Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Unterhalt kann aus verschiedenen Gründen und für gesetzlich unterhaltsberechtigte oder nicht unterhaltsberechtigte Personen gezahlt werden. Dazu kann ein Kind genauso zählen wie geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten. Auch andere Angehörige, die im oder außerhalb des eigenen Haushaltes oder gar des Landes leben, haben unter Umständen Anspruch auf Unterhalt.

Entsprechend unterschiedlich kann dann auch die steuerliche Einordnung der jeweiligen Tatbestände mit ihren finanziellen Konsequenzen sein. Seit Anfang 2010 gelten für bestimmte Unterhaltsleistungen neue Bedingungen in Bezug auf die steuerliche Anerkennung.

Außergewöhnliche Belastung

Bei außergewöhnlichen Belastungen handelt es sich um solche Ausgaben, die aufgrund besonderer Lebensumstände zwangläufig anfallen. Das können u.a. Krankheits- oder Unfallkosten sein oder eben auch Unterhalt für bedürftige Personen – soweit die damit verbundenen Kosten nicht schon durch andere finanzielle Leistungen bzw. Pauschbeträge abgegolten sind. Einen Teil der Kosten, die so genannte zumutbare Eigenbelastung, muss der Steuerbürger selber tragen. Dabei handelt es sich um einen prozentualen Betrag zwischen einem und sieben Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Wenn also viele Kosten, die prinzipiell zu den außergewöhnlichen Belastungen gerechnet werden können, innerhalb eines Jahres anfallen, kann der Gesamtbetrag oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung liegen und sich dann steuermindernd auswirken.

Unterhalt als außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen

Zum berechtigten Personenkreis für die Unterhaltszahlung gehören zum Beispiel Eltern, Großeltern, Kinder oder Partner eingetragener Lebenspartnerschaften, für die niemand Anspruch auf Kindergeld oder -freibeträge hat und die gesetzlich unterhaltsberechtigt sind. Seit Beginn des Jahres 2010 können für jede unterhaltene Person bis zu 8.004 Euro jährlich steuermindernd geltend gemacht werden. Dieser Betrag erhöht sich um die für die unterhaltsberechtigte Person geleisteten Beiträge zu einer Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung, soweit diese nicht bereits als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht wurden. Die Aufwendungen müssen jedoch nachgewiesen werden und der jeweils Begünstigte darf kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen. Hat der Begünstigte andere Einkünfte, Bezüge oder bezieht öffentliche Mittel aus Fördereinrichtungen, die über 624 Euro jährlich liegen, dann vermindert die Summe der über diesem Betrag liegenden Einkünfte – vereinfacht dargestellt – die steuerlichen Vorteile.

Wenn die unterstützte Person zwar nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt ist, aber in einer so genannten sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft mit dem Unterhaltsleistenden lebt, also z. B. in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, können die Unterhaltsaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist dann allerdings, dass die Unterhalt beziehende Person zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört. In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass Kosten in Form von Unterhaltsaufwendungen wie anteilige Miete, Verpflegung und Kleidung entstehen, die dann im Rahmen des Höchstbetrages beim Unterhalt Leistenden steuermindernd pauschal in Ansatz gebracht werden können.

Lebt die unterhaltene Person im Ausland, so können sich Unterhaltskosten ebenfalls steuermindernd auswirken. Die Größenordnung orientiert sich an den jeweiligen Lebensverhältnissen in den Bezieherstaaten. Es gibt vier unterschiedlich definierte Ländergruppen mit Summen zwischen 8.004 und 2.001 Euro als steuerlich anerkanntem Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen.

Unterhalt als Sonderausgabe

Hierunter fallen u.a. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 Euro jährlich. Diese Aufwendungen sind als Sonderausgaben abzugsfähig, vorausgesetzt Geber und Empfänger beantragen dies gemeinsam. Das impliziert auch, dass sich beide darüber einig und im Klaren sind, dass diese Einnahmen beim Empfänger steuerpflichtig sind. Der abzugsfähige Betrag erhöht sich ggf. um vom Unterhaltsleistenden übernommene Beiträge zur Basis-Kranken- und / oder gesetzlichen Pflegeversicherung.

Die Materie ist vielschichtig und die Behandlung im konkreten Fall stets von individuellen Konstellationen abhängig. Deshalb empfiehlt es sich, einen kompetenten Berater hinzuzuziehen.

(StBK Niedersachsen / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Wegner hat meine Fragen sehr nachvollziehbar und detailliert beantwortet. Und das zu einem komplexen Thema mit mehreren (steuer-)rechtlichen Aspekten. Meine Handlungsoptionen mit ihren Vor- und Nachteilen wurden klar aufgezeigt, die notwendigen Handlungen verständlich beschrieben. Zusätzlich gab es noch Tipps zu Möglichkeiten, die in meinen Fragen nicht bedacht waren. Vielen Dank, Herr Wegner Fazit: eine gute Option für selbständige Menschen, die sich schon ein bisschen eingelesen haben und den Sachverhalt gut strukturiert darstellen können. "

01.03.2026
"Herr Wegner ist sehr detailliert auf verschiedene komplexe Sachverhalte eingegangen. Dabei hat er stets die rechtliche Grundlage zitiert, was sehr hilfreich ist für das eigene Verständnis. Es wurde genau auf meinen individuellen Fall eingegangen und die zu berücksichtigenden Tatbestände transparent und sauber gegliedert. Außerdem erfolgte die Beratung in sehr kurzer Zeit und Herr Wegner war für Rückfragen sehr schnell erreichbar. Große Empfehlung!"

01.03.2026
"Super schnell und präzise, umfangreiches Verständnis für die Situation."

01.03.2026
"Unglaublich zeitnahe, ausführliche und professionelle Beratung die im Umfang sogar über die ursprüngliche Anfrage hinaus wichtige Informationen und Ratschläge enthielt. Die beste und unkomplizierteste Dienstleistungserfahrung die ich seit langer Zeit gemacht habe."

01.03.2026
"Herr Wegner hat meine Fragen sehr ausführlich und verständlich beantwortet. Vielen Dank!"

27.02.2026
"Herr Wegner kann ich uneingeschränkt empfehlen, es wurden mir ALLE! relevanten Aspekte ausführlich beschrieben und erklärt, so dass keine Fragen offen blieben. Auch eine kurze Nachfrage wurde noch detailliert beantwortet. Also - ausgezeichnet und sehr schnelle Rückmeldung "

27.02.2026
"I received excellent advice from Mr. Wegner. The guidance was detailed, concise, and very clear. He was extremely supportive in clarifying all my questions and made the entire process easy to understand. I definitely recommend him to anyone seeking professional and reliable tax advice."

26.02.2026
"Ich kann die positiven Bewertungen auf dieser Seite nur bestätigen. Herr Wegner hat auch mir mit seiner umfassenden, individuellen Analyse zum Thema Direktversicherung sehr geholfen und mir Sicherheit für das weitere Vorgehen gegeben. Seine Beratung ist kompetent, seriös und zielführend, die Kommunikation immer freundlich. Sehr empfehlenswert."

26.02.2026
"Mein geschilderter Sachverhalt wurde vollständig erfasst, alle erdenklichen Optionen wurden verständlich und ausführlich erklärt. Etwaige Alternativen wurden ebenfalls erläutert. Die Bearbeitung erfolgte sehr zügig. Alles bestens."

26.02.2026
"Unfassbar ausführliche Antwort und dann sogar noch auf die kostenlose Nachfrage eine Antwort, die umfangreicher als die Erstantwort war. Nächstes Mal frage ich direkt Herrn Wegner. "

26.02.2026
"Sehr ausführliche und schnelle Rückmeldung!"

25.02.2026
"Umgangreiche und verständliche Beantwortung. Dazu klare Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise. Sehr Kompetent. Empfehlenswert."

25.02.2026
"Vielen Dank Herr Wegner für Ihre sehr ausführliche und kompetente Beratung zu unserem Steuerthema Auswanderung nach Griechenland. Unsere Erwartungen wurden übertroffen. Wir werden gerne wieder bei Bedarf auf Sie zukommen und sie gerne weiterempfehlen!"

25.02.2026
"Ich habe eine ausführliche und ausgesprochen hilfreiche sowie fachlich exzellente Beratung erhalten, die konkret auf meine Problematik angepasst war. Die umfangreiche Antwort konnte jegliche Unklarheiten beseitigen. Sollte ich in Zukunft nochmal in einer ähnlichen Situation einen Rat benötigen, werde ich die Beratung gerne erneut in Anspruch nehmen und kann sie wärmstens empfehlen."

25.02.2026
"Verständliche Beratung"

24.02.2026
"Herr Wegner hat sich sehr schnell meiner Situation angenommen. Er hat einen detaillierten Bericht erstellt, um meine Zweifel zu klären, und dabei realistische Lösungen vorgeschlagen sowie alles mit den entsprechenden Referenzen begründet. Ich bin mit seiner Arbeit äußerst zufrieden."

23.02.2026
"Eine sehr gute Beratung, wenn es 10 Sterne geben würde dann eine glatte 10 ! Herr Wegner hat mir sehr geholfen und immer schnell und äußerst kompetent geantwortet ! Vielen Dank nochmals!! VG RN "

23.02.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage zum Zusammenspiel von Firmwagen vs. Car Allowance und Elterngeld mit einer großartigen Detailtiefe und sehr verständlich und schnell beantwortet und sogar darüber hinaus noch weitere direkt damit zusammenhängende Bereiche aufgeriffen und konkrete Handlungshinweise und das erforderliche Vorgehen beantwortet. Ich fühle mich dadurch bedeutend wohler mit den weiteren Schritten und das investierte Honrar macht sich innerhalb kürzester Zeit bezahlt! Vielen Dank erneut an dieser Stelle!"

22.02.2026
"Herr Wegner hat mich im Zuge einer Schenkungs- & Erbangelegenheit sehr detailliert beraten und unterschiedliche Optionen erarbeitet. Es wurden konkrete Handlungsempfehlungen abgegeben, die Herr Wegner äußert verständlich erläutert hat."

22.02.2026
"Schnelle und ausgezeichnete, detaillierte Beratung inkl. Handlungsanweisungen für die Lohnsteuerbescheinigung. Vermutlich besser als jeder Steuerberater! Sehr empfehlenswert!!"

22.02.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6268 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77