Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

0900/1000 2770 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Arbeitnehmer

Viele Lohnsteuerbescheinigungen enthalten derzeit Fehler bei den Arbeitgeberanteilen zur Rentenversicherung. Betroffen sind Beschäftigte in Kurzarbeit oder Altersteilzeit.

Arbeitnehmer geben ihre Rentenversicherungsbeiträge in der Steuererklärung an, um sie als Altersvorsorgeaufwendungen abzusetzen. Normalerweise ist das unproblematisch, wenn sie die Beiträge aus ihrer Lohnsteuerbescheinigung übernehmen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich in den meisten Fällen den Rentenversicherungsbeitrag hälftig. In den Zeilen 22 und 23 der Lohnsteuerbescheinigung steht dann derselbe Betrag.

Bei Kurzarbeit und Altersteilzeit ist das anders: So zahlen die Arbeitgeber bei Kurzarbeit zusätzliche Beiträge auf fiktive Löhne für die ausgefallene Arbeitszeit. Ähnlich wird bei Altersteilzeit der Rentenversicherungsbeitrag auf bis zu 90 Prozent des früheren Lohns aufgestockt. Weil diese höheren Arbeitgeberanteile mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängen, bleiben sie nach den gesetzlichen Vorgaben für steuerliche Zwecke unberücksichtigt. Der Arbeitgeber dürfte diese Teilbeträge deshalb nicht in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen. Geschieht dies fälschlicherweise trotzdem, ergibt sich für die Arbeitnehmer ein steuerlicher Nachteil.

Bei der Berechnung der Sonderausgaben fasst das Finanzamt Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile nach einem vom Gesetz vorgegebenen Berechnungsschema zusammen. Das führt im Ergebnis dazu, dass bei zu hoch ausgewiesenen Arbeitgeberbeiträgen der Sonderausgabenabzug des Arbeitnehmers zu gering ausfällt. Der Steuernachteil kann mehrere hundert Euro betragen.

Der Arbeitnehmer muss deshalb den Arbeitgeberbeitrag in seiner Steuererklärung korrigieren. Das Problem ist damit jedoch nicht beseitigt, weil die Finanzämter die falschen Arbeitgeberdaten elektronisch erhalten. Im Massenverfahren werden nicht selten Werte in der Steuererklärung mit den gemeldeten Arbeitgeberdaten überschrieben. Arbeitnehmer müssen deshalb auch die Berechnung der Altersvorsorgeaufwendungen im Steuerbescheid prüfen und bei Fehlern Einspruch einlegen.

Die aktuell aufgetretenen Probleme bei Übernahme fehlerhafter Daten zeigen auch die Schwächen einer „vorausgefüllten Steuererklärung“, die in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen soll.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich kann Herrn StB Thomas sehr empfehlen. Er hat mir in einem ca. 45 minütigen Telefonat zu allen meinen Fragen sinnvolle und klare Empfehlungen zum weiteren möglichen Vorgehen gegeben und konnte auf meine Fragen kompetent antworten. Ich würde mich wieder von ihm beraten lassen. "

24.04.2024
"Sehr gute Beratung!"

24.04.2024
"Leider viel Zeit für die Rückfragen gebraucht. Aber sehr ausführlich und umfassend und konkret. Daher gerne wieder."

21.04.2024
"Freundliche, verständliche und umfassende Beratung."

21.04.2024
"Sehr detaillierte, ausführliche und kompetente Beratung. Vielen Dank. Würde ich weiterempfehlen!"

21.04.2024
"Freundlich, schnell und zuverlässig, genau wie in der Werbung versprochen"

19.04.2024
"Frage schnell und verständlich beantwortet."

18.04.2024
"Sehr verständliche Erklärung, vielen Dank. "

17.04.2024
"Einfach TOP. Schnell, detailliert und verständlich. Gerne wieder!"

15.04.2024
"Danke für die schnelle Beratung"

15.04.2024
"Anfrage (Beratung) wurde sehr rasch beantwortet. Die Antworten waren klar und eindeutig. Also klare Empfehlung."

15.04.2024
"Danke, verständliche Antwort meiner Erstanfrage. "

11.04.2024
"Schnell und kompetent beantwortet. Danke."

11.04.2024
"Schnell und unkompliziert, hat genauso geklappt, wie ich es mir gewünscht habe!!! Kann ich nur weiter empfehlen und vergebe gerne 5 Punkte. "

11.04.2024
"Sehr schnelle Antwort mit konkreter Erläuterung zum angefragten Sachverhalt. Sehr zu empfehlen! "

10.04.2024
"wieder einmal und dieses mal des Öfteren hat mir Bernd Thomas kompetent geholfen. Er hat mir echt geholfen. Diese Infos kann ich mir alleine im Netzt selber zusammensuchen, aber verstehen tue ich es dann nicht. Er hat mir alles kompetent erklärt und das hat mir echt geholfen"

10.04.2024
"Besteuerung von Firmenwagen mit verschiedenen Einkünften - sehr schnell und kompetent geantwortet - gerne wieder. Vielen Dank. "

10.04.2024
"Super schnelle und unkomplizierte Bearbeitung meiner Anfrage. Ganz klare Empfehlung!"

09.04.2024
"Top Antwort"

09.04.2024
"H.Wegner, ich kann Ihnen eine umfassende detaillierte Behandlung meines Anliegens bestätigen. Ich bin sehr zufrieden und werde Sie auch weiter empfehlen mfg E. B. "

09.04.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5463 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 2770