Steuervorauszahlungen: Erstmals keine Zahlungshinweise
Erstmals müssen Bürger und Firmen am 10. März 2012 selbst an die Fälligkeit ihrer Vorauszahlungen zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer denken!
Bisher erhielten Bürger und Firmen vor der Fälligkeit Ihrer Vorauszahlungen zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer immer einen Zahlungshinweis von ihrem Finanzamt. Diese Hinweise werden nun nicht mehr verschickt. Die Einstellung erfolgte aus Kostengründen. Durch diese Maßnahme spart das Land Rheinland-Pfalz beispielsweise jährlich rund 220.000 Euro allein an Porto- und Papierkosten.
Damit betroffene Bürger auch künftig ihre Steuern pünktlich bezahlen und keine Säumniszuschläge riskieren, empfiehlt die Finanzverwaltung, am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Der Vorteil für den Bürger: Er spart sich das Ausfüllen von Überweisungsaufträgen, den Weg zur Bank und ggf. auch zusätzliche Buchungsgebühren.
(OFD Koblenz / Redaktion)
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