Steuern auf verkaufte Lebensversicherungen?
Kapital- und Rentenversicherungen dienen der Absicherung wirtschaftlicher Risiken, die aus der Ungewissheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens erwachsen. Bisher ist die ausbezahlte Versicherungssumme bei Eintritt des versicherten Risikos (Todesfall) nicht steuerpflichtig. Steuerpflichtig ist die Versicherungsleistung jedoch im Erlebnisfall.
Künftige Rechtsänderung sorgt für Besteuerung
Durch den Verkauf einer Lebensversicherung verliere die Versicherung ihren Zweck der Risikovorsorge bei Eintritt des Versicherungsfalls, so die Bundesregierung, denn für den Erwerber einer gebrauchten Lebensversicherung ist die Absicherung des versicherten Risikos nicht von Bedeutung. Es gibt inzwischen regelrechte Anlagemodelle bei gekauften Lebensversicherungen, welche zeigen, dass beim entgeltlichen Erwerb gebrauchter Versicherungen die Grundlage für den steuerfreien Bezug der Versicherungssumme entfällt, da für den Erwerber ausschließlich die Renditeerwartungen aus der Kapitalanlage relevant sind. Somit wird die künftige Rechtsänderung notwendig.
(Dt. Bundestag / Redaktion)