Steuerpflicht durch Rentenerhöhung?
Ab 1. Juli 2011 werden Rentner ein wenig mehr Geld erhalten. Bei vielen weicht die Freude über die Rentenerhöhung jedoch schnell der Verunsicherung. Schließlich ist überall zu lesen, eine Rentenerhöhung sei voll steuerpflichtig. Dies ist richtig, dennoch muss nicht jede Rentenerhöhung auch zu einer Einkommensteuerzahlung führen.
Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Mit der wirtschaftlichen Erholung im vergangenen Jahr sind die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland gestiegen, so dass nun auch die Rentner eine Anpassung ihrer Bezüge erhalten. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf das Portemonnaie, sondern auch auf die Steuern.
Geht ein Arbeitnehmer in Rente, wird für ihn ein so genannter Rentenfreibetrag ermittelt. Dieser Betrag wird zu Beginn der Rente einmal festgeschrieben und gilt dann ein Leben lang. Dies führt dazu, dass ein Teil der Rente stets steuerfrei bleibt. Neu hinzukommende Beträge aus einer Rentenerhöhung zählen hingegen voll zum steuerpflichtigen Einkommen.
Zum Beispiel hat ein Rentner mit einer monatlichen Rente von 1.500 Euro (Jahresrente 18.000 Euro), der 2010 in Rente gegangen ist, einen Rentenfreibetrag von 7.200 Euro (40 Prozent von 18.000 Euro), insoweit sind 10.800 Euro steuerpflichtig. Erhöht sich die Rente ab Juli 2011 um 0,99 Prozent auf monatlich rund 1.515 Euro, sind im Jahr 2011 rund 10.890 Euro steuerpflichtig.
Je nachdem wie hoch die persönliche Rente ist und ob der Rentner noch weitere Einkünfte hat, kann für die Rentenerhöhung Steuer anfallen. Dies muss aber nicht sein, denn der Staat garantiert ein steuerfreies Existenzminimum von 8.004 Euro im Jahr. Zudem können eine Reihe von Aufwendungen abgezogen werden, wie zum Beispiel Beiträge zur Krankenversicherung, die Kirchensteuer oder der Werbungskostenpauschbetrag. Nur wenn das zu versteuernde Einkommen unterm Strich den Betrag von 8.004 Euro im Jahr übersteigt, wird Einkommensteuer fällig. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag.
Ob Steuer anfällt oder nicht und welche Beträge abzugsfähig sind, darüber informieren die Experten der Deutschen-Steuerberatungshotline sowie ein kostenloser Ratgeber des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg Senioren und Steuern, der unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden kann.
(BdSt BW / Redaktion)
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