Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Der Bundesfinanzhof hat mit zwei aktuellen Urteilen zu Gunsten aller Auszubildenden und Studierenden entschieden, dass Aufwendungen einer Berufsausbildung oder eines Studiums auch im unmittelbaren Anschluss an die Schulausbildung vorweggenommene Werbungskosten sind (Az. VI R 38/10 und VI R 7/10).

Studienkosten waren bisher als Werbungskosten nur absetzbar, wenn bereits eine abgeschlossene Erstausbildung vorlag. Wer unmittelbar nach dem Abitur studierte, hatte meist keine Möglichkeit, die Kosten steuermindernd zu berücksichtigen. Der Bundesfinanzhof ist dem nun entgegengetreten. Die Urteilsbegründung weist ausdrücklich darauf hin, dass Aufwendungen, die aus beruflichen Gründen entstanden sind, keine Kosten der privaten Lebensführung darstellen. Ein Studium, das Berufswissen vermittelt, ist auf die Erzielung von Einnahmen ausgerichtet und die dafür entstandenen Kosten sind somit vorweggenommene Werbungskosten.

Um in den Genuss dieses Werbungskostenabzugs zu kommen müssen Auszubildende und Studenten eine Steuererklärung abgeben. Abziehbar sind Studiengebühren, Fahrtkosten zum Ausbildungsort, Fachbücher und andere Arbeitsmittel. Das Finanzamt wird aus den Kosten einen Verlust feststellen und darüber einen Bescheid erstellen. Wenn nach dem Abschluss des Studiums Einkommen erzielt wird, sind die Verluste entsprechend zu verrechnen. Bis dahin ist der Verlust vorzutragen und mit Beträgen aus den Folgejahren zusammenzuziehen.

Studenten, die bereits während des Studiums ein steuerpflichtiges Einkommen erzielen, müssen den Verlust zunächst mit den Einkünften verrechnen. Verbleiben im Anschluss nicht verrechnete Werbungskosten, profitieren auch sie vom Verlustvortrag. Wer BAföG oder andere steuerfreie Einnahmen bezieht, braucht diese jedoch nicht mit den Werbungskosten zu verrechnen.

Ein Verlust kann in vielen Fällen noch bis zu sieben Jahre rückwirkend festgestellt werden. Wer bereits als Student eine Steuererklärung eingereicht hatte, kann die Studienkosten nur dann nachträglich als Werbungskosten geltend machen, wenn der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist oder einen Vorläufigkeitsvermerk zu den Aufwendungen eines Erststudiums enthält.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Second time I've worked with Hr. Wegner and I was equally satisfied with the support. He provides extremely thorough responses with options to help me to choose a best path forward. He raises points that I haven't always known or considered. Finally, he is very responsive to clarifying questions to ensure I get the most thorough response to my inquiry. If I could give more than 5 stars, I would. "

07.09.2026
"Wieder einmal eine hervorragende Beratung. Schnell, strukturiert, sehr gut erklärt. Immer eine Empfehlung wert!"

04.09.2026
"Erstklassige Steuerberatung! Ich habe mich von Anfang an bestens aufgehoben gefühlt. Selbst bei komplizierten Sachverhalten im deutschen und Schweizer Steuerrecht erhält man sehr ausführliche, fundierte und übersichtliche Rückmeldungen. Auch auf Nachfragen wird immer geduldig und präzise eingegangen. Absolut empfehlenswert!"

04.09.2026
"Absolute Empfehlung – Fachexpertise auf höchstem Niveau! Ich habe Herrn Wegner bereits zum zweiten Mal für eine umfassende steuerliche und rechtliche Prüfung beauftragt – und das aus gutem Grund. Wer an der Schnittstelle von E-Commerce, SaaS-Geschäftsmodellen und Social Commerce unterwegs ist, weiß, wie extrem komplex die rechtlichen und steuerlichen Abgrenzungen sein können. Herr Wegner hat unser Plattform-Konzept und das gesamte Regelwerk extrem gründlich, praxistauglich und auf den Punkt analysiert. Besonders schätze ich an ihm: - Tiefe Branchenkenntnis: Er versteht moderne digitalen Geschäftsmodelle bis ins Detail. - Pragmatismus: Statt theoretischer Paragrafen liefert er konkrete, umsetzbare Lösungsvorschläge, die rechtliche Sicherheit mit optimaler User Experience verbinden. -Zuverlässigkeit: Schnelle, präzise Kommunikation und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Für mich die absolut erste Adresse bei anspruchsvollen Fragen im Digital- und Steuerrecht. Ich werde ihn definitiv auch für zukünftige Projekte wieder konsultieren!"

04.09.2026
"Herr Wegner ist für mich das Synonym für breitgefächerte, konstruktive, kompetente und sehr zuverlässige Flexibilität. Mit den Ansprüchen die Ich gestellt habe, erhielt Ich auch sehr zeitnah eine umfangreiche Antwort auf meine Anfrage. Ich bin sehr dankbar und zufrieden, dass Herr Wegner mich beraten hat und werde bei Bedarf, dies jederzeit gerne wieder in Anspruch nehmen. "

03.09.2026
"einwandfreie und klare Erläuterung der Zusammenhänge"

02.09.2026
"Nachdem Herrn Klement bereits im letzten Jahr die EÜR meines Mannes übernommen hat, haben wir ihn wegen der hervorragenden Arbeit auch dieses Jahr wieder beauftragt. Der gesamte Ablauf war digital und komplett reibungslos. Die EÜR und die Umsatzsteuererklärung wurden fehlerfrei sowie schnell abgewickelt. Die Absprachen waren unkompliziert und super nett. Gerne wieder im nächsten Jahr!"

01.09.2026
"Ich bedanke mich bei Herrn StB Wegner für die bisherige aussagefähige, detaillierte und überaus strukturierte Begleitung in meiner Angelegenheit. Dieser Experte ist wahrhaft jeden Euro wert. Klare Empfehlung! PW"

01.09.2026
"Einfach TOP !"

01.09.2026
"Herr Wegner hat uns eine sehr freundliche und ausführliche Beratung gegeben. Auf Rückfragen wurde zeitnah geantwortet und auch Unklarheiten wurden verständlich, mit Beispielen, erklärt. Eine wirklich sehr gute Unterstützung."

31.08.2026
"Sehr gute schriftliche Beratung zu einem komplexen grenzüberschreitenden Sachverhalt. Herr Wegner hat die Fragestellung präzise erfasst, die Rechtslage klar strukturiert dargestellt und nicht nur ein Ergebnis geliefert, sondern auch dessen Begründung und die verbleibenden Risiken offen benannt. Rückfragen wurden schnell und ausführlich beantwortet, ohne Zusatzkosten. Termintreu, verständlich, auf den Punkt. Klare Empfehlung. Herzlichen Dank!"

31.08.2026
"Anfänglich war ich bezügich der Kosten noch etwas unsicher. Herr Wegner hat eine umfassende Sammlung von Dokumenten geprüft und alle Aspekte berücksichtigt, die ihm relevant erschienen, auch solche, die in meiner ursprünglichen Anfrage nicht explizit erwähnt wurden. Seine Antwort erfolgte sehr zeitnah, was meine Erwartungen übertroffen hat. Im komplexen Bereich des Steuerrechts hat er mir die Zusammenhänge verständlich dargelegt. Zudem hat er mir eine Vorlage für mein weiteres Vorgehen zur Verfügung gestellt, die ich auch genutzt habe. Herr Wegner ist ein herausragender Experte, der Sachverhalte klar und strukturiert analysiert und bearbeitet. Ich bedanke mich bei Herrn Wegner und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen."

30.08.2026
"The answer was very detailed and explained everything."

28.08.2026
"sehr gute, ausführliche Beratung auf den speziellen Einzelfall bzw. das konkrete Anliegen bezogen"

27.08.2026
"Herr Wegner hat mir zeitnah und sehr detailliert weitergeholfen. Auch auf Nachfragen wurde sehr genau eingegangen. Ich würde seine Dienste jederzeit weiterempfehlen"

27.08.2026
"Sehr gute und ausführliche Erläuterung"

26.08.2026
"Es handelt sich um einen absoluten Experten der klar und strukturiert die Sachlage analysiert und abgearbeitet hat. Die Handlungsempfehlungen sind zielführend."

26.08.2026
"Eine sehr saubere und fundierte Ausarbeitung meiner Fragestellung. Ich bin sehr zufrieden. Danke."

26.08.2026
"Freundlich, schnell einfach super."

26.08.2026
"Ich bin mit der Beratung von Herrn Wegner absolut zufrieden und bewerte sie gerne mit 5 Sternen! Herr Wegner hat mein Anliegen schnell, gründlich, verständlich und vor allem praxisnah bearbeitet. Ich würde mich auf jeden Fall wieder an Herrn Wegner wenden, klare Weiterempfehlung."

25.08.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6614 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77