Steuertipp: Sparen Sie Steuern mit Eigenbelegen!
Steuertipp: Sparen Sie Steuern mit Eigenbelegen!
Hin und wieder kommt es vor, dass Belege über kleinere Beträge beim Erstellen der Steuererklärung nicht mehr auffindbar sind oder dass man, beispielsweise beim Kauf von gebrauchten Fachbüchern von einer Privatperson gar keinen Beleg erhält.
In solchen Fällen berücksichtigen die Finanzämter auch so genannte Eigenbelege, wenn die berufliche Veranlassung offensichtlich ist. Wegen der natürlich bestehenden Missbrauchsgefahr sollten Ihre Eigenbelege wenigstens folgende Angaben enthalten: Zweck der Ausgabe und deren genaue Bezeichnung, Betrag (keine Auf- und Abrundungen), Datum der Zahlung, Empfänger der Zahlung, Datum der Belegerstellung und Ihre eigenhändige Unterschrift.
Falls Sie vergessen, den Zahlungsempfänger zu nennen und nur dessen Pseudonym o.Ä. angeben, kann das Finanzamt allein deshalb den Werbungskostenabzug verweigern, vgl. § 160 AO.
Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.
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