Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Unterhalt kann aus verschiedenen Gründen und für gesetzlich unterhaltsberechtigte oder nicht unterhaltsberechtigte Personen gezahlt werden. Dazu kann ein Kind genauso zählen wie geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten. Auch andere Angehörige, die im oder außerhalb des eigenen Haushaltes oder gar des Landes leben, haben unter Umständen Anspruch auf Unterhalt.

Entsprechend unterschiedlich kann dann auch die steuerliche Einordnung der jeweiligen Tatbestände mit ihren finanziellen Konsequenzen sein. Seit Anfang 2010 gelten für bestimmte Unterhaltsleistungen neue Bedingungen in Bezug auf die steuerliche Anerkennung.

Außergewöhnliche Belastung

Bei außergewöhnlichen Belastungen handelt es sich um solche Ausgaben, die aufgrund besonderer Lebensumstände zwangläufig anfallen. Das können u.a. Krankheits- oder Unfallkosten sein oder eben auch Unterhalt für bedürftige Personen – soweit die damit verbundenen Kosten nicht schon durch andere finanzielle Leistungen bzw. Pauschbeträge abgegolten sind. Einen Teil der Kosten, die so genannte zumutbare Eigenbelastung, muss der Steuerbürger selber tragen. Dabei handelt es sich um einen prozentualen Betrag zwischen einem und sieben Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Wenn also viele Kosten, die prinzipiell zu den außergewöhnlichen Belastungen gerechnet werden können, innerhalb eines Jahres anfallen, kann der Gesamtbetrag oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung liegen und sich dann steuermindernd auswirken.

Unterhalt als außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen

Zum berechtigten Personenkreis für die Unterhaltszahlung gehören zum Beispiel Eltern, Großeltern, Kinder oder Partner eingetragener Lebenspartnerschaften, für die niemand Anspruch auf Kindergeld oder -freibeträge hat und die gesetzlich unterhaltsberechtigt sind. Seit Beginn des Jahres 2010 können für jede unterhaltene Person bis zu 8.004 Euro jährlich steuermindernd geltend gemacht werden. Dieser Betrag erhöht sich um die für die unterhaltsberechtigte Person geleisteten Beiträge zu einer Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung, soweit diese nicht bereits als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht wurden. Die Aufwendungen müssen jedoch nachgewiesen werden und der jeweils Begünstigte darf kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen. Hat der Begünstigte andere Einkünfte, Bezüge oder bezieht öffentliche Mittel aus Fördereinrichtungen, die über 624 Euro jährlich liegen, dann vermindert die Summe der über diesem Betrag liegenden Einkünfte – vereinfacht dargestellt – die steuerlichen Vorteile.

Wenn die unterstützte Person zwar nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt ist, aber in einer so genannten sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft mit dem Unterhaltsleistenden lebt, also z. B. in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, können die Unterhaltsaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist dann allerdings, dass die Unterhalt beziehende Person zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört. In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass Kosten in Form von Unterhaltsaufwendungen wie anteilige Miete, Verpflegung und Kleidung entstehen, die dann im Rahmen des Höchstbetrages beim Unterhalt Leistenden steuermindernd pauschal in Ansatz gebracht werden können.

Lebt die unterhaltene Person im Ausland, so können sich Unterhaltskosten ebenfalls steuermindernd auswirken. Die Größenordnung orientiert sich an den jeweiligen Lebensverhältnissen in den Bezieherstaaten. Es gibt vier unterschiedlich definierte Ländergruppen mit Summen zwischen 8.004 und 2.001 Euro als steuerlich anerkanntem Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen.

Unterhalt als Sonderausgabe

Hierunter fallen u.a. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 Euro jährlich. Diese Aufwendungen sind als Sonderausgaben abzugsfähig, vorausgesetzt Geber und Empfänger beantragen dies gemeinsam. Das impliziert auch, dass sich beide darüber einig und im Klaren sind, dass diese Einnahmen beim Empfänger steuerpflichtig sind. Der abzugsfähige Betrag erhöht sich ggf. um vom Unterhaltsleistenden übernommene Beiträge zur Basis-Kranken- und / oder gesetzlichen Pflegeversicherung.

Die Materie ist vielschichtig und die Behandlung im konkreten Fall stets von individuellen Konstellationen abhängig. Deshalb empfiehlt es sich, einen kompetenten Berater hinzuzuziehen.

(StBK Niedersachsen / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Das Anliegen wurde sehr umfassend bearbeitet und erläutert. Vielen Dank !"

04.07.2025
"Vielen herzlichen Dank für die kompetente und schnelle Auskunft!"

03.07.2025
"Exzellente, sehr schnelle Beratung"

03.07.2025
"Vielen Dank für eine sehr schnelle, aber vor allem auch ausgiebige, fachlich tiefe und fundierte Rückmeldung. Auch sehr hervorzuheben sind die angebotenen Optionen , um das Thema in einem rechtlichen Rahmen richtig zu lösen! "

02.07.2025
"Sehr gute Beratung und ausführliche Erklärung"

02.07.2025
"Ich bedanke mich für eine hervorragende, allgemeinverständliche Beantwortung meiner Fragen."

02.07.2025
"Top Beratung inhaltlich mit schnellen Antwortzeiten, absoluter Fachmann. Danke schön!"

02.07.2025
"Hervorragend! Ich habe fundierte Informationen, ganz konkret zu meiner Fragestellung, und einen konkreten "Fahrplan" für die empfohlenen Schritte in den kommmenden Monaten erhalten. Werde mich jederzeit wieder an ihn wenden :-)"

02.07.2025
"Ich bin sehr zufrieden mit der ausführlichen Antwort zu meiner steuerrechtlichen Fragestellung und empfehle Herrn Sebastian Kamp weiter. Wer schnelle und kompetente Antworten braucht, ist hier bestens aufgehoben."

01.07.2025
"Sehr schnelle Bearbeitung"

01.07.2025
"Komplexes Thema ausführlich und leicht verständlich erklärt, sehr gute Handlungsempfehlungen, so wie man sich das wünscht, vielen Dank."

01.07.2025
"Sehr geehrter Herr Wegner, vielen Dank für Ihr ausführliches Schreiben und die Erläuterungen und das Einspruchschreiben Ich werde Sie weiterempfehlen! Und natürlich werde ich ihren Service auch im nächsten Jahr nutzen. Ihr Lob bezüglich meiner Einlassungen auf das Schreiben des Finanzamtes, das ich Ihnen übermittelt habe, muss ich zu meinen Ungunsten etwas korrigieren: In einem Telefonat mit dem Finanzamt kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist habe ich mit dem Finanzbeamten bereits die Korrektur der Miete des Objektes Uhlenstrat 35 besprochen und in meinem formlosen, fristgerechten Einspruch formuliert und an das Finanzamt übermittelt. Unbenommen davon habe ich aber eine weitere Prüfung der Erklärungen angekündigt und werde das von Ihnen formulierte Einspruchschreiben an das Finanzamt übermitteln. Mit Dank und freundlichen Grüßen O. B."

30.06.2025
"Schnell und präzise beantwortet. Bei weiteren Fragen definitiv "mein" Berater."

30.06.2025
"Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. Seine Beratung war nicht nur äußerst kompetent und umfassend, sondern auch einfach verständlich und nachvollziehbar. Besonders positiv empfand ich, dass er bereits zu Beginn mögliche Folgefragen proaktiv beantwortet hat."

30.06.2025
"Überraschend schnell und treffend. Anfänglich noch weit ausholend, aber im zweiten Anlauf gut fokussiert. Honorar ist angemessen."

30.06.2025
"Ich fühle mich bestens beraten und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. Ich hatte eine sehr spezifische und komplexe Frage zur Kombination von Abfindung und Existenzgründung gemeinsam mit meiner Frau. Herr Wegner hat meine Anfrage sehr umfassend (gedruckt 8 Seiten) und fachlich fundiert beantwortet. Vielen herzlichen Dank! "

29.06.2025
"Mir war schon bei der Ersteinschätzung deutlich, daß Herr Kamp meine Schilderung und Fragen sorgfältig gelesen hatte, und darüber hinaus relevante Aspekte aufbrachte, an die ich noch nicht gedacht hatte. Seine Beratung war pünktlich, ausgiebig, und für Laien wie mich verständlich geschrieben. Ich bin sehr zufrieden."

28.06.2025
"Kompetente und verständliche Beratung und Anleitung beim höchst komplexen Thema DBA D-CH inklusive eines Vorschlags eines Musterschreibens für die deutschen Behörden. Wenn im Vorfeld schon alle Unkarheiten und Unsicherheiten ausgeräumt werden können, kann der Wechsel ins Ausland nur gelingen. Vielen Dank! "

26.06.2025
"Sehr gut und ausführliche Beratung mit detaillierter Handlungsempfehlung. Bin begeistert und werde mich bei anderen Steuerfragen gerne Mal wieder melden. Danke und Grüße "

26.06.2025
"Sebastian was very professional, English speaking and friendly. His advice was on point, and he helped me a lot in tax planning."

23.06.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5919 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77