Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Einkommensteuer

Auch Privatpersonen müssen auf Zinseinnahmen Steuern zahlen, wenn sie privat ein Darlehen vergeben. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) hin. Steuerpflichtige sollten aber aufpassen: Umstritten ist oft die Höhe des Steuersatzes!

Seit 2009 unterliegen alle Kapitaleinkünfte der Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn private Personen Kredite vergeben. In bestimmten Fällen wird für die Zinseinnahmen allerdings der oft höhere persönliche Steuersatz fällig. Dies kann eine Steuer von bis zu 45 Prozent bedeuten! Außerdem wird in diesen Fällen kein Sparerpauschbetrag berücksichtigt.

Die oft höhere Besteuerung gilt, wenn der Kredit an „nahestehende Personen“ vergeben wird, etwa bei Darlehen unter Familienangehörigen. Als zweites Kriterium muss der Angehörige die Zinszahlungen steuerlich absetzen können. Das trifft beispielsweise zu, wenn ein Vater der Tochter ein Darlehen gewährt und die Tochter damit eine vermietete Wohnung renoviert. Für die Zinseinnahmen des Vaters ist dann der Abgeltungsteuersatz ausgeschlossen.

Ob diese steuerliche Schlechterstellung von Angehörigen jedoch mit dem Grundgesetz vereinbar ist, prüft derzeit der Bundesfinanzhof (Az. VIII R 44/13 ). Darüber hinaus hat das Finanzgericht Münster (Az. 4 K 718/13 E) entschieden, dass nicht jedes „Näheverhältnis“ zwischen zwei Personen die günstige Abgeltungsteuer ausschließt. Im zugrundliegenden Fall hatten sich zwei Berufskollegen untereinander ein Darlehen gewährt. Nach Würdigung des Sachverhalts betrachtete das Gericht die Beteiligten nicht als „nahestehend“.

Um die Einnahmen richtig zu versteuern, muss der Darlehensgeber eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die Eintragung der Zinseinnahmen erfolgt in der Anlage KAP. Werden die Zinsen als „normale“ Kapitaleinkünfte versteuert, für die die Abgeltungsteuer anwendbar ist, bleiben Einnahmen bis 801 Euro im Jahr sind allerdings steuerfrei. Für zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner gilt der doppelte Betrag.

Steuerpflichtige, die wegen eines Darlehens an Angehörige eine höhere Steuer als 25 Prozent zahlen sollen, sollten Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und auf das genannte Aktenzeichen des BFH Bezug nehmen. Damit bleibt der Fall „offen“, bis die Gerichte abschließend über die Rechtmäßigkeit der Höherbesteuerung von Angehörigendarlehen entschieden haben.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Schnelle umfangreiche Beratung, vielen Dank!"

13.12.2025
"Ich habe sehr schnell eine wirklich außerordentliche, umfangreiche und sehr kompetente Beantwortung all meiner Fragen inklusive einer hervorragenden Beratung erhalten. Vielen Dank! "

12.12.2025
"Vielen Dank für die schnelle umfassende Unterstützung... Absolut empfehlenswert!"

12.12.2025
"Schnelle und ausführliche Auskunft. Vielen Dank"

11.12.2025
"Ich habe von Herrn Wegner eine ausgezeichnete und verständliche Beratung zum Thema Nießbrauch und Immobilienbesteuerung erhalten, die qualitativ meine Erwartungen weit übertroffen hat. Besonders positiv war, dass Herr Wegner die komplexen steuerlichen Zusammenhänge sehr klar und strukturiert erklärt hat – für mich als Laien absolut verständlich. Auch die Kommunikation war schnell, freundlich und auf Augenhöhe Uneingeschränkt empfehlenswert."

11.12.2025
"wie gewohnt, schnelle und kompetente Antwort."

11.12.2025
"Hannu Wegner beantwortet alle Fragen und Nachfragen zum Thema Kapitaleinkünfte in Verbindung mit deren Eintrag in die Steuerklärung innerhalb kürzester Zeit, exakt auf den Punkt und sehr detailliert, so dass auch der Steuerlaie es versteht. Ich bin sehr zufrieden und nehme bei Bedarf die Beratung von Hannu Wegner gerne wieder in Anspruch. "

10.12.2025
"Sehr detaillierte und und freundliche Beratung! Die Antworten kamen jeweils sehr schnell. Einfach perfekt, vielen Dank!"

10.12.2025
"Schnelle und verständliche Beratung"

10.12.2025
"Ich habe Herrn Christiansen bestimmt schon 5x zu verschiedenen Steuerthemen kontaktiert. Er erklärt alles wunderbar verständlich, so dass es auch der Laie sehr gut nachvollziehen kann und er hat ein ausgezeichnetes Fachwissen. Hier gibt es ganz klar 5-Sterne+"

09.12.2025
"Schnelle und ausführliche Antwort. Alles vollkommen zufriedenstellend. Top!"

08.12.2025
"Ich wurde sehr kurzfristig und dennoch äußerst kompetent von Herrn Wegner beraten. Alle Themen wurden sehr ausführlich und nachvollziehbar erklärt, sodass ich mich jederzeit bestens informiert und gut aufgehoben gefühlt habe - ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen!"

08.12.2025
"Sehr umfangreiche und detaillierte Analyse - schnelle Antwort auf Rückfragen. Sehr freundlich, präzise und hilfsbereit. Ich kann Herr Wegner sehr empfehlen!"

08.12.2025
"Danke für die Beratung-MFG"

07.12.2025
"Vielen Dank! Alle Fragen und Rückfragen wurden zur vollsten Zufriedenheit beantwortet!"

07.12.2025
"Super schnelle Beratung. Viel Geduld und gut erklärt. "

06.12.2025
"Schnell, klar verständlich - hat meine Frage vollumfänglich geklärt !"

05.12.2025
"Sehr rasche und ausführliche Beratung"

05.12.2025
"Herr Wegner hat mich vollumfänglich und kompetent hinsichtlich meiner "Steuersituation" beraten und die Maßnahmen für das weitere Vorgehen geschildert. Sozusagen hat er Licht ins Steuerdunkel gebracht. Meine Steuererklärung für 2025 kann ich damit per Elster einreichen. "

04.12.2025
"Sehr ausführlich und verständlich. Ich bin begeistert und Preis/Leistung stimmt! Vielen Dank!"

03.12.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6130 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77