Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Der Bundesfinanzhof hat mit zwei aktuellen Urteilen zu Gunsten aller Auszubildenden und Studierenden entschieden, dass Aufwendungen einer Berufsausbildung oder eines Studiums auch im unmittelbaren Anschluss an die Schulausbildung vorweggenommene Werbungskosten sind (Az. VI R 38/10 und VI R 7/10).

Studienkosten waren bisher als Werbungskosten nur absetzbar, wenn bereits eine abgeschlossene Erstausbildung vorlag. Wer unmittelbar nach dem Abitur studierte, hatte meist keine Möglichkeit, die Kosten steuermindernd zu berücksichtigen. Der Bundesfinanzhof ist dem nun entgegengetreten. Die Urteilsbegründung weist ausdrücklich darauf hin, dass Aufwendungen, die aus beruflichen Gründen entstanden sind, keine Kosten der privaten Lebensführung darstellen. Ein Studium, das Berufswissen vermittelt, ist auf die Erzielung von Einnahmen ausgerichtet und die dafür entstandenen Kosten sind somit vorweggenommene Werbungskosten.

Um in den Genuss dieses Werbungskostenabzugs zu kommen müssen Auszubildende und Studenten eine Steuererklärung abgeben. Abziehbar sind Studiengebühren, Fahrtkosten zum Ausbildungsort, Fachbücher und andere Arbeitsmittel. Das Finanzamt wird aus den Kosten einen Verlust feststellen und darüber einen Bescheid erstellen. Wenn nach dem Abschluss des Studiums Einkommen erzielt wird, sind die Verluste entsprechend zu verrechnen. Bis dahin ist der Verlust vorzutragen und mit Beträgen aus den Folgejahren zusammenzuziehen.

Studenten, die bereits während des Studiums ein steuerpflichtiges Einkommen erzielen, müssen den Verlust zunächst mit den Einkünften verrechnen. Verbleiben im Anschluss nicht verrechnete Werbungskosten, profitieren auch sie vom Verlustvortrag. Wer BAföG oder andere steuerfreie Einnahmen bezieht, braucht diese jedoch nicht mit den Werbungskosten zu verrechnen.

Ein Verlust kann in vielen Fällen noch bis zu sieben Jahre rückwirkend festgestellt werden. Wer bereits als Student eine Steuererklärung eingereicht hatte, kann die Studienkosten nur dann nachträglich als Werbungskosten geltend machen, wenn der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist oder einen Vorläufigkeitsvermerk zu den Aufwendungen eines Erststudiums enthält.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Meine Frage wurde gut, schnell und zielführend beantwortet."

24.12.2025
"Schnelle und sehr gute Beratung. Sehr nützlich waren auch der Entwurf für das Schreiben an das Finanzamt und die juristische Einordnung. Auch die Nachfragen wurden ausführlich und zügig beantwortet. Ich kann Herrn Wegner nur empfehlen. "

24.12.2025
"Mit soviel Information und so schnell habe ich nicht gerechnet, vielen lieben Dank. Und ich werde Sie sicher weiterempfehlen "

23.12.2025
"Exzellent! Sehr gerne wieder!"

23.12.2025
"Sehr schnelle, umfangreiche und ausführliche Beratung. Ich kann Herr Wegner sehr empfehlen."

22.12.2025
"Ich hatte ein Problem mit der Besteuerung von Kapitalerträgen aus dem Ausland. Herr Wegner hat mich zu dieser Thematik nicht nur mit fundierten Informationen versorgt sondern auch mein Einspruchsschreiben an das Finanzamt weitgehend verfasst. Aufgrund dieses Einspruchs konnte ich eine hohe Steuerforderung abwenden und erhalte nun sogar eine Gutschrift. Ich kann nur sagen, ein absoluter Experte, der jeden Cent seines Honorars wert ist."

22.12.2025
"At first, I was bit skeptical regarding the written consultation, but it later turned out to be more useful and effective. I could take enough time to formulate my queries, process the information and ask follow-up questions. Mr. Wegner understood my situation and suggested ways how to optimize the taxes. All the answers were provided in a very clear and structured manner and were easy to follow. Thank you for your advices. "

21.12.2025
"Sehr ausführliche, hilfreiche und schnelle Beratung - sehr zu empfehlen!"

21.12.2025
"Bearbeitung erfolgte sehr schnell und zuverlässig."

20.12.2025
"sehr professionell und Kunden orientieret. vielen dank. zwar leider nicht für uns von Vorteil, aber sehr fundierte Stellungnahme. danke."

19.12.2025
"Bin sehr zufrieden. ich habe eine sehr detaillierte Ausarbeitung über einzelne Varianten bekommen. Die Preis-Leistung ist nach meinen Empfinden sehr gut. Die Schnelligkeit der Bearbeitung ist nicht zu überbieten. Max 1. Tag. Ich kann mich nur bedanken."

18.12.2025
"Sehr ausführliche Antwort, die vollkommen verständlich ist. Ich bin mit dem Service vollkommen zufrieden."

17.12.2025
"Herr Wegner hat uns in einer komplexen steuerlichen Fragestellung im Zusammenhang mit einem Familiendarlehen äußerst kompetent beraten. Seine Antworten auf unsere Fragen waren stets fundiert, klar strukturiert und sehr verständlich formuliert. Besonders hervorzuheben sind seine gründliche Arbeitsweise, seine hohe Fachkompetenz und die praxisnahen Empfehlungen, die uns bei unseren Entscheidungen maßgeblich unterstützt haben. Auch mit der Schnelligkeit der Antworten waren wir sehr begeistert. Wir bedanken uns herzlich für die hervorragende Beratung und vergeben uneingeschränkt fünf Sterne – eine klare Weiterempfehlung. "

16.12.2025
"Hilfreiche und kompetente Beratung. Kann ich definitiv empfehlen!"

15.12.2025
"Sehr gute und ausführliche Beratung. Vielen Dank!"

15.12.2025
"Schnell, kompetent und verständlich."

14.12.2025
"Hervorragende Beratung! "

14.12.2025
"Schnelle umfangreiche Beratung, vielen Dank!"

13.12.2025
"Ich habe sehr schnell eine wirklich außerordentliche, umfangreiche und sehr kompetente Beantwortung all meiner Fragen inklusive einer hervorragenden Beratung erhalten. Vielen Dank! "

12.12.2025
"Vielen Dank für die schnelle umfassende Unterstützung... Absolut empfehlenswert!"

12.12.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6147 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77