerium erst zum 1. Januar 2012 eine Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder herausgeben, sodass die für steuerliche Zwecke anzuwendende Übersicht auch erst zu diesem Stichtag aktualisiert werden kann. Bis dahin gelten die mit dem BMF-Schreiben vom 17. Dezember 2009 bekanntgegebenen Pauschbeträge fort.
BMF-Schreiben vom 17. Dezember 2009 gilt weiterhin: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/lohnsteuer/75.html
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