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Steuertipp

Ein Studium gilt nach wie vor als die beste Investition in die berufliche Karriere. Doch diese Investition ist nicht ganz billig: Im Bundesdurchschnitt kostet ein Studium rund 40.000 Euro. Von mehr als zwei Millionen Studenten in Deutschland wissen die wenigsten, wie sie schon während des Studiums - vor allem aber direkt danach - Steuern sparen können.

"Idealerweise lassen sich Studienkosten als Werbungskosten absetzen", erklärt Brigitte Carle von der Pecunis AG. Dabei werden die Mietkosten der Studentenwohnung ebenso berücksichtigt wie etwa Studiengebühren, Computer-, Material- und Fahrtkosten. Brigitte Carle rät: "Auch Studenten, die wenig oder nichts dazuverdienen und deshalb während des Studiums kaum Steuern sparen können, sollten unbedingt jedes Jahr eine Steuererklärung machen und dabei einen so genannten Antrag auf Verlustfeststellung stellen." Die Kosten, die das Studium verursacht, werden dann nämlich beim Finanzamt als Verlust gespeichert und bei künftigen steuerpflichtigen Einnahmen in den Folgejahren berücksichtigt.

Für Berufseinsteiger bedeutet das: Sie müssen anfangs kaum Steuern zahlen. Derzeit können allerdings nur die Kosten eines Zweitstudiums, sprich eines Master- oder Diplomstudiums nach einer Ausbildung oder einem ersten Studienabschluss, als Werbungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung ist zudem, dass das Studium dem späteren Beruf dient - wie etwa bei einem Maschinenbaustudenten, der Ingenieur wird.

Alle anderen, die zum ersten Mal studieren, können die Kosten als Sonderausgaben für das jeweilige Jahr geltend machen. Interessant ist das jedoch nur für jene, die im Jahr mehr als 8004 Euro verdienen.

(Pecunis AG / Redaktion)

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Fabian Klement
Fabian Klement
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30.06.2025
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30.06.2025
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