Steuertipp zu Weihnachten: Mehr netto durch Gutscheine statt Geldgeschenke
Obwohl die öffentliche Hand in diesem Jahr mit über 30 Milliarden Mehreineinahmen rechnet, ist eine einkommensentlastende Steuerreform noch nicht abzusehen, weil der
Abbau des Schuldenbergs Priorität hat. Es dürfte noch einige Zeit dauern, bis die schwarz-gelbe Koalition die viel kritisierte "kalte Progression" im Einkommensteuertarif zumindest abmildert. Doch Firmenchefs können ihren Mitarbeitern schon jetzt, rechtzeitig vor Weihnachten, die ganz persönliche Steuerreform bescheren. Die Zauberformel lautet "Steuerfreie Extras". Die bringen nämlich netto weitaus mehr als Gehaltserhöhungen oder ein Dankeschön zum Fest in Euro und Cent.
Diese "Extras" können sein: das Stellen kostenloser Arbeitskleidung durch die Firma, finanzielle Beihilfen in besonderen Fällen wie Krankheit, Geburt oder Tod sowie auch Belegschafts- und Personalrabatte auf Waren und Dienstleistungen oder die Ausgabe von
Benzin- und Warengutscheinen.
Steuerlich betrachtet handelt es sich hier um so genannte Sachbezüge, die bis zu einem Betrag von 44 Euro im Monat aufseiten der Mitarbeiter unbesteuert bleiben. Zudem fallen - ebenfalls auf maximal 44 Euro im Monat Gutschein-Gegenwert - keine Sozialabgaben
an. Zum Vergleich: Würde der Chef dem Mitarbeiter als kleines Weihnachts-Extra 44 Euro schenken, blieb davon netto - also nach Abzug der Lohnsteuer und der Sozialabgaben - weniger als die Hälfte übrig.
Wichtig: Bei besagten 44 Euro handelt es sich um eine "Freigrenze" und nicht um einen "Freibetrag". Heißt: Sobald der Gegenwert des Gutscheins nur um einen einzigen Cent über 44 Euro liegt, ist der gesamte Betrag lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig.
Quelle: cadooz AG
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